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Einsatzvoraussetzungen

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Präsentation zum Thema: "Einsatzvoraussetzungen"—  Präsentation transkript:

1 Einsatzvoraussetzungen
Atemschutzgeräteträger (AT) Stand:

2 Bedeutung des Atemschutzes
Selbstschutz Schutz vor Atemgiften z.B. Brandrauch, Gärgas, Gasschwaden ermöglicht ziel-orientierte Schadensbekämpfung AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

3 Atmung AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

4 Zusammensetzung der Atemluft
Einatemluft: Sauerstoff 21 Vol.-% Stickstoff 78 Vol.-% Kohlenstoffdioxid 0.04 Vol.-% Edelgase 0.96 Vol.-% Ausatemluft: Sauerstoff 17 Vol.-% Stickstoff 78 Vol.-% Kohlenstoffdioxid 4.04 Vol.-% Edelgase 0.96 Vol.-% Stand:

5 Atemluftbedarf Ruhe (z.B.: Sitzen) 5 - 10 l/min Geringe Belastung
(z.B.: Gehen) l/min Mittlere Belastung (z.B.: schnelles gehen) l/min Schwere Belastung (z.B.: laufen) l/min Bei der Brandbekämpfung unter Atemschutz kann ein Atemluftbedarf von durchschnittlich 50 l/min angenommen werden. AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

6 Atemkrise Bei flachen und hastigen Atemzügen kann es zu einer Atemkrise kommen. Maßnahmen bei Atemkrisen: langsames, möglichst gleichmäßiges Atmen ruhiges und tiefes Ausatmen, um die verbrauchte Luft auszustoßen Stand:

7 Anforderung an Atemschutzgeräteträger
Atemschutztauglichkeit Basis- und weiterführende Ausbildung (NÖ LFV-RL AS 01) zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen Ausbildung ab vollendetem 16. Lebensjahr und Einsatz als Atemschutzgeräteträger, jedoch nicht als Truppführer Einsatz als Truppführer ab vollendetem 18. Lebensjahr Änderung: Ausbildung ab vollendetem (Satz verbessert) Änderung: Basis- und Weiterführende Ausbildung (NÖ LFV-RL AS 01) AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

8 Anforderung an Atemschutzgeräteträger
kein Vollbart, keine stärkere Gesichtsakne glatte Haut im Dichtbereich der Maske (Maskendichtheit) keine stärkeren Asymmetrien des Gesichtes keine größeren Zahndefekte, Zahnersatz muss fest sitzen Fühlt sich ein Feuerwehrmitglied zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss es das der zuständigen Führungskraft mitteilen! Stand:

9 Truppstärke Grundsatz: 3 Feuerwehrmitglieder pro Atemschutztrupp
Bei besonderen Lagen kann die Truppstärke sowohl erhöht - als auch reduziert werden. z.B.: Rettungsarbeiten erhöhen Korb eines Hubrettungsfahrzeuges reduzieren Brandeinsätze im Freien reduzieren Einstieg in einen Schacht reduzieren Suchen in unübersichtlichen Gebäuden erhöhen AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

10 Atemschutzüberwachung
Bei jedem Einsatz mit Atemschutzgeräten: Atemschutzüberwachung - Einsatzzeitkontrolle durchführen Verantwortlich: Der Kommandant der taktischen Einheit (Gruppenkommandant - GRKDT) geeignete Person (z.B.: Melder, Maschinist) kann vom GRKDT beauftragt werden Stand:

11 Aufgaben der Atemschutzüberwachung
Zeitüberwachung der eingesetzten Trupps durch Dokumentation von zumindest: Taktische Bezeichnung des Trupps Einsatzziel und Einsatzort Uhrzeit beim Anschließen des Lungenautomaten Stand:

12 Rettungstrupp Das Vorgehen unter Atemschutz ist zulässig, wenn bei Einsatzbeginn ein Rettungstrupp mit gleichwertiger Atemschutzausrüstung an der Einsatzstelle bereitsteht od. sich auf der Anfahrt befindet. Mitglieder des Rettungstrupps haben: das Atemschutzgerät einsatzbereit anzulegen zusätzliche Rettungsmittel bereitzuhalten Stand:

13 Ablösetrupp Aufgaben: löst den eingesetzten Atemschutztrupp ab
am Einsatzgeschehen Einmarschweg über die Rückwegsicherung Informationsaustausch AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

14 Grundregeln Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen. Vor Gebrauch muss eine Kurzprüfung durchgeführt werden. Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen. Der Flüssigkeitsverlust ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Folientitel Einsatzgrundsätze auf Grundregeln geändert AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

15 Grundregeln Es wird immer truppweise vorgegangen - der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit. Bei fehlender Sicht fühlbar Kontakt halten. Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach dem Truppmitglied innerhalb des Trupps, dessen Atemluftverbrauch am größten ist. Folientitel Einsatzgrundsätze auf Grundregeln geändert AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

16 Für den Rückweg ist der doppelte Einmarschdruckabfall einzuplanen.
Rückzugszeitpunkt Jeder AS-Geräteträger ist verpflichtet, eigenverantwortlich Druckkontrollen durchzuführen. Der Truppführer hat sich über den Druck aller Truppmitglieder laufend zu informieren. Für den Rückweg ist der doppelte Einmarschdruckabfall einzuplanen. Spätestens beim Ansprechen der Warneinrichtung hat der Trupp den Rückzug anzutreten! AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

17 Rückzugszeitpunkt Beispiel 1: „Längerer Einmarsch“ Druckabfall: 40 bar
Ausmarsch spätestens bei doppeltem Einmarsch- druckabfall! Stand:

18 Rückzugszeitpunkt Beispiel 2: „Kurzer Einmarsch“ Druckabfall: 20 bar
Ausmarsch spätestens bei Ansprechen der Warneinrichtung! Merksatz eingefügt AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

19 Rückzugszeitpunkt Der Trupp geht weiters geschlossen zurück, wenn:
der Auftrag erledigt ist die Gefahrensituation nicht beherrschbar ist gesundheitliche Probleme auftreten ein Befehl zum Rückzug gegeben wird z.B. durch „Alle Mann – zurück!“ AB_AT_PP_1Grundlagen Atemschutzeinsatz_v1.ppt

20 Einsatzhygiene Die Einsatzhygiene umfasst allgemeine Schutzmaßnahmen, die bei jedem Einsatz, selbständig von jedem Feuerwehrmitglied, zur Verhinderung und Beseitigung von Kontamination durchzuführen sind! Diese unterteilen sich in: Maßnahmen vor und während der Anfahrt, Maßnahmen an der Einsatzstelle, und Maßnahmen nach dem Einsatz Stand:

21 Maßnahmen der Einsatzhygiene
Vor und während der Anfahrt Tabakmittel, Nahrungsmittel und persönliche Gegenstände nicht zum Einsatz mitnehmen; private Kleidungsstücke, soweit möglich ablegen! An der Einsatzstelle Einsatzkräfte mit Wunden oder Haut-krankheiten sollen keine Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr durchführen! Schutzausrüstung korrekt tragen! Direkten Kontakt mit Schadstoffen aller Art vermeiden! Beim Ablegen der Schutzausrüstung, Kontamination der Bekleidung und vor allem der Haut unbedingt vermeiden! Stand:

22 Maßnahmen der Einsatzhygiene
An der Einsatzstelle Verschmutzte Bekleidung und Ausrüstung bereits am Einsatzort dicht verpacken! Verunreinigungen der Fahrzeuginnenräume verhindern! Gesicht, Hände und möglicherweise kontaminierte Körperstellen noch an der Einsatzstelle reinigen! Nach Kontakt mit biologischen Stoffen Desinfektion durchführen! Auch bei Aufräumarbeiten bzw. Nachlöscharbeiten besteht noch ein Kontaminations- bzw. Inkorporationsrisiko! Verschleppung von Schadstoffen vermeiden! Stand: PILOT

23 Maßnahmen der Einsatzhygiene
Nach dem Einsatz Verschmutzte Bekleidung - nötigenfalls auch Unterwäsche - ablegen und reinigen! Bei späterem Verdacht auf gesundheitsgefährliche Kontamination (Gefahrgut, Gase, Brandrückstände, Blut, …): Verschmutzte Bekleidung nicht im Privatbereich reinigen (im Zweifelsfall entsorgen) Gründliche Körperreinigung (Duschen, Hautpflege) Im Zweifelsfall – Arzt aufsuchen Stand:


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