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Wahlmodul: Sexualkunde – (k)ein schwieriges Thema?

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Präsentation zum Thema: "Wahlmodul: Sexualkunde – (k)ein schwieriges Thema?"—  Präsentation transkript:

1 Wahlmodul: Sexualkunde – (k)ein schwieriges Thema?
Berufspraktisches Seminar Wahlmodul Wahlmodul: Sexualkunde – (k)ein schwieriges Thema?

2 Sexualkunde – (k)ein schwieriges Thema?
Nennen Sie Berührungspunkte der Sexualkunde/Sexualerziehung mit ihrem Fach. Formulieren Sie Ihre Erwartungen an dieses Wahlmodul.

3 Richtlinien und Vorgaben
Sexualpädagogik Aufklärung als Basis für Handlungsentscheidungen Erziehung – Einflussnahme auf Einstellung und Verhalten

4 Rechtsgrundlagen Bundesverfassungsgesetz Leben als mündiger Mensch
Bildung von Urteilskraft Handeln im sozialen Kontext Schulgesetz RLP Gebotene Zurückhaltung gemäß Reifegrad Gebot der Toleranz, Verbot der Indoktrination Gebot der Kooperation mit Eltern Primat des elterlichen Erziehungsrechtes Integration verschiedener Wertvorstellungen Informationspflicht der Schule Aber: nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig => Verbindliche Teilnahme am Unterricht,

5 Begegnung von Jugendlichen mit Sexualität
Chancen: Gesellschaftlicher Wandel („Enttabuisierung“) Frühkindliche Erziehung in Familie, Kita-Kindergarten Sexuelle Identität als gesellschaftlicher Konsens Risiken Folgen der (teilweise) pornografischen Darstellungen von Sexualität in Medien (v.a. Internet) => vermitteln keine fundierten Kenntnisse, Leistungsdruck und Versagensängste werden produziert (=> neue Inhalte: Umgang mit Fotos….) Frühschwangerschaft STI (sexuell übertragbare Krankheiten) Liberalisierung fördert Vorurteile

6 Ziele der schulischen Erziehung
Sexualaufklärung führt zu Kenntnissen über: Körperbau und Körpervorgänge Hygiene und Krankheiten Missbrauch und sexualisierte Gewalt Recht, Sozialstrukturen, Beratungsangebote Sexualerziehung fördert Entwicklung oder Reflexion von Wertvorstellungen Medienkompetenz und Urteilsfähigkeit (!) Geschlechterrollenerwartung Gleichberechtigung der Geschlechter Toleranz

7 Rolle der Lehrkräfte in der Sexualerziehung
Schulleitung: Einfordern von Teambildung (Jahrgangsteam), ggf. Lehrerteam als Ansprechpartner Kompetenzprofil der unterrichtenden Lehrkräfte: Pädagogische Verantwortung Glaubwürdigkeit, Taktgefühl Indoktrinationsverbot und Toleranzgebot Deutliche Unterscheidung von Wissensvermittlung und persönlicher Stellungnahme Sensibilität für Intimsphäre und Scham (auch des Lehrers!) Berücksichtigung des Entwicklungsstandes Erweiterung: Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Klassenlehrer: Koordination der Zusammenarbeit verschiedener Fächer und mit den Eltern

8 Leistungsfestellung und -beurteilung
Strikte Trennung von Lern- und Leistungsraum Im Lernraum: Rückmeldekultur durch Mitschüler und Lehrer (Rückmeldemethoden und –regeln!) Fächerspezifische Kompetenzen (Wissen und Können, z.B. Umgang mit Grafiken oder Lesen von Schemazeichnungen) können bewertet werden Alternative Leistungsnachweise (Portfolio, Lerntagebuch) insbesondere bei fächerüber- greifenden Projekten

9 Kindgerechte Information

10 Sexualität und Medien Ziele: Sicher chatten was darf wer im Internet
Eigene Rechte und Rechte an Bildern kennen Schutz vor sexueller Anmache und Grooming

11 Nicht alles gehört nur in die Biologie
Konkretisierung in den Rahmenlehrplänen: Biologie/Naturwissenschaften Religion/Ethik Sozialkunde Deutsch Sport - Anpassung an Schülerschaft in schuleigenen Arbeitsplänen - Nicht alle Themen passen für jedes Fach…

12 ..sondern… Unabhängig von den Fachrichtungen ist es Pflicht aller Lehrerinnen und Lehrer, in Situationen einzuschreiten und (sexual-)pädagogisch zu handeln, in denen eine abwertende sexistische Äußerung gemacht wird oder es zu grenzüberschreitenden Handlungen kommt. Dabei verstoßen auch offen oder latent geäußerte Vorbehalte gegen bestimmte sexuelle Orientierungen gegen die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

13 Themen der Sexualerziehung in der Sekundarstufe I und II
Körper (positiver Körperbezug, Organe, Pubertät, sexuelles Erleben, Zärtlichkeit, Selbstbefriedigung, Intimhygiene) Liebe und Beziehung (Eltern, Freundschaft, Gefühle, Zärtlichkeit, Verliebtsein, Liebe, Verantwortung, Formen von Beziehungen) Geschlechterrollen und Identitätsfindung (Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Geschlechterrollen, Erwachsenwerden, sexuelle Identität) Fortpflanzungskontext (Geschlechtsverkehr, Zeugung, Schwangerschaft, Teenagerschwangerschaft, Geburt, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftskonflikte und –abbruch, ungewollte Kinderlosigkeit, Elternschaft) Gesellschaftskontext (sexuelle Normen und Tabus, Familie und andere Formen des Zusammenlebens, rechtliche Grundlagen) Gefahren und Gefährdungen (sexuell übertragbare Krankheiten, z.B. AIDS, sexueller Missbrauch und Gewalt, Medien) Themen, Die Kinder und Jugendlichte selbst einbringen, sollten behutsam und altersgerecht aufgegriffen werden.

14 Schülerperspektive: Sexuelle Themen, Informationsdefizite - Auswahl nach Geschlecht

15 Nennen Sie mögliche Ursachen und Gründe für das gezeigte Ergebnis !

16

17 Aufgabe Fachaffin (1. Arbeitsphase):
Sie haben den rechtlichen Rahmen und Inhalte zur Sexualkunde kennen gelernt. Formulieren Sie für sich besondere Stolpersteine in der Planung dieses Unterrichtsthemas und tauschen sie sich über diese in der Gruppe aus! Entwickeln Sie Ansätze für eine Vorbereitung und Planung dieses Themas. Überlegen Sie sich eine sinnvolle Einbettung der Unterrichteinheit in eine Unterrichtsreihe. Formulieren Sie mögliche Kompetenzbereiche, Unterrichtsziele etc. Fächerübergreifend (2. Arbeitsphase): Überdenken Sie die Möglichkeiten der fächerübergreifende Projekte. Benennen sie Vor- und Nachteile von solchen Projekte, z.B. im Rahmen von Courage-Wochen.

18 Mögliche Gefahren

19 Links und Materialien Verhütungsmittelkoffer bei Pro Familia auszuleihen Lennart Nilson: Ein Kind entsteht => Du bist kein Werwolf: Über Leben in der Pubertät (Johnson&Johnson GmbH (o.b., Carefree) (Schulpaket mit Kondomen etc.) (fächerübergreifendes Unterrichtsmaterial Sek I) (sehr ausführliches und umfangreiches Unterrichtsmaterial und online Material, Herausgeber: Procter & Gamble) (Seite von o.b. für Mädchen) (´Handlungskatalog für Pädagogen)

20 Zusatzfolien zur rechtlichen Situation

21 Grundlage schulischer Sexualerziehung ist § 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz. In § 1 Abs. 3 ist festgelegt: „Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Wertentscheidungen für Ehe und Familie zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen. Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten.“

22 Die schulgesetzlichen Bestimmungen tragen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom (BVerfGE 47, 46 ff. = DVBl 1978 S. 263) Rechnung. Dort heißt es: „Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen. Ihr Endziel soll – ebenso wie das der Gesamterziehung – der freie, seiner Verantwortung bewusste, mündige Mensch sein, der die notwendige Urteilskraft für Entscheidungen in diesem Bereich besitzt, sich zugleich aber auch seiner Bindung in Bezug auf den Partner bewusst wird. Aus diesem Grund soll die Sexualerziehung auch das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein stärken.“

23 In dem Beschluss wird in den Leitsätzen zu dem Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Erziehungs- und Bildungsauftrag weiterhin Folgendes festgestellt: „1. Die individuelle Sexualerziehung gehört in erster Linie zu dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungsauftrages und Bildungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen. 2. Die Sexualerziehung in der Schule muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muss insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen. 3. Bei Wahrung dieser Grundsätze ist Sexualerziehung als fächerübergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig.


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