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Subtitle Kreisjägervereinigung Calw e.V. Allgemeine Empfehlungen

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Präsentation zum Thema: "Subtitle Kreisjägervereinigung Calw e.V. Allgemeine Empfehlungen"—  Präsentation transkript:

1 Subtitle Kreisjägervereinigung Calw e.V. Allgemeine Empfehlungen
Kommunizieren Sie den Beginn und das Ende der Jagd (Jagd nach der Uhr!) Händigen Sie jedem Schützen eine Standkarte3 aus, inkl. wichtiger Kontakte (Rettungsdienst, Tierarzt, Jagdleiter etc.) Jeder Schütze sollte von einem Ansteller zum Stand gebracht, eingewiesen und wieder abgeholt werden Es muss sichergestellt werden, dass die Jagd mehrere Stunden vor Sonnenuntergang endet Jede Nach- oder Kontrollsuche sollte sofort nach der Jagd dem Ansteller / Jagdleiter gemeldet werden Es empfiehlt sich ein zentraler Aufbrechplatz Hängend aufbrechen Ausreichend Trinkwasser bereitstellen Überreichen Sie erfolgreichen Schützen an der Strecke einen Erlegerbruch (Tanne, Fichte, Kiefer oder Eiche) Verblasen Sie die Strecke und beenden Sie die Jagd mit den Signalen „Hahn in Ruh“ und „Halali“ Die Organisation eines Schüssel-treibens stärkt die Gemeinschaft und dient zur Entlohnung der Treiberwehr5 Subtitle Allgemeine Empfehlungen für Bewegungsjagden auf Schalenwild Planung Beginnen Sie rechtzeitig (mind. 4 Monate vorab) mit der Planung (insbesondere gute Hundeführer sind schnell ausgebucht) Beachten Sie bei der Auswahl der Stände die UVV Jagd1 Benachrichtigen Sie ihren Reviernachbarn (überjagende Hunde) Revierübergreifende und großflächige Jagden versprechen größeren Erfolg Wild sollte spätestens 2 Stunden nach der Erlegung versorgt werden (Aufbrechpause?) Verkehrsrechtliche Anordnungen bei Kreisjagdamt (Landratsamt) in Anbetracht des zu erwartenden Unfallrisikos erfragen2 Richtig Strecke legen Wild liegt grundsätzlich auf der rechten Körperseite, also mit der linken Seite nach oben Die Strecke wird in der Reihenfolge Hochwild vor Niederwild gelegt Der Jagdleiter (L) steht heute meist am Kopf der Strecke (siehe Abbildung) Wildbrethygiene beachten z.B. bei hohen Temperaturen nur symbolisches mit je einem Stück pro Wildart Brauchtum Die brauchtumsgerechte Durchführung der Jagd fördert den Zusammenhalt und verbessert das Bild der Jagd in der Öffentlichkeit Organisieren Sie Jagdhornbläser Eröffnen Sie den Tag mit den Signalen „Sammeln“ und „Begrüßung“ Am Ende der Ansprache folgt „Aufbruch zur Jagd“ Nach Jagdende, gemeinsames Streckelegen4 Durchführung Sperren Sie Waldwege mit Flatterband ab und stellen Sie die Verkehrs-sicherung an Straßen sicher Kontrollieren Sie Jagdscheine und Schießnachweise Bei der Begrüßung der Jagdgesellschaft müssen Sicherheitshinweise (UVV) und Freigaben im Fokus stehen (Sicherheit vor Jagderfolg) L

2 § Wichtige Hinweise § Förderung durch das Land Weiter Informationen: Wer wird gefördert? - Treiber und andere Helfer: 10 EUR/Tag, - Stöberhunde: 25 EUR/Tag und Hund, - Mittreibende Hundeführer: 10 EUR/Tag, - Nachsuchenführer: 10 EUR/Tag, - Nachsuchenhund: 35 EUR/Tag (Gespann muss vom LJV anerkannt sein) Wer stellt den Antrag - Revierinhaber für Treiber und Helfer - Hundeführer können nur entschädigt werden, wenn sie SELBST registriert sind und den Antrag stellen Wann muss ich den Antrag auf Registrierung stellen? Noch vor den Jagden: Anträge für vergangene Jagden werden NICHT berücksichtigt Wie muss ich den Antrag stellen? Registrierung des Revierinhabers / Hundeführers auf Plattform: 2. Nach Registrierung Erhalt einer Registrierungsnummer + Förderformulare (es reicht ein Förderformular auch bei mehreren Jagden im JJ 2018/19) Formulare nach Saison einreichen 4. Abrechnung der Kosten nach der Drückjagdsaison 2018/19 Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins und eines gültigen Schießnachweises (nicht älter als 12 Monate) sein; JWMG §31 (1)1 Nützliche Kontakte Links 1UVV Jagd 3Standkarte 2Kreisjagdamt: Rettungsdienst: 112 Hundeobmann: Thomas Gauder Anerkannte Nachsuchengespanne: Jochen Bock: Peter Niethammer: Edda Röntgen: Jagdhornbläser Frauenwald: Mittlerer Wald: Nagoldtal: Simmersfeld: Es sind geeignete Jagdhunde (insbesondere mit Brauchbarkeits-prüfung) mitzuführen und zur Nachsuche zu vor Ort bereitzuhalten; JWMG §38 (3) An Sonn- und Feiertagen max. 15 Personen (Treiber und Schützen); JWMG §8 (3) Teilnahme von Jugendjagdschein-inhabern ab 9 Personen (Jäger und Treiber) verboten; BJagdG §16 (3) Kinder als Treiber: Einwirkung auf das Kind durch einen Erwachsenen muss jederzeit möglich sein (Empfehlung, mind. 12 Jahre) © Fabian Müller, Philipp Lamparth, Rainer Krebs Stand:


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