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Überblick Kleine Geschichte der Personalregelungen in Krankenhäusern

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Präsentation zum Thema: "Überblick Kleine Geschichte der Personalregelungen in Krankenhäusern"—  Präsentation transkript:

1 Überblick Kleine Geschichte der Personalregelungen in Krankenhäusern

2 Kleine Geschichte der Personalregelungen 2013-2014
Der Druck von ver.di und aus den Betrieben hat die Politik zum Handeln gebracht. Die vielen Aktionen haben gewirkt. Langer Atem lohnt sich. Viele von euch waren dabei: Personal-Check Feb 2013 So hat die Große Koalition reagiert 2013 Koalitionsvertrag CDU-SPD: „Einsetzung Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ 2014 Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe empfiehlt ein Pflegestellenförder-programm II; eine Expertenkommission soll bis „Vorschläge unterbreiten, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann.“ Das war wenig, aber ein ver.di-Erfolg, denn ver.di hat schon damals darauf gedrängt, Pflege außerhalb des DRG-Systems zu finanzieren. ver.di ist empört, dass Ergebnisse erst nach (!) der nächsten Bundestagswahl vorliegen sollen. Koalitionsvertag 2013 „Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll. Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behandlung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. … Bund-Länder-AG Dez 2014 Eine Expertenkommission soll „prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte (z.B. über den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS)) ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden … und Vorschläge unterbreiten, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann.“ Februar 2019

3 Kleine Geschichte der Personalregelungen 2015-2017
Viele von Euch waren dabei Nachtdienst-Check Feb Stationen Aktion fehlen im Juni 2015 mit Krankenhäusern. 2015: Ergebnisse Bund-Länder-AG ins Krankenhausstrukturgesetz überführt: - Pflegestellenförderprogramm II von Expertenkommission soll Vorschläge machen, wie nach 2018 die Mittel des Pflegestellenförderprogramms dauerhaft in der Patientenversorgung bleiben. Termin nach der Bundestagswahl! 2016/2017: Die SPD greift den Druck von ver.di auf und setzt in der Experten-kommission konkrete Maßnahmen schon vor der Bundestagswahl durch. (Huckepack ins Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten im Juli 2017). DKG und GKV müssen Personal-Untergrenzen in pflegesensitiven Bereichen festlegen. Auch Nachtdienst und Intensivstationen müssen berücksichtigt werden. Letzteres erscheint wie eine direkte Antwort auf den Druck von ver.di. Den Nachtdienst-Check am 5./6. März 2015 haben wir gezielt vor den Gesetzgebungsprozess gesetzt. Die Wirkung zeigte sich später: der GKV-Spitzenverband schwenkte um: jede Krankenhausreform verlangte von der GKV mehr Geld in die KH zu geben – ohne die Versorgung steuern zu können. Der GKV-Spitzenverband Bund verlangte seit 2016: nachts nicht allein auf Station – ein Flugzeug startet auch nicht ohne Co-Pilot. An der Aktion am 24. Juni 2015 waren bundesweit 1300 KH beteiligt von Rügen bis Lindau. Von Aachen bis Görlitz. Bis November 2015 unterschrieben die Petition an den Bundestag. Das Pflegestellenförderprogramm I stammt von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Es lief von 2009 – 2011 und sollte Stellen schaffen. Die Auswertung ergab, dass das Ziel nicht erreicht wurde. Hinzugekommen sind während der Laufzeit zwischen und VK im Pflegedienst. Je nach Quelle differieren die Daten: (Stat. Bundesamt), (Jahresabschlussprüfer) VK Pflege (GKV-Spitzenverband). Krankenhausstrukturgesetz (KHSG ) „Wie die zusätzlichen Finanzmittel des Pflegestellen-Förderprogramms dem Krankenhausbereich zur Förderung der Pflege in der unmittelbaren Patientenversorgung dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, erarbeitet bis spätestens eine beim Bundesministerium für Gesundheit einzurichtende Expertenkommission.“ Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, am 24. Juli 2017 in Kraft getreten: Der neue §137i SGB V beauftragt die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband Bund, Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen bis zum 30. Juni 2018 – mit Wirkung zum 1. Januar 2019 – festzulegen. Auftrag: Bestimmung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus – Festlegung von verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen einschließlich der dazugehörigen Intensiveinheiten und entsprechender Vorgaben zur Nachtdienstbesetzung für alle gemäß § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser – Maßnahmen zur Vermeidung von Personalverlagerungseffekten aus anderen Krankenhausbereichen. Februar 2019

4 Kleine Geschichte der Personalregelungen 2018-2019
ver.di-Streiks seit Sept Bis jetzt 14 Tarifverträge zur Entlastung erreicht und die tariflichen Auseinandersetzungen treiben wir weiter! 2018 Soll-ist-Voll Bundestagswahl 2017 und Koalitionsvertrag CDU-SPD 2018: - Ausgliederung Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ab 2020 (Pflegebudget). Vollständige Finanzierung der Tarifsteigerungen in der Pflege und Finanzierung jeder zusätzlichen Stelle in der Pflege Konzertierte Aktion Pflege gegen Fachkräftemangel 2019. - Pflegepersonaluntergrenze fürs gesamte Krankenhaus ab 2020. Juli 2018: DKG und GKV geben den Auftrag über Untergrenzen zurück, weil sie sich nicht einigen können. Der Bundesgesundheitsminister erlässt PpUGV 2018. ver.di kritisiert die Untergrenzen scharf als „Mogelpackung“. Sie legitimieren den Pflegenotstand und täuschen Bedarfsdeckung vor, sind aber weit davon entfernt. Neben den ver.di Aktionen und Streiks hat auch die TV-Sendung mit der Bundeskanzlerin vor der Wahl die Diskussion angefeuert. Die Bevölkerung, Journalist*innen und Politik glauben inzwischen, dass ver.di mit den Warnungen vor zu geringer Personalausstattung recht hat. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen wächst der Fachkräftemangel. Im Juni 2018 stellten wird das Ergebnis der Soll-ist-Voll-Aktion vor: am 22. eines Monats ist das Personal zu Ende, wenn die Patient/*nnen mit dem vorhandenen Personal gut versorgt würden. Am 22. Oktober war das Soll für das Jahr 2018 voll. Vorgezogenes Silvester und nich t kommen aus dem Frei am In 14 Kliniken konnten wir bislang Tarifverträge bzw. schuldrechtliche Vereinbarungen für Entlastung durchsetzen. In weiteren Kliniken wird die Kette tariflicher Auseinandersetzungen fortgesetzt: Anfang 2019: Uniklinik Mainz TV Entlastung. Außerdem wollen wir jetzt die verbesserten Finanzierungsregelungen für die Pflege in tarifliche Regelungen umsetzen, u.a. in der Tarifrunde TdL, Tarifrunde Konzerntarifvertrag Helios, Konzerntarifvertrag Sana. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpuGV) vom Die Pflegepersonaluntergrenzen sind eine willkürliche Zahl. Die Krankenhäuser mit dem knappsten Personalbestand (die 25 % schlechtesten besetzten Stationen): Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie müssen mindestens soviel Personal wie die oberen 75 % anderen Krankenhäuser einsetzen (die auch schlecht mit Personal ausgestattet sind). Im Schadensersatzprozess kann sich kein Krankenhaus darauf berufen, dass es die PpUGV eingehalten hat. Der Gesetzgeber vermutet lediglich, dass das Risiko reduziert ist durch PpUGV. Die Untergrenzen sind in jeder Schicht einzuhalten, aber geprüft und sanktioniert wird nur Unterschreitung im Durchschnitt eines Monats (im Bild: Wird ein Autofahrer mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt und sagt: im Monatsdurchschnitt bin ich weit unter der Promillegrenze, so könnte er ohne Strafe weiterfahren). Erstmals seit der PPR wird wieder ein Personalschlüssel eingeführt (genauer gesagt enthält die PpUGV mehr Personalschlüssel als die PPR je hatte). Anders als die PPR sind die PpUGV-Schlüssel jedoch nicht am Pflegebedarf der Patient*innen ausgerichtet. Der sozialrechtliche Anspruch der Patient*innen nach SGB V wird durch die Pflegepersonal-Untergrenzen verletzt. „§ 2 Abs. 1 SGB V: Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. …. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ „…§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot Abs. 1 Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Mit der Pflegepersonaluntergrenze für das ganze Krankenhaus wird ein Personalschlüssel eingeführt. Auch er ist nicht am Bedarf der Patient*tinnen ausgerichtet. Aber er bewirkt, dass Personal nicht mehr verschoben werden kann. Derzeit können Krankenhäuser Personal einfach innerhalb des Hauses verschieben, um Untergrenzen auf den vier genannten Stationen einzuhalten. Februar 2019

5 Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip in der Pflege ab 2020
Die Pflegepersonalkosten werden ab 2020 aus dem DRG-System herausgenommen. Sie werden in ein Pflegebudget überführt; es wird in Budgetverhandlungen für jedes Krankenhaus individuell verhandelt/festgelegt. Das Selbstkostendeckungsprinzip ist als „Freibier für alle“ diskreditiert worden. Richtig ist: Das Selbstkostendeckungsprinzip ist im besten Sinne gemeinwirtschaftliches Prinzip: ein Krankenhaus versorgt die Bevölkerung gut, zu einer schwarzen Null und handelt dabei wirtschaftlich. Gewinne nicht vorgesehen. Das DRG System erlaubte erstmals, Gewinne zu machen und einzubehalten. Wer weniger Personal einsetzt als der Durchschnitt aller Häuser, macht Gewinn. Mit der Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip entfällt die Möglichkeit, mit zu wenig Pflegepersonal Gewinn zu machen. Die ver.di Forderung: ‚Pflege raus aus den DRG‘ wird erfüllt. Wir fordern ausreichende Investitionsfinanzierung durch die Länder und genug Personal für den Bedarf der Patient*innen: PPR 2.0 jetzt! Das Pflegebudget deckt alle notwendigen Ausgaben für Pflege. Das Pflegestellenförderprogramm und die speziellen Regelungen zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen enden 2019 und gehen ab 2020 im Pflegebudget auf. Vorteil Das Pflegebudget beendet alle Möglichkeiten, mit dem Einsatz von zu wenig Pflegepersonal Gewinne (für Eigentümer, Aktionäre) und Überschüsse (für Investitionskosten) zu machen. Nachteil: Das Pflegebudget bildet die Ist-Kosten (Ist-Ausgaben) des Krankenhauses für Pflege ab. Es berücksichtigt keinen Schlüssel für ausreichend Personal nach dem Bedarf der Patient*innen. Deshalb bleibt ver.di bei der Forderung: PPR 2.0! „§ 2 Abs. 1 SGB V: Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ „…§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot Abs. 1 Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Das Selbstkostendeckungsprinzip ist noch nie dafür gedacht gewesen, unwirtschaftliches Verhalten zu finanzieren. Die Krankenkassen hatten auch vor Einführung des DRG-Systems genaue Informationen über das wirtschaftliche Verhalten jedes einzelnen Krankenhauses und sie achteten auf Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das PpSG enthält eine Formulierung, die leicht zu dem Missverständnis führen kann, dass hier doch „Freibier für alle“ eingeführt würde. „§6a KHEntG … Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft; die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen gilt als wirtschaftlich. Für eine darüber hinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes.“ Das könnte missverstanden werden als Aushebelung des Wirtschaftlichkeitsgebots § 12 SGB V. Mit wirtschaftlich/unwirtschaftlich sind hier Personalkosten aufgrund von Tarifvertrag gemeint, die höher sind als die durchschnittlichen Lohnkosten im Wettbewerb. Solche Lohnkosten aufgrund Tarifvertrag wurden früher von den Kostenträgern (z.B. Krankenkassen und Pflegekassen) als „unwirtschaftlich“ abgelehnt, bis Sozialgerichte diese Unsitte korrigiert haben. Inzwischen hat der Gesetzgeber in mehreren sozialgesetzlichen Regelungen klargestellt, dass Tarifverträge von den sozialen Kostenträgern refinanziert werden. Februar 2019

6 …. Aber woher sollen die Pflegekräfte kommen?
Am 26. November 2018 stellte die Bundesregierung (Pflegebevollmächtigter) die PflegeComeBack-Studie vor. Sie wurde von einem Marktforschungs-Institut im Auftrag der Firma Hartmann erarbeitet. Ergebnis: bis Pflegekräfte, die dem Beruf den Rücken gekehrt haben, können zurückgewonnen werden, wenn die Arbeitsbedingungen und der Beruf wieder attraktiv gemacht werden… Die PflegeComeBack-Studie belegt: ver.di und die betrieblichen Interessenvertretungen sind genau auf dem richtigen Weg: Mit guten Arbeitsbedingungen können wir Kolleginnen und Kollegen zurück gewinnen. Jede betriebliche Interessenvertretung sollte die Studie parat haben und in der Argumentation nutzen. Februar 2019

7 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Februar 2019


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