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Von Jürgen Hobert Oberamtsanwalt Staatsanwaltschaft Mainz Vortrag am

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Präsentation zum Thema: "Von Jürgen Hobert Oberamtsanwalt Staatsanwaltschaft Mainz Vortrag am"—  Präsentation transkript:

1 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Von Jürgen Hobert Oberamtsanwalt Staatsanwaltschaft Mainz Vortrag am Polizeiinspektion Mainz 2

2 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Anlass für den Vorgang: Versicherungsanzeige gem. § 25 FZV an Kfz-Zulassungsstelle Mitteilung der Zulassungsstelle an Polizei wegen möglicher Straftat nach §§ 1,6 PflVG Alternativ: Polizeikontrolle mit Feststellung der Fahrzeugnutzung ohne Pflichtversicherung

3 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Polizeiliche Ermittlungen: Versicherungsanfrage gem. § 14 LDSG i.V.m. §§ 161, 161 a StPO an Kfz-Versicherung mit Anfrage der Höhe der Erstprämie (ersatzweise der Geschäftsgebühr § 39 VVG) Formular POLRP 1152/2014 sollte insoweit ergänzt werden Abfrage von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem unversicherten Fahrzeug

4 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Ergebnis der Versicherungsanfrage: Erstprämie nicht gezahlt = Fahrtnachweis ? + zusätzlich Betrugsverdacht § 263 StGB Folgeprämie nicht gezahlt = Fahrtnachweis? In beiden Fällen ist der Zugang der Kündigung bzw. des Rücktrittschreibens zu ermitteln Zeuge der Versicherung ist unbedingt erforderlich für die Anklage! Zugang der Kündigung + Fahrtnachweis = Verdacht nach §§ 1,6 PflVG

5 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Vernehmung des Beschuldigten: Erhalt der Kündigung bzw. des Rücktrittschreibens? Fahrt mit dem PKW (bei ständiger Fahrt z.B. zur Arbeit nach Datum, Uhrzeit, Fahrtstrecke aufgeschlüsselt; z.B. vom 1.1. bis jeweils an Werktagen zum Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr von der Wohnung… bis zur Arbeitsstelle…u. gegen Uhr wieder nach Hause)? Führerschein? Vermögensverhältnisse und Einkommen des Beschuldigten? (zwingend zu erfragen, weil damit das Strafmaß bestimmt wird!!!)

6 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Alles erledigt? Abgabe an die StA

7 Polizeiliche Bearbeitung von Vorgängen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Keine Fahrt oder Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen = Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO Beschuldigter ist geständig bzgl. Zugang der Kündigung + Fahrt = §§ 153, 153 a StPO bzw. Strafbefehl

8 Gleich geht´s weiter…


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