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Das Prestigeprojekt Innenstadt-Ost
Dr. Hans-Ulrich Rülke, MdL Fraktionsvorsitzender
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Internet-Pfad zum Ten Brinke Untersuchungsausschuss in NRW
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https://buergerinfo. pforzheim
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https://buergerinfo. pforzheim
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„Ein Verzicht ergibt keine einzige Schulsanierung und keinen einzigen Liter Wasser mehr in irgendeinem Bad“ Carsten von Zepelin, Bauunternehmer und CDU-Stadtrat 10. November 2018 in der PZ
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Magnus Schlecht, Chefredakteur
„Und zu guter Letzt stünde kein zusätzlicher Euro für andere wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie die marode Bäderlandschaft zur Verfügung.“ Magnus Schlecht, Chefredakteur 14. November 2018 in der PZ
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„Jedes Mal, wenn die Stadt ein denkmalgeschütztes Rathaus sanierte, kam es zu teils kräftigen Mehrkosten. Beim Neuen Rathaus um 16 Prozent, beim Alten Rathaus gar um 56 Prozent. Letzteres auf die Prognose der Stadt für die Sanierung des Technischen Rathauses bezogen....käme man....auf 38,2 Millionen. Und somit bei einer Laufzeit von 30 Jahren im Vergleich zur geplanten Anmietung des Neubaus.....auf....eine jährliche Differenz von rund Euro.“ Marek Klimanski, Stellv. Chefredakteur und Chefreporter Pforzheimer Zeitung vom 8. Dezember 2018, Seite 25
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Pforzheimer Kurier vom 22.11.2018: Pforzheimer Zeitung vom 23.11.2018
„Schriftwechsel zwischen Rülke und OB Peter Boch“ „Die 42,6 Millionen Euro seien indes die realen Gesamtmietkosten für die tatsächlich erforderlichen Flächen von mehr als 6000 Quadratmetern.“ „Der OB räumt indes indirekt ein, dass das Projekt teurer kommt, als 2016 angenommen.“ Pforzheimer Kurier vom : „Es geht konkret um 6200 qm Bürofläche.“ „....kommt so ein Volumen von 42,6 Millionen Euro zustande.“ Pforzheimer Zeitung vom
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Pforzheimer Zeitung vom 13.12.2018, Seite 30:
Mietet Stadt bei „Ost“ noch mehr? „Der PZ wurden nun anonym Teile einer Sitzungsvorlage zugespielt, die Fragen aufwerfen.“ „Mietet…die Stadt vom Investor Ten Brinke 6000 Quadratmeter an….? Oder darf es mehr sein…? „Einschließlich der Flächen für Kultur und Kita ist sogar von Quadratmetern die Rede.“
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Pforzheimer Zeitung vom 28.12.2018: Stadt widerspricht Rülke
„Dieser hatte....die Grundlage der Abrissgenehmigung fürs denkmalgeschützte Technische Rathaus angezweifelt: Sie sei erteilt worden, weil die Stadt sie wegen der größeren Wirtschaftlichkeit eines Abrisses im Vergleich zu einer Sanierung beantragt habe - und dies zu Unrecht, so Rülke. In einer Pressemitteilung erinnert das Rathaus nun daran, dass der Antrag im Wesentlichen nicht wirtschaftlich begründet worden war, sondern in erster Linie städtebaulich und mit der Stadtentwicklung.“ „Die reine Anmietung einer dem Technischen Rathaus entsprechenden Fläche...(also 4500 Quadratmeter) schlägt nach PZ-Informationen mit jährlich unter einer Million Euro zu Buche....“ Also Euro? Auf 30 Jahre wären dies 28,5 Millionen Euro. Bei Quadratmetern auf 30 Jahre also 66,5 Millionen Euro und dies ohne Nebenkosten beispielsweise für Nebenflächen, Parkflächen, Neben- und Instandhaltungskosten.
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„Es liegt heute nichts auf dem Tisch, was überraschend oder neu ist.“
Carsten von Zepelin, Bauunternehmer und CDU-Stadtrat 10. November 2018 in der PZ
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„Man hätte den Leuten eben nicht sagen sollen, dass die Innenstadt-Ost nichts kostet.“
Axel Baumbusch, Grüner Stadtrat und Projektbefürworter in der Gemeinderatssitzung vom 13. November 2018
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Kostenneutralität nach Hager und Schüßler
Sanierung des Technischen Rathauses: Grunderwerb: 8,6 Mio € Infrastruktur: 4,0 Mio € Mietkosten: 11,7 Mio € 24,1 Mio € ,3 Mio € Zwischenstand nach Boch Mietkosten: 42,6 Mio € 24,1 Mio € ,2 Mio € Ergibt ein Minusgeschäft für den Steuerzahler von 31,1 Mio € Und wie sieht erst der Endstand aus????????
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„Wer einen Bürgerentscheid zur Innenstadt-Ost fordert, läuft Gefahr, das Thema in die Hände von Populisten zu geben.“ Carsten von Zepelin, Bauunternehmer und CDU-Stadtrat 10. November 2018 in der PZ
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4500 m² x 10€ x 30 Jahre + Inflationsausgleich*
= 20,83 Mio € *bei einer angenommen Mietpreissteigerung von 10% alle 5 Jahre als Inflationsausgleich
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Pforzheimer Zeitung vom 28.12.2018:
„In einem Interview hatte Baubürgermeisterin Schüßler bekräftigt, dass auch der unterschriftsreife Vertrag noch die Möglichkeit beinhalte, die Ergebnisse eines derzeit angestrebten Bürgerentscheids in das Projekt einfließen zu lassen - bis hin zum Ausstieg.“ Das Bürgerbegehren kann also das Projekt auch noch nach der Unterschrift des OB unter den Vertrag verändern oder verhindern! „Die Bürgermeisterin führt aus: „Wir haben dafür gesorgt, dass das Bürgerbegehren auch dann noch zulässig sein kann, wenn der Oberbürgermeister das Vertragswerk bereits unterschrieben hat. Sollte ein Bürgerentscheid im Sinne der Projektgegner erfolgreich sein, hätten wir im Anschluss zwei Monate Zeit, um mit dem Investor Veränderungen des Vertrags im Lichte des Bürgerentscheids auszuhandeln.“
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