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REVISION Rechtsmittel gegen Urteile
ausdrückliche Zulassung notwendig nicht auf neuen Tatsachen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils keine Beweiserhebung
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REVISION Zivilrecht gegen Berufungsurteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Strafrecht gegen Urteile des Strafrichters, des Schöffengerichts, der Strafkammern (in erster oder zweiter Instanz) des Landgerichts und in erster Instanz ergangene Urteile des Oberlandesgerichts. Arbeitsrecht gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts. Sozialrecht gegen Urteile des Landessozialgerichts. Verwaltungsrecht gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe. Steuerrecht gegen Urteile der Finanzgerichte.
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Revisionsgerichte Zivilprozess: Bundesgerichtshof
Strafverfahren die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht Bundesfinanzhof
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BERUFUNG Überprüfung eines gerichtlichen Urteils
in tatsächlicher Hinsicht Beweisaufnahme Endurteile der Amtsgerichte und der in erster Instanz tätig gewordenen Landgerichte Berufungssumme 600 Euro
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