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Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage

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Präsentation zum Thema: "Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage"—  Präsentation transkript:

1 Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage
Tagung der Kreisobmänner am 25./ >> workshop: Agrarpolitik << Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik Matthias Borst

2 Leistungsempfänger = Landwirt
GAP nach 2020: neues Modell der EU-Kommission Mitgliedstaaten GAP-Strategiepläne: Ziele, Maßnahmen und Mittelansätze EU Grundlegende Anforderungen für Kontrolle und Umsetzung Detaillierte Regeln X Detaillierte EU Kriterien Leistungsempfänger = Landwirt Quelle: EU-KOM 2018

3 GAP nach 2020: KOM-Vorschläge 1.6.2018
1. Säule für Deutschland: 4,823 Mrd. Euro/Jahr. ca. – 4 % 2. Säule für Deutschland: 990 Mio. Euro/Jahr ca. -15 % Nationale Umverteilungsmöglichkeit von 1. Säule in 2. Säule: Bis zu 15 % zwischen beiden Säulen (ohne Ko-Finanzierungserfordernis) zusätzliche 15 % für Umwelt- und Klimamaßnahmen (ohne Ko-Finanzierungserfordernis).

4 Vorschlag GAP-Architektur 2021-2027 GAP-Architektur 2014-2020
GAP nach 2020: Einordnung der KOM-Vorschläge Vorschlag GAP-Architektur GAP-Architektur Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2. Säule Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2. Säule Nachhaltigkeitsprämie “ECO-Scheme” - oberhalb gesetzlicher Standards Angebotspflicht durch EU-Staat Aber: Teilnahme für Landwirte freiwillig >> 1. Säule << „fixe Baseline“ Greening 30 % der Direktzahlungen >> 1. Säule << Neue Konditionalität in Verbindung mit Basisprämie Umverteilungsprämie Junglandwirteprämie CC & bisheriges Greening plus Weiteres => insgesamt: mehr Anforderungen >> 1. Säule << „fixe Baseline“ Cross Compliance Grundanforderungen + “GLÖZ” Grundlage für alle Direktzahlungen >> 1. Säule <<

5 GAP nach 2020: KOM-Vorschläge 1. 6
GAP nach 2020: KOM-Vorschläge Grundsätzliche Betrachtungen zusammenfassend 1 Strategieplan je Mitgliedstaat, Zielvorgaben durch EU und Ausgestaltung (Abwicklung, Kontrolle usw.) durch Mitgliedstaaten Gemeinsamer Kern der GAP in allen EU-Staaten? Einfache Konzeption in föderalen EU-Mitgliedstaaten? Direktzahlungen (Konditionalität, ECO-Scheme) und 2-Säulen-Struktur Erhalt von bisher starken Programmen (AUM, Ökolandbau, Ausgleichszulage? Für Bayern dürfen KULAP & VNP nicht ausgehebelt werden! Umverteilungsprämie und Degression/Kappung Stärkung bäuerlicher Betriebsstrukturen vor allem über „Erste-Hektare-Regelung“! Konditionalität Sorge => „Super Cross Compliance“! Direktzahlungen => nur noch an „echte Landwirte“ Ausschlussgefahr für Nebenerwerbslandwirte & diversifizierte Landwirtschaftsbetriebe!

6 Ausgleichszulage: Grundsätzliches
Ziel: bayernweit ausgewogene Gesamtkonzeption bei der Kulisse und beim Bezahlmodell. Vertrauensvolle Austauschrunden und Meinungsbildung im Verband 15. März 2016 15. Juli 2016 6. März 2017 29. September 2017 26./ Tagung der Kreisobmänner 29. Januar 2018 22. März 2018 27. April 2018: Sitzung der ARGE Bergbauern 4. Mai 2018 EU-Vorgabe: Neuaufstellung der EU-Staaten bis => doppelter Systemwechsel bei Kulisse und Bezahlmodell : ELER-Begleitausschuss im StMELF

7 Neue benachteiligte Gebiete insgesamt
Benachteiligte Gebiete insgesamt – Sachstand EU-rechtlich zwingender Systemwechsel Neue benachteiligte Gebiete insgesamt ha LF Neues Berggebiet ha LF Neues aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligtes Gebiet ha LF Neue aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete ha LF *) bisher insgesamt : ha LF bisher: ha LF bisher: ha LF bisher: ha LF (sog. „Kleine Gebiete“) *) entspricht 9,9 % der Gebietsfläche Bayerns ( ha)

8 Benachteiligte Gebiete - Zwischenergebnis
Biophysikalische Kriterien und Feinabstimmung => Reduzierung bisherige Kulisse um gut 50 % bzw. mehr als ha

9 Benachteiligte Gebiete – Gesamtkulisse
(EU-Genehmigung: April 2018)

10 Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand
Ziel: bayernweit ausgewogene Konzeption Finanzrahmen: aktuell bei 110 Mio. Euro/Jahr fest Separat sind Mittel für die Finanzierung des Phasing-Out für die herausfallende Teilregionen bereits zugesagt. Einsatz des Bauernverbands seit Monaten für zusätzliche Mittel im Zusammenhang mit dem Bezahlmodell, um sich abzeichnende Problemstellen abzumildern.

11 Ausgleichszulage: Bezahlmodell
EU-rechtlich zwingender Systemwechsel Fixe Vorgaben nach den EU-Rechtsgrundlagen Ausschluss der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ): künftig zulässig: EMZ (Indexwert für natürliche Benachteiligung), künftig unzulässig: LVZ (Indexwert für wirtschaftliche Benachteiligung). Gleichwertige Behandlung von Grün- und Ackerland (bisher: Grünland und Ackerland unterschiedlich) Kein Ausschluss von Intensivkulturen (bisher: keine AGZ-Zahlungen bei Weizen, Kartoffeln, Mais usw.) Umsetzung einer Degressionsregelung. (bis 2015: Obergrenze €/Betrieb)

12 Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand
Leitlinie: bayernweit ausgewogene und bayernweit einheitliche Konzeption des Bezahlmodells. Basis: einzelflächenbezogene EMZ der Flächen innerhalb der künftigen Gesamtkulisse für die Ausgleichszulage. Berggebiet, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligtes Gebiet und aus spezifischen Gründen benachteiligtes Gebiet: einheitliches, objektives Bezahlmodell; Damit werden Brüche vermieden, da die drei Kulissen (benachteiligtes Gebiet, spezifisch benachteiligtes Gebiet, Berggebiet) auf Gemarkungsebene häufig unmittelbar aneinander angrenzen. Dauergrünlandbetriebssystem für Betriebe mit mindestens 65 Prozent Dauergrünlandanteil; Begründung: Hilfestellung angesichts des künftigen EU-Ausschlusses von differenzierten Flächenzahlungen zwischen Grün- und Ackerland.

13 Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand
Zwei Förderlinien jeweils in Abhängigkeit von der EMZ: Standardmodell: Sockel 25 Euro/ha; Höchstsatzniveau bei niedrigen EMZ-Werten: 100 Euro/ha; dazwischen linearer Verlauf. Dauergrünlandmodell: Sockel 50 Euro ha; Höchstsatzniveau bei niedrigen EMZ-Werten: 200 Euro/ha; dazwischen linearer Verlauf. Höchstsatzniveau für Almen und Alpen sowie AGZ-Flächen über Meter Höhenlage; Hangzuschlag für Einzelflächen mit mehr als 20 % Hangneigung: 50 Euro/ha Kleinflächen-Zuschlag für Feldstücke ab 0,5 Hektar und kleiner: 50 Euro/ha

14 Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand
Zwei Förderlinien jeweils in Abhängigkeit von der EMZ: Anschauungsskizze: Hangzuschlag „mehr als 20 % Hangneigung“: 50 Euro/ha Kleinflächen-Zuschlag „Feldstücke ab 0,5 Hektar und kleiner“: 50 Euro/ha Euro/ha Dauergrünlandbetriebsmodell Standardmodell EMZ

15 Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand
Degressionsregelung: Ziel: Regelung für gemeinschaftlich bewirtschaftete Almen/Alpen. Anwendung der Degression auf Mitgliederebene angestrebt, wenn Alm/Alpe anerkannt ist => Anerkennungsrichtlinie: AnerkAlm/AlpRL aus 2009. als „Gemeinschaftsalm/-alpe“ geführt und Satzung oder sonst. Dokument der Zusammenarbeit vorhanden. 75 ha Prozent der Hektarprämie 150 ha 250 ha Österreich: ab 20 ha stufig runter und ab 60 ha Null % ha LF


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