Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Günther Kranz Geändert vor über 5 Jahren
1
Nach der 4. Klasse Hauptschule / NMS bzw. 4. Klasse Gymnasium
Aufnahme an weiterführenden Schulen 2017/18 Nach der 4. Klasse Hauptschule / NMS bzw. 4. Klasse Gymnasium
2
Die richtige Entscheidung für Ihren Sohn/Ihre Tochter
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter: Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter? Erkundigen Sie sich über allfällige Eignungsprüfungen der Schwerpunktschulen: Elementarpädagogik: BAfEP Kärnten - Termin: – nähere Infos unter Musik Bildnerische Erziehung Sport: Näheres auf BORG für Leistungssport Klagenfurt Ab 8:00 BORG für Leistungssport Spittal BRG/NMS Hubertusstraße Klagenfurt Ab 13:00 BRG Lerchenfelderstraße Ab 14:00 01. und
3
Welche Ausbildungswege stehen nach der 8. Schulstufe offen?
Polytechnische Schule (PTS) Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP – ehemals BAKIP) Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) Technische Fachschule Handelsschule (HAS) Wirtschaftliche Fachschule, Fachschule für Tourismus, Fachschule für Sozialberufe Berufsbildende Höhere Schule (BHS) Höhere technische Lehranstalt (HTL) Handelsakademie (HAK) Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, (HLW) Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT) Höhere Lehranstalt für Mode (HLM) Höhere Lehranstalt für Sozialmanagement Hinweis: Weitere Informationen über einzelne Schulen finden sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Schulen für Kärnten“
4
Anmeldung Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule (PTS, AHS, BMS, BHS) besuchen wollen, müssen sich anmelden Anmeldefrist: ab Freitag, 10. Februar 2017 bis Freitag, 3. März 2017 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit
5
Wie werden Sie benachrichtigt?
Von der Polytechnischen Schule: Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung Sie erhalten keine weitere Verständigung Von AHS, BMS und BHS: Sie erhalten bis spätestens 5. April 2017 eine schriftliche Nachricht der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten darüber zu informiert, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 28. April 2017 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist bei der Schule abzugeben. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 12. Mai 2017. AufnahmebewerberInnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden dem Landesschulrat für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.
6
Voraussetzungen für die Aufnahme von NMS-Schüler/innen
an höheren Schulen (AHS, BMS und BHS) Bei Übertritt aus der Neuen Mittelschule gilt, nachdem es in der NMS keine Leistungsstufen mehr gibt, sondern ab der 7.Schulstufe zwischen „grundlegender“ und „vertiefter“ Allgemeinbildung unterschieden wird, folgendes: Bei Beurteilung aller differenzierten Gegenständen in der „ Vertiefung“ oder bei nur einem „grundlegend“ beurteilten Gegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz ist man zum Übertritt in die Oberstufenform der AHS oder in den I. Jahrgang der BHS sowie in die 1. Klasse der BMS berechtigt. Schüler/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können in diesen Gegenständen eine Aufnahmeprüfung am 03. und 04. Juli in der Wunschschule ablegen.
7
Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion oder die Bildungsberatung ihrer Schule bzw. an die Wunschschule Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.