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Vorlesung Europäische Umweltpolitik FS Block

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Präsentation zum Thema: "Vorlesung Europäische Umweltpolitik FS Block"—  Präsentation transkript:

1 Vorlesung Europäische Umweltpolitik FS 2014 3. Block
von V. Calenbuhr An der Universität Basel V. Calenbuhr

2 10) REACH 10.1 Warum REACH ? Grundlegendes Probleme
11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

3 In 2005, the EU accounted for 30% of the €1476 billion world chemicals sales
V. Calenbuhr

4 10) REACH 10.1 Warum REACH ? – Grundlegendes und Probleme
In den frühen Jahren der Europäischen Union bestand die Notwendigkeit die Umwelt der Gemeinschaft zu schützen Sowie Standards zum Schutz der Verbraucher aufzustellen Um den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten  Aus diesem Grunde zielte die frühe EU-Umweltpolitik auf Waren ab, darunter gefährliche Chemikalien 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

5 10) REACH 10.1 Warum REACH ? – Grundlegendes und Probleme
In den letzten Jahren erkannte man eine Reihe von Schwächen des bestehenden Systems. Rund Substanzen können ohne Tests verwendet werden, D.h. es liegen keine oder nur unvollständige Informationen zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken vor  ‘Burden of the past’  Diese Risiken blieben unbehandelt 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

6 10) REACH 10.1 Grundlegendes und Probleme Das bestehende System
Die Beweislast liegt bei den öffentlichen Behörden Berichterstatter der Mitgliedstaaten verfassen Risiko-Analysen Berichte für existierende Substanzen Falls nötig empfehlen sie Maßnahmen zur sicheren Nutzung dieser Substanzen Es gibt aber kein effizientes Instrument für gefährliche Substanzen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

7 10) REACH 10.1 Warum REACH ? - Grundlegendes und Probleme
Das bestehende System Der Prozess ist langsam und ineffizient Positive Aspekte: gewisser Grad der Harmonisierung der Methodikharmonisierte Es gibt keine effizienten Instrumente die eine sichere Nutzung der gefährlichsten Substanzen gewährleisten würden. EU-Risiko Analysen haben weltweite Anerkennung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

8 10) REACH 10.1 Warum REACH ? – Grundlegendes und Probleme
Weitere Schwäche des bestehenden Systems. Es gibt einen Mangel an Innovations-Anreizen, und ganz besonders zur Entwicklung weniger gefährlicher Stoffe. 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

9 10) REACH 10.2 Abhilfe – Eine neue Chemikalien-Politik REACH
Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

10 10) REACH 10.2 Abhilfe – Eine neue Chemikalien-Politik Ziele von REACH
Schutz von Gesundheit und Umwelt Bewahrung/Steigerung von Innovationskraft/Konkurrenzfähigkeit Stärkung des internen Markts Erhöhte Transparenz und gestärktes Verbraucherbewusstsein 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

11 10) REACH 10.2 Abhilfe – Eine neue Chemikalien-Politik Ziele von REACH
Integration mit internationalen Anstrengungen Stärkung von Methoden ohne Tierversuche Konformität mit WTO Auflagen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

12 10) REACH 10.3 The adoption of REACH: a short history
Feb White Paper on “Strategy for a future Chemicals Policy” May Internet consultation: comments received Oct Commission adopts REACH proposal Dec 2006 Council and Parliament adopt amended REACH proposal in Second Reading of co-decision procedure REACH published in the Official Journal REACH has entered into force (EiF); establishment of European Chemicals Agency (ECHA) in Helsinki Official entry into operation (EiO) of the Agency Pre-registration of phase-in substances starts Registration of non-phase-in substances starts 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

13 10) REACH 10.4 Wer ist von REACH betroffen?
Schätzungsweise Chemiefirmen fallen unter die REACH Gesetzgebung Schätzungsweise chemische Substanzen sind von REACH betroffen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

14 10) REACH 10.5 Hauptaspekte Ein einziges und kohärentes System
(für neue und bereits bestehende Chemikalien) Prozedurale Komponenten: Registrierung von Substanzen ≥ 1 tonne/yr (gestaffelte Deadlines) Evaluation einiger Substanzen durch Mitgliedsstaaten Authorisierung nur für Substanzen von grosser Wichtigkeit Restriktionen – Das Sicherheitsnetz ( ‘safety net’) Behörde, die das System managt 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

15 10) REACH 10.5 Hauptaspekte Schwerpunkt auf die prioritären Probleme:
Grosse Volumina/Tonnagen (stellvertretend für potentielles Risiko) Größte Sorgen (Substanzen und deren Verwendungen mit den höchsten Risiken) Karcinogene, Mutagene, Reproduktive Toxizität (CMR) Persistenz, Bioakkumulation, Toxizität (PBT) 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

16 10) REACH 10.5 Hauptaspekte Verschiebung der Verantwortlichkeit
Von öffentlichen Behörden auf die Industrie = Umkehr der Beweislast ! 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

17 10) REACH 10.6 Anwendungsbereich REACH umfasst Die Herstellung
Den Import Das auf-den-Markt-bringen sowie Den Einsatz Von Substanzen in der EU 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

18 10) REACH 10.6 Anwendungsbereich Ausnahmen für bestimmte:
Substanzen Gebrauch von Substanzen Eingeschränkte Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht für Produkt- und Process-bezogene Forschung und Enwicklung (PPORD-related ) Polymere und Zwischenverbindungen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

19 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Registrierung
Registrierung von Substanzen ≥ 1 tonne/yr Gültig für Hersteller und Importeure Bereitstellung geeigneter Daten über bekannte Eigenschaften und Risiken sowie Mitteilung der Information an die Behörde Chemical Safety Report (CSR) für alle Substanzen ≥ 10 tonnes/yr Bei nicht-Verfügbarkeit von Information müssen Tests durchgeführt werden : Data sharing (speziell für Tests mit Vertebraten) Substance Information Exchange Fora (SIEFs) 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

20 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Registrierung
Information muss geeignet sein für die Klassifizierung und Kennzeichnung sowie die chemische Sicherheitsprüfung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

21 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Registrierung
Es obliegt der Industrie zu entscheiden und begründen, welche Informationen sie als notwendig ansieht (ausgehend von einem Minimaldatensatz) 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

22 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Registrierung Informationsarten:
Physikalisch-chemische (Öko-) toxikologische Über Schäden und Unfälle Belastungsinformation zur Risikoabschätzung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

23 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Evaluation
Evaluation für “high concern” Substanzen, dh solche, die eine Tonnage von mindestens 10 t/yr erreichen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

24 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Evaluation
Evaluation des Dossiers durch die Behörde Überprüfung des Vorschlags Konformitäts-Check Evaluation der Substanz durch Behörden der Mietgliedsstaaten: Überprüfung aller Dossiers für eine Substanz Identifizierung des weiteren Informationsbedarfs für bestimmte Substanzen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

25 10.7 Prozedurale Schritte: Evaluation
10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Evaluation Wenn die Evaluation zum Schluss kommt, dass es sich um eine “high-concern”-Substanz handelt, dann wird eine Authorisierung nötig Substanzen von mindestens einer Tonne/yr mit einem Gehalt von mindestens 0,1% CMR Materials (carcinogen, mutagen, reproduktions-toxisch, etc) bedürfen grundsätzlich einer Authorisierung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

26 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Authorisierung und Einschränkung
Wer managt Authorisierung und Einschränkung und wie geschehen sie? Die ECHA beurteilt die Authorisierungs-Anträge auf der Ebene ihrer technischen Kommittees und Überprüft die wissenschaftliche Gültigkeit der Anträge Darauf basierend, trifft die Kommission ihre Entscheidung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

27 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Authorisierung und Einschränkung
Die Authorisierung stellt sicher, dass Risiken durch “high-concern”-Substanzen angemessen kontrolliert werden Diese Substanzen nach und nach durch alternative Substanzen oder Technologien ersetzt werden (im Rahmen der ökonomischen und technischen Machbarkeit Der interne Markt funktioniert 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

28 10) REACH 10.7 Prozedurale Schritte: Authorisierung und Einschränkung
Einschränkungen: Das Sicherheits-Netz (“safety-net”) Sind anwendbar auf alle Substanzen und dienen als Sicherheitsnetz zum Management von Substanzen deren Risikomanagement möglicherweise nicht angemessen gesichert ist Z.B Substanzen von weniger als 1 Tonne/yr 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

29 10) REACH 10.8 Verbesserte Information für die Zulieferer und Nutzer der Chemikalien Resultate? Mehr und bessere Informationen für das Risikomanagement Dialog entlang der Zulieferer und Verbraucherkette wird ermöglicht und angeregt 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

30 10) REACH 10.8 Verbesserte Information für die Zulieferer und Nutzer der Chemikalien Wie funktioniert die Bereitstellung der Information Expanded Safety Data Sheet (SDS) Enthält verbesserte Informationen über angemessene Risikomanagement-Massnahmen Information über Zulassungen, spezifische Einschränkungen, Registrierungsnummer etc. Information über Gefahren für die Zuliefererkette und andere Handhaber der Chemikalie 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

31 10) REACH 10.8 Verbesserte Information für die Zulieferer und Nutzer der Chemikalien Eine wesentliche Innovation ist die Bereitstellung von Informationen Über Gefährdungen und Risiken durch bestimmte Chemikalien Für die Zuliefererkette Sowie für andere Akteure, die die Chemikalien handhaben 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

32 June 2007: roll-out to industry
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33 European Chemicals Agency (ECHA)
ECHA is the Europe’s central Agency for the chemicals regulation One of the few agencies that can take legally binding decisions In June 2007, Agency has started in Helsinki: First staff has moved in (seconded COM officials) Making available Guidance and providing the Helpdesk function From 1 June 2008 the Agency will have the following main tasks: Technical Guidance Documents and provision of assistance to registrants of substances Deal with registration applications Execution of completeness check and dossier evaluation Co-ordination of substance evaluation Tasks with authorisation and restrictions 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

34 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Ökonomische Effizienz Ökologische Zielsicherheit Fähigkeit zur Induktion von Innovationen Verwaltungstechnische Effizienz 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

35 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Ökonomische Effizienz Im Rahmen eines Impact Assessments wurden die Kosten als vertretbar gegenüber dem Nutzen eingeschätzt Reduzierte Gesundheitskosten Reduzierte Umweltkosten Reduzierte Remediationskosten Das wurde im wesentlichen durch weitere wissenschaftliche Studien untermauert Eine australische Studie kommt zu dem Schluss, dass die EU Nachteile beim internationalen Handel erwarten kann, nicht aber die australische Industrie 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

36 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Ökonomische Effizienz Durch die Umkehr der Beweislast wurde eine Situation geschaffen, die der US-amerikanischen und australischen Situation ähnelt. Fakten-basierte Entscheidungsfindung  Reduzierung von Handelshemmnissen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

37 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Ökologische Zielsicherheit Man kann davon ausgehen, dass die heute als bedenklich einzustufenden Substanzen im Laufe von 11 Jahren durch weniger bedenkliche ersetzt werden Ob das Sicherheitsnetz greift, wird sich noch herausstellen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

38 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Fähigkeit zur Induktion von Innovationen Da die Beweislast bei der Industrie liegt, gibt es einen Anreiz, weniger bedenkliche Substanzen in Umlauf zu bringen Klarheit darüber dürfte aber erst in einigen Jahren vorliegen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

39 10) REACH 10.9 Bewertungskriterien des Instruments
Verwaltungstechnische Effizienz Hoch durch die Schaffung einer eigenen Behörde, die die ineffizienten bestehenden Regelungen ersetzt Trotz muss der Aufwand als hoch angesehen werden 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

40 10) REACH 10.10 Schlussfolgerung:
Durch REACH wird die EU-Chemikalien Gesetzgebung komplett überholt: Ersetzt 40 bestehende Gesetzgebungstexte One-Stop-shop Ansatz: 1 Behörde ersetzt 27 MS-Behörden Höheres Protektions-Niveau Ersatz von gefährlichen Substanzen Mehr Informationen Verbesserter Erkenntnisstandard 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

41 10) REACH 10.10 Schlussfolgerung:
Durch REACH wird die EU-Chemikalien Gesetzgebung komplett überholt: Verlagerung der Beweispflicht von den Behörden auf die Industrie/Importeure Fakten-basiertes Risikomanagement mit Elementen des Vorsorgeprinzips Höhere Innovationsfähigkeit 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

42 10) REACH 11) Diskussion: Wie sehen Sie REACH angesichts der bisherigen Diskussion? Wo ordnet sich die Gesetzgebung im instrumentellen Rahmen ein? Wie schätzen Sie die Aspekte zur Informationspflicht im Rahmen von REACH ein? Wie schätzen Sie den Einfluss von REACH auf die Innovationsfähigkeit ein? Wie schätzen Sie die Wirkungen von REACH im internationalen Kontext ein? Verwendung/Bereitstellung von wissenschaftlicher Information V. Calenbuhr

43 10) REACH 12 ) REACH und der Bezug zur Schweiz
Export von CH in die EU: Bundesamt f. Gesundheit der Schweiz: "REACH-Pflichten betreffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen. Exportieren Schweizer Firmen chemische Stoffe in die EU, müssen diese den Anforderungen von REACH entsprechen. Entweder der EU-Importeur dieser chemischen Stoffe oder ein Alleinvertreter der Schweizer Firma müssen dafür besorgt sein." Quelle: Schweizer Firmen mit Sitz in der EU: "(…) Schweizer Firmen, die in der EU produzieren oder mit Sitz in der EU als Importeure agieren, haben die vollständigen REACH-Verpflichtungen für chemische Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr zu erfüllen." Einführung der REACH Grundsätze in der Schweiz: Soll verhandelt werden 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

44 10) REACH 12 ) REACH und der Bezug zu USA
Export von USA in die EU: REACH Grundsätze müssen befolgt werden. US Amerikanische Firmen mit Sitz in der EU: REACH Grundsätze müssen befolgt werden. Wie sieht es aber mit der eigenen US Amerikanischen Chemikalienpolitik aus?  s. Kapitel 11 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

45 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
1) US-Amerikanische Chemikalienpolitik Seit 1976: Toxic Substances Control Act (TCSA) Verwaltet/umgesetzt von der US Envrionmental Protection Agency (EPA) Ähnliche Erfahrungen wie mit der Europäischen Chemikalienpolitik  Große Anzahl von Substanzen, deren toxische Eigenschaften unzureichend bekannt sind 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

46 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
1) US-Amerikanische Chemikalienpolitik NY Times zu TCSA (14/04/2013): “Companies have to alert the E.P.A. before introducing new chemicals, but they don’t have to provide any safety data. “ “It is up to the agency to find relevant scientific information elsewhere or use inexact computer modeling to estimate risk.” The agency can only ask the company for data or require testing if it first proves there is a potential risk, which is hard to do without the company’s data. “ Since 1976, out of roughly 85,000 new chemicals,  “the agency has issued regulations to control only five existing chemicals”. 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

47 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
1) US-Amerikanische Chemikalienpolitik April 2013: Safe Chemicals Act (Senatoren Leitenberger/Gillibrand)  Vorschlag für eine Reform der Chemikalienpolitik Safe Chemicals Act: "Industry would bear the burden of proving its chemicals are safe, instead of government having to prove harm to health before being able to regulate a chemical. Information on the health and environmental impacts of chemicals would be required to be developed by companies and disclosed to the public. Industry would be required immediately to reduce use of or exposure to chemicals of greatest concern, including those that are toxic, persist in the environment, and build up in people. Companies would have to substantiate that any information they want to keep secret is a legitimate trade secret, and most such confidentiality claims would expire after 5 years unless resubstantiated." 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

48 10) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik: Pestizid-Gesetzgebung
1) Allgemeines Pestizide werden beim Schutz von Pflanzen gegen Insekten, Nagetiere und Pilze als unumgänglich betrachtet. Allerdings können sie auch zu Umweltschäden wie Wasserverschmutzung führen, und sie stellen ein Risiko für die Gesundheit des Menschen dar:  Krebsrisiko, die Gefahr, dass es zu genetischen Störungen, sowie zu Schäden des Immunsystems kommt. 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

49 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
1) US-Amerikanische Chemikalienpolitik May 2013: Chemical Safety Improvement Act (Senatoren Leitenberger/Vitter)  Vorschlag für eine Reform der Chemikalienpolitik Chemical Safety Improvement Act (according to Environmental Defense Fund), EDF): “mandating safety evaluations for all chemicals in active commerce, requiring new chemicals to be deemed likely safe before entering the market, allowing EPA to issue orders to require testing without the Catch-22 of first having to show potential risk, and making more information about chemicals available to states, health professional s and the public by limiting current trade secret allowances“ 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

50 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik: Pestizid-Gesetzgebung
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU Öffentliche Wahrnehmung - Eine Eurobarometer-Umfrage (Anfang 2006) über die allgemeinen Bedenken der EU-Bürger in Bezug auf Lebensmittel zeigt, das sich 63% von ihnen Sorgen über Pestizidrückstände in Obst und Gemüse machen - Aufgrund der zunehmenden Besorgnis der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln, präsentierte die Europäische Kommission im Juli 2006 mehrere Vorschläge, mit denen die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor der gefährlichen oder übermäßigen Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft geschützt werden sollen. - Nach ihrer Verabschiedung sollten diese Vorschläge die aktuelle Richtlinie über die Zulassung von Pestiziden in der EU, die seit 1991 gilt, ersetzen. 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

51 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU Maßnahmen auf europäischer Ebene - Das ‚Pestizid-Paket’ der Kommission besteht aus zwei Vorschlägen: - Einer neuen Verordnung, mit der strengere Regeln für den Einsatz und die Zulassung von Pestiziden in Europa eingeführt werden, und - einer Rahmenrichtlinie, in der die gemeinsamen Ziele und Voraussetzungen für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden dargelegt werden. 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

52 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik:
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU In dem Entwurf für die Verordnung über die Marktplatzierung von Pflanzenschutzmitteln wird Folgendes vorgeschlagen: - Strengere Umwelt- und Gesundheitskriterien bei der Überprüfung von Wirkstoffen, bevor diese auf den EU-Märkten zugelassen werden. Zugelassene Wirkstoffe sollten auf einer Positivliste aufgeführt und die anderen von vornherein verboten werden. Diese Liste könne im Komitologie-Schnellverfahren jederzeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

53 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik:
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU In dem Entwurf für die Verordnung über die Marktplatzierung von Pflanzenschutzmitteln wird Folgendes vorgeschlagen: - Verkürzung des Zeitrahmens für die Zulassung neuer Substanzen von vier bis sechs auf zwei Jahre und Stärkung der Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Zulassungsverfahren.  Anregung zum Austausch gefährlicher Substanzen mit Hilfe einer Kandidatenliste’ von Substanzen, die ersetzt werden sollten.  24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

54 11) Weiter Aspekte der Chemikalienpolitik
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU Mit dem Entwurf der Richtlinie für gemeinschaftsweite Maßnahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden sollen der vernünftige Einsatz von Pestiziden und die Verwendung nicht-chemischer Pflanzenschutzmittel gefördert werden. Vorgeschlagen werden: - Ein Verbot für Schädlingsbekämpfung aus der Luft. Ausgenommen hiervon sind streng definierte Sonderfälle, - Nationale Aktionspläne für einen sichereren Umgang mit Pestiziden, 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

55 11) Weiter Aspekte der Chemikalienpolitik
2) Richtlinie für den Einsatz von Pestiziden in EU Strittige Punkte - Einer der umstrittensten Punkte der neuen Verordnung ist ein Vorschlag für die Einführung so genannter „Grenzwerte” für Substanzen, die zur Herstellung von Pestiziden verwendet werden. - Die Kommission schlägt in der Tat ein Marktverbot für eine ganze Reihe von Wirkstoffen, die eine ernste Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen könnten, vor. - Zu diesen Substanzen gehören beispielsweise endokrin wirksame Chemikalien sowie krebserregende und genschädigende Substanzen Stoffe .  11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

56 10) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik: Pestizid-Gesetzgebung
7) Zeitlicher Überblick - 15. September 2008: Veröffentlichung eines Berichts des Europäischen Parlaments über die gesundheitlichen Vorteile von strengen Grenzwerten. - Dezember 2008: Kompromiss zwischen Verhandlungsführern des Rats und des Parlaments.  - 2009: - Abstimmung im Rat und Parlament - November: Die Verordnung tritt in Kraft und muss entsprechend angewendet werden. -Pestizide, die dem aktuellen Gesetz nach in Verkehr gebracht werden dürfen, werden noch bis zum Ablauf ihrer Lizenz erhältlich bleiben. - Bis Anfang 2011: Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden umsetzen.  11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

57 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
3) Pestizid-Gesetzgebung in der Schweiz Bis zum Jahr 2009 hat sich die Pestizid-Politik der Schweiz eng an die Maßnahmen auf EU-Ebene angelehnt Vergleichbares Niveau beim Schutz von Natur und Gesundheit Vermeidung von Handelshemmnissen 12/05/2010: Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ( ) Der Schweizerische Bundesrat,gestützt auf das Chemikaliengesetz vom 15. Dezember (ChemG),auf die Artikel 148a Absatz 3, 158 Absatz 2, 159a, 160 Absätze 3–5, 161, 164, 168und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April (LwG),auf Artikel 17 des Gentechnikgesetzes vom 21. März (GTG)und auf die Artikel 29, 29d Absatz 4 und 30b Absätze 1 und 2 Buchstabe a desUmweltschutzgesetzes vom 7. Oktober (USG)sowie in Ausführung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober über die technischen Handelshemmnisse (THG), verordnet: 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

58 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
3) Pestizid-Gesetzgebung in der Schweiz Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ( ) lehnt sich an die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Okt über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, in der Fassung gemäß ABl. L 309 vom 24. Nov. 2009, sowie Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Okt über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates, in der Fassung gemäss ABl. L 309 vom 24. Nov an. Und gibt Schweizer Behörden die Möglichkeit zu weitergehenden Maßnahmen. Erkennt dabei die Risiko-Analysen der EFSA an, 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

59 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
3) Pestizid-Gesetzgebung in der Schweiz Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ( ) Art. 3a: Vorschriften des Bundesamtes für Landwirtschaft, wenn rasches Handeln erforderlich ist (…) Es kann für diese Pflanzenschutzmittel Höchstwerte bestimmen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Höchstwerte haben sich nach internationalen Standards oder nach den im Ausfuhrland bestehenden Grenzwerten zu richten oder müssen wissenschaftlich begründet sein. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann in Situationen, die rasches Handeln erfordern, im Einvernehmen mit den interessierten Stellen die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt gefährden, verbieten. Es kann festlegen, welche Pflanzenschutzmittel nur mit einer Erklärung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes oder einer akkreditierten Stelle eingeführt oder in Verkehr gebracht werden dürfen. 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

60 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
4) Neuere Entwicklungen: Reaktion auf das Bienensterben Seit der zweiten Hälfte der 2000er-Jahre bemerkt man ein Bienensterben in Europa, aber auch in den USA. Phänomen ist teilweise wissenschaftlich verstanden Univ. Dundee, EFSA etc: spez. Pestizide schädigen das Nervensystem der Bienen; Neonicotininoide Weitere Studien deuten auf die Varroa-Milbe als weiteren Faktor des Bienensterbens 2008, D: Verbot der betroffenen Insektizide 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

61 11) Weitere Aspekte der Chemikalienpolitik
4) Neuere Entwicklungen: Reaktion auf das Bienensterben 2013: Januar: Europäische Kommission schlägt Neonicotinoid-Moratorium für zwei Jahre vor: Betroffen sind: Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam März: Erste Abstimmung zwischen EU-MS unentschieden April: 15 EU-MS befürworten das Moratorium, acht sind dagegen, vier enthielten sich der Stimme Seit Dezember 2013: Moratorium für den Einsatz der drei Neonicotinoide. Betroffene Sorten: Mais, Sonnenblumen, Raps sowie Baumwolle Schweiz: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat, analog zur EU, die Bewilligung für drei Insektizide zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut suspendiert. 24/05/13, 16:15-18:00 25/05/13, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

62 Europäische und internationale Klimapolitik
Vorbereitendes Material: Risiko-Analyse & -Management Kosten-Nutzen-Analyse 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

63 9.2) Das Gefangenendilemma bei globalen Umweltproblemen
Überblick 9.1) Der Klimawandel 9.2) Das Gefangenendilemma bei globalen Umweltproblemen 9.3) Risikoanalyse/Management 9.4) Kosten-Nutzen Analyse 9.5) Kyoto-Protokoll 9.6) EU-Klimapolitik 9.7) Nicht-Kyoto Klima Initiativen 9.8) Ausblick: post-Kyoto 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

64 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Einleitung: Die Klimathematik ist ein Problem mit großen Unsicherheitsfaktoren  Risiko-Analyse/-Management Welche Faktoren sollten einer Risiko-Analyse zugrunde liegen? Wie kann man Risiko bewerten? Wie kann man Risiko managen? Dabei kann die wissenschaftliche Politikunterstützung ihren Beitrag leisten 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

65 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Einleitung: Definition von Risiko: Risiko = Schaden x Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Schadens 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

66 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Klassen Wie kann man Risiko bewerten? Gibt es unterschiedliche Arten von Risiko? Damokles Typ: Geringe Wahrscheinlichkeit des Eintretens Sehr große (katastrophale) Schäden Beispiele: Kernkraftwerke Chemie-Anlagen Dämme 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

67 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Klassen Zyklop Typ: Große Unsicherheiten bzgl. des Wissens D.h. bedeutende bestimmende Faktoren sind unbekannt Nur ein Teil der Realität wird wahrgenommen Wahrscheinlichkeit des Eintretens: unsicher Sehr große (katastrophale) Schäden Beispiele: Naturkatastrophen: Erdbeben, Vulkanausbrüche, El Nino Chemie-Anlagen, Dämme AIDS, Infektions-Krankheiten (SARS, Dengue-Fieber) ABC-Waffen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

68 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Klassen Pythia Typ: Große Unsicherheiten bzgl. des Wissens Wahrscheinlichkeit des Eintretens: unsicher; Schaden: unsicher Beispiele: Nicht-lineare Phänomene, Phasenübergangsartige Klimaveränderung, Instabilität der polaren Eiskappen Verwendung genetisch veränderter Organismen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

69 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Klassen Cassandra Typ: Wahrscheinlichkeit: hoch Schaden: Variabel, potenziell hoch, aber mit Verzögerungseffekt Bekannt, wird aber aufgrund der Verzögerung oft nicht ernst genommen Beispiele: Globaler Klimawandel Bio-Diversitätsverlust Cassandra-Typ Risiko ist nur dann relevant, wenn der mögliche Schaden sehr hoch (deshalb im „intolerablen“ Bereich in der Graphik) 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

70 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Klassen Pandoras Büchse Typ Wahrscheinlichkeit: Ereignis ist bereits geschehen Schaden: unsicher; potenziell hoch Beispiele: Dauerhafte (irreversible) Eingriffe in die Natur Pestizide, FCKWs Medusa Typ Wahrscheinlichkeit: groß Schaden: niedrig (möglicherweise andere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit Beispiele: Elektromagnetische Strahlung 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

71 Risiko-Klassen; nach Renn
V. Calenbuhr

72 9.3 Risiko-Analyse und -Management
Risiko-Management Wie geht man mit diesem Wissen um? Welche Handlungsstrategien gibt es? Wie kann man Risiko handhaben? 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

73 Risiko-Managementstrategien; nach Renn
V. Calenbuhr

74 set of discrete outcomes
KNOWLEDGE KNOWLEDGE ABOUT OUTCOMES ABOUT LIKELIHOODS continuum of outcomes set of discrete outcomes outcomes poorly defined INCERTITUDE RISK apply: firm basis for probabilities frequentist distribution functions discrete probabilities AMBIGUITY shaky basis for probabilities Bayesian fuzzy logic sensitivity analysis no basis UNCERTAINTY apply: scenario analysis IGNORANCE apply: precaution V. Calenbuhr

75 V. Calenbuhr

76 9.4 Kosten-Nutzen Analyse (Cost-Benefit)
Bei den verschiedenen Handlungsstrategien steht vor allem die Frage der Kosten-Nutzen Rechnung aus? Was kostet mich Handeln?  bei Eintritt des Ereignisses Was kostet mich Handeln?  bei Nicht-Eintritt des Ereignisses  Mitigationskosten-Szenarien 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

77 9.4 Kosten-Nutzen Analyse (Cost-Benefit)
Welcher Nutzen steht den Kosten gegenüber? Kosteneinsparungen für Energie  wichtig vor dem geo-politischen Hintergrund Geringere Anzahl extremer Wetterereignisse Geringere Gesundheitskosten Verbesserte Lebensqualität durch z.B. besser isolierte private Häuser Vermeidung unnötiger Krankheits- und Todesfälle durch Geringere Anzahl cardio-vaskulärer Erkrankungen 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

78 9.4 Kosten-Nutzen Analyse (Cost-Benefit)
Welcher Nutzen steht den Kosten gegenüber? Umwelt: Durch den Einsatz sauberer, klimaneutraler Technologien erwartet man eine assozierte Verringerung anderer Luft-verschmutzender Stoffe: SO2, NOx Verringerung des Risikos eines großen Artensterbens Positives Feedback Neue Arbeitsplätze Beschleunigte technologische Innovation und industrielle Konkurrenzfähigkeit 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

79 9.4 Kosten-Nutzen Analyse (Cost-Benefit)
Schlußfolgerung In der Regel überwiegt der Nutzen die Kosten Aber: Angesichts der Komplexität des Problems ist eine ‘einfache’ Kosten-Nutzen Rechnung kaum als realistisch einzustufen.  Stern-Report und seine Diskussion in der wissenschaftlichen Literatur Weiterhin: bei Unkenntnis über die zu erwartenden Folgen/Schäden sind Wahrscheinlichkeiten nicht anwendbar.  Es werden Ansätze benötigt, die diesen Anforderungen gerecht werden  Vorsorge-Prinzip (precautionary principle) 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

80 9.4 Kosten-Nutzen Analyse (Cost-Benefit)
Was bedeutet das Vorsorgeprinzip genau? Die Anerkennung des eigenen Nichtwissens; Ableitung der Handlungsstrategie: Vermeidung sich in irreversible Situationen hinein zu manövrieren Systematische Kartographisierung der Wissens/Nicht-Wissens Die Handlungsanleitung für gezielte Forschungsmaßnahmen, um das Unwissen systematisch zu verkleinern. 11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr

81 9.4 Risiko-Analyse und -Management
Mitigationskosten-Szenarien V. Calenbuhr

82 9.4 Risiko-Analyse und –Management: Mitigationskosten-Szenarien
V. Calenbuhr

83 9.4 Risiko-Analyse und –Management: Mitigationskosten-Szenarien
V. Calenbuhr

84 Kostenszenarien-Variabilität
11/04/14, 16:15-18:00 12/04/14, 09:15-11:00 V. Calenbuhr


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