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Praxisseminar 2013.

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Präsentation zum Thema: "Praxisseminar 2013."—  Präsentation transkript:

1 Praxisseminar 2013

2 Januar Samins Informatik AG
Entgeltfortzahlung – anrechenbare Vorerkrankung – Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Vorstellung Softwareentwicklung für Automobilindustrie Firma beschäftigt 20 Angestellte und nimmt an der Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlage U1 und U2) teil Geschäftsführer Fritz Unger Personalverantwortliche Kornelia Lerch Softwareentwickler Herbert Wagner, wurde durch AOK-Programm „Laufend in Form“ zum passionierten Marathonläufer. Herr Wagner möchte am New-York-Marathon teilnehmen. Seit einigen Monaten machen seine Kniebeschwerden einige Trainingspausen erforderlich 1

3 Januar Samins Informatik AG Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit
Längstens 6 Wochen Entgeltfortzahlungsanspruch Neuer Anspruch besteht, wenn der AN rückschauend betrachtet 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war AOK unterstützt den AG bei der Klärung des Krankheitszusammenhangs AOK zahlt Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung Beispiel Herr Wagner ist wegen Meniskusschadens am linken Knie arbeitsunfähig vom bis Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht für 24 Kalendertage. Ab ist Herr Wagner erneut arbeitsunfähig wegen Meniskusschaden am linken Knie. 6-Monats-Frist läuft rückwärts vom bis Da Arbeitsunfähigkeit im Oktober 2012 auf derselben Krankheit beruht und innerhalb der letzten 6 Monate liegt, wird diese Krankheitszeit angerechnet (24 Kalendertage). Ab hat Herr Wagner Restanspruch auf Entgeltfortzahlung für max. 18 Kalendertage. Entgeltfortzahlung endet am Danach zahlt die AOK Krankengeld. 2

4 Januar Samins Informatik AG 6-Monats-Frist und 12-Monats-Frist
Neuer Anspruch entsteht nach Ablauf der 12-Monats-Frist. Berechnung 12-Monats-Frist vom erstmaligen Beginn der Krankheit in Zukunft Erster Tag ist einzurechnen, wenn nicht gearbeitet wurde Beispiel AN erkrankt erstmals am an Krebsleiden. Arbeitsunfähigkeit dauert bis Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis Danach erhält er Krankengeld von der Krankenkasse. In Folgezeit ist er wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig vom bis und vom 6.2. bis Für beide Krankheitszeiten kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da innerhalb der letzten 6 Monate Vorerkrankungen anzurechnen sind und Höchstanspruchsdauer von 42 Tagen erschöpft ist. Am erkrankt AN erneut an derselben Krankheit. 6-Monats-Zeitraum läuft vom bis 3

5 Januar Beispiel (Fortsetzung)
Als Vorerkrankung ist die Zeit vom 6.2. bis anzurechnen (21 Kalendertage). Für die Krankheit ab würde grds. Restanspruch von 21 Kalendertagen bestehen. Da ausgehend vom (1. Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit) 12-Monats-Zeitraum am endet, besteht für Arbeitsunfähigkeit ab ein voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung (42 Kalendertage). Am beginnt eine neue 12-Monats-Frist, da an diesem Tag keine Arbeitsleistung erbracht wurde. 4

6 Januar Samins Informatik AG Selbstverschuldete Krankheit
Entgeltfortzahlungsanspruch kann entfallen. Leichtfertiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten führt zur Arbeitsunfähigkeit. Bei Sportverletzungen: eigene Kräfte überschätzt, grober Regelverstoß oder besonders gefährliche Sportart Rechtsprechung hat weite Grenzen gezogen. Als nicht besonders gefährliche Sportarten gelten: Amateurboxen Fallschirmspringen Drachenfliegen Motocross-Fahren 5

7 Januar Samins Informatik AG
Entgeltfortzahlungsversicherung mindert Arbeitgeberrisiko bei Krankheit Teilnahme: regelmäßig nicht mehr als 30 Beschäftigte Erstattet wird das arbeitsrechtlich zustehende, laufende Entgelt Dazu gehören auch Aufwendungen des AG zur betrieblichen Altersversorgung des AN, wenn sie nach tariflichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen bei AU fortzuzahlen sind Erstattungsanträge sind maschinell zu übermitteln Antrag an Krankenkasse, bei der AN versichert ist Keine KV-Pflicht: Antrag an Krankenkasse, an die RV- /ALV-Beiträge entrichtet werden Umlagekasse der AOK bietet individuelle Tarife an Schnelles Erstattungsverfahren: Zwischen- und Endabrechnungen möglich Für geringfügig Beschäftigte ist Minijob-Zentrale zuständig 6

8 Februar Heike Schneider GmbH, Werbeagentur
Versicherungspflicht – hauptberuflich selbstständige Tätigkeit Vorstellung Werbeagentur Geleitet von der Gesellschafter/Geschäftsführerin Heike Schneider Rund 30 Mitarbeiter Marketingkonzept für das Stadtjubiläum ist zu erstellen Projektleiterin wird Monika Weihrauch. Frau Weihrauch ist Inhaberin einer eigenen Werbeagentur Personalreferent Paul Artner hat Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen 7

9 Februar Heike Schneider GmbH
Geringfügige Beschäftigung – 2 Arten sind zu unterscheiden Geringfügige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der KV, PV, RV (nur bei kurzfristiger Beschäftigung) und ALV. Geringes Entgelt: monatlich nicht mehr als 450 € Befristet: Im Voraus nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr Befristung durch Vertrag oder Eigenart der Beschäftigung Versicherungsfreiheit scheidet aus, wenn befristete Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird Berufsmäßig: Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung 8

10 Februar Heike Schneider GmbH Abhängige Beschäftigung
Nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis Beschäftigung = SV-Recht; Arbeitsverhältnis = Arbeitsrecht AN ist an Weisungen des AG gebunden: Arbeitsort und Arbeitszeit Art und Weise der Arbeit Bei Diensten höherer Art => Funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Tatsächliche Verhältnisse maßgebend Vertragliche Regelungen insoweit unbeachtlich Welche Merkmale überwiegen? 9

11 Februar Heike Schneider GmbH
Hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflich selbstständig – keine Versicherungspflicht in der KV und PV Andere Zweige (RV, ALV) – keine Sonderregelung Selbstständig = Tätigkeit insbesondere in freiberuflicher Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr, mit Gewinnerzielungsabsicht Hauptberuflich = überwiegt wirtschaftlich und zeitlich die anderen Tätigkeiten deutlich Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung übersteigen die übrigen Erwerbstätigkeiten um mindestens 20 % Tatsächliche Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausübung oder beim Zusammentreffen der selbstständigen Tätigkeit sind maßgebend. Zeitnahe Prüfung bei Ausübung oder beim Zusammentreffen der Tätigkeiten 10

12 Februar Heike Schneider GmbH
Generalisierende und standardisierte Abgrenzung beim Zusammentreffen von selbstständiger und abhängiger Tätigkeit Selbstständiger beschäftigt mindestens einen AN mehr als geringfügig = alleine aufgrund der Arbeitgeberfunktion ist meist von einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit auszugehen Widerlegbare Vermutungen: AN arbeitet mindestens 20 Std. wöchentlich, monatliches Entgelt > Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2013 = 1 347,50 €) = kein Raum für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit AN arbeitet weniger als 20 Std. wöchentlich, monatliches Entgelt < Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2013 = 1 347,50 €) = selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt 11

13 Februar Heike Schneider GmbH Beispiel Selbstständige Tätigkeit:
Monatliches Arbeitseinkommen € Wöchentliche Arbeitszeit 34 Std. Keine AN Abhängige Beschäftigung: Befristet auf 20 Wochen; 18 Std. wöchentlich; Stundenlohn 40 € Monatliches Arbeitsentgelt € (720 € x 13 / 3) Wirtschaftliche Bedeutung und zeitlicher Aufwand der selbstständigen Erwerbstätigkeit überwiegen deutlich. Hauptberuflich selbstständig erwerbstätig. Keine KV-/PV-Pflicht; aber versicherungspflichtig in der RV und ALV 12

14 März Martin Holtkamp AG, Bauunternehmen
Eine Baustelle im Ausland – Entsendungen Vorstellung Bauunternehmen Neubau eines Shoppingcenters in Venlo/Niederlande Mehrere Arbeitskräfte aus Deutschland arbeiten in den Niederlanden Geplante Fertigstellung Ende 2012 verzögert sich Zusätzlicher Personaleinsatz wird benötigt Lohnbuchhalterin Doris Haas kümmert sich um die Formalitäten 13

15 März Martin Holtkamp AG
Gewöhnlich gilt Sozialrecht des Staates, in dem Beschäftigung ausgeübt wird Sonderregelungen gelten für entsandte AN Merkmale einer Entsendung Unternehmen im Entsendestaat gewöhnlich nennenswerte Geschäftstätigkeit Unternehmen entsendet AN in anderen EU-Mitgliedstaat AN wird zulasten des entsendenden Unternehmens tätig Für Entsendedauer weiterhin arbeitsrechtliche Bindung Es darf keine andere entsandte Person abgelöst werden Voraussichtliche Dauer der Entsendung max. 24 Monate Bei Überschreiten der 24 Monate kann Ausnahmevereinbarung beantragt werden 14

16 März Martin Holtkamp AG Beispiel
Entsendung befristet vom bis Entsendebescheinigung A1 liegt vor. Projekt verlängert sich bis Für den Verlängerungszeitraum bis (24 Monate enden) wird Bescheinigung A1 ausgestellt. Ab gilt das SV-Recht des Beschäftigungsstaates, der Niederlande. Aber: Ausnahmevereinbarung ist möglich. 15

17 März Martin Holtkamp AG Bescheinigung über geltende Rechtsvorschriften
Entsendebescheinigung A1 innerhalb der EU für max. 24 Monate Entsendebescheinigung A1 vor Beginn der Entsendung beantragen Vereinfachung insbesondere bei zeitnahen, kurzfristigen Entsendungen: Nachträglicher Antrag möglich Bescheinigung A1 für zurückliegende Zeiträume ausgestellt Nicht empfehlenswert bei Entsendung nach Italien und Österreich Ausstellung Entsendebescheinigungen durch zuständige Krankenkasse, bei privat Versicherten durch RV 16

18 März Martin Holtkamp AG Beispiel
Bauingenieur Maximilian Huber wohnt in Essen Beschäftigt seit April 2013; monatliches Gehalt € Er arbeitet ständig in Deutschland und Belgien: 3 Tage in der Woche in der Firmenzentrale in Dortmund 2 Tage in der Woche in der Niederlassung Brüssel Wesentlicher Teil der Beschäftigung wird in Deutschland (Wohnstaat) ausgeübt Deutsches Sozialversicherungsrecht ist anzuwenden. 17

19 März Martin Holtkamp AG Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen
Einmalzahlungen = nicht Ergebnis der Arbeitsleistung eines bestimmten Entgeltabrechnungszeitraums (z.B. Weihnachtsgeld, Tantiemen, Prämien) Zuordnung zum Monat der Auszahlung – Monatliche BBG gilt nicht Berechnung der anteiligen BBG: alle Beschäftigungszeiten bei gleichem AG im Kalenderjahr (SV-Tage) Beitragsfreie Zeiten sind ausgenommen März-Klausel: Einmalzahlung von Januar bis März Wird anteilige BBG des lfd. Jahres überschritten, Zuordnung in das vergangene Kalenderjahr 18

20 März Martin Holtkamp AG Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen
Beispiel Im März 2013 wird Einmalzahlung von € gezahlt. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vom 1.1. bis insgesamt €. Beschäftigung wurde in 2013 ununterbrochen ausgeübt. Herr Schiffer berechnet anteilige BBG in der KV: Für Zeitraum 1.1. bis sind 90 SV-Tage anzusetzen. Jährliche BBG KV € : 360 Tage = 131,25 € x 90 SV-Tage = ,50 € Von anteiliger BBG ist laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt abzuziehen: ,50 € ./ € = 712,50 €. Einmalzahlung von € übersteigt Betrag von 712,50 €; daher Zuordnung zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum in 2012. 19

21 März Martin Holtkamp AG Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen
Beispiel (Fortsetzung) In 2012 war AN arbeitsunfähig erkrankt und erhielt Krankengeld vom bis Als SV-Tage ergeben sich: Januar bis Februar = 60 SV-Tage März = 28 SV-Tage April = 18 SV-Tage Mai bis Dezember = 240 SV-Tage Insgesamt = 346 SV Tage Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von Januar bis Dezember 2012 betrug €. In der KV errechnet Florian Schiffer anteilige BBG von € ( €: 360 x 346). Aus Einmalzahlung sind 405 € ( € ./ €) beitragspflichtig in der KV. Obwohl beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung bei Zuordnung ins Vorjahr geringer ausfällt, bleibt es bei dieser Zuordnung; kein Günstigkeitsvergleich. 20

22 April Krankenhaus Martha Maria
DEÜV-Meldeverfahren – Jahresmeldungen und Fehlermanagement Vorstellung Grundversorgung im Hochwald-Kreis Bettina Lauf rechnet Personal ab Neues Entgeltabrechnungsprogramm Nach Entgeltabrechnung im März werden Jahresmeldungen für rund 350 AN übermittelt 21

23 April Krankenhaus Martha Maria
Jahresmeldungen mit systemuntersuchten Programmen Maschinelle Jahresmeldungen für alle versicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten Vollständiges Rentenkonto für Rentenberechnung sehr wichtig Für alle am Beschäftigten Jahresmeldungen spät. bis zum des Folgejahres aus systemuntersuchten Programmen oder Ausfüllhilfen Zuständig für Systemuntersuchungen: Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen KV (ITSG) Systemuntersuchung sichert Umsetzung gesetzlicher Vorgaben Qualitäts- und Fehlermanagement für Software-Hersteller durch ITSG 22

24 April Krankenhaus Martha Maria Fehlerprotokoll bearbeiten Beispiel
Die Datei vom Krankenhaus Martha Maria enthält einen fehlerhaften Datensatz. Fehlernummer DBME024 „KENNZGLE gleich 1 oder 2 bei unzulässiger Personengruppe“. Angabe über Arbeitsentgelte in der Gleitzone ist bei angegebener Personengruppe unzulässig. Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) enthält im Kennzeichen „Gleitzone“ unzulässigen Wert. Jahresmeldung für Auszubildenden Christian Merlau wurde mit PGR „102“ (Auszubildender) und Kennzeichen Gleitzone „1“ (Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Gleitzone) erstellt. Bei Azubis findet Gleitzone keine Anwendung. Daher Meldungen mit PGR „102“ und Gleitzonenkennzeichen „1“ und „2“ unzulässig. Verarbeitungsprotokoll mit Fehlermeldung wird von Datenannahmestelle der Krankenkasse auf Kommunikationsserver bereitgestellt. Frau Lauf ruft über ihr Entgeltabrechnungsprogramm das Verarbeitungsprotokoll schnell und komfortabel ab. In Personalstammdaten von Herrn Merlau war Merkmal Gleitzone tatsächlich aktiviert. Nachdem sie den richtigen Wert erfasst hat, storniert das Programm die falsche Jahresmeldung und übermittelt einen Datensatz mit den geänderten Werten. 23

25 April Krankenhaus Martha Maria
Zweistufige Prüfung – bei Datenannahmestelle und Krankenkasse Fehlerhafte Meldungen durch Plausibilitätsprüfungen in Entgeltabrechnungsprogrammen vermieden Fehlerursachen mannigfaltig – System-, Programmier- und Handlingfehler Schnelle und sichere Fehlermeldungen von Annahmestellen über Kommunikationsserver oder gesicherter an Arbeitgeber Kommunikationsserver zentrale Schnittstelle für alle maschinellen Datenaustauschverfahren Daten jederzeit abrufbar Art und Umfang der Rückmeldung wählt Arbeitgeber aus: Auf positive Bestätigungen kann verzichtet werden und Fehlermeldungen werden auf jeden Fall bereitgestellt Werden Fehlermeldungen nicht abgeholt, erfolgt Postversand Tipp: Empfang quittieren, Papier sparen! Hotline der Softwareersteller nutzen. 24

26 April Krankenhaus Martha Maria
Ausfüllhilfen ergänzen Abrechnungsprogramm in Sonderfällen Ausfüllhilfe auch bei systemuntersuchtem Programm unabdingbar Ausfüllhilfe ist kein Ersatz für Abrechnungsprogramm Krankenkassen bieten Ausfüllhilfe sv.net kostenfrei an Maschinelle Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen, Erstattungsanträgen zur Entgeltfortzahlungsversicherung und Verdienstbescheinigungen (u.a. für Krankengeld) 2 Versionen: sv.net-online sv.net classic mit höherem Funktionsumfang (z.B. Verwaltung von Stammdaten und Meldehistorie) 25

27 Mai Spargelhof Familie Eggers
Mutterschaft und Beschäftigungsverbot – Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte Vorstellung Familienbetrieb 2 Festangestellte und zahlreiche Saisonarbeitskräfte Um Personalangelegenheiten kümmert sich Elke Eggers Lina Herrmann, Landwirtschaftsmeisterin, ist schwanger Frau Dr. Paul attestiert ein Beschäftigungsverbot Als Saisonarbeitskräfte werden Beata Kowalski und Marek Wojcik aus Polen eingestellt. Frau Kowalski studiert an der Universität Danzig Herr Wojcik ist in Polen beschäftigt 26

28 Mai Spargelhof Familie Eggers
Besonderer Schutz der Mutter bei Mutterschaft Kündigungsschutz Fürsorgepflicht des AG hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung/Arbeitsorganisation usw. Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor, 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt Allgemeine Beschäftigungsverbote Individuelle Beschäftigungsverbote Mitteilungspflichten der Mutter und des AG 27

29 Mai Spargelhof Familie Eggers
Mutterschutzlohn gleicht Einkommensverlust bei Beschäftigungsverbot aus Mutterschutzlohn bei allgemeinem oder individuellem Beschäftigungsverbot; AG kann anderen Arbeitsplatz/Tätigkeit anbieten Schwangere darf zumutbare Tätigkeit nicht ablehnen – sonst kein Anspruch auf Mutterschutzlohn Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate/13 Wochen Dauerhafte Verdiensterhöhungen/Verdienstkürzungen wirken sich aus – Kurzarbeit, Verdienstausfälle, unverschuldete Fehlzeiten bleiben unberücksichtigt 28

30 Mai Spargelhof Familie Eggers
Entgeltfortzahlungsversicherung erstattet 100 % der Aufwendungen Entgeltfortzahlungsversicherung (U2) erstattet Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft: Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor, 8 bzw. 12 Wochen nach Entbindung Mutterschutzlohn bei allgemeinem oder individuellem Beschäftigungsverbot Auf Mutterschutzlohn entfallende AG-Beiträge zur KV, PV, RV, ALV und AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten KV/PV U2 grds. alle AG Umlage aus laufendem, rv-pflichtigem Arbeitsentgelt von Frauen und Männern zahlt der AG 29

31 Mai Spargelhof Familie Eggers Berechnung des Mutterschutzlohns
Beispiel Lina Herrmann ist bei der AOK versichert. Umlagebeträge U1 und U2 sind an AOK zu zahlen. Diese nimmt auch Erstattungen vor: AOK erstattet den fortgezahlten Mutterschutzlohn für Zeit des Beschäftigungsverbots zu 100 % Pauschale Erstattung der AG-Anteile zum GSV-Beitrag ist nicht vorgesehen. Daher kann Steuerberater Erstattung der AG-Anteile in tatsächlicher Höhe zu 100 % beantragen Nach der monatlichen Entgeltabrechnung übermittelt Steuerberater Klauer maschinell den Erstattungsantrag an die AOK. Erstattungsbetrag wird mit den zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet 30

32 Mai Spargelhof Familie Eggers
Ausländische Saisonkräfte – Status im Ausland entscheidet AG entscheidet, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, je nach Status im Ausland Saisonkräfte sind: AN, die im Heimatstaat beschäftigt sind und während des bezahlten oder unbezahlten Urlaubs nach Deutschland kommen, Erwerbslose, z.B. Hausfrauen, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Selbstständige 31

33 Mai Spargelhof Familie Eggers
AN im bezahlten Urlaub: Anwendung des Rechts des Wohnstaates AN im unbezahlten Urlaub: Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Nichterwerbstätige Personen (z.B. Hausfrauen, Rentner, Studenten): Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Arbeitslose: Anwendung der Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn sie dort Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beziehen Entsendebescheinigung A1 des ausländischen Versicherungsträgers befreit von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften 32

34 Juni Martin Holtkamp AG, Bauunternehmen
Freistellung von der Arbeitsleistung – Einmalzahlung nach Beschäftigungsende Vorstellung Bauunternehmen Auftragsvergabe zweier Einkaufzentren in Frankreich und Spanien gestoppt Personalvorstand Peter Holtkamp muss einen Bauleiter entlassen Harry Klein hat keine Familie und die kürzeste Betriebszugehörigkeit. Arbeitsvertraglich beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate Peter Holtkamp und Harry Klein einigen sich auf eine Freistellung Doris Haas klärt die versicherungs- und beitragsrechtlichen Aspekte 33

35 Juni Martin Holtkamp AG
Freistellung von der Arbeitsleistung – Versicherungspflicht bleibt bestehen Vorliegen einer Beschäftigung bei einvernehmlicher und unwiderruflicher Freistellung Hintergründe und Motive der Freistellung nicht ausschlaggebend Gilt auch bei Freistellung ab einer Altersgrenze bis zum Ausscheiden aus Erwerbsleben, wenn vertraglich vereinbart SV-Pflicht bleibt bestehen, wenn Entgelt gezahlt wird Arbeitsentgelt in der Freistellung darf nicht unangemessen abweichen (mind. 70 % des Bruttoentgelts aus der Arbeitsphase) Ermäßigter Beitragssatz in der KV => An- und Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel erforderlich Fortdauer der Beschäftigung nicht bei außergewöhnlich langer Freistellung => > 10 Jahre 34

36 Juni Martin Holtkamp AG Entgeltzahlung nach Beschäftigungsende
Laufender Bezug: Zuordnung zum entsprechenden (letzten) Abrechnungsmonat Monatliche BBG Einmalzahlung: Zuordnung zum letzten Lohnabrechnungszeitraum anteilige Jahres-BBG Zahlung von Januar bis März – Märzklausel kommt in der KV, PV, RV und ALV zur Anwendung, wenn BBG überschritten wird – keine Märzklausel in der UV Zahlung im April – beitragsfrei in der KV, PV, RV und ALV, aber beitragspflichtig in der UV Sondermeldung in der UV (Meldegrund „91“) 35

37 Juni Martin Holtkamp AG Beispiel
Herr Klein wird vom bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist am unwiderruflich von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt. Er ist bis zu diesem Zeitpunkt weiter sozialversicherungspflichtig. Beschäftigung endet am Monatliches Entgelt € SV-pflichtiges Entgelt 2013 (Jan - Dez): € KV-BBG 2013 (Jan - Dez): € Einmalzahlung im Februar 2014: € Da in 2014 keine Beschäftigung mehr besteht, ergibt sich anteilige BBG in KV von 0 € (keine SV-Tage). Die im Februar gezahlte Einmalzahlung übersteigt anteilige BBG und ist Lohnabrechnungszeitraum Dezember 2013 zuzuordnen. Aus den 600 € sind KV-, PV-, RV- und ALV-Beiträge zu berechnen, da anteilige BBG in 2013 nicht ausgeschöpft 36

38 Juni Martin Holtkamp AG Beispiel
Herr Klein wird vom bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist am unwiderruflich von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt. Er ist bis zu diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig. Die Beschäftigung endet am Monatliches Entgelt € SV-pflichtiges Entgelt 2013 (Jan - Dez): € KV-BBG 2013 (Jan - Dez): € Einmalzahlung im April 2014: € Einmalzahlung ist, da Zuordnung ins Vorjahr nicht mehr möglich, in voller Höhe beitragsfrei. Aber Beitragspflicht in der UV. Sondermeldung zur UV mit Meldegrund „91“ und Meldezeitraum 1.4. bis UV-pflichtiges Arbeitsentgelt und Arbeitsstunden bescheinigen (keine Angabe zu sv-pflichtigem Arbeitsentgelt) 37

39 Juli Krankenhaus Martha Maria Pflegezeit und Familienpflegezeit
Vorstellung Die Geschäftsführung fördert Mitarbeiterzufriedenheit Sie bietet Seminare und Fortbildungskurse zur Gesundheitsförderung an Entgeltabrechnungen erstellt Bettina Lauf Vater von Haustechniker Herbert Kohlhaas erleidet einen Schlaganfall Herr Kohlhaas organisiert und übernimmt die häusliche Pflege Bettina Lauf informiert sich über die Familienpflegezeit 38

40 Juli Krankenhaus Martha Maria
Freistellung von kurzer Dauer, um Pflege zu organisieren Kurzfristige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Arbeitstagen Anspruch pro zu pflegenden nahen Angehörigen bei akut auftretender Pflegesituation Rechtsanspruch besteht Versicherungspflichtige Beschäftigung bleibt erhalten Grundsätzlich kein Entgeltanspruch, es sei denn besondere Vereinbarung (Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag) 39

41 Juli Krankenhaus Martha Maria
Unbezahlte Freistellung bei Pflege in häuslicher Umgebung Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung zur Pflege eines nahen Verwandten in häuslicher Gemeinschaft bis 6 Monate (mit Rückkehrmöglichkeit) Aber: Anspruch nur gegenüber AG mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten Teilweise oder vollständige Freistellung möglich (schriftlicher Antrag) Beschäftigung und SV-Pflicht enden Abmeldung zum letzten Tag der Beschäftigung (Meldegrund „30“) Anmeldung bei Wiederaufnahme (Meldegrund „10“) 40

42 Juli Krankenhaus Martha Maria
Soziale Absicherung bei unbezahlter Freistellung KV: Pflegezeit löst keine Versicherungspflicht in der KV/PV aus Familienversicherung bei Ehegatten oder Lebenspartner möglich Freiwillige Versicherung oder Versicherung als „Nichtversicherter“ Beiträge zahlt Pflegeperson – Pflegekasse leistet Zuschüsse RV: Versicherungspflicht, wenn Pflege mind. 14 Std. Meldungen und Beiträge durch Pflegekasse (mtl. Bemessungsgrundlage in 2013 = €) ALV: Versicherungspflicht unabhängig vom Pflegeumfang Meldungen und Beiträge durch Pflegekasse (mtl. Bemessungsgrundlage in 2013 = 269,50 €) 41

43 Juli Krankenhaus Martha Maria
Familienpflegezeit – Vereinbarkeit von Beruf und Pflege fördern Familienpflegezeitgesetz seit Freiwillige Vereinbarung zwischen AG und AN Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 15 Std. wöchentlich Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase: durch Abbau von Wertguthaben durch Aufbau eines negativen Wertguthabens – Vorfinanzierung durch AG negatives Wertguthaben wird in der Nachpflegephase abgebaut Risikobegrenzung des AG: Zinsloses Bundesdarlehen Verpflichtender Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung 42

44 Juli Krankenhaus Martha Maria Beispiele
Finanzierung durch Wertguthaben Vorpflegephase Pflegephase Nachpflegephase Aufbau Wertguthaben 50 % Arbeit 50 % Entgelt 25 % Entgeltaufstockung aus Wertguthaben 100 % Arbeit 100 % Entgelt Finanzierung durch Arbeitgeber Vorpflegephase Pflegephase Nachpflegephase 100 % Arbeit 100 % Entgelt 50 % Arbeit 50 % Entgelt 25 % Entgeltaufstockung durch Aufbau „Minus“-Wertguthaben 75 % Entgelt für Dauer der Pflegephase 25 % zum Ausgleich des Wertguthabens 43

45 August Spargelhof Familie Eggers
Schüler – versicherungsfrei oder versicherungspflichtig? Vorstellung Inhaber Klaus Eggers setzt auf den Anbau von Spargel und Gemüse In der Ferienzeit helfen Schüler aus der Umgebung aus Elke Eggers stellt mehrere Schüler ein Lucia Meindel ist Gymnasiastin in der 12. Klasse Mechatroniker-Azubi Ralf Klein unterstützt bei Instandhaltungen Lars Wagner hat 9. Klasse der Haupt- und Realschule abgeschlossen Valerie Cordes beginnt im Herbst die Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau Elke Eggers hat in den unterschiedlichen Sachverhalten zu entscheiden, ob Sozialversicherungspflicht besteht 44

46 August Spargelhof Familie Eggers
Geringfügig entlohnte Beschäftigung – neue Entgeltgrenze ab 2013 Monatlich bis 450 € (bis = 400 €) Neue Beschäftigung ab 2013 ist rentenversicherungspflichtig AG zahlt 15 %, AN zahlt 3,9 % (Privathaushalt AG = 5 %, AN = 13,9 %). Befreiung von der RV auf Antrag möglich Antrag beim AG Wirkt grds. ab Beschäftigungsbeginn (aber: Meldefrist beachten) Minijob-Zentrale kann Befreiung widersprechen Befreiung gilt für den laufenden und hinzutretende Minijobs RV-Beitrag mind. aus 175 € 45

47 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel
Ralf Klein ab mit monatlichem Entgelt von 350 € beschäftigt. Da er als Auszubildender RV-Beiträge zahlt und Riester-Vertrag abgeschlossen hat, beantragt er Befreiung von der RV. Frau Eggers vermerkt Eingangsdatum auf Antrag und nimmt ihn zu den Entgeltunterlagen. An die Minijob-Zentrale übermittelt sie Ende November die Anmeldung mit PGR „109“ und BGR „6500“ Minijob-Zentrale widerspricht der Befreiung nicht. Befreiung wirkt ab 46

48 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel
Beschäftigungsbeginn am Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht geht beim Arbeitgeber am ein Arbeitgeber übermittelt Anmeldung am (nach Ablauf 6-wöchiger Meldefrist) an Minijob-Zentrale (PGR „109“, BGR „6500“) Minijob-Zentrale erhält Meldung am und widerspricht nicht Befreiung wirkt ab 47

49 August Spargelhof Familie Eggers
Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei Für Ferienjobs grds. keine Besonderheiten Kurzfristige Beschäftigung: vertragliche oder sachliche Befristung im Voraus auf 2 Monate (60 Kalendertage) oder 50 Arbeitstage 50 Arbeitstage, wenn Beschäftigung an weniger als 5 Tagen wöchentlich Keine Entgeltgrenze Keine Addition von kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung Addition mehrerer geringfügiger Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres => Zeitgrenze darf nicht überschritten werden Ist Beschäftigung wegen Überschreitens der Zeitgrenze nicht kurzfristig, aber geringfügig entlohnt => versicherungsfrei => Pauschalbeiträge zur KV und RV sind zu zahlen 48

50 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel
Schüler Lars Wagner besucht im 9. Schuljahr die Haupt- und Realschule. Er war in 2013 bisher zweimal im Spargelhof Eggers beschäftigt: • Befristete Beschäftigung vom 5.3. bis (24 Arbeitstage), 4 Tage in der Woche, Entgelt 910 € • Befristete Beschäftigung vom bis (29 Arbeitstage), 5 Tage in der Woche, Entgelt 300 € im Juli und 330 € im August Beschäftigung vom bis hat Frau Eggers als versicherungspflichtig beurteilt und Herrn Wagner auch AN-Anteile von seinem Lohn abgezogen. Nur in der ALV hat Frau Eggers Beschäftigung versicherungsfrei bewertet, da Lars Wagner Schüler einer allgemeinbildenden Schule ist Beschäftigung vom 5.3. bis wird an weniger als 50 Arbeitstagen ausgeübt, ist kurzfristig und versicherungsfrei. Beschäftigung vom bis ist für sich betrachtet ebenfalls kurzfristig. 49

51 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel
Beide kurzfristigen Beschäftigungen sind zu addieren. Zum Beginn der Beschäftigung am ist zu beurteilen, ob bei Anrechnung der Vorbeschäftigung die Zeitgrenze überschritten wird. Da eine Beschäftigung an weniger als 5 Tagen in der Woche ausgeübt wurde, gilt Zeitgrenze von 50 Arbeitstagen. Bei Beschäftigungsbeginn am ist klar, dass Grenze von 50 Arbeitstagen überschritten wird ( = 53 Arbeitstage); also ist Beschäftigung ab nicht kurzfristig. Es liegt aber geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. In Monaten Juli und August 2013 wird Entgeltgrenze von 450 € nicht überschritten. Elke Eggers wird nun Korrektur der Lohnabrechnung vornehmen. Die zu viel berechneten Beiträge zur KV und PV kann sie verrechnen. Die AN-Anteile zahlt sie Herrn Wagner aus. In der RV möchte Lars Wagner volle Beiträge zahlen. Beitragsverteilung: Spargelhof = 15 %, Herr Wagner = 3,9 % Da Herr Wagner familienversichert ist, sind Pauschalbeiträge zur KV an Minijob-Zentrale zu zahlen. Meldungen zur AOK mit der PGR „101“ und BGR „1101“ sind zu stornieren. An Minijob-Zentrale ist Beschäftigung mit PGR „109“ und BGR „6100“ zu melden. 50

52 August Spargelhof Familie Eggers Kurzfristig, aber berufsmäßig
Kurzfristige Beschäftigung, die berufsmäßig ist versicherungspflichtig Berufsmäßig ist Beschäftigung, wenn nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung (BSG-Rechtsprechung) Nur Beschäftigungen mit Entgelt über 450 € werden berücksichtigt Beispiele für Berufsmäßigkeit: kurzfristige Beschäftigung: zwischen Schulentlassung und Jugendfreiwilligendienst zwischen Schulentlassung und Ausbildung neben Elternzeit und unbezahltem Urlaub von ALG I- und ALG II-Empfängern, Arbeitsuchenden 51

53 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel
Frau Cordes ist familienversichert. Sie übte in der Weinstube "Kalterer See" eine Beschäftigung vom bis gegen monatliches Arbeitsentgelt von 380 € aus. Entgeltgrenze von 450 € wird nicht überschritten. Beschäftigung ist geringfügig entlohnt und versicherungsfrei in der KV, PV und AV. RV-Pflicht besteht (keine Befreiung beantragt). KV-Pauschalbeiträge (13 %) und RV-Pflichtbeiträge an Minijob-Zentrale (AG 15 %, AN 3,9 %). Meldungen an Minijob-Zentrale (PGR „109“, BGR „6100“). Vom bis befristete Beschäftigung an 5 Tagen in der Woche; Arbeitsentgelt € Beschäftigung war kurzfristig und versicherungsfrei. Keine Addition mit geringfügig entlohnter Beschäftigung bei Weinstube "Kalterer See" Meldung an Minijob-Zentrale (PGR „110“); keine Beiträge oder Pauschalbeiträge 52

54 August Spargelhof Familie Eggers Beispiel (Fortsetzung)
Frau Cordes soll beim Spargelhof Eggers kurzfristige Beschäftigung vom 1.8. bis ausüben. Realschule hat sie am abgeschlossen. Ausbildungsvertrag zur Reiseverkehrskauffrau liegt vor; Ausbildungsbeginn am Kurzfristige Beschäftigung ab mit kurzfristiger Beschäftigung vom bis zu addieren. Beide Beschäftigungen wurden an mind. 5 Tagen in der Woche ausgeübt. Daher gilt Zeitgrenze von 60 Kalendertagen Bei Beginn der kurzfristigen Beschäftigung ab ist erkennbar, dass die 60 Kalendertage nicht überschritten werden. Beschäftigung grds. kurzfristig und versicherungsfrei. Da Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Aufnahme einer Ausbildung ausgeübt wird, gilt sie als berufsmäßig; also SV-Pflicht 53

55 Beitragspflichtige Einnahmen - Gleitzone
Regelmäßiges Entgelt 450,01 bis 850,00 € Bei schwankenden Bezügen analog JAE-Berechnung Beispiel Gärtner mit schwankendem monatlichem Arbeitsentgelt Januar - März ,00 € April - Oktober ,00 € November und Dezember ,00 € Berechnung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts 5 x ,00 € ,00 € 7 x 1 000,00 € ,00 € Summe ,00 € Monatsdurchschnitt (9 250,00 € : 12 =) ,83 € Es handelt sich um einen Gleitzonenfall. 54

56 Beitragspflichtige Einnahmen - Gleitzone
Beispiel Städtischer Beamter erzielt monatliches Entgelt von €. Daneben dauerhafte Aushilfstätigkeit im Kaufhaus für 600 € monatlich. Beamtentätigkeit bleibt unberücksichtigt. Entgelt der Aushilfstätigkeit liegt im Gleitzonenbereich. Die Gleitzonenregeln gelten nur für RV und ALV (Beschäftigungen neben Beamtentätigkeit generell kv- und pv-frei). Beispiel Uli Fischer erzielt bei AG 1 monatlich 350 €. Daneben arbeitet er bei AG 2 für 250 € monatlich. Es liegen jeweils Minijobs vor. Durch Addition entsteht Versicherungspflicht. Gesamtentgelt von 600 € liegt in der Gleitzone. 55

57 Beitragspflichtige Einnahmen - Gleitzone
Verkürzte Formel für 2013 1, x AE ./. 229,021875 Beispiel Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung 600,00 € 1, x 600 € ./. 229, = 532,64 € Bei Teilmonaten ist Entgelt umzurechnen Beispiel Beginn der Beschäftigung Teilentgelt für Mai ,00 € Monatliches Arbeitsentgelt (250,00 € x 30 : 12) 625,00 € Gleitzonenentgelt: 1, x 625,00 € ./. 229, = 564,38 € Umrechnung auf maßgebende Kalendertage 564,38 € x 12 : 30 = 225,75 € 56

58 September Heike Schneider GmbH Praktikum während des Studiums
Vorstellung Heike Schneider möchte talentierte junge Menschen für ihre Werbeagentur gewinnen Christian Zöller studiert im 5. Fachsemester Er hat ein vorgeschriebenes Praktikum zu absolvieren Personalreferent Paul Artner ist im Urlaub Heike Schneider beurteilt mit Unterstützung des AOK-Beraters Norbert Herzberg das Praktikum Künftig möchte Heike Schneider die Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation mit einem dualen, ausbildungsintegrierten Studium verbinden 57

59 September Heike Schneider GmbH
Praktikum – genaue Unterscheidung ist erforderlich Praktikum = Beschäftigung zur Berufsausbildung im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung Vorgeschriebenes Praktikum: ist in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben Beschäftigung zur Berufsausbildung Nicht vorgeschriebenes Praktikum: wird aus Zweckmäßigkeitsgründen absolviert bei Weisungsgebundenheit und Entgeltzahlung = Beschäftigungsverhältnis Zwischenpraktikum => Praktikum während des Studiums (immatrikuliert) Vor- oder Nachpraktika => Praktikum vor oder nach dem Studium (nicht immatrikuliert) 58

60 September Heike Schneider GmbH Beschäftigung während des Studiums
RV = Versicherungsfrei als Minijob In der KV, PV und ALV gilt das „Werkstudentenprivileg“ Versicherungsfrei, wenn Arbeitszeit während des Semesters bis 20 Std. wöchentlich, Arbeitszeit kann in den Semesterferien ausgedehnt werden, Befristete Beschäftigung bis 2 Monate, wenn Arbeitszeit im Semester > 20 Std. (Vorbeschäftigungen sind anzurechnen) oder Studium überwiegt nicht, wenn im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt (alle Beschäftigungen mit > 20 Std. wöchentlich anrechnen) Student muss immatrikuliert sein (Nachweis zu den Lohnunterlagen ) Mit Hochschulprüfung endet Studentenstatus (Einschreibung für Promotionsstudium nicht ausreichend) 59

61 September Heike Schneider GmbH Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
KV, PV und ALV: Beschäftigte Studenten sind versicherungsfrei, wenn Studium überwiegt Bei Zwischenpraktikum überwiegt Studium (BSG-Rechtsprechung) Dauer des Praktikums, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt spielen keine Rolle KV als Student oder beitragsfreie Familienversicherung Familienversicherung setzt u.a. voraus: Kein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen > 385 € (1/7 der monatlichen Bezugsgröße in 2013) 60

62 September Heike Schneider GmbH Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
RV: Zwischenpraktika unabhängig von Dauer, Arbeitszeit, Höhe des Arbeitsentgelts versicherungsfrei UV: Versicherungspflicht besteht als abhängig Beschäftigter DEÜV-Meldung mit PGR „190“ (nur unfallversichert) Zu Lohnunterlagen: Immatrikulationsbescheinigung Nachweis über vorgeschriebenes Praktikum 61

63 September Heike Schneider GmbH
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum Beschäftigung zur Berufsausbildung Keine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügig- oder Kurzfristigkeit möglich Praktikum begründet Versicherungspflicht, auch ohne Entgeltzahlung: KV, PV: als Praktikant; Familienversicherung vorrangig RV, ALV: als zur Berufsausbildung Beschäftigter UV: als Beschäftigter 62

64 September Heike Schneider GmbH
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum Keine Beschäftigung zur Berufsausbildung Versicherungsfreie geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung möglich KV, PV, ALV: Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs: Studium muss überwiegen 20-Stunden-Regelung RV: Grds. Versicherungspflicht UV: Versicherungspflicht als Beschäftigter Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika wie abhängige Beschäftigung nach allgemeinen Grundsätzen beurteilen 63

65 September Heike Schneider GmbH Duales Studium „alte Rechtslage“
Verschiedene Studienformen: Ausbildungsintegriert Berufsintegriert oder berufsbegleitend Praxisintegriert Je nach Studienform und Ausgestaltung der Tätigkeit unterschiedliche versicherungsrechtliche Beurteilung bis 2011 64

66 September Heike Schneider GmbH
Duales Studium – einheitliche Beurteilung seit 2012 Teilnehmer an allen dualen Studiengängen gelten als Beschäftigte zur Berufsausbildung Versicherungspflicht während gesamter Studiendauer, also in Praxis- und Theoriephasen Wird kein Entgelt gezahlt: RV und ALV => Beiträge aus fiktivem Entgelt (2013 West = 26,95 €/Monat) KV und PV => Versichert zu Studentenbeitrag (Familienversicherung vorrangig) Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung ausgeschlossen Anmeldung ab mit PGR „102“ oder „121“ 65

67 Oktober Samins Informatik AG
Versicherungsfreiheit in der KV und PV für Höherverdienende Vorstellung Unternehmen beteiligt Mitarbeiter am Unternehmenserfolg Gehaltserhöhung für Robert Hagemann ab November 2013 Personalsachbearbeiterin Kornelia Lerch berechnet das regelmäßiges JAE Herr Hagemann muss sich zwischen gesetzlicher und privater KV/PV entscheiden Softwareentwicklung für Automobilindustrie Geschäftsführer Fritz Unger stellt Softwarespezialisten Ranjid Singh ein Herr Singh entscheidet sich für freiwillige KV/PV bei der AOK 66

68 Oktober Samins Informatik AG
KV-/PV-frei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE- Grenze) bei Beschäftigungsbeginn Beginn der Beschäftigung: JAE übersteigt vorausschauend betrachtet die JAE-Grenze KV-frei ab Beginn der Beschäftigung Regelmäßiges JAE wird vorausschauend betrachtet. Anlässe zur Berechnung des JAE: Beschäftigungsbeginn Beginn eines neuen Kalenderjahres Gehaltsveränderung 67

69 Oktober Samins Informatik AG
Ausscheiden aus der KV-/PV-Pflicht im Laufe der Beschäftigung 2011: Wiederherstellung der Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Jahr 2007 Überschreiten der JAE-Grenze im Laufe eines Kalenderjahres KV-/PV-Pflicht endet zum des Kalenderjahres nach einmaligem Überschreiten der JAE-Grenze des Folgejahres bei voraussichtlichem Überschreiten der JAE-Grenze im Folgejahr 68

70 Oktober Samins Informatik AG Beispiel
Herr Hagemann erhält Gehalt von € inkl. Familienzuschlag von 50 €. Er erhält Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt. Zum Gehaltserhöhung von 200 €, die auch Weihnachtsgeld betrifft. Zu diesem Zeitpunkt Neuberechnung JAE: Laufendes Arbeitsentgelt in einem Jahr: € x € Weihnachtsgeld € Summe € ./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind € ./. Einnahmen, die nicht regelmäßig sind € ./. Familienzuschläge: 50 € x 13 = € Regelmäßiges JAE € Herr Hagemann erhält ab regelmäßiges JAE von €. JAE-Grenze von € wird überschritten. Wenn mit regelmäßigen JAE auch maßgebliche JAE-Grenze 2014 überschreitet, ab Versicherungsfreiheit 69

71 Oktober Samins Informatik AG
Freiwillige KV und PV bei Beschäftigungsbeginn Bei erstmaliger Beschäftigung im Inland ist ein freiwilliger Beitritt möglich. Antragsfrist 3 Monate nach Beschäftigungsbeginn Arbeitgeber zahlt Beitragszuschuss zur freiwilligen KV/PV Höchstzuschüsse in 2013: KV = 287,44 € PV = 40,36 € PV = 20,67 € (nur Sachsen) 70

72 November Heike Schneider GmbH
Unterbrechungen im Beschäftigungsverhältnis Vorstellung Werbeagentur, die u.a. Werbestrategien für das Internet entwickelt Personalreferent Paul Artner bereitet die Lohnabrechnung für November vor Dabei fallen ihm einige Unterbrechungen im Lohnkonto von Herrn Buda auf 71

73 November Heike Schneider GmbH
Unterbrechungen von kurzer Dauer – Beschäftigung bleibt bestehen Versicherungspflichtige Beschäftigung bleibt ohne Entgeltzahlung längstens 1 Monat erhalten – z.B. unbezahlter Urlaub oder unentschuldigtes Fehlen Ausnahme: Bezug von Entgeltersatzleistungen, Elternzeit und freiwilliger Wehrdienst Unbezahlter Urlaub bis zu 1 Monat – keine Meldung erforderlich Unbezahlter Urlaub > als 1 Monat – Abmeldung (Meldegrund „34“) zum Ende des Zeitmonats der Arbeitsunterbrechung Neuanmeldung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit (Meldegrund „13“) 72

74 November Heike Schneider GmbH Beispiel
Claus Buda hat letztes Jahr Haus auf Ibiza gekauft. Wenn er in die Freistellungsphase der Altersteilzeit kommt, möchte er mit seiner Frau dorthin ziehen. Da Renovierung einige Zeit dauert, hat er mit Heike Schneider unbezahlten Urlaub vom 1.3. bis vereinbart. Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung endet nach einem Monat. Vom 1.3. bis besteht abhängige Beschäftigung und damit Versicherungsschutz in der KV, PV, RV und ALV fort. Zum ist Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung zu erstellen (Meldegrund „34“). Nach Beschäftigungsaufnahme am Anmeldung (Meldegrund „13“). 73

75 November Heike Schneider GmbH Unterbrechungen wegen Leistungsbezugs
Unterbrechung wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Kranken-, Verletztengeld) Unterbrechungsmeldung, wenn voller Kalendermonat mit Entgeltersatzleistung belegt Keine Neuanmeldung erforderlich Zeitraum ab Wiederaufnahme der Tätigkeit mit nächster Entgeltmeldung (Ab- bzw. Jahresmeldung) melden Auch „kürzere“ Unterbrechung ins Personaldatenabrechnungsprogramm einpflegen, zur korrekten Ermittlung der anteiligen BBG bei Einmalzahlung 74

76 November Heike Schneider GmbH Beispiel
Herr Buda war vom bis arbeitsunfähig krank. Am musste er die Arbeit verlassen, da er sich unwohl fühlte. Am Folgetag Termin zum Gesundheits-Check-up bei Hausarzt. Der Arzt stellte hohen Blutdruck und Auffälligkeit im EKG fest und schrieb Claus Buda krank. Überweisung zur weiteren Behandlung ins Herzzentrum. Entgeltfortzahlung bis und vom bis Krankengeld von der AOK. Während Krankengeldbezug besteht beitragsfreie Zeit; im September also nur 27 SV-Tage Nur 3 Kalendertage Krankengeld, keine Unterbrechungsmeldung. Nächste Meldung bei durchgängiger Beschäftigung ist Jahresmeldung vom 1.6. (Rückkehr aus unbezahltem Urlaub) bis Unterbrechungszeitraum ist im Entgeltabrechnungsprogramm zu erfassen, damit SV-Tage richtig berechnet werden. Aus SV-Tagen errechnen sich monatliche BBG. Bei Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen werden anteilige Jahres-BBG aus SV-Tagen berechnet 75

77 November Heike Schneider GmbH – Unterbrechungen im Beschäftigungsverhältnis Beispiel Entgeltfortzahlung vom 15.8 bis AOK zahlt Krankengeld vom bis Am wieder Beschäftigungsaufnahme. Im Oktober 2013 erfolgt Einmalzahlung. Unterbrechungsmeldung zum (Meldegrund „51“), da im gesamten Monat Oktober kein laufendes Entgelt. Aus Einmalzahlung sind Beiträge unter Berücksichtigung der anteiligen Jahres-BBG zu berechnen. Beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung mit folgender Jahresmeldung bescheinigt. Jahresmeldung umfasst Zeitraum bis (Meldegrund „50“). 76

78 Dezember Samins Informatik AG
Von der PKV in die GKV? – Beitragszuschuss Vorstellung Projektmanager Dr. Wild ist 57 Jahre alt Er ist seit Jahren privat versichert Bis zur Rente möchte Dr. Wild die Arbeitszeit auf 20 Std. reduzieren Sein Gehalt vermindert sich entsprechend AOK-Beraterin Stefanie Gerlach unterstützt Personalsachbearbeiterin Kornelia Lerch bei der nicht alltäglichen Beurteilung Dr. Wild muss geringere AG-Zuschüsse in Kauf nehmen 77

79 Dezember Samins Informatik AG Rückkehr zur gesetzlichen KV/PV möglich
Bei dauerhaftem Unterschreiten der JAE-Grenze sofort Versicherungspflicht 55-Jährige, die in letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren, werden nicht versicherungspflichtig Ansonsten: Befreiungsmöglichkeit besteht bei Reduzierung der Arbeitszeit um Hälfte oder mehr Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei gewählter Krankenkasse BSG stellt klar: Befreiungswirkung tatbestandsbezogen Entfällt Befreiungstatbestand, endet Befreiung (insbesondere, wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht bestand) 78

80 Dezember Samins Informatik AG Beispiel
Wegen Erhöhung der JAE-Grenze wäre ein AN vor Jahren versicherungspflichtig geworden. Da er weiter in der privaten KV bleiben wollte, ließ er sich von der KV-Pflicht befreien. Er wird arbeitslos und bezieht ab Arbeitslosengeld. Der Leistungsbezug führt zur KV-Pflicht. Befreiungsmöglichkeit wegen des Leistungsbezugs nutzt Arbeitsloser nicht. Er wird wieder versicherungspflichtiges Mitglied der AOK. Ab Beschäftigungsaufnahme mit Arbeitsentgelt unter JAE-Grenze, also KV-Pflicht. Die auf die letzte Beschäftigung bezogene Befreiung von der KV-Pflicht lebt nicht wieder auf. 79

81 Dezember Samins Informatik AG Berechnung des Beitragszuschusses
Privatversicherte haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss Aufwendungen für privat versicherte Familienangehörige sind zuschussfähig Voraussetzung: Familienangehörige wären in der GKV kostenfrei mitversichert Bemessung an beitragspflichtigen Einnahmen, wenn Versicherungspflicht bestünde KV: allgemeiner Beitragssatz 15,5 % ./. 0,9 % : 2 = 7,3 % Höchstzuschuss 2013 aus der BBG: KV 287,44 € (3 937,50 € x 7,3 %) PV 40,36 € (3 937,50 € x 1,025 %) * Weitere Begrenzung: Nicht mehr als die Hälfte der Prämie zur PKV (* In Sachsen 20,67 €) 80

82 Dezember Samins Informatik AG
Begrenzung beachten – höhere Beträge sind geldwerter Vorteil Beispiel KV: Arbeitsentgelt: € Allgemeiner Beitragssatz: 15,5 % ./. 0,9 % : 2 = 7,3 % Beitragszuschuss: € x 7,3 % = 233,60 € Prämie zur PKV: 540,00 € Beitragszuschuss höchstens: 233,60 € Höhere Zahlung grds. möglich; aber geldwerter Vorteil = steuer- und beitragspflichtig Ggf. Nachberechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung Haftungsrisiko für beide Beitragsanteile beim Arbeitgeber, da unterbliebener Beitragsabzug nur während nächster 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachholbar 81

83 Auf Wiedersehen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

84 Pause 15 Minuten


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