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Wie finanziere ich mein Studium?

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Präsentation zum Thema: "Wie finanziere ich mein Studium?"—  Präsentation transkript:

1 Wie finanziere ich mein Studium?
Berit Bethke (Zentrale Studienberatung) Marlies Piper (Seezeit - Studierendenwerk Bodensee)

2 Geld im Studium Wofür? Semesterbeitrag 160,- (€ pro Semester) Wohnen ,- (€ pro Monat) Strom 20-40,- (€ pro Monat) Telekommunikation 30-50,- (€ pro Monat) GEZ 18,- (€ pro Monat) Medizinische Versorgung individuell Lebenserhaltung 250,- (€ pro Monat) Freizeit: 40-80,- (€ pro Monat) Kleidung 20-70,- (€ pro Monat) Lehrmittel/Bücher 30,- (€ pro Monat) Transport (ÖPNV, Auto) ,- (€ pro Monat) ca. 850,- € pro Monat (nicht bei den Eltern wohnend) Versicherungen: Krankenkasse, Haftpflicht, Unfallversicherung

3 Stipendien

4 Ziele der Stiftungen Förderung von jungen Menschen, die
vielseitig interessiert und engagiert sind, eigenständig denken und kritisch hinterfragen, neue Erkenntnisse gewinnen wollen und voraussichtlich später Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen

5 Voraussetzungen und Erwartungen an StipendiatInnen
Motivation / Engagement Persönlichkeit Begabung/ Leistung Erwartungen: regelmäßige Semesterberichte Teilnahme an Seminaren z.T. Mitarbeit an Bildungsarbeit

6 Die Begabtenförderwerke
Begabtenförderwerke in Deutschland parteinah Rosa-Luxemburg (Linke) Heinrich Böll (Grüne) Friedrich Ebert (SPD) Konrad Adenauer (CDU) Friedrich Naumann (FDP) konfessionell Avicenna (muslisch) Cusanus-werk (katholisch) Ernst Ludwig Ehrlich (jüdisch) Villingst – evangelisches Studienwerk wirtschaftsnah Stiftung der Deutschen Wirtschaft gewerkschaftsnah Hans Böckler Stiftung Neutral Studienstiftung des Deutschen Volkes

7 Bewerbungsfristen Avicenna Studien BF: 01.10./01.04. Cusanuswerk
Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk e.V. BF: /15.06. Evangelisches Studienwerk e.V. BF: /01.03. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. BF: /30.04. Friedrich Naumann Stiftung f. d. Freiheit BF: Hanns-Seidel-Stiftung e.V. BF: /15.07. Hans-Böckler-Stiftung BF: /30.04. Heinrich-Böll-Stiftung e.V. BF: /01.03. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. BF: /15.07. Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. BF: /15.04. Studienstiftung d. dt. Volkes e.V. BF: Stiftung d. Deutschen Wirtschaft e.V. BF: Quelle:

8 Bewerbungsverfahren In der Regel: Initiativbewerbung
ggf. Gespräch mit VertrauensdozentIn vor Ort schriftliche Bewerbung mit Zeugnissen, Lebenslauf, Motivationsschreiben und ein bis zwei fachlichen und/oder persönlichen Gutachten Auswahltagung mit Assessmentcenter und/oder Auswahlgesprächen nach Annahme als StipendiatIn: Darlegung wirtschaftlicher Situation

9 Leistungen der Begabtenförderungswerke
Höhe der Stipendien überall gleich, entsprechen dem BAföG einkommensabhängig keine Rückzahlung Gefördert werden: deutsche und Studierende aus EU- und EWR-Ländern, anerkannte Geflüchtete entsprechend § 8 BAföG grundständige Studiengänge Masterstudiengänge Promotionsstudierende Mehrfachbewerbungen sind möglich, Mehrfachförderungen nicht!

10 Finanzielle Leistungen für Studierende
Stipendienhöhe bis zu 735 € davon Krankenversicherung bis zu 62 € davon Pflegeversicherung 11 € Familienzuschlag 155 € Kinderbetreuungskosten ab 113 € Büchergeld (einkommensunabhängig) 300 € Im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren (vergleichbar Auslands-BAföG bzw €) Förderhöchstdauer lt. BAföG

11 Ideelle Förderung individuelle Begleitung und Betreuung
interdisziplinäre Seminare verschiedensten Inhalts Ferienakademien Kolloquien regionale Treffen Vernetzung verschiedener Art

12 Deutschlandstipendium
Vollzeitstudierende der Universität Konstanz in grundständigen und weiterführenden Studiengängen Auswahlkriterium: Leistung und Begabung (Engagement und persönliche Umstände) Förderung zusätzlich zu BAföG 300 € pro Monat (mind. 2 Semester, max. Regelstudienzeit) Bewerbungsfrist: 31. Oktober an der Uni Konstanz (SSZ)

13 Datenbanken und Links Der Stipendienlotse.de des BMBF DAAD Stipendiendatenbank Infoseite der Uni Konstanz Das Aufstiegsstipendium Vollstipendium für bedürftige Studierende

14 Finanzielle Hilfen

15 Unterhalt durch die Eltern BAföG Studien-darlehen Stipendien Jobben
Sozial-leistungen Vergünsti-gungen Dauer bis zur 1. Berufsausbildung Eltern- abhängige Förderung KfW-Studienkredit Staatliche Begabten-förderungs-werke Minijob Kindergeld Freitisch Dauer bis 1. HS- Studium Elternunab-hängige Förderung Bildungs-kredit Parteinahe, konfessionelle und wirtschaftsnahe Stiftungen Kurzfristige Beschäfti-gung Waisengeld Rundfunkbei-tragsbefreiung mit BAföG Bescheid Keine Alters-grenze Hilfe zum Studienab-schluss (mit Zinsen) Kredite von Banken Auslands-stipendien Studen-tische Hilfskraft Einglieder-ungshilfe während Be-urlaubung ggf. Hartz IV Sozialtarif der Telekom Wohnberechti-gungsschein für Sozialwohnungen Auslands-studium in EU - Staaten Zinsloses Darlehen aus dem Härtefonds von Seezeit Nothilfe von Seezeit in einer akuten wirtsch. Notsituation Praktikum Jugendhilfe Studiticket Internationale Studenten-ausweise Kinderbe-treuungs-zuschlag Bildungs-fonds Jobbörse von Seezeit Wohngeld (eigentlich nicht) Tafelladen Sozialpass

16 Studium mit KfW-Krediten finanzieren
KfW Studienkredit – für ein gesamtes Studium möglich, 100 – 650 € pro Monat, aktueller Zinssatz 4,17 % eff. Anträge online unter Beratung und Vertragsabschluss bei Seezeit Studierendenwerk Bodensee Bildungskredit – nur für fortgeschrittene Studierende, bis zu 300 € pro Monat, maximal 2 Jahre aktueller Zinssatz 0,73 % eff. Anträge online unter Legitimierung bei einer Bank

17 Härtefonds von Seezeit und dem DSW
Überbrückende Finanzierungshilfe für bedürftige Studierende, die den Sozialbeitrag an Seezeit zahlen Zinsloses Volldarlehen bis insgesamt 2.000,- € Grundsätzlich sind 2 Bürgen erforderlich mit einem regelmäßigen Einkommen in der BRD und sind über 25 und unter 60 Jahre alt Auch für ausländische Studierende möglich 6 Monate Karenzzeit Anträge sind bei der Sozialberatung zu stellen

18 Nothilfe von Seezeit Finanzielle Unterstützung Studierender zur Überbrückung einer akuten wirtschaftlichen Notsituation Sie soll den Studierenden die Weiterführung oder Beendigung des bisher erfolgreichen Studiums ermöglichen Als Höchstbetrag sind bis zu 300 € vorgesehen maximal an 3 Folgemonaten immatrikulierte Studierende an von Seezeit betreuten Hochschulen können Anträge in der Sozialberatung stellen Förderung kann als Darlehen oder nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, direkt oder zweckgebunden an Gläubiger

19 Sozialberatung von Seezeit Studierendenwerk Bodensee
Marlies Piper Mo Uhr im Seezeit Service Center Di Uhr in K 401 und nach Vereinbarung Tel Fax

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Haben Sie Fragen?


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