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Veröffentlicht von:Dieter Keller Geändert vor über 5 Jahren
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Fremdsprachenentscheidungen und ihre Konsequenzen
Fortführung der aktuellen zweiten Fremdsprache keinerlei Auswirkungen auf die Wahlmöglichkeiten in 12/13 Fortführung der aktuellen zweiten Fremdsprache und Wahl einer neuen 3. Fremdsprache keinerlei Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten, es können in 12/13 alle Schwerpunkte gewählt werden, es können eine, zwei oder drei dieser Fremdsprachen in beliebiger Kombination je nach Schwerpunkt weitergeführt werden 2. Fremdsprache wird durch Angebot aus dem Wahl-Pflichtunterricht ersetzt Auswirkungen für 12/13: der Sprachliche Schwerpunkt kann nicht belegt werden, im gesellschaftlichen Schwerpunkt müssen 2 NW belegt werden 2. Fremdsprache wird durch Angebot aus dem Wahlpflichtunterricht ersetzt und es wird eine neue Fremdsprache begonnen alle Schwerpunkte können belegt werden, im Sprachlichen Schwerpunkt muss die neue Sprache bis zum Abitur belegt werden die aktuelle zweite Fremdsprache wird durch eine neue Fremdsprache ersetzt, der Wahlpflichtunterricht wird nicht belegt es können alle Schwerpunkte gewählt werden aber die neue Fremdsprache muss bis zum Abitur belegt werden Julius-Spiegelberg-Gymnasium in Vechelde
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