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Erfolg durch Förderung:

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Präsentation zum Thema: "Erfolg durch Förderung:"—  Präsentation transkript:

1 Erfolg durch Förderung:
Zuschüsse des Landes Hessen für innovative Vorhaben Manuel Sturm HA Hessen Agentur GmbH Innovationsförderung Hessen 3. Eltviller Wirtschaftsdialog , Eltville Fotos 1+3: HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan Fotos 2+4: Hessen schafft Wissen - Jan Michael Hosan

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Über uns: Innovationsförderung Hessen Foto: HA Hessen Agentur GmbH – T. W. Klein Langjährige Erfahrung im Projektgeschäft über 600 anwendungsorientierte F&E-Vorhaben rd. 105 Mio. € Projektfördermittel im Zeitraum 2008 – 2019 Konzept „Begleitete Förderung“

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Übersicht Förderprogramme LOEWE-Förderlinie 3: KMU-Verbundvorhaben Modellhafte F&E-Vorhaben Elektromobilität Logistik & Mobilität Arbeitgeberladen Elektrobusse Entwicklungspolitische Zusammenarbeit

4 LOEWE-Förderlinie 3: KMU-Verbundvorhaben
Wer wird gefördert? KMU und Familienunternehmen mit Sitz in Hessen Hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen Was wird gefördert? Angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen Besondere Bestimmungen Verbundforschung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft Anteiliger Zuschuss max € Alle Branchen und alle Technologien Innovationshöhe und Vermarktungsperspektive © HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan

5 Förderung modellhafter F&E-Vorhaben
Wer wird gefördert? KMU, Ingenieurbüros, freie Berufe mit Sitz in Hessen Hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen Wirtschaftsförderer, Vereine, Verbände, Kammern Was wird gefördert? Angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen Erprobung digitaler Anwendungen Besondere Bestimmungen Einzel- und Verbundvorhaben Alle Branchen und alle Technologien; Themenschwerpunkte: CO2-Reduktion und Digitalisierung Innovationshöhe und Vermarktungsperspektive © HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan

6 Förderprogramm Elektromobilität
Wer wird gefördert? Unternehmen aller Größen Hochschulen Öffentliche Einrichtungen, Kommunen Was wird gefördert? Sichtbarkeit und Attraktivität der Elektromobilität erhöhen Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Forschung und Entwicklung, Machbarkeit und wissenschaftliche Grundlagen Besondere Bestimmungen Einzel- und Verbundvorhaben Anteiliger Zuschuss max € © HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan

7 Elektromobilität – Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Wer wird gefördert? Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen Was wird gefördert? Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Investiver Zuschuss: bis zu 40% der Investitionen für Ladeinfrastruktur max € Förderung pro Standort für elektrischen Anschluss und notwendige Erdarbeiten Juristische Personen: Körperschaften, Vereine, Gesellschaften Besondere Bestimmungen Förderung mind € bis max € Mindestbetriebsdauer 3 Jahre © Hessen schafft Wissen– Jan Michael Hosan

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Effekte der Projektförderung für die Wirtschaft Wettbewerbsfähigkeit gesteigert Produktportfolio erweitert Neue Kundengruppen und Märkte erschlossen Zeitraum zwischen Idee und Umsetzung verkürzt Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert Strategische Kooperationen initiiert Schutzrechte neu angemeldet bzw. vorhandene Schutzrechte in Produkt umgesetzt Foto: HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan 8 8

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Der Antrag – Ihre Bewerbung! Förderprogramme sind selten passgenau: „Matching“ von Projekteigenschaften und Auswahlkriterien Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger und Beratungsangebote nutzen Das Projekt darf noch nicht begonnen haben! Komplementäre Kompetenzen im Konsortium Verständlich schreiben Anschauliche Anwendungsbeispiele Den Markt im Blick haben Verwertung und Rechteverteilung transparent darlegen © HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan

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Mit Vorausschau planen! Planung Projektstart Hochschulen stellen i.d.R. Personal erst nach offizieller Bewilligung ein Über gesicherte Eigenmittel verfügen Haushaltsjährliche Ausgabenplanung und Mittelzuweisung Nicht genutzte Fördermittel können nicht beliebig auf Folgejahre übertragen werden Projektlaufzeit ausreichend bemessen insbesondere bei Projekten mit umfangreichen Feldtests und Freilandversuchen Bei Planung Projektstart beachten, dass Hochschulen i.d.R. Personal erst nach offizieller Bewilligung des Vorhabens durch das zuständige Ministerium einstellen können. Hochschulen beginnen daher bei zu knapp kalkulierter Laufzeit erst mit mehrmonatiger Verspätung mit der Projektbearbeitung. Haushaltsjährliche Ausgabenplanung und Mittelzuweisung vor Projektstart, d.h. nicht genutzte Fördermittel können i.d.R. nicht beliebig auf Folgejahre übertragen werden. Insbesondere bei Projekten mit umfangreichen Feldtests (ggf. sogar witterungsabhängig) ist die Laufzeit ausreichend zu bemessen. Kostenneutrale Laufzeitverlängerung innerhalb eines Haushaltsjahres in begründeten Fällen möglich. Foto: HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan

11 Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!
HA Hessen Agentur GmbH Innovationsförderung Hessen Konradinerallee 9 65189 Wiesbaden Manuel Sturm Tel.: 0611 /

12 Innovationen im Bereich Logistik & Mobilität („HOLM“)
Wer wird gefördert? Staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte Hochschulen (auch außerhalb Hessens) Unternehmen Was wird gefördert? Entwicklung von Logistik- und Mobilitätslösungen: Technologie, Verfahren, Konzepte, Geschäftsmodelle Machbarkeit und wissenschaftliche Grundlagen, Forschung und Entwicklung, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Solo- und Verbundprojekte (Förderung max €) Besondere Bestimmungen Soloprojekt oder Kooperationsprojekt mit Unternehmen Innovatives Projektthema oder innovative Produktidee Starker Anwendungs- und Umsetzungsbezug Zuschuss max €

13 Förderprogramm Elektrobusse
Wer wird gefördert? Kommunen und Landkreise Verkehrsunternehmen mit ÖPNV-Auftrag Was wird gefördert? Beschaffung von Elektrobussen unterstützen Investiver Zuschuss: 40% der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses gegenüber Dieselbus 40% der Investitionen für Ladeinfrastruktur max. 400 € Förderung pro kW Ladeleistung max € Förderung für Netzanschluss pro Standort Besondere Bestimmungen Keine Begrenzung der Fördersumme eines Vorhabens Geförderte Busse und Ladeinfrastruktur müssen mindestens 8 Jahre im Betrieb eingesetzt werden


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