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Magistratsabteilung 59 MARKTSERVICE und LEBENSMITTELSICHERHEIT

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Präsentation zum Thema: "Magistratsabteilung 59 MARKTSERVICE und LEBENSMITTELSICHERHEIT"—  Präsentation transkript:

1 Magistratsabteilung 59 MARKTSERVICE und LEBENSMITTELSICHERHEIT
Präsentation WKO

2 Aufgaben Lebensmittelüberwachung in Betrieben
behördlicher KonsumentInnenschutz Verwaltung der Wiener Märkte Wolfgang Weiser, AR

3 Ziele und Leitbild Erhalten der Lebensqualität aller Bürger mit Hilfe unserer Kern-kompetenzen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Essen + Trinken (Lebensmittelsicherheit) Schutz im Alltag – (Konsumenten-/Konsumentinnenschutz) Lebensqualität – (Märkte und Mitgestaltung öffentlicher Raum) Management der Wiener Märkte (div. Genehmigungsverfahren) Wolfgang Weiser, AR

4 Behördlicher Konsumentenschutz
Gewerbeordnung: 27 Gewerbe mit speziellen Standes- und Aus-übungsregeln: auf der GewO basierende VO wie z.B. Reisebürosicherungsverordnung, Immobilienmaklerverordnung, Verordnung über die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage Preisauszeichnungsgesetz (PrAG), Produktsicherheitsgesetz (PSG) Maß- und Eichgesetz (MEG) Tabaknichtraucher/nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) und darauf beruhende Kennzeichnungsverordnung (NKVO) StVO und GAG Wolfgang Weiser, AR

5 Auslöser für Kontrollen nach der GewO
Kontrollplan mit Monatsschwerpunkten (z.B. Versicherungs-vermittler, Immobilienmakler Reisebüros, Baumeister) Behördenauftrag (MA 63 oder MBÄ) div. Schwerpunktaktionen zur Pfuscherbekämpfung (z.B. im Zuge von LSD-BG - Aktionen mit WGKK, Taxi/Mietwagenkontrollen mit anderen Behörden) Anzeigen aufgrund anonymer Beschwerden oder WKO „Ex offo“ – durch eigene Wahrnehmungen, z. B.: bei Durchschau von Inseraten in Druckwerken oder elektronischen Medien Wolfgang Weiser, AR

6 Auslöser für Kontrollen nach der GewO auf Ersuchen der WKO
Fremdenführer aus EU-Mitgliedsstaaten (§ 373 a GewO) Österr. Fremdenführer/Fremdenführerinnen (Mitführen der Legitimation gem. § 108 Abs. 4 GewO, richtige Standorteingabe, Gewerbe nicht ruhend gemeldet) Fremdenführerkontrollen der MA 59 erfolgen gemeinsam mit Polizei (Identitätsfeststellung) und WKO (Dolmetsch, Ruhend-meldungscheck) Sanktionen: Anzeigen gegen Inländer und fallweise gegen EU-Bürger; gegen Drittstaatenbürger: Organstrafverfügungen Wolfgang Weiser, AR

7 Fremdenführerkontrollen 2017
Schwerpunkte im Sommer und Herbst 4 Anzeigen (unbefugte Gewerbeausübung, Ausübung trotz Ruhendmeldung) 22 Organstrafverfügungen (Fremdenführer/Fremdenführerinnen aus Drittländern) Ermahnungen und Aufklärung (Verteilung der Broschüre der WKO) an Fremdenführer/Fremdenführerinnen aus der EU (Holland, Dänemark, England). Wolfgang Weiser, AR


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