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Planfeststellung Begegnungsstrecke

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Präsentation zum Thema: "Planfeststellung Begegnungsstrecke"—  Präsentation transkript:

1 Planfeststellung Begegnungsstrecke
Fahrrinnengrenze geplant Fahrrinnengrenze heute Fahrrinnengrenze heute und geplant Die „Fahrrinnenanpassung“ sieht vor, die Rinne so zu erweitern, dass Schiffe mit einer Gesamtbreite von 92 m (= zwei Bemessungsschiffe) einander passieren können. Außergewöhnlich große Fahrzeuge (AGF) bis je 60 m Breite können erst unterhalb von Stromkm 680 einander passieren, wo die Fahrrinne 400 m breit ist. Zur Zeit besteht eine Lösung in einer Wartebucht vor den Airbuswerken bei km 634. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrrinne von km 635 (Blankenese) bis km 644 (Wedel) auf 385 m. Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 1

2 Planfeststellung Begegnungsstrecke
Die Verbreiterung von heute 250 m ist nur nach Süden hin zur Insel Neßsand möglich. Dort liegt einer der letzten Fangplätze der Hamenfischerei. In der Luftbildkarte 2006 wurde von der WSV ein Kutter mit Hamen an beiden Seiten aufgenommen. Gegenseitige Rücksichtnahme aus dem Vertrag von 1998: "möglichst schonend" soll mit der Fischerei umgegangen werden - Begegnungsstrecke wird zwischen km hergestellt - das ist der Hauptfangplatz für die verbliebenen Hamenfischer - Fischerei wird dort nicht mehr möglich sein, erheblicher Unterhaltungsaufwand und Gefahr für Kutter - Begründung für die Maßnahme: Planfeststellungsbeschluss S. 78 (verkehrlich/nautisch) und zusätzlich hat die Begegnungsstrecke Bedeutung als "Sedimentfang", S. 166 und 737. Das trägt nicht zur Lösung der Baggerprobleme Hamburgs bei. Der Vergleich mit dem Sedimentfang Wedel ist falsch. Nur eine Grube, die relativ tiefer ist als die Umgebung, wirkt als Sedimentfalle, dazu gibt es einschlägige Untersuchungen des Sedimentfangs. Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 2

3 Planfeststellung Begegnungsstrecke
In die nautische Übersichtskarte wurden die geplante sowie zwei alternative Begegnungsboxen eingetragen. Alle erfüllen die nautische Voraussetzung einer genügend langen geraden Strecke. Keine der Strecken ist in allen denkbaren Fahrplanvariationen nutzbar. Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 3

4 Begegnungsstrecke Bützfleth
Die heutige Fahrrinne bei km 660 Bützfleth ist 300 m breit und soll auf 320 m erweitert werden. Ein 385 m breites Fahrwasser würde ohne Probleme in diesem Elbabschnitt unterzubringen sein. Nord- und Südende der Box können in einem sanften Übergang an die Kurven angepasst werden. Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 4

5 Begegnungsstrecke Glückstadt
Die heutige Fahrrinne bei km 675 Glückstadt ist 300 m breit und soll auf 320 m erweitert werden. Ein 385 m breites Fahrwasser würde ohne Probleme in diesem Elbabschnitt unterzubringen sein. Nord- und Südende der Box können in einem sanften Übergang an die Kurven angepasst werden. Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 5

6 Förderkreis »Rettet die Elbe« eV
Fazit Aus nautischer Sicht sind alle drei Varianten möglich Die Begegnungsbox bei Bützfleth (km 660) löst die Herausforderungen sogar besser. Aus fischereilicher Sicht ist die Planvariante klar die schädlichste Die Auswirkungen auf die Fischerei haben keine Rolle gespielt bei der Lagebestimmung. Die Planungen sind nicht im Sinne der Rücksichtnahmeverpflichtung der Beklagten und der FHH abgewogen worden! - Aus nautischer Sicht sind alle drei Varianten möglich - Aus dem Erläuterungsbericht: „Die Einbeziehung der Lühekurve und/oder des stromab anschließenden geraden Streckenabschnitts im Bereich des Lühesandes bringt aus nautischer Sicht keine Vorteile.... Außerdem wäre dieser Streckenabschnitt für Schiffe aus dem Köhlbrand sowie dem mittleren Freihafen wegen der Flutstromrestriktion im Hamburger Hafen nicht zu erreichen.“ Kurvenstrecken stehen nicht zur Debatte, Das Fahrplan-Szenario ist nicht realistisch. - Die Berechnungen in Anlage K 25 zeigen, dass das nicht richtig ist, sondern die Begegnungsbox bei Bützfleth (km 660) die Herausforderungen sogar besser löst. - Aus fischereilicher Sicht ist die Planvariante klar die schädlichste - Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, dass die Auswirkungen auf die Fischerei irgendeine Rolle gespielt hat bei der Lagebestimmung. - Die Planungen sind nicht im Sinne der Rücksichtnahmeverpflichtung der Beklagten und der FHH abgewogen worden! Förderkreis »Rettet die Elbe« eV Folie 6


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