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Veröffentlicht von:Babette Elisabeth Hase Geändert vor über 6 Jahren
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Übertrittsverfahren Primar-/Sekundarstufe I Elterninformation
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Elternbroschüren «Das Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen»
(Abgabe heute Verweise) «Zusammenarbeit von Schule und Eltern – Leitfaden»
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Änderungen SJ 2018/19 Der Erziehungsrat beauftragte das Erziehungsdepartement, die Promotionsordnung anzupassen. Erleichterter Einstieg in die Sekundarstufe I (Sek/Real) Die Jugendlichen erhalten genügend Zeit, in der neuen Stufe «anzukommen». Die zweiteilige Sek I wird durchlässig(er). Die Durchlässigkeit basiert auf einer Gesamtbeurteilung.
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Grundlage der Beurteilung (Broschüre Seite 4)
Früher: Reine Punktzahl (Summe Notendurchschnitte entscheidend) Neu: Gesamtbeurteilung 1. Leistungen aus Lernkontrollen (Sachkompetenz) 2. Arbeits- und Lernverhalten (Selbst-/Sozialkompetenz) 3. Entwicklung in allen Bereichen (Prognose) ganzheitliche Sicht gleichwertige Kompetenzbereiche Einzige Änderung für Übertrittsverfahren: Gesamtbeurteilung – ohne definierte Notendurchschnitte
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Übertrittsverfahren im Überblick (Broschüre ab S. 6)
Übertritt in die Sekundarstufe I Prüfungsfrei 5. und 6. Klasse als Beobachtungsphase Fähigkeiten im Rahmen einer Gesamtbeurteilung ermitteln Angemessene Abteilung der Sekundarstufe I (Sek/Real) finden
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Die Realschule… (Broschüre S. 8)
… vertieft die Lerninhalte der Primarschule und erweitert diese, indem sie vor allem von den Erfahrungen der SuS ausgeht. Der Unterricht stellt einen engen Bezug zu Alltagssituationen her.
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Die Sekundarschule… (Broschüre S. 8)
… vermittelt eine umfassende Bildung als Grundlage für anspruchsvollere Berufslehren sowie weiterführende Schulen. Die SuS müssen sich rasch an neue Situationen und Inhalte anpassen können.
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Durchlässigkeit Sekundarstufe I (Broschüre ab S. 10)
Umstufungen nach jedem Semester möglich: Sek Real nahtlos Real Sek zeitverschoben Repetition möglich (Absenzen, Entwicklungen)
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Übertrittsverfahren im Detail
5. Klasse: Orientierung über Übertrittsverfahren (heute) vor Herbstferien 6. Klasse: Orientierung über Sekundarstufe I / Umstufungsverfahren vor Herbstferien Übertrittsgespräch bis 15. März Einigungsgespräch bis 29. März Zuweisungsentscheid der (Kreis-)Schulbehörde bis 13. April Eingabe/Rekurs an Übertrittskommission bis 30. April Rekurs an Erziehungsrat bis 15. Juni Zuweisungsentscheid
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Gelingensbedingung 1: geklärte Rollen / Transparenz
Lehrpersonen (als Fachleute) beobachten, fördern und beurteilen Schulbehörde überprüft Dienstwege Übertrittskommission/Erziehungsrat als Rekursinstanzen Eltern Broschüre Unterschiedliche Sichtweisen sind zu respektieren. Man muss sich nicht einig sein… Fachleute in der Beurteilung
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Gelingensbedingung 2: Vertrauen
Vertrauen gegenseitig zwischen: LP – SuS LP – Eltern LP Sek – LP PS (Einstufung und Übernahme)
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Gelingensbedingung 3: Klare Entscheide
Wir machen keine Versuche mit Schülerinnen und Schülern! Der Zuweisungsentscheid ist klar: Keine Grenzfälle Stand heute: Er/sie steht klar links … oder klar rechts Die Lehrpersonen der Sekundarstufe I dürfen davon ausgehen, dass die SuS dem korrekten Niveau zugeordnet wurden.
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Fragen weiterführende Informationen auf schule.sh.ch Suchmaske: ‘Übertrittsverfahren’
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