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Veröffentlicht von:Helge Althaus Geändert vor über 6 Jahren
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Tourismusfinanzierung in der Gemeinde Arosa
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Was ist Tourismus, was nicht ?
Oft ist es schwierig zu beurteilen, sind die Ausgaben für den Tourismus oder sind es «normale» Infrastrukturausgaben, beispielsweise Ortsbus Kunsteisbahn Schwimmbad usw. Kultur
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Womit wird der Tourismus in Arosa finanziert ?
Sport- und Gästetaxe Eigenertrag AT (Mitgliederbeiträge, Kommissionen, usw.) Tourismusförderungsabgabe Gemeinde-/Marketingbeitrag Einnahmen aus der Lenkungsabgabe Sponsoring
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Sport- und Gästetaxe Die Sport- und Gästetaxe wird derzeit von Arosa Tourismus bei Beherbergern und Zweitwohnungs-besitzern erhoben. Diese Einnahmen dürfen nur für das Gästeangebot in Arosa verwendet werden (Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden).
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Sport- und Gästetaxe, Verwendung
Die Gelder aus der Sport-und Gästetaxe fliessen in folgende Bereiche: Beiträge (Badi Untersee, Heimatmuseum, Beitrag GF, Kulturkreis usw.) Gästeinformation (Prospektmat., Homepage, IT, Infobulletin usw.) Gästeangebot (Seilpark, Bootsverleih, Beitrag Kinderspielplätze, All-inklusive, Langlaufbeitrag, Schneeshow usw.) Wanderwege, Ruhebänke (Unterhalt)
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Sport- und Gästetaxe, Verwendung
Verwaltungsrechnung - Personalkosten, Mieten, Tel., GV, usw. Anlagerechnung - Sportanlagen, Kongress, Incentive, Personalhaus Sport- und Kulturrechnung - Sommer-/Winteranlässe, kulturelle Anlässe - Fixbeiträge Golf, EHC, andere Vereine
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Tourismusförderungsabgabe
Die Tourismusförderungsabgabe wird ebenfalls durch Arosa Tourismus bei Beherbergern und Gewerbebetrieben eingezogen. Sie wird für das Marketing verwendet, mit dem Ziel der Gewinnung neuer Aroser Gäste.
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Gemeindebeiträge Aus der «normalen» Gemeindekasse fliessen ebenfalls Gelder in den Tourismus (Dies hauptsächlich an Arosa Tourismus, aber auch an die Verkehrsvereine im Schanfigg).
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Was wird mit Gemeindebeiträgen finanziert ?
Rein touristische Einsätze der GEPO Beitrag Pferderennen Beitrag Schneesportverein (Weltcup-Anlässe) Strandbad Untersee (kein Eintritt) Schlittelbahn Prätschli Langlauf Spielplätze, Bärenhöhle Camping
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Was wird mit Gemeindebeiträgen finanziert ?
Unterhalt Wanderwege Gratisbus Beitrag Arena Obersee Beitrag all-inklusive Beitrag SBB für Rolltreppe Bahnhof Chur Nettokosten SKZA Tourismusförderungsbeitrag AT
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Wie hoch sind die Gemeindebeiträge ?
Die jährlichen Gemeindebeiträge an die Tourismusfinanzierung belaufen sich auf ungefähr CHF 3 Millionen (Davon Direktbeiträge Marketing an Arosa Tourismus von CHF 550’000).
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Lenkungsabgabe Zweitwohnungen
Aus dem bestehenden Lenkungsabgabenfonds wurden und werden touristische Infrastrukturen unterstützt. Beschneiungsanlagen der ABB Verbesserungsmassnahmen Golfplatz Urdenbahn Förderbänder Innerarosa Infrastruktur Langlaufloipen Pumptrack
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Sponsoring Die Hotellerie wie auch die Eigentümer von Zweitwohnungen unterstützen insbesondere Anlässe mit Sponsoringbeiträgen, Spezialpreisen, Gratisübernachtungen usw. Arosa Tourismus finanziert die Grossanlässe wie AHF, ACC etc. über Sponsoringbeiträge praktisch kostenneutral.
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Wie setzen sich die Gelder ungefähr zusammen (in CHF) ?
Sport- und Gästetaxe ca. 4,0 Mio. Tourismusförderungsabgabe ca. 0,7 Mio. Gemeindebeiträge ca. 3,0 Mio. Sponsoring/Eigenbeiträge AT ca. 1,8 Mio. Lenkungsabgabe (seit 2011) ca. 3,3 Mio. (insgesamt)
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Zweitwohnungsbesitzer und Steuern
Die Zweitwohnungsbesitzer entrichten zu Handen der allgemeinen Gemeindekasse folgende Steuern: Einkommens- und Vermögenssteuern (jährlich) Liegenschaftensteuern (jährlich) Handänderungssteuern (bei Kauf oder Verkauf) Grundstückgewinnsteuern (bei Verkauf)
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Einkommens- und Vermögenssteuern
Ungefähr 25% der Einkommens- und Vermögenssteuern leisten die Zweitwohnungsbesitzer der Gemeinde Arosa. Dies sind ca. 2 Mio. CHF
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Sondersteuern Die Sondersteuern können von Jahr zu Jahr stark variieren. Von den eingenommenen Abgaben aus Liegenschaften- Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern von ca. 3,5 Mio. CHF stammt ein beachtlicher Teil von den Zweitwohnungsbesitzern. Annahme: 2/3
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Wertentwicklung der Liegenschaften in Arosa in den letzten Jahren
Alte Schätzungen meist in den Jahren 1997/1998 Neuschätzungen meist in den Jahren zwischen 2011 und 2013 Gemäss gemachten Vergleichen (Stichproben) durchschnittliche Steigerung zwischen 25% und 35% (mit teilweise deutlicher Abweichung vorwiegend nach oben)
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Stand Neues Tourismusgesetz
Auftrag Regierung durch Grossen Rat zur Revision des GKStG (Art. 22, Kurtaxe und Art. 23, Tourismusförderungsabgabe) Beherbergungstaxe ersetzt Sport- und Gästetaxe (kein Zwang) Pauschale somit auch für Beherberger möglich Kanton erarbeitet Mustergesetz für Gemeinden
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Neues Tourismusgesetz; Zeitplan
Erarbeitung Entwurf Gesetzesartikel durch Kanton und Begleitteam 2. Semester 2017 (mit Vertretern von Zweitwohnungsbesitzern in Graubünden) Behandlung GKStG im Grossen Rat 1. Semester 2018 Inkraftsetzung Revision GKStG ev. im Laufe (sofern kein Referendum) Erarbeitung kommunales Tourismusgesetz 2018/2019 Inkraftsetzung frühestens 1. Mai 2019 (Idealfall)
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
11/22/2018
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