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13. Dezember 2012 Dr. Nikolaus Paul WOLF THEISS Rechtsanwälte

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Präsentation zum Thema: "13. Dezember 2012 Dr. Nikolaus Paul WOLF THEISS Rechtsanwälte"—  Präsentation transkript:

1 Die Bestellung eines Hypothekenverwalters in internationalen Finanzierungstransaktionen
13. Dezember 2012 Dr. Nikolaus Paul WOLF THEISS Rechtsanwälte This is a title slide. The title and the subtitle can be overwritten in the normal way but the date is set via the ‘Header and Footer’ mechanism. To set the date, go to the

2 Der Sicherheitenverwalter in internationalen Finanzierungstransaktionen
Die Bestellung von Sicherheiten zugunsten des Sicherheitenverwalters Der Hypothekenverwalter bei polnischen Hypotheken – die Sicht eines ausländischen Beobachters TOPICS

3 Der Sicherheitenverwalter in internationalen Finanzierungstransaktionen
Ausgangslage Eine Mehrzahl an Banken (Bankenkonsortium) geben als direkte Kreditgeber Kredite an einen Kreditnehmer Der Kreditnehmer soll zur Besicherung aller Kredite Sicherheiten, einschließlich Hypotheken, bestellen Anforderungen an die Sicherheiten Alle Sicherheiten sollen allen Mitgliedern des Konsortiums gegeben werden Alle Sicherheiten sollen im gleichen Rang bestehen

4 Der Wechsel von Mitgliedern des Konsortiums soll möglich sein (etwa durch Übertragung der Kreditgeberposition von einem bestehenden Kreditgeber auf eine dritte Person) Die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bestellten Sicherheiten sollen während der Laufzeit der Kredite möglichst nicht geändert werden Rang Anfechtung Kosten

5 Kernthema – Akzessorität von Sicherheiten
Unterscheidung der Sicherheiten in Akzessorische Sicherheiten (etwa Hypothek): Das Bestehen der akzessorischen Sicherheit ist vom Bestehen der besicherten Forderung abhängig Erlischt die besicherte Forderung, erlischt auch die Sicherheit Nicht-akzessorische Sicherheiten (etwa Grundschuld in Deutschland und Slowenien): Die Sicherheit ist vom Bestehen einer zugrundeliegenden Forderung unabhängig Fortbestand der Sicherheit auch bei Fehlens/Wegfalls der besicherten Forderung

6 Bestellung von Sicherheiten zugunsten des Sicherheitenverwalters
Voraussetzung bei akzessorischen Sicherheiten Der Sicherheitenverwalter muss Gläubiger aller Forderungen der Mitglieder des Bankenkonsortiums gegen den Kreditnehmer werden Übliche rechtliche Konstruktionen „Security Trusteeship“ Treuhandkostruktionen Primär nach Englischem Recht In der Regel in Kontinentaleuropa nicht anerkannt

7 Abstraktes Schuldanerkenntnis
Einseitige Zusage des Kreditnehmer zur Leistung des Geschuldeten an den Sicherheitenverwalter Primär nach deutschem Recht In der Regel in Kontinentaleuropa anerkannt (wenn unter ausländischem Recht etabliert) Solidargläubigerschaft (Gesamtgläubigerschaft) Vereinbarung zwischen Kreditnehmer, Kreditgeber und Verwalter, dass der Verwalter Solidargläubiger aller Forderungen wird Verwendung etwa in Deutschland, Österreich, Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn In der Regel in Kontinentaleuropa anerkannt

8 Hypothekenverwalter bei polnischen Hypotheken – die Sicht eines ausländischen Beobachters
Gesetzliche Grundlagen Art 682 des Gesetz über Grundbücher und Hypotheken Sicherung von Forderungen mehrerer Gläubiger Verwalter muss nicht Gläubiger sein Verwalter übt die Rechte im eigenen Namen aber für Rechnung der Gläubiger aus Vertrag über die Bestellung bezeichnet Rechtsgrund und Umfang der besicherten Forderung Verwalter wird im Grundbuch als Hypothekargläubiger eingetragen Bei Wegfall des Verwaltervertrags kann jeder Gläubiger die Teilung der Hypothek verlangen

9 Relevante Themenbereiche
Person des Verwalters Stellung des Verwalters Bevollmächtigter? Treuhänder? Gläubiger aller besicherten Forderungen?  Problematik der Akzessorität Verwaltervertrag (Vertrag über die Bestellung) Gesetzliche Anforderungen Inhalt Formerfordernisse Offenlegung des Verwaltervertrags?

10 Hypothekarvertrag Zusammenspiel mit Bestellungsvertrag Bezeichnung der besicherten Forderungen Wechsel eines Mitglieds des Konsortiums Anpassung Bestellungsvertrag und Hypothekarvertrag Konsequenzen Perfektionierung (Rang) Anfechtung Kosten Wegfall des Verwalters Teilung der Hypothek und Eintragung der Gläubiger Rang der Sicherheit bleibt wohl erhalten Insolvenz des Verwalters

11 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT !

12 Kontaktdaten Dr. Nikolaus Paul Partner WOLF THEISS Rechtsanwälte
Schubertring 6 1010 Wien Österreich T F

13 ÜBER WOLF THEISS Facts & Figures der Wolf Theiss Erfolgsgeschichte
55 14 220 10 4 Jahre Beratungserfahrung Büros in 12 Ländern in ganz Zentral- und Südosteuropa Partner in ganz CEE/SEE Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter in ganz Zentral- und Südosteuropa Praxisgruppen Industriegruppen Maßstäbe setzen – neue Wege beschreiten “This 'regional tiger' continues to show its teeth, commentators say. The firm has offices in every corner of the region, and its strength in banking, corporate and capital markets work makes it a popular choice for clients with challenging, multi-jurisdictional instructions” (Chambers Europe, 2011) Erste Begebung eines Eurobonds der Republik von Albanien im Wert von EUR 300 Millionen Bis dato  bedeutendste Privatisierungen in Kroatien: der Flughafen Zagreb und der Fracht-Terminal im Hafen Rijeka Größtes PPP Autobahn-Projekt in der Slowakei: der Bau der D1 Eines der größten Gewerbeimmobilienprojekte in der Ukraine: der Bau der Riviera Shopping City Eine der wichtigsten Gas-Transit Leitungen in Österreich: Verkauf der Trans Austria Gasleitung GmbH Erste Zahlungslizenz für paysafecard.com in Österreich und Diners Club in Slowenien Größte US Investition in Serbien: Kauf einer Autoreifenfabrik Austrian giant Wolf Theiss is one of the most prominent names in the region and, according to one client, ‘offers a consistently high level of service regardless of where we are doing business’. (Legal 500, Austria 2011) "Wolf Theiss is arguably the leading Austrian firm in CEE.“ (The European Legal 500, 2005 edition, Austria) 5

14 KONTINUIERLICHES WACHSTUM
1998 2012 BratislavaBelgrad Tirana Budapest Banja Luka Prag LjubljanaZagreb LjubljanaZagreb Sarajevo Bucharest Sofia Kiev Warschau

15 Auszeichnungen Austrian Client Service Law Firm of the Year 2011
Austrian Law Firm of the Year 2008, 2009, 2012 Hungarian Law Firm of the Year 2009 Czech Republic Law Firm of the Year 2007 & 2010 Austrian Law Firm of the Year 2003, 2006, 2007, 2011 & 2012 Law Firm of the Year 2010 Central Europe Law Firm of the Year 2009 Eastern Europe & The Balkans and highly recommended in 2010 Austrian Tax Law Firm of the Year 2006, 2007, 2009, 2010 & 2011 SEE Real Estate Award "Law Firm of the Year" for 2007, 2008 & 2010 Special Award for "Excellence in trademark practice/litigation in private practice" in 2008 Worldwide Entertainment & Media Law Team of the Year in 2009 Austrian Law Firm of the Year 2009 & 2010 CEE COMMERCIAL Legal Advisor Firm of the Year 2009 "ÖGV-Entreprneur 2011“ ILO (International Law Office) Client Choice Awards 2010 – Country Winner for Austria Best in Austria Award (European Women in Business Law Awards) 2012 Energy Law Firm of the Year in Romania 2012


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