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AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen

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Präsentation zum Thema: "AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen"—  Präsentation transkript:

1 AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen
Bayerischer Volkshochschulverband e.V. Webinar am Andreas Höft, Programmmanager Bildung, Leiter Fachkundige Stelle AZAV

2 Referent Andreas Höft Berufsausbildung Diakon (ev.) mit Erfahrungen in der Kinder und Jugendhilfe Freier Auditor DQS von für die Branchen Soziales und Bildung Seit 2009 hauptberuflich in der DQS als Produktmanager Bildung für die Regelwerke AZAV, ISO 29990, Q2E Weiterbildung DQS intern Innovation/Produktentwicklung Seit 2016 Programmmanager Bildung im Bereich Auditoren & Akkreditierung

3 AZAV Träger- und Maßnahmenzulassung- Anforderungen an Bildungsträger
Inhalte AZAV Träger- und Maßnahmenzulassung- Anforderungen an Bildungsträger Gesetzliche Grundlagen Inhalte Trägerzulassung nach AZAV Weitere Regelungen zur AZAV Ablauf Zertifizierung AZAV Trägerzulassung Erforderliche Dokumente AZAV Trägerzulassung Kostenbeispiel AZAV Trägerzulassung AZAV Maßnahmenzulassung Gesetzliche Anforderungen Einzureichende Dokumente und Unterlagen Maßnahmenzertifizierung im Verbund Spracherwerb im Rahmen von Maßnahmen nach §45 SGB III

4 AZAV Träger- und Maßnahmenzulassung- Anforderungen an Bildungsträger
Gesetzliche Grundlagen: § 178 SGB III Trägerzulassung § 179 SGB III Maßnahmenzulassung. §180 SGB III Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 SGB III und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III können nach der AZAV für das Bildungsgutscheinverfahren zugelassen werden. Grundsätzlich können beide Maßnahmenarten auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch die Arbeitsagenturen oder Jobcenter vergeben werden.

5 Z- Zulassungsverordnung A- Arbeitsförderung V- Verordnung
AZAV- Verordnung AZAV ist eine Verordnung auf gesetzlicher Basis des SGB III, das privatwirtschaftlich durch „Fachkundige Stellen“ begutachtet wird. Übersetzt heißt das: Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV) Kurz: A- Akkreditierungs- Z- Zulassungsverordnung A- Arbeitsförderung V- Verordnung Download beim BMAS unter:

6 Inhalte AZAV Trägerzulassung §2 AZAV Verordnung
Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Qualifikation der Lehr- und Fachkräfte QM-System, dass den Anforderungen der AZAV genügt oder in Kombination mit DIN EN ISO 9001, ISO oder verbandsspezifischen QM-Regelwerken. Nacheispflicht durch Selbstreport (jährlich aktualisiert) oder durch eine geeignete QM-Dokumentation Die Anforderungen sind in den Empfehlungen des Beirates nach §182 SGB III näher erläutert. Achtung: Empfehlungen des Beirates sind in diesem Zusammenhang verbindliche Weisungen für fachkundige Stellen und somit auch für Bildungsträger!

7 Ablauf Zertifizierung AZAV Trägerzulassung
1.Angebot und Auftrags-bestätigung 4.System-bewertung und Zertifikats-entscheidung 2. Audit Stufe 1 (Systemanalyse) 3. Audit Stufe 2 (Erstzertifizierung) 5.1.Überwachungs- audit 6.2.Überwachungs- audit 7. 3. Überwachungs- audit 8.4. Überwachungs-audit Re-Zertifizierung: Ablauf ohne Audit Stufe 1 (Systemanalyse) Laufzeit AZAV Trägerzulassung= 5 Jahre Akkreditierungsgrundlage ISO/IEC Produktzertifizierung

8 Erforderliche DQS Dokumente AZAV Trägerzulassung
DQS Bezeichnung Antrag auf Trägerzulassung 758D10A_Antrag-Traeger-AZAV.doc Erklärung zur Leistungsfähigkeit 758D10B_Unbedenklichkeitserklaerung_AZAV.doc Mitteilung von Änderungen an der Trägerzulassung 758D10Q_Aenderungsmitteilung-Traeger-AZAV.doc Auszug aus Vereins- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung -- Organigramm oder andere geeignete Darstellung der Unternehmensstruktur Wenn Maßnahmen der DQS bereits zugelassen wurden evtl.: Antrag zur Aufnahme temporärer Standorte 758D10H_Liste-Durchfuehrungsorte-AZAV.doc Nachweis Lehrkräfte für temporäre Standorte 758D10G_Quali-Lehrkraefte-MassTmBm-TMFBW-AZAV.doc Bezug DQS Dokumente: Sie müssen eingeloggt sein um alle Dokumente herunterladen zu können.

9 Kostenbeispiel AZAV Trägerzulassung
Grundlage zur Kostenermittlung ist immer die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in Unternehmen. Freiberufliche Mitarbeiter (z.B. Dozenten) werden mit einem Anteil von 20% eingerechnet. Beispiel AZAV Trägerzulassung mit Sonderkonditionen VHS Bayern 1-20 Mitarbeiter: Erstbegutachtung: Stufe 1 Audit: 0,5 Personentag ,00€ Stufe 2 Audit: 0,5 Personentag ,00€ Systembewertung/Bericht ,00€ Zertifikatsnutzung ,00€ Gesamt: ,00€ zzgl. Mwst. Überwachungsaudits p.A. 0,5 Personentage 562,50€ Unterrichtsvisitation* p.A. 0,2 Personentage 225,00€ Systembewertung/Bericht 250,00€ Zertifikatsnutzung ,00€ Gesamt: ,50,00€ zzgl. Mwst *Aufwand Unterrichtsvisitation in Abhängigkeit von Anzahl der geprüften Stichproben

10 Gesetzliche Anforderungen an Maßnahmen nach AZAV § 3:
Ziele, Dauer und Inhalte jeweils auf die Zielgruppe bezogen Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes Konzeption und Maßnahmenkalkulation Kosten müssen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kalkuliert sein; bei Kostenüberschreitungen sind Qualität und Besonderheiten zu berücksichtigen Zulassung von Maßnahmenbausteinen ist möglich, wenn gewährleistet ist, dass diese Maßnahme auf die Bedürfnisse der Teilnehmer und den ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgestimmt ist. Wenn für die Ausbildungen Berechtigungen Dritter erforderlich sind, müssen diese der fachkundigen Stelle vorliegen. Die Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III ergänzen die gesetzlichen Regelungen sind unbedingt zu beachten.

11 Erforderliche DQS Dokumente AZAV Maßnahmenzulassung
DQS Bezeichnung Antrag auf Maßnahmenzulassung §45 SGB III 758D10K_Antrag-MassTm-EM-AZAV.xlsx Antrag auf Maßnahmenzulassung § 81 SGB III 758D10J_Antrag-MassBm-FBW-AZAV.xlsx Erhebungsbogen §45 SGB III 758D10F_EM45_Erhebungsbogen-Massnahmen-AZAV.doc Erhebungsbogen §81 SGB III 758D10F_FBW81_Erhebungsbogen-Massnahmen-AZAV.doc Kostenkalkulation (Pflichtdokument DQS) 758D10O_Kalkulationsbeispiel-MassTmBm-TMFBW-AZAV.xls Nachweis Qualifikation Lehrkräfte 758D10G_Quali-Lehrkraefte-MassTmBm-TMFBW-AZAV.doc Nachweis Unterrichtsräume 758D10E_Unterrichtsraeume-MassTmBm-TMFBW-AZAV.doc Nachweis Genehmigungen Dritter 758D10G_Liste-Genehmigugen-AZAV_Massn.doc Änderungsmeldung §45 SGB III 758D10R_Aenderungsmitteilung-MassTm-AZAV.doc Änderungsmeldung §81 SGB III 758D10S_Aenderungsmitteilung-MassBm-FBW-AZAV.doc Vorlage Genehmigung Kostenüberschreitung durch BA BA_ÜBDKS_130501_Übersichtsbogen_Excel.xlsx

12 Weitere Erforderliche DQS Dokumente AZAV Maßnahmenzulassung
DQS Bezeichnung Konzept -- Lehrplan mit zeitlicher Aufteilung Kostennachweise bei Überschreitungen Musterzeugnis bzw. TN-Bescheinigung Mustervertrag mit TN Finanzierungsnachweis des letzten Ausbildungsdrittels bei nicht verkürzbarer Ausbildung, die zu einem staatlich anerkanntem Abschluss führt Erläuterung, wenn mehr als 10% der Maßnahmenanteile durch Dritte durchgeführt werden. (Nur §81 SGB III) Musterstundenplan Liste Praktikumsbetriebe ggf. Erläuterung zu Eingliederungschancen bei Maßnahmen ohne Praktikum (i.d.R. §81 SGB III) Begründung sozialpädagogische Betreuung bei Maßnahmen nach §81 SGB III

13 Spracherwerb im Rahmen von Maßnahmen nach §45 SGB III
Vermehrt Anträge von Maßnahmen nach §45 SGB III für Flüchtlinge. Spracherwerb ist nur in Verbindung mit berufsbildenden Inhalten möglich. Deshalb nur innerhalb einer Dauer von 8 Wochen am Stück möglich Hier gilt wie bei FBW: Der Spracherwerb muss immer einen klaren und deutlichen Bezug zu dem jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld haben. Allgemeinbildende Inhalte für den Erwerb der deutschen Sprache sind nicht zulassungs- oder förderfähig. Die Arbeitsagenturen/Jobcenter achten sehr genau darauf!

14 Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Ab tritt ein neues Gesetz in Kraft: Verordnung über die berufsbezogen Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV) Die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt). Zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung lässt das Bundesamt private und öffentliche Träger zu. Die zeitliche und mediale Ausgestaltung soll gewährleisten, dass bei Bedarf der Spracherwerb berufs- oder ausbildungsbegleitend sowie eine Kombination mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach § 16 möglich ist.

15 Ansprechpartner Vertrieb Neukunden: Herr Alexander Slawik
Tel.: AZAV Serviceteam Tel.: Andreas Höft Leiter Fachkundige Stelle AZAV Tel.:

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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