Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz"—  Präsentation transkript:

1 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
Ein Überblick. Das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ mit dem Kurztitel Bundesausbildungsförderungsgesetz wird BAföG abgekürzt. BAföG – Ein Überblick, students at work, Datum 1 1

2 Das Ziel Das BAföG soll junge Menschen darin unterstützen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrer wirtschaftlichen Lage eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, zu absolvieren. Zieldefinition des BAföG im §1. Seit 1971 unverändert das gleiche Ziel. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 2 2

3 Die Realität: Alternativer BAföG-Bericht
Gewerkschaften haben 2016 Alternativen BAföG-Bericht mit transparenten und umfassenden Informationen vorgelegt Zentrale Ergebnisse: Zahl der Geförderten fällt hinter steigenden Studierendenzahlen zurück Bedarfssätze hinken um 6,4 Prozentpunkte der Entwicklung der Kosten seit 1971 hinterher Gefördertenquote ist von 19 auf 15 Prozent eingebrochen 1,5 Prozent aller Schüler_innen wurden 2015 überhaupt noch gefördert Ein Drittel der Geförderten ist mittlerweile über 25 Jahre und somit nicht mehr kindergeldberechtigt Geförderte Studierende aus finanzschwachen Elternhäusern sind mehrfach belastet. Es kommt vermehrt zu einem Ende der Förderung oder Abbruch der Ausbildung Auch Bundesregierung misst 2017 Rückgang in Höhe von 5,9 Prozent (Vergleichszeitraum ) Alternativer BAföG-Bericht online unter: Informationen zur Wirkung und Realität der Studienfinanzierung mit BAföG online unter und BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 3

4 Die Entstehung des BAföG
1957: Honnefer Modell fördert 15-19% der Studierenden mit anteiligem Darlehen/Stipendium 1969: Der Bundestag verabschiedet des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) 1971: In-Krafttreten des BAföG als Vollzuschuss Erstmals: Einklagbare finanzielle Ausbildungsförderung Bereits 1974 wird das Prinzip der Vollförderung aufgegeben Gleichzeitig werden Förderungskriterien verengt Weitere Einschränkungen mit dem Regierungswechsel 1982 – Umstellung auf Volldarlehen Das BAföG hatte Anfangs große Erfolge – Zahl der Studierenden aus nicht-Akademikerhaushalten stieg an. Seit 1982: bis zu DM BAföG-Schulden wegen Volldarlehen. Verlor seine sozialpolitische Dimension. Aufzeigen, dass BAföG schon immer Politikum gewesen ist Reformen unter Schröder: Anpassung des BAföG sorgte dafür, dass bereits wieder über 25% der Studierenden BAföG erhielten 2001: Deckelung auf € Schulden Ständiges Problem bleibt jedoch die Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 4 4

5 Die Entstehung des BAföG
Oktober 1990: Rückumstellung auf hälftigen Zuschuss „Offensichtlich wollte man den ostdeutschen Studierenden, die das seit in der DDR bestehende einheitliche Grundstipendium für alle Studierende (…) kannten, eine zu abrupte Konfrontation mit der Bildungspolitik des real existierenden Kapitalismus ersparen.“ (Andreas Keller, GEW) 1998: BAföG erreicht nur noch 13% der Studierenden 2001: BAföG-Reform deckelt Schulden auf € 2010: Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie leichte Verbesserungen (z.B.: Schuldendeckelung) 2015: 25. BAföG-Novelle bringt wichtige Änderungen zum Wintersemester 2016/17 2016: Alternativer BAföG-Bericht errechnet Gefördertenquote von 15% der Studierenden. Reformen unter Schröder: Anpassung des BAföG sorgte dafür, dass bereits wieder über 25% der Studierenden BAföG erhielten 2001: Deckelung auf € Schulden. 2016: amtliche Gefördertenquote liegt bei 22,1 Prozent. Alternativer BAföG-Bericht der Gewerkschaften geht von 15 Prozent aus. Ständiges Problem bleiben a) die ausbleibende Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten und b) die stetige Verkleinerung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch Lohnzuwächse (Anspruch auf BAföG hängt von absoluter Lohnhöhe ab, insbesondere vom Elterneinkommen)  Aufzeigen, dass BAföG schon immer Politikum gewesen ist BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 5 5

6 BAföG – Zielgruppen Schüler_innen Student_innen Praktikant_innen 6
§2 BAföG regelt, welche Ausbildungen an welchen Ausbildungsstätten förderfähig sind. Demnach gibt es Leistungen gemäß BAföG für Schüler_innen (allgemeinbildende Schulen nach Klasse 10; unter engen Voraussetzungen gemäß §2 (1a) ) Student_innen (auch an nichtstaatlichen Hochschulen, wenn die zuständige Landesbehörde die Gleichwertigkeit anerkennt (§2 (2))) Praktikant_innen (sofern das Praktikum im Rahmen des Besuchs einer förderfähigen Ausbildungsstätte vorgeschrieben ist) BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 6 6

7 BAföG – Regelungsgehalt
Wer ist förderungswürdig? Welche Ausbildungsform ist förderungswürdig? Wie hoch ist die Förderung? Wie lange wird gefördert? Wie hoch sind die Freibeträge? Übersichtsfolie Regelungsgehalt Die einzelnen Fragen werden auf den nächsten 5 Folien erläutert. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 7 7

8 BAföG – Regelungsgehalt
Wer ist förderungswürdig? Staatsangehörigkeit Eignung Altersgrenze Förderungswürdigkeit: Staatsangehörigkeit (§8 BAföG): Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Unionsbürger_innen mit Daueraufenthaltsrechts haben Anspruch. Zudem gibt es weitere Personengruppen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die unter bestimmten Bedingungen Anspruch besitzen. Zur Prüfung ist eine Beratung dringend erforderlich. Eignung (§9 BAföG): Bei regelmäßiger Teilnahme wird von der Eignung des/der Geförderten ausgegangen – hier reicht zunächst das Einreichen der Immatrikulationsbescheinigung. Nach dem vierten Fachsemester, muss ein Leistungsnachweis von der Hochschule eingereicht werden. Altersgrenze (§10 BAföG): Bei Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr nicht vollendet sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg, Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation oder anerkannte Hinderungsgründe). Sofort nach Wegfall des Hinderungsgrunds muss dann aber die Ausbildung aufgenommen werden. Für den Master gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 8 8

9 BAföG – Regelungsgehalt
Welche Ausbildungsform ist förderungswürdig? Alle grundständigen Studiengänge an Hochschulen Konsekutive Masterstudiengänge Es werden nur bestimmte Ausbildungsformen an bestimmten Ausbildungsstätten gefördert: Ausbildungsstätten (§ 2 BAföG): Förderungsfähig sind alle grundständigen Studiengänge an Hochschulen. Erstausbildung (§ 7 BaföG)/Art der Ausbildung: Förderungsfähig sind alle grundständigen Bachelorstudiengänge an Hochschulen. Darüber hinaus sind auch Masterstudiengänge förderungswürdig, wenn sie auf dem besuchten Bachelorstudiengang aufbauen. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 9 9

10 BAföG – Regelungsgehalt
Wie hoch ist die Förderung? Höchstsatz 649€/Monat (nicht bei Eltern wohnend, ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung) plus ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 130€ für jedes Kind plus ggf. Krankenversicherung 71€ und Pflegeversicherung 15€ Höhe der Förderung: Förderungsart (§ 17 BAföG): Das BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Ausbildungen, die nach dem aufgenommen wurden, gilt eine maximale Rückzahlungssumme von €. Bestimmte Zusatzleistungen des BAföG werden als Vollzuschuss gezahlt (z.B. die Kinderbetreuungspauschale). Unter bestimmten Umständen kann ein Teil der Förderung auch als vollverzinsliches Bankdarlehen genehmigt werden. Förderhöhe (§ 13 BAföG): Je nach sozialer Situation des/der Auszubildenden ergeben sich folgende Höchstsätze: Grundbedarf: 399 € / Monat Mietkostenpauschale bei Eltern wohnend: 52 € Mietkostenpauschale eigene Wohnung/WG: 250 € Kranken(KV)- u. Pflegeversicherung(PV) (§13a BAföG): 71€ KV + 15 € PV Kinderbetreuungszuschlag: 130 € für jedes Kind BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 10 10

11 BAföG – Regelungsgehalt
Wie lange wird gefördert? Förderung ab Beginn der Ausbildung, frühestens ab Antragsstellung Wechsel der Fachrichtung zu Beginn möglich Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit, wobei Ausnahmen möglich sind Förderung endet mit Beendigung der Ausbildung Förderdauer: Förderungsdauer (§ 15 BAföG): einmaliger Wechsel bis einschl. 2. FS folgenlos, ansonsten Wechsel bis einschl 3. FS möglich (unter Anrechnung bereits geförderter, dem Grunde nach förderungsfähiger Semester...) Ausbildungsförderung wird ab Beginn der Ausbildung geleistet (frühestens aber ab dem Monat der Antragsstellung). Die Förderung wird auch in der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Beginn des ersten Semesters gestellt werden. Förderungshöchstdauer (§ 15a BAföG) Als Förderungshöchstdauer zählt die Semesterzahl der Regelstudienzeit des Studiengangs. „Regelstudienzeit“: Achtung: Zuvor studierte Semester, in denen kein Antrag auf BAföG gestellt wurde, werden dennoch bei der Regelstudienzeit berücksichtigt. In Ausnahmefällen (Gremienarbeit in der studentischen Selbstverwaltung, Erziehung eines Kindes, Krankheit) kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer auch über die Regelstudienzeit verlängert werden. Beendigung der Ausbildung (§ 15b BAföG) Die Ausbildung gilt durch Bestehen der Abschlussprüfung als beendet. Sollte es ein Abschlusszeugnis geben, ist das Datum des Zeugnisses ausschlaggebend. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 11 11

12 BAföG – Regelungsgehalt
Wie hoch sind die Freibeträge? eigenes Einkommen: max €/Jahr brutto (durchschnittlich 450€/Monat) Einkommen der Eltern: 1.715€/Monat bzw. für getrennte Elternteile €/Monat + Stiefelternteil 570€/Monat + Kinder je 520€/Monat (wenn nicht in BAföG- oder BAB-Bezug) Freibetrag, unterhalb dem man sich von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen kann: €/Monat € vom Vermögen bleiben anrechnungsfrei Der Einkommensfreibetrag liegt bei € im Jahr (bei abhängiger Beschäftigung) / Euro Gewinn (bei selbstständiger Tätigkeit). Das sind im Monat durchschnittlich 450 Euro (bei abhängiger Beschäftigung) oder 367 Euro (Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit). Dieser Freibetrag ergibt sich wie folgt aus §§21f.: Der gesetzliche Freibetrag vom Einkommen der/des Student_in liegt bei 290€/Monat. Vom Bruttoeinkommen wird eine Sozialpauschale in Höhe von 21,2% abgesetzt. Bei abhängiger Beschäftigung kann zudem die Werbungskostenpauschale von 1000€/Jahr (ca. 83€/Monat) geltend gemacht werden. Auch das Einkommen der Eltern wird angerechnet Gründe für elternunabhängige Förderung sind unter anderem (nach § 11 Abs.3 BAföG): Wenn die Hochschulreife durch den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs erlangt wurde. Die zu fördernde Person bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr vollendet hat. Bei Beginn der Förderung nach dem 18. Lebensjahr mindestens 5 Jahre erwerbstätig war. Bei Beginn der Förderung nach zumindest dreijähriger Ausbildung drei Jahre berufstätig war (bei kürzerer Ausbildungszeit längere Berufstätigkeit). Die Berufstätigkeit muss dabei unterhaltssichernd gewesen sein. Freibeträge, unterhalb derer man sich von der BAföG-Rückzahlung befreien lassen kann: Für die_den BAföG-Schuldner_in selbst von €, für die_den Ehe-/Lebenspartner_in von 570 € und für nicht selbst BAföG- oder BAB-berechtigte Kinder von 520 € Die Freistellung von der Rückzahlungspflicht des Darlehensanteils ist auf maximal 10 Jahre beschränkt; danach ist eine Stundung möglich. Auch Vermögensanrechnung (§§ BAföG): Das Vermögen des/der Auszubildenden wird auf den BAföG-Satz angerechnet. Dabei wird ein Freibetrag von € gewährt. Auch ein Auto (so Eigentum des/der Auszubildenden) wird als Vermögen gewertet. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 12 12

13 Fristen & Formalia Antragstellung
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Wie ist der Antrag zu stellen? Wo stelle ich meinen BAföG-Antrag? Wann sollte der Antrag gestellt werden? • Eine Förderung durch das BAföG ist erst ab dem Monat der Antragstellung möglich. • Rückwirkend wird nicht gefördert (für die Zeit vor der Antragsstellung)! • Der Antrag sollte möglichst 2 Monate vor dem gewünschten Förderungsbeginn gestellt werden. • Bei Auslands-BAföG empfiehlt sich sogar eine Antragstellung 6 Monate vor Förderungsbeginn. • Im Laufe des Studiums kann jederzeit erstmalig BAföG beantragt werden Wie ist der Antrag zu stellen? Der BAföG Antrag muss schriftlich erfolgen. Dabei sind die Formblätter für das Angeben der jeweiligen Informationen zu benutzen Für den BAföG Antrag stehen insgesamt 8 Formblätter zur Verfügung Während die Formblätter 1,2 (bzw. Immatrikulationsbescheinigung) und 3 bei jedem BAföG-Antrag eingereicht werden müssen, muss die Anlage 1 zum Formblatt 1 nur beim Erstantrag ausgefüllt werden. Das Formblatt 4 ist ebenso nur beim Erstantrag von den betreffenden Personen auszufüllen. Formblatt 5, 6, 7 und 8 müssen nur bei Bedarf bzw. auf Verlangen eingereicht werden. Wo stelle ich meinen BAföG-Antrag? Beim Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“) In der Regel beim hochschulzugehörigem Student_innenwerk Beim Auslands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit nach dem Zielland (siehe: ) BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 13 13

14 Übergang Bachelor / Master Wichtige Tipps
Fristen & Formalia Übergang Bachelor / Master Wichtige Tipps Übergang Bachelor / Master rechtzeitig Antrag stellen/1 Monat bzw. ab WiSe 2016/17 2 Monate Übergangszahlungen möglich Förderung auch bei vorläufiger Immatrikulation möglich ggf. Alg II-Anspruch Wichtige Tipps Wenn die Zeit knapp ist, formlosen Antrag („Ich beantrage BAföG“) mit Name, Adresse, Datum und Unterschrift vorweg schicken. Jedes Schreiben an das BAföG-Amt für die eigenen Unterlagen kopieren und bei Telefonaten Notizen machen Um sicher zu gehen, dass der Antrag angekommen ist, gibt es viele Möglichkeiten, z. B. Abschicken per Einschreiben, persönliche Abgabe im Amt mit Empfangsbestätigung oder Posteinwurf mit Zeug_in Bei einem deutlich niedrigerem Einkommen kann auf Antrag das aktuelle Einkommen der Eltern als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Gleiches gilt für das Einkommen der_des Lebenspartner_in oder Ehefrau_manns Verlängerung Förderungshöchstdauer bzw. Verschiebung des Nachweises nach dem vierten Semester bedarf eines wichtigen Grundes (Verzögerung wegen Gremienarbeit, Krankheit, etc...). Verlängerungsförderung dann halb Zuschuss / halb Darlehen. Bei Verlängerung aufgrund Kindererziehung/Schwangerschaft erfolgt Verlängerungsförderung als Vollzuschuss. Auch bei Behinderung erfolgt die Verlängerungsförderung als Vollzuschuss. Widerspruch ist generell mit einem Frist von einem Monat möglich (nach § 84Sozialgerichtsgesetz). Ein Widerspruch sollte generell schriftlich erfolgen und begründet sein. Aus den Formulierungen muss für die Behörde hervorgehen, dass es sich um einen Widerspruch handelt. Wird ein Widerspruch abgelehnt, kann Klage erhoben werden. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum

15 Was getan werden muss 20. DGB-Bundesjugendkonferenz 2017 fordert eine starke Ausbildungsförderung Verzögerungsfreie Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung für Menschen mit Duldung oder anderen humanitären Aufenthaltstiteln. BAföG für Menschen im Asylverfahren. Regelmäßiger automatischer Inflationsausgleich. BAföG-Höhe an realen Ausgaben orientieren. Förderungshöchstdauer an durchschnittlicher Studienzeit orientieren. Schrittweiser Rückbau des Darlehensanteils im BAföG auf einen Vollzuschuss. Lockerung der restriktiven Überprüfung von Leistungsnachweisen. Förderung verlängern für die Pflege von Angehörigen und für ehrenamtliches Engagement. BAföG-Förderung an die Lebensrealitäten anpassen, Teilzeitstudium ermöglichen. Echtes Schüler_innen-BAföG wieder einführen. Die Forderungen sind dem Beschluss B001 der 20. DGB-Bundesjugendkonferenz entnommen. Online abrufbar ist das Beschlussbuch unter: Der vollständige Beschlusstext zur Ausbildungsförderung (S. 67/68) aus dem Beschluss B001: Für eine gute und gerechte Bildung Eine starke Ausbildungsförderung - Menschen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme zu einem Studium oder eine Ausbildung haben, sollten nicht zum Nichtstun gezwungen sein. Wir setzen uns für eine verzögerungsfreie Inanspruchnahme von Berufsausbildungsbeihilfen und Leistungen gemäß des BAföGs für Menschen mit Duldung oder einem anderen humanitären Aufenthaltstitel aus. - dass der Förderung von Bildung junger Menschen aus finanzschwachen Haushalten unbedingte Priorität eingeräumt wird. Keine Nullrunden bei BAföG- Anpassungen. Wir fordern den regelmäßigen und automatischen Inflationsausgleich bei Bedarfssätzen und Freibeträgen. - das BAföG muss sich an realen Ausgaben orientieren. Wir schlagen hier mindestens die in der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes ermittelten Bedarfe von Studierenden zur Orientierung vor. - dass auch Asylsuchende, Anspruch auf BAföG erhalten. Hier braucht es dringend eine Anpassung an die Beschäftigungsverordnung. Menschen die sich noch im Asylverfahren befinden, ist es erlaubt nach 15 Monaten Aufenthalt ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Mit der Aufnahme erlischt der Anspruch auf Leistung aus dem AsylblG. Diese gesetzliche Lücke gilt es zu schließen. - die Förderungshöchstdauer soll sich an der durchschnittlichen Studienzeiten orientieren. In einem ersten Schritt heißt das, eine über die Regelstudienzeit hinaus, ausgeweitete Förderungshöchstdauer um mindestens 2 Semester. den schrittweisen Rückbau des Darlehnsanteils im BAföG auf einen Vollzuschuss. die Lockerung der restriktive Überprüfung von Leistungsnachweisen durch die BAföG-Ämter - dass in die Härtefallregeln für Verlängerungen der Förderzeit die Pflege naher Angehöriger aufgenommen wird. Außerdem muss die Möglichkeit einer Förderverlängerung für ehrenamtliches Engagement über die in § 15 (3) 3 ausgeführten gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsgemäßen Organe der Hochschulen, Länder, studentischen Selbstverwaltungen und Studierendenwerke hinaus ausgeweitet werden. Wir fordern die Anerkennung von nachgewiesenem ehrenamtlichem Engagement in denen im DBJR und in den LJR vertretenen und angeschlossenen Jugendverbänden. - BAföG-Förderung muss an die verschiedenen Lebensrealitäten angepasst werden. Altersgrenzen sind abzuschaffen. Es müssen außerdem Modelle entwickelt werden, um Teilzeitstudium bei Pflegeaufgaben, chronischen Erkrankungen und Behinderungen und Formen der schulischen Ausbildung förderfähig zu machen. - die Wiedereinführung eines echten Schüler_innen-BAföGs für die Sekundarstufe II. BAföG – Ein Überblick, Name, Datum

16 Danke für eure Aufmerksamkeit!
BAföG – Ein Überblick, Name, Datum 16 16


Herunterladen ppt "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen