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Gesetzentwurf VVG S. 72.

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Präsentation zum Thema: "Gesetzentwurf VVG S. 72."—  Präsentation transkript:

1 Gesetzentwurf VVG S. 72

2 § 39 Abs. 1 Satz 2 VVG Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt auf Grund des § 19 Abs. 2 oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu.

3 Ja beantwortet, aber keine vollständigen Angaben
OLG Saarbrücken, Beschluss vom W 220/11-98 OLG Oldenburg, Urteil vom U 89/12 Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken U 408/11 OLG Köln U 1/ Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 5 U 293/

4 Versicherungsombudsmann 2017

5 Versicherungsvermittler: nur schwere Erkrankungen angeben
OLG München U 5453/09 OLG Köln U 1/

6 Kennen Sie den?

7 Milgram Experiment

8 Faktoren, die einen hohen Grad von Gehorsam erklären
The physical presence of an authority figure dramatically increased compliance. The fact that the study was sponsored by Yale (a trusted and authoritative academic institution) led many participants to believe that the experiment must be safe. The selection of teacher and learner status seemed random. Participants assumed that the experimenter was a competent expert. The shocks were said to be painful, not dangerous. (Cherry)

9 Der Gott in Weiß als Autoritätsfigur

10 Versicherungsombudsmann 2017

11 § 19 VVG (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

12 § 22 VVG Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

13 § 21 VVG (3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre. § 194 VVG für Krankenversicherung drei Jahre.

14 Der Joker

15 Vier Augen Rechtsprechung
Dem Grundsatz der „Waffengleichheit“ ist grds. Genüge getan, wenn eine Partei, die keinen Zeugen zur Verfügung hat, nach § 141 ZPO angehört wird. Diese Anhörung kann das Gericht – auch außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung - frei würdigen und ihr auch den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen oder des Prozessgegners geben © RAuN Jörg Elsner LL.M.

16 BVerfG zu 4 Augen Rechtsprechung
Antrag auf Anhörung der Partei ohne Zeugen erforderlich Keine Anhörung von Amts wegen Bei Nichtanhörung kein Verfahrensverstoß, wenn Partei bei Zeugenvernehmung zugegen war und keinen Antrag auf Wortmeldung nach § 137 Abs. 4 ZPO gestellt hat BVerfG Beschl. V BvR 2588/06 © RAuN Jörg Elsner LL.M.

17 § 19 Abs. 1 Satz VVG Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. © RAuN Jörg Elsner LL.M.

18 Regierungsentwurf VVG S. 64

19 Regierungsentwurf VVG S. 64
© RAuN Jörg Elsner LL.M.


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