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Veröffentlicht von:Jesko Hausler Geändert vor über 6 Jahren
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Bezeichnung des Anlasses / Referent Anlass Datum Ort
Air2030 – Neue Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung zum Schutz der Menschen in der Schweiz Anlass Datum Ort Version:
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Sicherheit und Freiheit
Bezeichnung des Anlasses / Referent Sicherheit und Freiheit Sicherheit ermöglicht Freiheit und eine erfolgreiche Wirtschaft. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Wir alle möchten in Sicherheit leben. Doch wer sorgt für diese Sicherheit? Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit und Unabhängigkeit – weder für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger noch für die Schweiz. Ohne Sicherheit gibt es keine Wirtschaft, die erfolgreich ist und Wohlstand garantiert. Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Das Umfeld ändert sich, die Bedrohungslage ist heute eine andere als früher. Daran müssen wir uns ständig ausrichten. Für den Schutz der Schweiz und der Menschen in unserem Land ist es nötig, den Luftraum vor Angriffen und uns vor Angriffen aus der Luft zu schützen und zu verteidigen. Fragen, die sich stellen: Wie sicher leben wir überhaupt in der Schweiz – heute und morgen? Was hat die Luftwaffe damit zu tun? Warum sind die heutigen Kampfflugzeuge zu ersetzen und wie will der Bundesrat das tun? © VBS-DDPS
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Video «Warum die Schweiz neue Kampfflugzeuge braucht»
Bezeichnung des Anlasses / Referent Video «Warum die Schweiz neue Kampfflugzeuge braucht»
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Bedrohung: gestern, heute, morgen
Bezeichnung des Anlasses / Referent Bedrohung: gestern, heute, morgen Neue Bedrohungen sind dazugekommen, die alten sind geblieben. Die Bedrohungen sind vielfältiger und unübersichtlicher geworden – und sie sind auch geographisch näher gekommen. Einige Beispiele: Krim-Annexion, Ukraine-Krise, Syrien: Kriege, die nicht weit weg von uns stattfinden. Auch Georgien (2008), Irak (2003), Kosovo (1999) zeigen: Es gibt leider nach wie vor konventionelle bewaffnete Konflikte. Und nicht weit von uns. Zudem auch Terroranschläge mitten in Europa: London, Paris, Manchester, Brüssel, Berlin, Barcelona, Istanbul. Und täglich im Nahen und Mittleren Osten. Die terroristische Bedrohung führt dazu, dass jede grössere internationale Konferenz auch Schutz im Luftraum benötigt, und dafür braucht es Luftverteidigungsmittel. Zu nennen ist das WEF. Weitere Bedrohung: Cyber-Angriffe, z.B. WannaCry im Mai 2017: Computer befallen in 150 Ländern; aber: Cyber ersetzt nicht konventionelle Angriffsmittel, sondern kommt dazu! Dass Konflikte nur noch im Cyberspace stattfinden, entspricht nicht der Realität. Niemand weiss, wie sich die sicherheitspolitische Lage in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickelt. Die Krisen und Konflikte der letzten Jahre wurden so auch nicht vorausgesehen. © KEYSTONE / Ivan Sekretarev
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Kampfflugzeugflotten in Europa
Die Grafik zeigt den aktuellen Stand der Kampfflugzeugflotten in Europa. Mit dunklen Punkten abgebildet ist die Anzahl Kampfflugzeuge, die qualitativ bezüglich der Aufgabe Luft-Luft-Einsätze (d.h. für Luftpolizeidienst, Luftverteidigung) etwa unserem F/A-18 C/D entsprechen. Helle Punkte stehen für ältere oder anders eingesetzte Kampfflugzeuge. Zudem: Die meisten Staaten in Europa wie auch Russland und auch die USA erneuern zurzeit und in naher Zukunft ihre Flotten. All diese Waffensysteme werden auch in 30 oder 40 Jahren noch vorhanden sein. Es ist kein Trend zu Abrüstung auszumachen. Die Schweiz hat heute 30 Flugzeuge, die sich bei einem bewaffneten Konflikt und vollwertig für den Luftpolizeidienst einsetzen lassen (=die F/A-18). (Die F-5 Tiger sind im Ernstfall chancenlos und auch für den Luftpolizeidienst nur noch sehr beschränkt einsetzbar; von den 53 Fliegern stehen schon heute nur noch 26 Tiger im Einsatz.) (Zu Österreich: Sonderfall. Hat seit langem viel geringere Ambitionen als die Schweiz in Bezug auf seinen Luftraum, darum keine Referenzgrösse für die Schweiz.)
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Die Armee und ihr Auftrag
Bezeichnung des Anlasses / Referent Die Armee und ihr Auftrag Die Armee verteidigt die Schweiz gegen einen bewaffneten Angriff, am Boden und in der Luft. Als neutraler Staat will die Schweiz ihren Schutz selber sicherstellen und sich nicht auf die Unterstützung anderer verlassen oder andere unterstützen müssen. Sie hat die Aufgaben der Armee – und damit auch jene der Luftwaffe – in der Bundesverfassung (Art. 58) und im Militärgesetz (Art. 1) festgelegt. Die Aufgabe lautet: Die Armee verteidigt die Schweiz gegen einen bewaffneten Angriff, am Boden und in der Luft. Zudem unterstützt sie die zivilen Behörden, wenn deren Mittel bei Notlagen oder Grossanlässen wie dem WEF nicht mehr ausreichen. Die Armee fördert auch den Frieden im Ausland. Um all diese Grundaufgaben der Armee auch in der Luft zu erfüllen, braucht es die Luftwaffe. Sie ist das einzige Mittel, das für die Sicherheit in der Luft sorgen kann – in Friedens- und in Krisenzeiten. © VBS-DDPS
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Im Frieden: Luftpolizei
Bezeichnung des Anlasses / Referent Im Frieden: Luftpolizei Die Luftwaffe überwacht permanent die Einhaltung der Luftverkehrsregeln. Zunächst: Der Luftpolizeidienst in Friedenszeiten: Die Schweiz hat den am dichtesten beflogenen Luftraum Europas. Zusätzlich zu den rund 2000 Flügen durch die Schweiz starten und landen rund 1300 Flugzeuge auf einem Schweizer Flughafen – pro Tag. Das sind pro Jahr 1,2 Mio. Flüge (militärisch und zivil). Die Luftwaffe überwacht den Luftraum permanent – unabhängig davon, ob die Bedrohungslage erhöht ist oder nicht. Stellt sicher, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Beispiel: Wenn ein verdächtiges Flugzeug sich nähert und nicht klar ist, was die Absichten des Piloten sind, nimmt ein Kampfflugzeug mit ihm Kontakt auf, wackelt mit den Flügeln und eskortiert das andere Flugzeug an den Boden. Im äussersten Fall kann ein Flugzeug auch abgeschossen werden, wenn eine akute Bedrohung von ihm ausgeht. Dazu braucht es Kampfflugzeuge. Nur sie können genügend schnell vor Ort sein. Es braucht ihre Geschwindigkeit und ihre Einsatzhöhe zur Intervention als Luftpolizei. Propellerflugzeuge oder Helikopter erfüllen diese Bedingungen nicht. Heute gibt es fast täglich solche Kontroll-Einsätze. Der Dienst wird ausgebaut. Heute ist die Luftpolizei jeden Tag von 8 bis 18 Uhr im regulären Einsatz; ab 2021 wird das rund um die Uhr der Fall sein. © VBS-DDPS
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Bezeichnung des Anlasses / Referent
Bei erhöhten Spannungen: Wahrung der Lufthoheit Die Luftwaffe verhindert die unbefugte Benützung des Schweizer Luftraums. In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten zu wahren, um die unbefugte Benützung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums darüber entscheiden, ob die Schweiz durch Luftraumverletzungen in einen Konflikt hineingezogen wird oder nicht. Eine starke Luftwaffe beeinflusst die Abwägungen kriegführender Parteien und potenzieller Angreifer. © VBS-DDPS
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Bei bewaffneten Konflikten: Luftverteidigung
Bezeichnung des Anlasses / Referent Bei bewaffneten Konflikten: Luftverteidigung Eine Armee ist nicht für Schönwetter-Perioden da. Wir haben die Armee vor allem, um die Schweiz im Fall eines Krieges zu schützen. Im Falle eines bewaffneten Angriffs schützt und verteidigt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung die Bevölkerung und die für das Funktionieren des Landes wichtigen Infrastrukturen und verhindert, dass ein Gegner aus der Luft die eigenen militärischen Verbände nachhaltig gefährden kann. Damit ermöglicht sie den Einsatz von eigenen Truppen am Boden. Die Luftwaffe unterstützt die Bodentruppen auch mit Aufklärung aus der Luft und Einsätzen gegen Bodenziele. Der Schutz des Luftraums ist alleinige Aufgabe der Luftwaffe. Dazu gehören die Kampfflugzeuge. Man braucht ihre Geschwindigkeit, weil Bedrohungen im Luftraum in wesentlich kürzeren Zeiten und auf wesentlich grössere Distanzen entstehen können als am Boden. Kampfflugzeuge sind aber nicht das einzige Mittel. Es braucht einen Verbund mit anderen Waffensystemen. Im bewaffneten Konflikt kann allein die Luftwaffe den Luftraum schützen. © VBS-DDPS
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Luftraum schützen – in der Luft und am Boden
Bezeichnung des Anlasses / Referent Luftraum schützen – in der Luft und am Boden Zur Verteidigung des Luftraums ist eine Kombination verschiedener Waffensysteme notwendig: Zum einen Kampfflugzeuge, zum anderen die Luftverteidigung am Boden. Diese Systeme müssen aufeinander abgestimmt sein. Deshalb auch die Bezeichnung «Programm Air2030»: Es geht um die Erneuerung der gesamten Mittel zum Schutz des Luftraumes, also Kampfflugzeuge, Bodluv, und Führungssysteme dazu. Die Stärken der bodengestützten Luftverteidigung sind: Sie kann permanent eingesetzt werden. Sie kann Objekte oder den Luftraum an einem Ort dauerhaft schützen Sie kann Flugzeuge und auch Lenkwaffen abwehren, die der Gegner abgeschossen hat. Sie ist weniger an fixe Infrastrukturen gebunden als Kampfflugzeuge mit ihren Flugplätzen. Ihr Einsatz ist weniger aufwendig als bei den Flugzeugen. Die bodengestützte Luftverteidigung hat auch gewisse Schwächen. Es ist schwierig, mit ihr rasch Schwerpunkte zu bilden. Diese Schwächen machen aber die Kampflugzeuge wett (sehr schnell und vielfältig einsetzbar). Umgekehrt werden die Schwächen der Flugzeuge (kein permanenter Einsatz möglich) durch die Stärken der Waffen am Boden ausgeglichen. Genau darum braucht es eben eine Kombination verschiedener Waffensysteme, es geht um ein Gesamtsystem. Luftverteidigung als Gesamtsystem
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Nutzungsende der heutigen Mittel
Bezeichnung des Anlasses / Referent Nutzungsende der heutigen Mittel Wir stehen vor der Herausforderung, dass die heutigen Waffensysteme in absehbarer Zeit das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen: Die F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer (inkl. der beschlossenen Nutzungsverlängerung um 5 Jahre). Die F-5 Tiger sind veraltet. Wir setzen schon heute nur noch die Hälfte der Flugzeuge ein: Luftpolizeidienst nur tagsüber und bei guter Sicht, "Service-Flugzeug" (Zieldarstellung im Training, Testflüge); Patrouille Suisse. Im Luftkampf sind sie völlig chancenlos. Auch die heutigen Systeme zur bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv) erreichen bald einmal das Ende ihrer Nutzungsdauer. Zudem besteht bereits heute eine Lücke bei Systemen für grössere Reichweite. Eine Nutzungsdauerverlängerung der 35-mm-Fliegerabwehrkanonen und der Stinger über 2025 hinaus ist technisch möglich, auch wenn diese Waffen zunehmend an Wirkung gegen moderne Bedrohungen verlieren. Das heisst: Wir müssen die Erneuerung dieser Mittel jetzt aufgleisen. Sonst ist die Schweiz in wenigen Jahren (nämlich spätestens 2030) schutzlos vor Angriffen aus der Luft. 2015 2020 2025 2030
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Grundsatzentscheide des Bundesrates
Bezeichnung des Anlasses / Referent Grundsatzentscheide des Bundesrates Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums: Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung bis zu 8 Milliarden Franken Zwischenbilanz: Bedrohungslage unsicher. Gut funktionierende Armee braucht Schutz des Luftraums. Die heutigen Mittel sind bald am Ende ihrer Nutzungsdauer. Es war nötig, eine Auslegeordnung zu erstellen. Eine Gruppe von Experten hat diese erstellt. Dieser Expertenbericht hat unter anderem 4 Optionen aufgezeigt – von einer Minimalvariante (20 neue Kampfflugzeuge) bis zu einer Maximalvariante (55-70 neue Flugzeuge). Der Bundesrat hat am 8. November 2017 entschieden, dass das VBS die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes planen kann: sowohl Kampfflugzeuge als auch eine bodengestützte Luftverteidigung; dafür sollen bis zu 8 Milliarden Franken eingesetzt werden. Diese Lösung ermöglicht die nötige Leistungsfähigkeit und erfüllt die sicherheitspolitischen Anforderungen. Gleichzeitig bewegen sich die Kosten in einem Rahmen, der vertretbar und finanzierbar ist. © BUNDESKANZLEI
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Volksabstimmung Eine grundsätzliche Frage grosser Tragweite – deshalb eine referendumsfähige Vorlage Aus Sicht des Bundesrates geht es um eine ganz grundsätzliche Frage: Wollen wir unser Bevölkerung weiter vor Gefahren aus der Luft schützen? Weil dies eine Frage grosser Tragweite ist und weil auch die zwei letzten Beschaffungsprojekte (F/A-18 im Jahr 1993, Gripen im Jahr 2014) Gegenstand einer Volksabstimmung waren, will der Bundesrat auch jetzt der Bevölkerung die Möglichkeit geben, darüber zu befinden. Zudem geht es um Planungssicherheit: Wenn das Parlament (und möglicherweise auch das Volk) zum Vorhaben inkl. maximalem Finanzvolumen grundsätzlich ja gesagt haben, besteht eine solidere Grundlage. Das ist wichtig für ein Projekt, das sich bis zum Abschluss über mehr als 10 Jahre hinzieht. Der Bundesrat hat einen sogenannten "Planungsbeschluss grosser Tragweite" erarbeitet. Diesen hat er am in die Vernehmlassung geschickt. Jetzt können Kantone, Parteien, Verbände und überhaupt alle Interessierten Stellung zu nehmen und Änderungsvorschläge vorbringen. Das Vernehmlassungsverfahren ist am abgeschlossen. Der Bundesrat wird die Antworten analysieren und in die weiteren Arbeiten einfliessen lassen, bevor er den Planungsbeschluss dem Parlament vorlegt. Wenn das Parlament zustimmt, unterliegt er dem fakultativen Referendum, das heisst die Bevölkerung kann die nötige Anzahl Unterschriften sammeln und eine Volksabstimmung herbeiführen. Der Planungsbeschluss enthält die Grundsatzentscheide vom November 2017, das heisst die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung bei einem Finanzvolumen von höchstens 8 Milliarden. Der Planungsbeschluss legt aber nicht fest, wie viele Flugzeuge es sind und welcher Typ oder welche Reichweite Bodluv haben soll. Wichtig: Nach der Volksabstimmung über den Planungsbeschluss entspricht die Beschaffung dem üblichen Weg; die konkrete Beschaffung von Flugzeugen und Bodluv wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer Armeebotschaft vorlegen (inkl. Typ, Anzahl bzw. Reichweite). © KEYSTONE / Gian Ehrenzeller
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Video «Wie die Schweiz ihren Schutz vor Bedrohungen aus der Luft finanzieren will»
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Finanzierung: Sicht auf gesamte Armee 8 + 7 = 15 In den 2020er Jahren werden auch viele andere Hauptsysteme der Armee an das Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen: die Artillerie, die Kampfpanzer Leopard, alle auf M-113 basierenden Spezialfahrzeuge der Genie und Artillerie, die Aufklärungsfahrzeuge 93 und die gesamte Flotte der Radschützenpanzer Piranha. Die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums hat Priorität. Sie darf aber nicht zu einem Beschaffungsstopp für die anderen Teile der Armee führen. Nach gegenwärtiger Planung müssen im gleichen Zeitraum, in dem die Mittel zum Schutz des Luftraums für bis zu 8 Milliarden Franken erneuert werden ( ), rund 7 Milliarden Franken für Beschaffungen in anderen Bereichen zur Verfügung stehen. Ein 1:1-Ersatz aller Systeme würde noch mehr kosten, ist aber sicherheitspolitisch und militärisch nicht in jedem Fall nötig. Die Armee wird deshalb Prioritäten setzen und erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, die Betriebskosten zu stabilisieren, damit die anstehenden Erneuerungen am Boden realisieren werden können. Eine interne Arbeitsgruppe erarbeitet Optionen, ähnlich wie für den Expertenbericht Luftverteidigung. Bericht vor Ende 2018. Air2030 Kampfflugzeuge und Bodluv andere Teile der Armee
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Finanzierungsmodell rund 5 Milliarden aus dem Wachstum real 1.4% ab 2021 Beschaffungen (via Rüstungsprogramme) von 15 Milliarden Franken in den Jahren könnten mit einem Armeebudget von 5 Milliarden pro Jahr nicht alle getätigt werden. Im bestehenden Armeebudget stehen der Armee rund 5 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. 3 Milliarden Franken jährlich kostet der Betrieb der Armee. 1 Milliarde fliessen in die Immobilien und in die Rahmenkredite Armeematerial - ordentlicher Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB), Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) und Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB). Für Rüstungsprogramme bleibt also pro Jahr rund 1 Milliarde Franken übrig. Aus dem bestehenden Armeebudget stehen also in 10 Jahren sind Milliarden Franken für die Rüstungsinvestitionen zur Verfügung. Für die übrigen 5 Milliarden Franken sieht der Bundesrat vor, das Armeebudget jährlich in der Grössenordnung von 1.4 Prozent real zu erhöhen. Das ergibt im Zeitraum der Beschaffungen rund 5 Milliarden Franken. Die 1.4 Prozent Wachstum ist weniger als das Wachstum, das für das gesamte Bundesbudget erwartet wird. Der Anteil der Ausgaben für die militärische Landesverteidigung am Bruttoinlandprodukt sollte damit von rund 0.7% auf rund 0.8% steigen. 10 Milliarden aus bestehendem Armeebudget
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«Offsets» (Kompensationsgeschäfte)
Bezeichnung des Anlasses / Referent «Offsets» (Kompensationsgeschäfte) Für die Schweizer Volkswirtschaft 100% Kompensation mit Aufträgen in der Schweiz Transparenz mit Register Gemäss Bundesratsentscheid: Herstellerfirmen müssen den Kaufpreis zu 100 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren (sog. Offset Geschäfte) Richtwerte: 65% in der deutschsprachigen, 30% in der französischsprachigen, 5% in der italienischsprachigen Schweiz. Vorteile von Offsets: Zusätzliche Aufträge aus dem Ausland schaffen oder sichern Arbeits-plätze in der Schweiz. Schweizer Unternehmen können Zugang zu Spitzentechnologien erhalten, und neue Fähigkeiten aufbauen. Offsets können neue Märkte erschliessen. Transparenz: Für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neuen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung wird eine öffentliche Liste von Unternehmen geführt, die Offset-Aufträge erhalten haben. © KEYSTONE / Monty Rakusen
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Anforderungsprofile Kampfflugzeuge: Mind. 4 Wochen mind. 4 Flugzeuge in der Luft, Aufklärungseinsätze und Luft-Boden-Einsätze Bodluv: Grössere Reichweite Das VBS hat Ende März 2018 die sicherheitspolitischen, rüstungspolitischen und volkswirtschaftlichen Anforderungen bekanntgegeben. Kampfflugzeuge Der alltägliche Normalbetrieb muss möglich sein (Luftpolizei rund um die Uhr, Ausbildung und Training). Bei erhöhter Spannung müssen während mindestens vier Wochen permanent mindestens vier Flugzeuge in der Luft sein können. (Nebenbei: Das ist ein Bemessungsmodell und kein Operationsplan.) Im Fall eines bewaffneten Angriffs sollen parallel zur Luftverteidigung Aufklärungseinsätze und Luft-Boden-Einsätze geflogen werden können. Bodluv Einsatzhöhe von über 12‘000 m (vertikal) und Reichweite von über 50 km (horizontal) und Abdeckung mindestens 15'000 km2. Es ist damit ein System grösserer Reichweite. Durchhaltefähigkeit bei geschlossenen Grenzen soll mindestens 6 Monate betragen. Bestehendes integriertes System, nicht einzelne Komponenten. Gründe für ein Bodluv grösser Reichweite Wir haben nicht genug Finanzmittel, um Systeme für grössere und kurze Reichweite gleichzeitig neu zu beschaffen. Wir haben heute Systeme für kurze Reichweite (35-mm-Fliegerabwehr und Stinger wenn nötig über 2025 hinaus verlängern). Wir haben aber nichts bei der grösseren Reichweite. Wir wollen nicht nur einzelne Objekte, sondern grosse Teile der bewohnten Schweiz schützen. Die Technologie für kurze Reichweite ist in schneller Entwicklung. Wir wollen nicht auf den falschen Zug aufsteigen. © VBS-DDPS
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Anzahl neuer Kampfflugzeuge Kampfflugzeuge Anzahl Bodluv Leistung (und Preis) Logistik für Wartung Wie viele Kampfflugzeuge wird die Schweiz kaufen? Komplexe Frage. Antwort abhängig von vielen Faktoren. Wie ein Schieberegel: Grosse Anzahl Flugzeuge bedeutet weniger Bodluv-Systeme Höhere Leistung bedeutet kleinere Anzahl Massive Logistik für die Wartung bedeutet kleinere Anzahl Und umgekehrt. Anzahl erst klar, wenn Evaluation abgeschlossen. Heute also noch nicht zu sagen, wie viele Kampfflugzeuge und wie viele Bodluv-Systeme beschafft werden.
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Kandidaten Kampfflugzeuge Airbus Eurofighter (D-GB-E-I)
Boeing F/A-18 E/F (USA) Dassault Rafale (Frankreich) Lockheed-Martin F-35A (USA) Saab Gripen E (Schweden) Bodengestützte Luftverteidigung Eurosam SAMP/T (Frankreich) Raytheon Patriot (USA) Rafael David's Sling (Israel)
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Kooperation keine Alternative
Bezeichnung des Anlasses / Referent Kooperation keine Alternative Internationale Zusammenarbeit: nur innerhalb der Grenzen, die die Neutralität setzt. Der Bundesrat hat auch Alternativen zu einer Neubeschaffung geprüft. Und er ist zum Schluss gekommen, dass mit diesen Alternativen die Schweiz nicht genügend geschützt werden kann. Die internationale Kooperation auszubauen zum Beispiel, kann die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums nicht ersetzen. Zwar ist internationale Zusammenarbeit bereits heute gelebte Praxis, dies in Ausbildung und im Austausch von Lagedaten, aber auch für grenzüberschreitende Einsätze. Insbesondere im Luftpolizeidienst: intensive Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. Zuletzt ein neues Abkommen mit Österreich abgeschlossen; sinnvoll z.B. für die Zusammenarbeit beim WEF. Im Konfliktfall sind ihr Grenzen gesetzt. Dies aus neutralitätsrechtlichen Gründen: Die Schweiz muss als neutraler Staat die Fähigkeit haben, sich im Konfliktfall selber zu verteidigen und auf sich selber verlassen zu können. Nebenbei: Auch Kooperation ist nicht gratis. Niemand würde für die Schweiz gratis Leistungen erbringen, und wer kooperieren will, muss auch immer selber Substanzielles in diese Kooperation einbringen. © VBS-DDPS
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Keine Alternativen: Drohnen, Kampfhelikopter, Trainingsflugzeuge
Bezeichnung des Anlasses / Referent Keine Alternativen: Drohnen, Kampfhelikopter, Trainingsflugzeuge Nur Kampfflugzeuge erfüllen die Anforderungen. Ebenso geprüft: andere Mittel statt Kampfflugzeuge. Drohnen bzw. sogenannte «unbemannte Kampfflugzeuge»: Zu langsam und zu wenig hoch. Für den Luftpolizeidienst nicht geeignet. Es braucht Sichtkontakt zwischen den Piloten. Der Pilot muss je nach Situation Entscheide fällen. Kampfhelikopter: Ebenfalls zu langsam und zu wenig hoch. Für Erdkampf konzipiert, in der Luftverteidigung völlig ungeeignet. Auch im Luftpolizeidienst nur äussert beschränkt einsetzbar (nur für unteren Luftraum). Bewaffnete Trainingsflugzeuge: Flugzeuge, die das Anforderungsprofil erfüllen, sind auf dem Markt nicht vorhanden. Entweder sind sie zu langsam oder zu schwach bewaffnet und mit ungenügendem Radar ausgerüstet. Ein leistungsfähiger Radar ist in der Schweiz auch im Luftpolizeidienst entscheidend (Wolkenlagen und Nebel sind häufig). © KEYSTONE / Terry Moore
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Wie geht es jetzt weiter?
Bezeichnung des Anlasses / Referent Wie geht es jetzt weiter? Juli (NKF) und September (Bodluv) 2018 – Offertanfragen an Herstellerstaaten (ev. Herstellerfirmen) Sommer bis Herbst 2018 – Planungsbeschluss: Vernehmlassung, Botschaft ans Parlament 1. Halbjahr 2019 – Planungsbeschluss: Beratungen im Parlament Frühling 2020 – Volksabstimmung (Referendum) Ende 2020 – Entscheid für den Typ Flugzeug und Bodluv 2022 – Beschaffungsantrag (Armeebotschaft) Ab – Auslieferung Damit die Armee den Schweizer Luftraum auch ab dem Jahr 2030 schützen kann, müssen wir die Beschaffung jetzt angehen. Auf der politischen Ebene laufen jetzt die Arbeiten am Planungsbeschluss: Vernehmlassung (Juni-Sept. 2018), dann Botschaft ans Parlament (Nov. 2018), anschliessend Beratungen im Parlament (1. Halbjahr 2019). Volksabstimmung zur Grundsatzfrage dann im Frühling 2020. Die Arbeiten für die Beschaffung von neuen Flugzeugen und von einem System für die bodengestützte Luftverteidigung laufen weitgehend parallel. Schon seit Ende 2017 fanden Marktabklärungen in verschiedenen Herstellernationen statt, sowohl für die Flugzeuge als auch für Bodluv (Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Israel, USA). (Bei den Flugzeugen Airbus, Boeing, Dassault, Lockheed-Martin und Saab.) Am 6. Juli 2018 erhielten die Flugzeughersteller die erste Offertanfrage. Im September wird das für die drei Bodluv-Kandidaten der Fall sein. Der Bundesrat kann sich dann Ende 2020 für einen Typ Flugzeug und Bodluv entscheiden und die Beschaffung dem Parlament beantragen. Wichtig: Typen-Entscheid soll nach dem Volksentscheid zur Grundsatzfrage gefällt werden. Ab Mitte der 2020er Jahre würde die Auslieferung beginnen. Mit den neuen Mitteln werden wir unseren Luftraum bis mindestens in die 2050er Jahre schützen können. Wir sprechen also über eine langfristige Investition.
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