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Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung über den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen Prof. Gerd Faulhaber.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung über den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen Prof. Gerd Faulhaber."—  Präsentation transkript:

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2 Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung über den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen Prof. Gerd Faulhaber

3 Dipl. -Handelslehrer Prof
Dipl.-Handelslehrer Prof. Gerd Faulhaber Fachleiter für Betriebswirtschaftslehre mit wirtschaftlichem Rechnungswesen Leiter des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Dienststelle: Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe Kaiserallee 11, D Karlsruhe Tel: Fax: Privat: Web:

4 Adresse STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (BERUFLICHE SCHULEN) KARLSRUHE Kaiserallee 11 76133 Karlsruhe Kontakt:  Telefon: , Telefax:   Internet:

5 Gliederung der Infoveranstaltung
Zulassung Ausbildung Prüfung Fragen

6 AG-Zulassungsverfahren
Die Aufgabenverteilung zwischen den Staatlichen Seminaren und den Regierungspräsidien beim Vorbereitungsdienst Staatliche Seminare Durchführung der Ausbildung Durchführung der Prüfungen Dienststelle der Referendare - Vereidigung der Referendare Regierungspräsidien Bewerbung für den Vorbereitungsdienst Zuweisung zu einer Schule Zulassung zum Vorbereitungsdienst - Zeitliche Organisation der Prüfungen AG-Zulassungsverfahren Zentrale Zuweisung zu einem Staatlichen Seminar

7 Rechtsgrundlage für Zulassung, Ausbildung und Prüfung BSPO II
Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (BSPO II) vom 3. November 2015

8 Zulassung zum Vorbereitungsdienst § 2 – 4 BSPO II

9 Zulassungsvoraussetzungen - § 2 (1) BSPO II
Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis oder in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis Hochschulzugangsberechtigung Hochschulabschluss Erfüllung der gesundheitlichen Eignung Erste-Hilfe-Ausbildung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten in den letzten 2 Jahren vor dem Zulassungstermin Schulpraxissemester oder vergleichbare sonstige Schulpraxis Im Falle des Faches Sport: Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht und ein Vereinspraktikum im Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von 3 – 6 Monaten

10 Zulassungsvoraussetzungen - (Seiteneinstieg R 2019)§ 2 (3) BSPO II

11 Zulassungsvoraussetzungen - (Seiteneinstieg R 2018)

12 Zulassungsvoraussetzungen - (Seiteneinstieg R 2019)

13 Zulassungsvoraussetzungen - (Seiteneinstieg R 2018)

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15 Zulassungsvoraussetzungen - § 2 (5) BSPO II (Betriebspraxis)
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Lehramtsprüfung für Gymnasien abgelegt haben, müssen eine Zwei-Fächerverbindung nachweisen, die an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichtet werden. Weiter wird der Nachweis einer dem Lehramt dienenden Betriebspraxis von mindestens drei Monaten gefordert. Alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber müssen eine ihrer Fachrichtung und zugleich dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens einem Jahr bzw. 52 Wochen nachweisen. Das Schulpraxissemester wird im Umfang von bis zu zehn Wochen in die einjährige Betriebspraxis eingerechnet.

16 Zulassungsvoraussetzungen - § 2 (6-8) BSPO II (Kolloquium)
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann vom Bestehen eines Kolloquiums abhängig gemacht werden, wenn die Diplomprüfung bzw. der konsekutive Masterabschluss, die Erste Lehramtsprüfung oder die Prüfung in den einzelnen Fächern mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt worden ist. Ein Kolloquium kann auch im Rahmen der Anerkennung einer Prüfung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt werden.

17 Zulassungsantrag - § 3 (1) BSPO II
„Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist jeweils spätestens am 15. Juni in der Regel bei dem Regierungspräsidium einzureichen, in dessen Bezirk das Seminar liegt, dem die Bewerberin oder der Bewerber vorzugsweise zugewiesen werden möchte. Das Kultusministerium kann hiervon abweichende Regelungen bestimmen.“ Die Bewerbung erfolgt über das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Den Zugang finden Sie auf unserer Homepage unter. Unter dem Menüpunkt Berufliche Schulen sind weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst und zu den weiteren Schritten im Bewerbungsverfahren eingestellt. Nach der Online-Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch bis zum 15. Juni die Bewerbung in Papierform (HD 1) zusammen mit den auf dem Zulassungsantrag (HD 1) angegebenen, bis dahin vorhandenen Anlagen bei demjenigen RP einzureichen, in dessen Bezirk das an erster Stelle gewünschte Seminar liegt.

18 Zulassungsantrag - § 3 (2) BSPO II (Beifügungen zum Antrag HD 1)

19 Zulassungsantrag - § 3 (3) BSPO II
„Das Regierungspräsidium kann für die Vorlage von Unterlagen nach Absatz 2 einen späteren Termin bestimmen.“ Spätester Termin für das Einreichen von Unterlagen, über die Sie nicht vorher verfügen können, ist der Tag des Beginns des Vorbereitungsdienstes, z.B Dessen ungeachtet sorgen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen, da es ansonsten zu einer Verzögerung der Bearbeitung Ihrer Unterlagen kommen kann.

20 Zulassungsantrag - § 3 (4) BSPO II (Erweitertes Führungszeugnis)
„Bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 a des Bundeszentralregistergesetzes) vorliegen, das nicht älter als drei Monate sein soll. Das erweiterte Führungszeugnis ist von der Bewerberin oder dem Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen.“ In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen. Wegen des Höchstalters von max. 3 Monaten, darf das erweiterte Führungszeugnis für den im Januar beginnenden Vorbereitungsdienst erst Anfang Oktober des Vorjahres beantragt werden.

21 Zulassungsantrag - § 3 (4) BSPO II (Erweitertes Führungszeugnis)
Das erweiterte Führungszeugnis ersetzt nicht Nr. 7 in § 3 (II) BSPO II

22 Zulassungsantrag - § 3 (5) BSPO II
(Ärztliches Zeugnis als konkretisierende Bestimmung zu § 3 (2) Nr. 8 „Das ärztliche Zeugnis soll Angaben dazu enthalten, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Anforderungen des Vorbereitungsdienstes gegeben sind und der Einsatz in der Schule verantwortet werden kann. Bei Schwerbehinderung wird auf Grund eines ärztlichen Gutachtens festgestellt, ob und gegebenenfalls welche Erleichterungen eingeräumt werden. Hierüber entscheidet für den Bereich der Ausbildung das Regierungspräsidium im Benehmen mit dem Seminar, für den Bereich der Prüfung das Prüfungsamt.“ Da die Dauer der Gültigkeit des ärztlichen Zeugnisses begrenzt ist, kann es erst Anfang Juli für den im Januar des Folgejahres beginnenden Vorbereitungsdienstes beantragt werden.

23 Zulassungsantrag - § 3 (5) BSPO II
(Ärztliches Zeugnis als konkretisierende Bestimmung zu § 3 (2) Nr. 8 Die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts erfolgt ab 01. Juli 2016 durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine aktuelle Ärzteliste finden Sie derzeit auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Zwischen dem untersuchenden Arzt bzw. der Ärztin und dem Bewerber bzw. der Bewerberin darf in den letzten 5 Jahren vor der Untersuchung kein Behandlungsverhältnis bestanden haben. Auch darf kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegen. Der Bewerber/die Bewerberin muss eine Erklärung unterschreiben und zusammen mit dem ärztlichen Zeugnis einreichen.

24 Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 BSPO II (Seminar- und Schulzuweisung)
Die Seminarzuweisung wird von der „Arbeitsgruppe Zulassungsverfahren Berufliche Schulen“ zentral für das gesamte Land Baden-Württemberg durchgeführt. Die Zuweisung erfolgt unter Berücksichtigung - der Wünsche des Bewerbers/der Bewerberin - der sozialen Belange (Familienstand, Kinderzahl, sonstige Umstände) - der Gesamtbewerberlage und - der Ausbildungskapazitäten der einzelnen Seminare Die Schulzuweisung auf Grundlage der Seminarzuweisung wird vom jeweiligen Regierungspräsidium durchgeführt. Die Zuweisung erfolgt unter Berücksichtigung - der Wünsche des Bewerbers/der Bewerberin - der sozialen Belange (Familienstand, Kinderzahl, sonstige Umstände) - der Ausbildungskapazitäten der jeweiligen Schulen

25 Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 BSPO II (Seminar- und Schulzuweisung)
Einen Anspruch auf Zuweisung an ein bestimmtes Seminar oder eine bestimmte Schule besteht nicht. Für den R 2018 erfolgte die Seminarzuweisung ist fast allen Fällen entsprechend der Wünsche der angehenden Lehrkräfte.

26 Die Ausbildung in den nachstehenden Unterrichtsbereichen / Unterrichtsfächern ist grundsätzlich nur an den genannten Staatlichen Seminaren möglich (Stand 02/2018):

27 Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 (7) BSPO II (Übernahme)
Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 (5) BSPO II (Unwirksamkeit der Zulassung) „Eine Zulassung wird unwirksam, wenn der Vorbereitungsdienst nicht zu dem vom Regierungspräsidium bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Nachfrist angetreten wird.“ Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 (7) BSPO II (Übernahme) „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst begründet keinen Anspruch auf spätere Übernahme in den öffentlichen Schuldienst.“

28 Zulassung zum Vorbereitungsdienst - § 4 BSPO II (Ergänzende Hinweise)
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Studienreferendarinnen bzw. zu Studienreferendaren ernannt. Im Übrigen kommt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis in Betracht. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt. seit ,62 EUR Für Dienstreisen zum Zwecke der Ausbildung werden Reisekosten entsprechend § 23 Abs. 2 des Landesreisekostengesetzes erstattet.

29 Dienstantritte zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen in BW
2018 2017 2016 385 502 459 Ursachen für den gravierenden Rückgang in 2018: 2016 und 2017 ist der Doppel-Abitur-Jahrgang G8 und G9 im Vorbereitungsdienst angekommen. Deshalb waren die Zahlen besonders hoch. Gute Wirtschaftslage und Fachkräftemangel Sonstige Gründe

30 70031 Stuttgart, E-Mail: abteilung7@rps.bwl.de
Die Regierungspräsidien – Adressen Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 - Schule und Bildung - Postfach 70031 Stuttgart, Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7- Schule und Bildung - Postfach 76247 Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 7 - Schule und Bildung - Postfach 79095 Freiburg, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7- Schule und Bildung - Postfach 26 66 72016 Tübingen,

31 Ausbildung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung – Berufliche Schulen
Stuttgart Karlsruhe Freiburg Weingarten

32 Aufbauorganisation des Beruflichen Seminars Karlsruhe
Seminarleitung 01 Erziehungswissenschaften 06 Mathematik/Naturwissenschaften Prof. Dr. Angela Kräft MR´in Susanne Thimet Vertretung: Eckhard Rein Prof. Beate Lehn 02 Fremdsprachen 07 Qualitätsmanagement/ Organisationsentwicklung Prof. Rudolf Jansen N.N. 03 Informationswissenschaften Verwaltung Prof. Bertold Altaner 08 Sozial- u. Kulturwissenschaften Prof. Susanne Zimmermann. Örtlicher Personalrat Vors. StD Bernd Morlock 04 Ingenieurswissenschaften/ Technische Lehrer 09 Wirtschaftswissenschaften Prof. Marianne Sienknecht Prof. Gerd Faulhaber Beauftragte für Chancen- gleichheit StD‘in Karen Schmidt-Fast 05 Interne/externe Kommunikation Prof. Elisabeth Siegmund + ca. 130 Ausbilder/innen

33 Aufbauorganisation des Beruflichen Seminars Karlsruhe
Seminarleitung 01 Erziehungswissenschaften 06 Mathematik/Naturwissenschaften Prof. Dr. Angela Kräft MR´in Susanne Thimet Vertretung: Eckhard Rein Prof. Beate Lehn 02 Fremdsprachen 07 Qualitätsmanagement/ Organisationsentwicklung Prof. Rudolf Jansen N.N. 03 Informationswissenschaften Verwaltung Prof. Bertold Altaner. 08 Sozial- u. Kulturwissenschaften Prof. Susanne Zimmermann. Örtlicher Personalrat Vors. StD Bernd Morlock 04 Ingenieurswissenschaften/ Technische Lehrer 09 Wirtschaftswissenschaften Prof. Marianne Sienknecht Prof. Gerd Faulhaber Beauftragte für Chancen- gleichheit StD‘in Karen Schmidt-Fast 05 Interne/externe Kommunikation Prof. Elisabeth Siegmund + ca. 130 Ausbilder/innen

34 Ausbildungsfächer in Fachdidaktik (Auszug)
Augenoptik Ausbautechnik Biochemie Biologie Biotechnologie Chemie Chemietechnik Deutsch Drucktechnik Datenverarbeitung Englisch Ernährungslehre Energietechnik Evangelische Religionslehre Französisch Fachpraxis Farbtechnik und Raumgestaltung Katholische Religionslehre Kunststofftechnik Farb‑ u. Lacktechnik Fotographie Fertigungstechnik Fahrzeugtechnik Gesundheit Gestaltung Gesundheitswesen Geschichte mit Gemeinschaftskunde Graphik/Design Hochbautechnik Holztechnik Italienisch Informationstechnik Körperpflege Mathematik Metallbautechnik Medizinische Technologie Medientechnik Mikrobiologie Nahrung Nachrichtentechnik Oberflächentechnik Organ. Chemie Papiertechnik Pflege Physik Pharmazie Russisch Sport Spanisch Tiefbautechnik Technische Chemie Technologie der Edelmetallbearbeitung Textiltechnik und Bekleidung Tonstudiotechnik Vermessungstechnik Volks- und Betriebswirtschaftslehre Verfahrenstechnik Wirtschaftsgeografie Wirtschaftskunde Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

35 Berufliche Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe
27 Kaufmännische Schulen 37 Gewerbliche Schulen 16 Hauswirt., landwirt., sozialpfleg.-sozialpäd. Schulen

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38 Ausbildung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung – Berufliche Schulen
Beginn und Dauer des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres.

39 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt
Zeitlicher Verlauf des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt E I N F Ü H R U G 2. Unterrichtshalbjahr 1. Unterrichtshalbjahr 2. Unterrichtshalbjahr S e m i n a r Pädagogik/Pädagogische Psychologie Schulorganisation/Schulrecht Didaktik der Ausbildungsfächer Ergänzende Veranstaltungen 2 Beratungsbesuche Beratungsbesuch je Fach durch Fachleiter je Fach durch Fachleiter Ausbildungsgespräche + abschließendes Ausbildungsgespräch am Ende des VD A u s b i l d u n g s s c h u l e 6 – 8 Wochenstunden be -gleiteter Ausbildungs –unterricht (mind. 40 Std.) Schulkunde Schulleiterbesuch 10 – 12 Wochenstunden selbständiger und begleiteter Unterricht, mindestens 9 Wochenstunden als kontinuierlicher und selbständiger Lehrauftrag Während der gesamten Ausbildung mündliche Rückmeldungen durch den Schulleiter

40 Zeitlicher Verlauf der Prüfungen
Jan- Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun-Jul Dokumentation SR/SO LP 11) LP 22) LP 33) PÄD FD 1 Kolloquien/Mündliche Prüfungen FD 2 LP 1 = Lehrprobe 1 (im Doku-Fach) LP 2 = Lehrprobe 2 (im Nicht-Doku-Fach) LP 3 = Lehrprobe 3 (im Nicht-Doku-Fach mit Fremdprüfer/in)

41 Prüfungsteile und deren Gewichtung
Beurteilung des Schulleiters/Schulleiterin: fach 2 Fachdidaktische Kolloquien je 1-fach 2-fach 1 Dokumentation ,5-fach 3 Lehrproben je 1,5-fach ,5-fach 1 Mündliche Prüfung in Schulorganisation und Schulrecht 1-fach 1 Mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagog. Psychologie 1-fach

42 Weitere Fragen

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