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Veröffentlicht von:Ralf Biermann Geändert vor über 6 Jahren
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Fakultät Technik der DHBW Mannheim Dozentenkonferenz am 20.9.2013
Fakultät Technik der DHBW Mannheim Dozentenkonferenz am Agenda der Nachmittagsveranstaltung von 14 bis 16:30 Uhr Begrüßung durch den Rektor der DHBW Mannheim, Prof. Dr. Georg Nagler Prof. Dr. Andreas Föhrenbach: Aktuelles aus der Fakultät Technik Prof. Dr. Volker Schulz: Studienangebote und Studienablauf Prof. Dr. Kerstin Bennemann: Juristische Fragen Prof. Dr. Ruth Melzer-Ridinger: Qualität der Lehre Tanja Fried: Unfallverhütung Doris Garrels: Abrechnungen
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Informationen für Lehrbeauftrage zum Studienangebot und Studienablauf
Fakultät Technik Informationen für Lehrbeauftrage zum Studienangebot und Studienablauf Prof. Dr. Volker Schulz
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Fakultät Technik Dekan Prof. Dr. Andreas Föhrenbach
Fakultät Technik Dekan Prof. Dr. Andreas Föhrenbach Institut 1 Studiengang Informatik Studiendekan Prof. Dr. Holger Hofmann Studienrichtungen Informationstechnik Angewandte Informatik Institut 2 Studiengang Elektrotechnik Studiendekan Prof. Dr. Kay Wilding Studienrichtungen Automation Elektrische Energietechnik Elektrische Energietechnik mit Schwerpunkt Versorgungswirtschaft Elektronik mit Schwerpunkt Medizintechnik Institut 3 Studiengänge Mechatronik Wirtschafts-ingenieurwesen Studiendekan Prof. Dr. Carsten Seidel Studienrichtungen Allgemeine Mechatronik Elektromobilität Energiewirtschaft Project Engineering Service Ingenieurwesen Produktion und Logistik Technischer Vertrieb Chemie und Verfahrenstechnik Elektrotechnik Institut 4 Studiengang Maschinenbau Studiendekan Prof. Dr. Martin Botz Studienrichtungen Konstruktion und Entwicklung Produktion Verfahrenstechnik Versorgungs- und Energiemanagement
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Entwicklung der Studienanfänger nach Instituten
FAKULTÄT TECHNIK Entwicklung der Studienanfänger nach Instituten Erstsemester: ca. 900 Studienanfänger in ca. 30 Kursen Studiengang 2010 2011 2012 2013 (Prognose) Institut 1 Informatik 120 121 136 140 Institut 2 Elektrotechnik 101 132 185 190 Institut 3 Mechatronik 86 156 180 Wirt.-Ing. 58 84 107 144 240 287 300 Institut 4 Maschinenbau 275 270 Summe 555 729 876 900 4
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Bacherlorabschluss an der DHBW
Bacherlorabschluss an der DHBW 6 Theoriesemester an der DHBW + 6 Praxissemester im Unternehmen 30 ECTS 7. Sem 210 ECTS European Credit Transfer and Accumulation System „Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleis- tungen, das auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lern- prozessen basiert.“ (aus: 60 ECTS Praxis 30 ECTS Praxis 150 ECTS Theorie 150 ECTS Theorie Abitur, Fachabitur (mit Eignungstest) Beruflich Qualifizierte (Meister, Techniker)
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Curriculum Studieninhalte sind auf geteilt auf Module Ein Modul besteht in der Regel aus 60 Vorlesungsstunden Präsenz 90 Stunden Eigenarbeit der Studierenden Modulabschluss ist (i. d. R.) eine benotete Prüfungsleistung Klausuren zu mehreren Vorlesungen (Units) müssen i.d.R. in Summe bestanden werden. 6
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Stundenplanung und Raumplanung
Stundenplanung und Raumplanung Seit 2012 ein einheitliches Planungstool für Vorlesungen an der DHBW Zentrale Übersicht der verfügbaren Räume Ansichten pro Kurs ( Technik Maschinenbau Jahrgang 2012 Kurs E Aus Datenschutzgründen keine Dozentennamen sichtbar
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Stundenplanung Zukünftig Ansichten pro Dozent über spezielles Login
Stundenplanung Zukünftig Ansichten pro Dozent über spezielles Login
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Themenstellung und Bearbeitung im Unternehmen
Semester (Theorie) Semester “Grundstudium” 2. Semester 3. Semester 4. Semester “Zwischenprüfung” (T2000) 5. Semester “Hauptstudium” Aufteilung nach Studienrichtungen Studienarbeit 6. Semester 2. Studienarbeit Bachelorarbeit: Themenstellung und Bearbeitung im Unternehmen Dauer drei Monate (Juni-September) Erstbetreuer: Unternehmen Zweitbetreuer: DHBW
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Wiederholung von Klausuren
Wiederholung von Klausuren Grundsätzlich dürfen alle Klausuren einmal wiederholt werden Wenn eine Wiederholungsklausur nicht bestanden wird, folgt eine mündliche Prüfung ABER: Es ist nur eine mündliche Prüfung pro Studienjahr erlaubt In der mündlichen Prüfung wird nur auf ausreichende Kenntnisse geprüft (Ergebnis: “bestanden” bzw. 4,0 oder “nicht bestanden”) Wird eine Klausur wiederholt und bestanden, wird dies im Zeugnis nicht vermerkt Bei Krankheit des Studierenden erfolgt eine zeitnahe Nachklausur
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Überleitung zu juristischen Fragen…
Überleitung zu juristischen Fragen… Prof. Dr. Kerstin Bennemann
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