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Veröffentlicht von:Kilian Jasper Kolbe Geändert vor über 6 Jahren
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Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
Ausgabe 2014, beschlossen von der Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK vom 9. Januar 2015
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Energie Aufgaben und Kompetenzen
MuKEn 2014 Energie Aufgaben und Kompetenzen Bund (Art. 89 Abs. 3 BV) Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. … Kantone (Art. 89 Abs. 4 BV) Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Kantone (Art. 9 EnG) Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über … BV = Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) EnG = Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Energie Aufgaben und Kompetenzen
MuKEn 2014 Energie Aufgaben und Kompetenzen Bund (Art. 89 Abs. 3 BV) Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. … Kantone (Art. 89 Abs. 4 BV) Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Kantone (Art. 9 EnG) Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über … Koordination und Harmonisierung MuKEn 2014 BV = Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) EnG = Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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MuKEn 2014 verabschiedet von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) am 9. Januar 2015 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Einführung
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Zeitraffer Energiepolitik der Kantone
Jahr Ereignis 1992 Musterverordnung Rationelle Energienutzung in Hochbauten 1998 Gründung des Vereins Minergie durch die Energiedirektoren 2000 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2000) 2003 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2003) 2007 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2007) 2008 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) 2009 Einführung des Gebäudeenergieausweises GEAK ® Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2009) 2010 Realisierung des nationalen Gebäudeprogrammes 2013 Einführung des GEAK Plus und GEAK Neubau 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet 9. Januar 2015 2015 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015) in Arbeit Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Heizungen: Marktanteile in Neubauten
MuKEn 2014 Heizungen: Marktanteile in Neubauten EFH MFH Einfluss Vorschriften (d.h. MuKEn) der Kantone? 1997 ZH: Inkraftsetzung Anforderung an Höchstanteil bei Neubauten ab 2000: Umsetzung MuKEn 2000 in weiteren Kantonen EFH / MFH unterschiedlich: Einfluss Höchstanteil verzögert sichtbar (Inkraftsetzung: massgebend für Anwendung = Datum Baubewilligung!) Bei MFH vergeht in der Regel mehr Zeit zwischen Bewilligung und Fertigstellung (=Baujahr). Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Kantone gehen vorwärts
Die Kantone arbeiten schrittweise an der Umsetzung der Energiestrategie! Eckwerte und Aktionsplan 2. Sept. 2011 Energie-politische Leitlinien 4. Mai 2012 MuKEn 2014 vom 9. Jan. 2015 HFM 2015 in Arbeit Umsetzung MuKEn bis ca. 2020 Neupositionierung Minergie Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Die MuKEn
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MuKEn – ein eingespieltes Instrument
«Gemeinsamer Nenner der Energiedirektoren» als Empfehlungen für die Umsetzung im kantonalen Recht; Ziel, eine möglichst weitgehende Harmonisierung der Vorschriften im Gebäudebereich; Die Kernbestandteile der MuKEn sind Bauvorschriften; Das «Basismodul» soll in allen Kantonen integral umgesetzt werden; Die «Zusatzmodule» werden von den Kantonen nach Bedarf umgesetzt; Die MuKEn sind kommentierte und begründete Gesetzes- und Verordnungsnormen. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn 2014 = Revision MuKEn 2008 Energie- und Klimapolitik
Die Weiterentwicklung der MuKEn baut auf der MuKEn 2008 auf und integriert neue Anliegen aus der Energiestrategie und der Klimapolitik. Energie- und Klimapolitik MuKEn 2008 MuKEn 2014 Sanierungspflicht Elektroheizungen Nahezu-Null-Energiehaus, Eigenstromproduktion Neubau Vorbildfunktion öff. Hand CO2-Minderung Altbauten Aktionsplan Leitbild Verein-fachung MuKEn 20?? Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Übersicht Gebäudepolitik
Info/Beratung, GEAK®, Weiterbildung Gebäudepolitik der Kantone (Kant. Programme/Globalbeiträge, Das Gebäudeprogramm) Förderung (Vorschriften & Vollzug) Neubauten Vorbild öH Bestehende Bauten HFM (in Revision) MuKEn 2014 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Das Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes»
NZEB = Nearly-Zero-Energy-Building
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Ziel Neubau: Nahezu-Null-Energiegebäude
Extern zugeführte Energie: Strom Gas Öl Kohle Wärmeverbund Ziel! Nahezu-Null Eigen-produktion Abhängigkeiten des Bedarfs: Gebäudehülle Effiziente Haustechnik Energieproduktion (Grundstück, im und am Haus) Abwärme-Nutzung Wesentlicher gesetzlicher Gestaltungsrahmen: Wärmeschutz von Gebäuden (Teil B) Anforderung an Gebäudetechnik (Teil C) Anforderung an Deckung Wärmebedarf (Teil D) Eigenstromerzeugung bei Neubauten (Teil E) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn - Bestehende Bauten (Basismodul)
Anteil erneuerbare Wärme beim Ersatz fossiler Heizungen: 10 % Kompensation aus erneuerbarer Quelle oder durch zusätzliche Effizienzmassnahmen (CO2-Reduktion); Ersatz von zentralen Elektroheizungen und Elektroboilern: Verpflichtung innerhalb von 15 Jahren; Anforderungen Elektrizitätsbedarf; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Wärmeversorgung bis 2050 zu 100% erneuerbar Reduktion Stromverbrauch um 20% bis 2030 gegenüber 1990 Oder Kompensation durch neu zugebaute erneuerbare Energien. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn - Neubauten (Basismodul)
MuKEn - Neubauten (Basismodul) Umfassende Energieanforderungen: Nahezu-Null-Energiegebäude (zugeführte Energie) Senkung des Wärmebedarfes (zwischen Minergie- und Minergie-P-Standard); Anforderungen Elektrizitätsbedarf; Anteil Eigenerzeugung Strom: Ersatzabgabe wenn nicht realisierbar; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Höherer Standard als die MuKEn 2014. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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MuKEn - Förderung (Basismodul)
GEAK Plus als Fördervoraussetzung: GEAK mit Beratungsbericht Ausgenommen Bagatellförderung (< 10‘000.- CHF Förderbeitrag). Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn – Neue Zusatzmodule
Neu! Modul 5: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten: Effizienteren Energieeinsatz durch automatische Steuerungen; Neu! Modul 6: Sanierungspflicht dezentraler Elektroheizungen: Ersetzen dezentraler Geräte innerhalb von 15 Jahren; Neu! Modul 8: Betriebsoptimierung Nichtwohnbauten mit Stromverbrauch > 200‘000 kWh, die keine Grossverbrauchervereinbarung abgeschlossen haben, müssen die Gebäudetechnik alle fünf Jahre optimieren und dokumentieren; Neu! Modul 9: GEAK-Anordnung für bestimmte Bauten Die Kantonsregierung erhält die Kompetenz, den GEAK für bestimmte Bauten als obligatorisch zu erklären. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Brennpunkte der MuKEn 2014
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Nahezu-Null-Energiehaus und Stromeigenproduktion bei Neubauten
Brennpunkt 1 Nahezu-Null-Energiehaus und Stromeigenproduktion bei Neubauten Neue Anforderung: Max. Energiebedarf 35 kWh/m2: zwischen Minergie (38 kWh/m2) und Minergie-P (30 kWh/m2); Ziel ist es, eine Optimierung des Gebäudes, um nur noch ein Minimum von Energie zuführen zu müssen (massgebend Grundstückgrenze): Effiziente Gebäudehülle Produktion erneuerbare Energie am Gebäude (Wärme, Strom) Nutzung Umweltwärme (Luft, Wasser, Erdreich) Nutzung Abwärme; Keine Einschränkung bezüglich der extern zugeführten Energieart; Entwicklung und Erfahrung zeigt, dass immer weniger fossile Energie bei solchen Gebäuden zum Zuge kommt. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Entwicklung der Anforderungen
Muster- vorschriften 2014 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler
Brennpunkt 2 Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler Wärmepumpen statt Elektroheizungen: Höchste Effizienz auch bei der Verwendung von Strom; Zentrale Elektroheizungen sollen innert 15 Jahren ersetzt werden; Zentrale Elektroboiler sollen innert 15 Jahren mit anderem Wärmeerzeuger kombiniert werden Die Geräte fragen vor allem im Winter einen hohen Anteil Strom nach; der Strom findet im Winter wertvollere und effizientere Verwendungen; Übergangsfrist dient der Nutzung der Lebensdauer der installierten Systeme; Ausnahmeregelung für besondere Situationen, zum Beispiel: Bergbahnstationen, Melkstube im Kuhstall, usw. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugungsersatz
Brennpunkt 3 Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugungsersatz Ziel Senkung der CO2-Emissionen im bestehenden Gebäudepark: über anstehende Heizungserneuerungen; 10% der bisher fossil erzeugten Wärme soll bei einem Heizungswechsel durch erneuerbare Energien oder Effizienzmassnahmen (Senkung Verbrauch) kompensiert werden; Es stehen dafür genügend vertretbare Lösungen zur Verfügung, um das Ziel zu erreichen zum Beispiel über optimierte Warmwassererwärmung: mittels thermischer Solaranlage oder Wärmepumpenboiler; Die fossile Wärmeerzeugung in bestehenden Gebäuden wird nicht verboten. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Heizungen: Marktanteile im Bestand
MuKEn 2014 Heizungen: Marktanteile im Bestand EFH MFH Handlungsbedarf im Bestand MuKEn, Basismodul Teil F blau = fossiler Energieträger / orange = nicht fossiler Energieträger UMBAU: Sanierung der Heizung bei Umbauvorhaben am Gebäude ERSATZ: „blosse“ Heizungssanierung EFH / MFH unterschiedlich: Einfluss Höchstanteil verzögert sichtbar (Inkraftsetzung: massgebend für Anwendung = Datum Baubewilligung!) Bei MFH vergeht in der Regel mehr Zeit zwischen Bewilligung und Fertigstellung (=Baujahr). Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Gebäude knapp 50% des Energieverbrauchs
Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Energieverbrauch von Privathaushalten
Ölheizungen in über 50% der Gebäude mit Wohnnutzungen. (GWR Kt. AG Juni 2012) 72% Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Relevanz Wohnbauten 16 % 66 % 18%
Rund 148'0000 Gebäude mit Wohnnutzung im Kanton Aargau . Quelle: GWR Kt. AG Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Relevanz Wärmeerzeugerersatz
Zirka 1.1 Mio. fossil betriebene Wärmeerzeuger sind in Betrieb pro Jahr werden zirka 44‘000 Kessel ersetzt (25 Jahre Nutzung) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Heizungen: Marktanteile im Bestand
MuKEn 2014 Heizungen: Marktanteile im Bestand EFH MFH Handlungsbedarf im Bestand MuKEn, Basismodul Teil F blau = fossiler Energieträger / orange = nicht fossiler Energieträger UMBAU: Sanierung der Heizung bei Umbauvorhaben am Gebäude ERSATZ: „blosse“ Heizungssanierung EFH / MFH unterschiedlich: Einfluss Höchstanteil verzögert sichtbar (Inkraftsetzung: massgebend für Anwendung = Datum Baubewilligung!) Bei MFH vergeht in der Regel mehr Zeit zwischen Bewilligung und Fertigstellung (=Baujahr). Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Vollzug beim Ersatz von Wärmeerzeugern
Energetische Wirkung und CO2-Wirkung ist ausgewiesen Potenzial der „schlafenden Bauten“ aktivieren Vorschrift muss einfach verständlich sein Vollzug der Vorschrift muss schnell und eindeutig klar sein Vorschrift muss kontrollierbar sein Vorschrift muss mit verhältnismässigen Kosten umsetzbar sein Vorschrift muss bei (nahezu) 100% der Fälle anwendbar sein Umsetzung: Standardlösungen, die für alle Wohnliegenschaften gelten Im Einzelfall keine Verbrauchsberechnungen nötig Befreiungen für bereits gute Bauten (Minergie oder GEAK ≤ D) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Standardlösungen «Wärmeerzeugerersatz»
Thermische Solaranlage für Warmwasser Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger Elektrische Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser oder Aussenluft) Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe Fernwärmeanschluss (Netz mit Anteil KVA oder ern. Energie) Wärmekraftkopplung Wärmepumpenboiler plus Photovoltaikanlage Ersatz alter Fenster Wärmedämmung von Fassade/Dach Grundlast erneuerbar mit fossilem Spitzenkessel Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung Bisheriger Wärmeerzeuger: Ersatz durch / Ergänzung mit erneuerbaren Energien resp. Effizienzmassnahmen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Positionspapier GebäudeKlimaSchweiz
MuKEn 2014 Positionspapier GebäudeKlimaSchweiz Das Verbundlabel ist für die Schweiz eine Chance, energieeffi-ziente Lösungen weiter zu fördern. Brennwertanlagen in Kombination mit Solarunterstützung sind energieeffizient und bringen auch ein A+ … GebäudeKlima Schweiz steht hinter Verbundlabel für Heizungsanlagen Das Verbundanlagenlabel ist ein Qualitätslabel. entspricht Standardlösung 1 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Zielvorgaben statt Detailvorschriften
Brennpunkt 4 Zielvorgaben statt Detailvorschriften Die Suche nach einem einfachen und vollzugstauglichen Indikatorensystem war nicht erfolgreich; Heutige einfache Indikatoren lassen zu viele unerwünschte „Schlupflöcher“ offen; Es braucht weitere fachliche Entwicklungen und Forschung dafür; Ein erstes Konzept, fand deshalb keine hinreichende Expertenunterstützung; Es bleibt das Ziel, bei einer nächsten Revision der MuKEn ein solches System einzuführen. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Umsetzung der MuKEn 2014 in den Kantonen
Weiteres Vorgehen Umsetzung der MuKEn in den Kantonen
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Umsetzung in den Kantonen
Erarbeiten von gemeinsamen Vollzugshilfen bis Ende 2015; Kantone planen und realisieren Umsetzung: Unterschiedliches Vorgehen Unterschiedlicher zusätzlicher Regelungsbedarf Umsetzungsdauer insgesamt 3 – 5 Jahre. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Herausforderungen der Zukunft
Vereinfachung der Gebäudevorschriften: Weitere Grundlagenarbeit erforderlich; Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem: Starke Lenkungswirkung reduziert Bedarf an Vorschriften und umgekehrt; Klimapolitik post 2020: Weitere Senkung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich; Raumplanung: Innere Verdichtung: Ersatzneubau, gleiche Anforderungen wie Neubauten Vermehrte Kooperation verschiedener Eigentümer in Quartieren Gemeinsames Projekt mit dem Verein Minergie betreffend etappiertem Vorgehen bei Sanierungen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Gesamtenergieverbrauch Schweiz CO2
Bauten Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Zum Schluss …
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Instrumente der Energiepolitik der Kantone
MuKEn 2014 Instrumente der Energiepolitik der Kantone Die MuKEn 2014 ist ein Instrument der EnDK. Plus MuKEn Förderung Wir alle wollen Bauten, die möglichst weit rechts sind, das heisst eine möglichst gute Energieeffizienz aufweisen. In der Praxis etwa eine Normalverteilung. Verschiedene Instrumente zur Beeinflussung. Vorschriften = MuKEn = Schieben (am hinteren Ende!!) Minergie = Ziehen (an der Spitze mit M-P und in der Mitte massentauglich mit Minergie) GEAK = Beeinflussen der vielen „schlafenden“ Bauten, ebenso wie die Förderung. Die in der Grafik aufgeführten Produkte ergänzen sich, kein Produkt kann ein anderes ersetzen oder überflüssig machen. Es wie bei den Autos: VW – Audi – Lamborghini oder (wer‘s lieber italienisch hat): Fiat – Lancia – Ferrari. Wer würde einen Lamborghini/Ferrari kaufen, wenn er VW/Fiat hiesse? Energieeffizienz Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Besten Dank WIF 2013 21.03.2013 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Folien zu speziellen Themen nach Bedarf
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MuKEn 2014 (verabschiedet am 9.1.2015)
Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Bezug MuKEn 2014 www.endk.ch MuKEn 2014 17.09.2018
Weitere Unterlagen (Fachberichte) zur MuKEn 2014 sind zu finden bei >Dokumentation >MuKEn Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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Grundlagen Energieverbrauch und Gebäude
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Beispiel Energiebilanz MFH (MuKEn 2008) mit Gasheizung
Die MuKEn definieren Anforderungen im Rahmen der Baugesetz-gebung welche mit baulichen Massnahmen erbracht werden! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Energiebezugsfläche nach Nutzung
Die MuKEn definieren Anforderungen an Wohn- wie auch Zweckbauten! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Die 5 wichtigsten Energieträger für Heizung
Die MuKEn beschränken den Einsatz nicht erneuerbarer Energie ! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Energiebilanz Gebäudepark CH 2010 in TWh
Die MuKEn wollen sowohl die Effizienz wie auch den Anteil der erneuerbaren Energien steigern! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Übersicht über energetische Vorschriften
Erhöhen/Steigern Reduzieren/Senken Modul B Teil D Teile D+F Teil E Teil H/I/6 Teil B (EnV) Teile J/2/C Die MuKEn decken die relevanten Energiebilanz-bereiche mit entsprechenden Vorschriften ab! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Übersicht Bauinvestitionen CH
3 – 4 Milliarden Franken werden in energetische Massnahmen beim Gebäudebestand investiert! Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Energie beim Gebäude Wie weit soll Gesetz vorschreiben?
Normen, Merkblätter und Label decken alle Bereiche ab! Wie weit soll Gesetz vorschreiben? Komplexität nimmt zu Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vorgehen „Gesamtanforderung“
Planung Gebäudehülle Planung Heizung Planung Lüftung/Klima Berechnung SIA 380/1 Heizwärmebedarf Berechnung Heizung z.B. Nutzungsgrad / JAZ Berechnung Lüftung/Klima z.B. therm. akt. Luftwechsel Weitere Planungen z.B. Erdsondenfeld Berechnung z.B. Erdsonden-Temperatur Koordinationsbedarf Projektoptimierung Berechnung des gewichteten Energiebedarfs (< Anforderung?) Planungszusammenarbeit Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vorgehen
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MuKEn 2014, Ausgangslage = MuKEn 2008
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich = in Teilbereichen (Modulen) ausformulierte Texte mit dem Ziel Harmonisierung der Energie-Vorschriften in der Schweiz Grösster gemeinsamer Nenner im Basismodul als „Pflicht“ für Kantone in freiwilligen Modulen als Wahlmöglichkeit für Kantone Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vorschriften gelten für alle
Gleichbehandlungsprinzip Verhältnismässigkeitsprinzip Für neue, alte, kleine und grosse Bauten Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Energiegesetzgebung geht alle an … und muss vollziehbar sein
Die Anforderungen an die Gebäude sind in den letzten Jahren immer höher geworden. Dies hat die Aufgabe der Baufachleute anspruchsvoller gemacht. Aber auch der Vollzug des Energiegesetzes ist anspruchsvoller geworden. Die MuKEn muss für alle Gebäudetypen anwendbar sein. Die MuKEn muss für alle Gebäudetypen vollziehbar sein. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn 2014 – im Blickpunkt Vorgaben EnDK 2011 und 2012
Weichenstellungen 2013 (nach Workshops mit Verbänden) Expertenbefragung/Verbände (öffentlich) 14. Mai – 14. August 2014 über 100 Antworten mit über 2000 Bemerkungen/Anträgen Medienmitteilungen : , , , , , , Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Abklärungen / Untersuchungen für die MuKEn 2014
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Abklärungen / Untersuchungen (1)
[1] Untersuchung Auswirkungen der EU-Politik im Gebäudebereich auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Lemonconsult Zürich, Januar 2013) [2] Erfahrungsbericht: Situation mehrgeschossige Wohnbauten im Städtischen Umfeld (aardeplan ag, Juni 2013) [3] Datenerfassung 100 Neubauten, gebaut nach MuKEn für Modellrechnungen (Minergie Agentur Bau, 2013), Kennwerte publiziert in [4] [4] Revisionsentwurf 2013 der Norm 380/1 und mögliche Auswirkungen auf kantonale Vorschriften (Minergie Agentur Bau, Dezember 2013) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Abklärungen / Untersuchungen (2)
[5] Abwärmenutzung bei Lüftungsanlagen (Kurzbericht) (Huber Energietechnik, Februar 2014) [6] Gebäudeautomation: Vorschlag für ein MuKEn-Modul (Consulting Tödtli, Mai 2014) [7] Der Heizleistungsbedarf als Beurteilungsgrösse für die energetische Qualität der Gebäudehülle (Minergie Agentur Bau, August 2014) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Grenzen von Vorschriften an Gebäude
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Energetische Optimierung Bauten
• Steuerliche Anreize • Wirksame CO2-Abgabe • Ökologische Steuerreform • usw. MuKEn HFM Neubau Erneuerung Schlafende Bauten (marginale) Verbesserung der Neubauten energetisch gute Erneuerungen Erneuerung und energetische Verbesserung auslösen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Komplexität der Vollzugs-Anforderungen
Zielvorgaben statt Detailregelungen Grosser Spielraum zur Erfüllung, freie Optimierungs-berechnungen Gesamtenergie oder gar Primärenergie-betrachtung bis ins Detail klare Anforderungen, keine Berechnungen Kein Spielraum bei der Interpretation Pro Fachbereich klar abgegrenzt, keine Kompensation über die Bereiche hinweg Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Komplexität der Vollzugs-Anforderungen
Zielvorgaben statt Detailregelungen Grosser Spielraum zur Erfüllung, freie Optimierungs-berechnungen Gesamtenergie oder gar Primärenergie-betrachtung bis ins Detail klare Anforderungen, keine Berechnungen Kein Spielraum bei der Interpretation Pro Fachbereich klar abgegrenzt, keine Kompensation über die Bereiche hinweg Interessen-vertreter Politik heute Bauherrschaft Kleinprojekte Bauherrschaft Grossprojekte Vollzug Planer, Installateure Kleinprojekte Planer, Installateure Grossprojekte Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Akzeptanz am Beispiel VHKA bei bestehenden Bauten
NR+SR Nachrüstungspflicht Geräte bis (ENB) NR Parlamentarische Initiative (PI) zur Aufhebung NR+SR Beschluss Energiegesetz ohne VHKA-Pflicht SR Beschluss «Nichteintreten» auf PI NR Beschluss «Nichteintreten» auf PI Volk-ZH Zustimmung zum kantonalen Energiegesetz mit kantonaler Nachrüstpflicht bis zum KR-ZH Parlamentarische Initiative (PI) zur Aufhebung KR-ZH Beschluss Zustimmung zur PI Ablauf der Frist Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Akzeptanz von Vorschriften - Interpretation?
Vorschriften betreffend Neubauten: Vorschriften sind breit akzeptiert (planbar, in Verfahren integrierbar) Vorschriften betreffend bestehende Bauten: Anwendung (Vollzug) bei bewilligungspflichtigen Vorhaben - „Schärfe“ nur so, dass keine Verhinderung von Massnahmen Auflage mit Frist ohne „eigenen“ Auslöser finden kaum Akzeptanz Akzeptanz fanden Vorschriften zum Ersatz von Heizungen und die damit verbundenen Auflagen (z.B. folgende Energiemassnahmen:) - Wärmedämmung der bestehenden Heizungsleitungen - Freiluftbäder nur mit erneuerbaren Energien beheizen - Verbot Beheizung Garagen (bestehende Heizkörper abhängen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vergleich mit den Vorschriften der EU im Gebäudebereich
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EU Richtlinie 2010/31/EU «EPBD»
EPBD: Directive on the energy performance of buildings Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Diréctive sur la performance énergétique des bâtiments Direttiva sulla prestazione energetica nell’edilizia Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, auf Basis einer einheitlichen Methodik Mindestanforderungen an Bauten festzulegen und umzusetzen. Die Mindestanforderungen müssen soweit gehen, wie es wirtschaftlich ist. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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EPBD Mindestanforderungen
Zwei wichtige Begriffe: Gesamtenergieeffizienz: Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung) gerecht zu werden. Kostenoptimales Niveau von Massnahmen … : ist das Gesamtenergieeffizienzniveau, das während der geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer mit den niedrigsten Kosten (Investition und Betrieb) verbunden und in der Kosten-Nutzen-Analyse positiv ist. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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EPBD 2010/31/EU: Mindestanforderungen Kostenoptimale Niveaus für Massnahmen
Bei gleichen globalen Kosten die Massnahme mit der besten Gesamtenergieeffizienz als Mindestanforderung setzen. Anforderungen soweit wirtschaftlich (im Sinne Methodik EPBD) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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WIF 2013 EU-Vorgabe an die Länder: Darstellung der Wirtschaftlichkeit zu den Anforderungen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn 71
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WIF 2013 EU-Vorgabe an die Länder: Darstellung der Wirtschaftlichkeit zu den Anforderungen Massnahme Bezugsfall Variante 1 Variante 2 usw. Fenster 5,7 W/m²K 2,7 W/m²K 1,9 W/m²K Schweiz: MVO 2,0 W/m²K MuKEn 1,7 W/m²K MuKEn 1,3 W/m²K Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vergleich: U-Werte in Europa
WIF 2013 Vergleich: U-Werte in Europa Published in October 2011 by Buildings Performance Institute Europe (BPIE) Europe’s buildings under the microscope A country-by-country review of the energy performance of buildings CH liegt gut! insbesondere HGT-bereinigt (HDD = HGT) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Europe’s buildings under the microscope, 2011 by Buildings Performance Institute Europe (BPIE)
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EU-Richtlinien und Vorschriften in der CH
„Gesetz“ für EU Mitgliedstaaten CEN Normen Vorschrift für CEN Mitglieder für CH freiwillig CH Energierecht SNV Normen Kant. Energierecht SIA Normen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Randbedingungen Umsetzung MuKEn 2014
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 1) MuKEn V-Bestimmungen prüfen 1) 1) Kant. Gesetzgebungsprozess Kantonale Verordnung EN Normen Arbeitsgang Meilenstein CH Normen (SIA) 1) Gemäss Medienmitteilung vom 2. September 2011 Energiepolitik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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MuKEn 2014 FOLIEN MuKEn 2008 2014 Wichtigste Neuerungen / Änderungen der MuKEn 2014 im Vergleich zur MuKEn 2008 Handzettel
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Übersicht Neuerungen MuKEn 2014 zu MuKEn 2008
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[Teil B] Wärmeschutz von Bauten
Wärmedämmung ca. 10…15% besser als MuKEn 2008 Systemnachweis: Berechnungsverfahren Norm SIA 380/1:2009 Einzelbauteilnachweis immer mit Wärmebrückennachweis (Verzicht auf spezielle U-Werte für Befreiung vom Wärmebrückennachweis) Bei Systemnachweis: Maximal zulässige spezifische Heizleistung in W/m2 für Gebäudekat. I-IV (d.h. Wohnen, Verwaltung, Schulen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Entwicklung Anforderungen: Wand
U - Neubau U - Umbau Musterverordnung 1992 0,3 W/m2K 0,5 W/m2K Investitionsprogr. E2000 (1997) MuKEn 2000 (SIA 380/1:2001) Klimarappen (Gebäudeprogr. 2006) 0,23 W/m2K MuKEn 2008 0,2 W/m2K 0,25 W/m2K MuKEn 2014 0,17 W/m2K Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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z.B: U-Wert von 0,2 auf 0,17 W/m2K verbessern
17 cm 20 cm Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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z.B: U-Wert von 0,2 auf 0,17 W/m2K verbessern
17 cm 18 cm Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Entwicklung Anforderungen: Fenster
U - Neubau U - Umbau Musterverordnung 1992 2,0 W/m2K Investitionsprogr. E2000 (1997) 1,5 W/m2K MuKEn 2000 (SIA 380/1:2001) 1,7 W/m2K Klimarappen (Gebäudeprogr. 2006) MuKEn 2008 1,3 W/m2K MuKEn 2014 1,0 W/m2K Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil C] Haustechnische Anlagen
Verzicht auf Anforderungen für Vor-Ort-gedämmte Wärmespeicher Detailkorrekturen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil D] Energieanforderung Neubauten
Energiebedarf für Heizung/Lüftung/Klima/Warmwasser in neuen Wohnbauten max. 35 kWh/m2 (Rechenverfahren wie Minergie) Standardlösungen für einfachen Vollzug Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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Vorschriften und vertragliche Verpflichtungen (Zertifikate)
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Biogas - Vorschrift erfüllen durch Kauf von Zertifikaten?
Frage: Lassen sich die Bauvorschriften des Kantons durch den Kauf von Biogas-Zertifikaten erfüllen? Kantonales Energiegesetz (MuKEn): Neubauten müssen so ausgerüstet werden, dass höchstens 80% des zulässigen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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oder Betriebsvorschrift
Bauvorschrift oder Betriebsvorschrift Eigentümer Betreiber Vertrag/Zertifikat Energielieferant personenbezogen / personenabhängig Betriebsphase objektbezogen / personenunabhängig Bauphase Gebäude Baubewilligung Leitungsnetz FAZIT: Baubewilligung ist nicht mit Vertrag/Zertifikat erfüllbar, zudem ist ein Vertrag keine „Ausrüstung“. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil E] Eigenstromerzeugung
Eigenstromerzeugung mind. 10 Watt pro m2 EBF oder höchstens 30 kW Formel: = Max ( 10W/m2 * EBF ; 30 kW) Ersatzabgabe gemäss kantonaler Regelung (Empfehlung 1‘000 Fr pro kW nicht gebaute elektr. Leistung) Keine Verrechnung mit Wärmeanforderung (gemäss Teil D) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil F] Wärmeerzeugerersatz in Wohnbauten
Auslöser: Wärmeerzeugerersatz (i.d.R. Heizkesselersatz) Mindestens 10% Anteil erneuerbare Energien Standardlösungen für einfachen Vollzug, z.B. Solaranlage für 50% des Warmwassers, … Befreiung bei guten Bauten (z.B. GEAK D, Minergie-Label) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil G] Elektrische Energie im Hochbau
(bisheriges, freiwilliges Modul 3 ins Basismodul verschoben. Basis unverändert Norm SIA 380/4:2006) Bei Neubauten keine separate Anforderung mehr, sondern integriert in Anforderung gemäss [Teil D] Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil H] Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen
Bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem sind innert 15 Jahren zu sanieren Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil I] Sanierungspflicht zentrale Elektroboiler
Bestehende zentrale Elektroboiler sind innert 15 Jahren anzupassen Nur in Wohnbauten Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil J] Verbrauchsabh. Heizkostenabrechn.
Neubauten mit 5 oder mehr Wärmebezügern sind mit VHKA-Geräten für Warmwasser auszurüsten Heizwärmeverbrauch bei Neubauten in Wärmeverbünden entspricht MuKEn 2008: Minergiebauten waren befreit von Messung pro Nutzeinheit, MuKEn 2014 setzt Energiebedarfs-Anforderung [35 kWh/m²] unter Minergie [38 kWh/m²] (Stand 2014) Befreiung von Heizwärmemessung, wenn installierte Wärmeerzeugerleistung <= 20 W/m2 Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil K] Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen
Keine Änderungen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil L] Grossverbraucher
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil M] Vorbildfunktion öffentliche Hand
Höhere Anforderungen für Bauten, die im Besitz von Bund, Kanton oder Gemeinden sind. Kanton setzt Standard fest Ziel: bis 2050 ohne fossile Brennstoffe Ziel: bis 2030 Stromverbrauch gegenüber 1990 um 20% gesenkt oder durch erneuerbare Energie erzeugt (im Kanton!) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil N] GEAK (keine Änderungen)
Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil O] Förderung (keine Änderungen)
Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Teil P] GEAK-Teilobligatorium Förderung
GEAK Plus als Voraussetzung für die Gewährung von Förderbeiträgen für Massnahmen an der Gebäudehülle, sofern Subvention > 10‘000 Franken. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 2] VHKA bestehende Bauten
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 3] Heizungen im Freien, Freiluftbäder
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 4] Ferienhäuser (keine Änderungen)
Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 5] Gebäudeautomation (GA)
Bauten Kat. III bis XII über 5000 m2 EBF sind mit GA auszurüsten Definition der GA-Qualität durch Vorgabe der Überwachungsfunktionen Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 6] Sanierungspflicht dezentrale Elektroheizungen
Sanierung innert 15 Jahren Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 7] Ausführungsbestätigung
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 8] Betriebsoptimierung
MuKEn 2014 [Modul 8] Betriebsoptimierung Betrifft Nichtwohnbauten mit mehr als 200‘000 kWh Stromverbrauch pro Jahr, sofern sie keine Grossverbraucher-Zielvereinbarung haben resp. im KMU-Modell integriert sind Betriebsoptimierung umfasst Gewerke H-L-K-S-E-GA Erste Betriebsoptimierung innert 3 Jahren ab Inbetriebsetzung, dann mindestens eine Betriebsoptimierung alle 5 Jahre Betriebsoptimierung ist zu dokumentieren Dokumentation ist während 10 Jahren aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzuweisen H-L-K-S-E-GA Heizung Lüftung Klima Sanitär Elektro Gebäudeautomation Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn Handzettel
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[Modul 9] GEAK-Anordnung
Der Regierungsrat/Staatsrat kann für bestimmte Bauten die Erstellung eines GEAK verlangen. Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 10] Energieplanung
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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[Modul 11] Wärmedämmung / Ausnützung
(keine Änderungen) Christoph Bläsi, EnFS Kanton Solothurn
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