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„UNSER WALD“ KURZREFERAT 15 MIN. / WALDTAG 8. SEPT

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Präsentation zum Thema: "„UNSER WALD“ KURZREFERAT 15 MIN. / WALDTAG 8. SEPT"—  Präsentation transkript:

1 „UNSER WALD“ KURZREFERAT 15 MIN. / WALDTAG 8. SEPT
„UNSER WALD“ KURZREFERAT 15 MIN. / WALDTAG 8. SEPT.2007 GESTALTUNG UND GESCHICHTLICHE BEARBEITUNG ROLAND RÜEGGER / ROBERT RÜEGGER / ROLF HOFER

2 WALDBESITZER

3 - Grafen von Lenzburg bis 1299 Habsburger Amt Aarburg Berner bis zur Reuss Aargau - Ab 21.Okt.1812 eigener Wald

4 HANDKARTE NR.1 FÜR REFERENT
1306 Habsburgerurbar Amt Aarburg mit den Gemd.: Aarburg, Oftringen, Mühletal, Rothrist, Strengelbach, Brittnau, Vordemwald und Murgenthal 1415 Berner nehmen Festung ein Das Amt bestand aus den Gemeinden:Aarburg, Ofringen, Niederwil ( Rothrist ),Strengelbach, Vordemwald und Murgenthal Der Wald im Amt Aarburg: wurde von allen dazu gehörenden Gemeinden genutzt. Die Waldgrenze reichte vom Gländ bis zum Ester in Riken. Südlich davon befanden sich die Waldungen des Stiftes Zofingen. 1516 Grenzverlauf wird anerkannt: Dieser Grenzverlauf wurde durch ein Schiedsgericht anerkannt 1798 Franzoseneinfall: Neue helvetische Kantone wurden in der Helvetik gegründet. Vor Einteilung der neuen Kantone1803 nur Verwaltungsbezirke.

5 WALDGRENZEN NACH DEM FRANZOSENEINFALL 1798

6 HANDKARTE NR.2 FÜR REFERENT
Wigger bildete Grenze zwischen dem Kt.Bern und dem Kt.Aargau: Rothrist, Strengelbach Vordemwald und Murgenthal wurden dem Bezirk Langenthal zugeschlagen. Damit verloren die östlich der Wigger liegenden Gemeinden des früheren Amts Aarburg den grossen Waldanteil. Diesen Verlust akzeptierten Sie nicht. Wiedervereinigung wurde verlangt. Durch Vermittlung des aargauischen Gesandten Stapfer in Paris, bei Napoleon, wurde erreicht , dass die Grenze am 14. März 1803 an die Murg verlegt und alle früheren Gemeinden des Amtes Aarburg dem Bezirk Zofingen zugeteilt wurden. Der Wald weckte grosse Begehren Nach vielen Verhandlungen mit dem Staat und den Gemeinden. Auslosung wurde verlangt. Sämtliche Amtswaldungen wurden in 6 aus mehreren Waldstücken bestehende Lose von 475 Juch. zerlegt und in einzelnen Stücken in Plänen eingezeichnet.

7 WALDZUTEILUNG 21. OKTOBER 1812

8 WALDKARTE

9 HANDKARTE NR.3 FÜR REFERENT
24. Mai 1808 erfolgte die Auslosung: Im Zofinger Rathaus. Jetzt war klar was der Staat und die Gemeinden an Eigentum erhalten. Die Zuteilungen an die Gemeinden war mit Wiederstand einzelner Gemeinden, besonders von Niederwil und Riken, verbunden. Erst ein Schiedsspruch am, 21. Oktober 1812 wurde angenommen, Dieser lautete: Die Waldfläche wird im Verhältnis des gegenwärtigen Holzbestandes, der Güte des Bodens und des Flächenraumes zur Bevölkerungzahl der Nutzungsberechtigten Gemeinden aufgeteilt. Niederwil mit der grössten Seelenzahl von 1736 Bürgern Inkl auswärtswohnenden Bürgern, erhielt fast 1/4, nämlich 620 Jucharten 321 Ruten. Damit hatte Rothrist, dank seiner Bürger, einen ansehnlichen Wald und ein eigenes Vermögen. Wald war lebensnotwendig. 1813 wurde sofort ein eigenes Reglement geschaffen. Laut Finanzamt das beste Reglement im Kanton.

10 HANDKARTE NR.4 FÜR REFERENT
Um dem Teilungsspruch gerecht zu werden musste die Waldfläche nach dessen Kriterien, besonders der Qualität des Bodens und des Baumbestandes eingeteilt werden. Dadurch erhielt jede Gemeinde und der Staat an versch. Orten und zum Teil auf fremdem Gemeindegebiet den Wald. Die Grenzen verlaufen parallel zueinander in geraden Linien vom nördlichen Waldrand nach Südost Siehe Karte! Wo liegen unsere Waldungen bestockt ohne Weidwald ? Stand 1984 95.82 ha auf Gemeindegebiet Revier Nr. 1, 3, 4 bis 7 und 14 92.46 ha im Tannacker, Gemeindegebiet Murgenthal, Revier 8 bis 13 188,28 ha Total 775 Amtswald 2680 Juch.,davon 1300 Juch. innerhalb der Gemarkung von Rothrist, Ro.B.Seite 54, Waldfläche auf Rothrister Boden = 363,04 ha

11 WALDEIGENTUM

12 AN ROTHRIST ZUGETEILT Hölzli = 19 Juch. 275 Ruten
Winterhalde = Juch. 288 Ruten Zughölzli = Juch. 148 Ruten Langholz = 271 Juch Ruten Tannacker = 280 Juch. Total: = 620 Juch. u Ruten = 223 Hektaren

13 HANDKARTE NR.5 FÜR REFERENT
AN ROTHRIST ZUGETEILT Hölzli = Juch. 275 Ruten Winterhalde = Juch. 288 Ruten Zughölzli = Juch. 148 Ruten Langholz = 271 Juch Ruten Tannacker = 280 Juch. Total: = 620 Juch. u Ruten = 223 Hektaren

14 PRIVATWALD

15 Weidwald war grösster Privatwald
Dietiwartwald im Halte von 76 3/4 Juch, wurde zu 2/3 Oftringen und 1/3 dem Staat zugeschlagen. 1869 Staatsanteil, zum Preis. von Fr gekauft 1870 Anteil Oftringen, zum Preise von Fr gekauft

16 WALDRODUNGEN

17 Winterhaldenwald: Dietiwartwaldungen: Waldzunge im Gfill: 1889 Oberst Küenzlistrasse 1943 Zughölzli:

18 HANDKARTE NR.6 FÜR REFERENT
Gerodete Waldungen Winterhaldenwald: Abgeholzt 1855/56 zur Finanzierung der grössten gemeinsamen Auswanderung von 305 Personen am 27. Febr / 31,5 Juch. Erlös: Fr.47’786.55 Dietiwartwaldung: ca. 80 Juch. Dieser wurde als Eichwald gepflanzt und 1870 abgeholzt Waldzunge im Gfill 7 1/2 Juch. wurde1885 urbanisiert. 1889 Oberst Küenzlistr. in Riken. Waldboden von 2 ha. (verschenkt) 1943 Für Anbauschlacht wurden im Zughölzli 3.4 ha Wald gerodet. 1963/1964 wurden 52.5 Aren wieder aufgeforstet.

19 MATERIELLE NUTZUNG DES WALDES

20 Venezianer kauften 1534 aus dem Bowald 24 Tannen je 120 Schuh lang für Schiffsmasten zu je 100 Gulden Holzlieferant für Häuserbau. Besonders vor dem 20 Jahrhundert Bauholz für den Eigengebrauch bis 1798 gratis. Brennholzlieferant Auch die Stöcke wurden verwertet. Wun und Weidrechte waren gefragt.( Almend ) Holzkohle durch Köhler Acherum fahren. Vieh wurde in den Wald getrieben zur Eichel und Buchenmast. (1806 Einsstellung des Weidgangs) Buhen: Bucherer erstellte Lauge aus Holzasche zum Waschen Harzgewinnung: (Harzer)

21 Gerbrinde: Lohe aus Eichen- und Fichtenrinde
Moos und Laub: Für Stallstreue Lische : Für Seile Fertigung und Füllmaterial in Matratzen Haselstauden: Zur Herstellung von Schwarzpulver. (Schwefel, Kohle und Salpeter aus Stallerde ausgewasch.) Viele Quellen: Zur Speisung von Brunnen und Reservoirs Prügelwege: Holzrugel auf Waldboden Wasserschwellen: Holz für Bäcker / Pfister Dünkel Wasserleitungen Waldhonig

22 HANDKARTE NR.7 FÜR REFERENT
Venezianer kauften 1534 aus dem Bowald 24 Tannen je 120 Schuh lang für Schiffsmasten zu je 100 Gulden Holzlieferant für Häuserbau. Besonders vor dem 20 Jahrhundert Bauholz für den Eigengebrauch bis 1798 gratis. Brennholzlieferant Auch die Stöcke wurden verwertet. Wun und Weidrechte waren gefragt.( Almend ) Holzkohle durch Köhler Acherum fahren. Vieh wurde in den Wald getrieben zur Eichel und Buchenmast. (1806 Einsstellung des Weidgangs) Buhen: Bucherer erstellte Lauge aus Holzasche zum Waschen Harzgewinnung: (Harzer)

23 HANDKARTE NR.8 FÜR REFERENT
Gerbrinde: Lohe aus Eichen- und Fichtenrinde Moos und Laub: Für Stallstreue Lische : Für Seile Fertigung und Füllmaterial in Matratzen Haselstauden: Zur Herstellung von Schwarzpulver. (Schwefel, Kohle und Salpeter aus Stallerde ausgewaschen) Viele Quellen: Zur Speisung von Brunnen und Reservoirs Prügelwege: Holzrugel auf Waldboden Wasserschwellen: Holz für Bäcker / Pfister Dünkel Wasserleitungen Waldhonig

24 BERUFE WELCHEN DER WALD DIE EXISTENZ SICHERTEN !
Förster, Forstwart, Sager, Zimmermannen, Schreiner, Wagner, Drechsler, Fuhrleute, Holzflösser, Köhler, Bucherer, Harzer (Fichten und Föhren) Gerber, Dünkelbauer, Pulvermacher, Lischenspinner und Pfisterer (Bäcker) Bürgernutzen bis Ende der 60 Jahre

25 HANDKARTE NR.9 FÜR REFERENT
Förster, Forstwart, Sager, Zimmermannen, Schreiner, Wagner, Drechsler, Fuhrleute, Holzflösser, Köhler, Bucherer, Harzer ( Fichten und Föhren) Gerber, Dünkelbauer, Pulvermacher, Lischenspinner und Pfisterer (Bäcker) Bürgernutzen bis Ende der 60 Jahre

26 GESETZE / REGLEMENTE / VERORDNUNGEN
STRAFMASSE KULTUROBJEKT JAHRESZAHLEN GESETZE / REGLEMENTE / VERORDNUNGEN

27 1842 Verzeigung von Christian Greiner im Holz weil er an verbotenen Tagen Lische gezogen.
1725 Fremden Harzern wird bei Strafe verboten zu harzern. Hausbau am Waldrand verboten, wegen der Gefahr unbemerkt zu Freveln. 1760 Ein Weber hatte 20 Stk. 12-jährige Eichlein gerodet. Verurteilt zu 2 Jahren Schellenwerk und mit Ringen belegt, sowie Zahlung der Kosten.

28 HANDKARTE NR.10 FÜR REFERENT
1842 Verzeigung von Christian Greiner im Holz weil er an verbotenen Tagen Lische gezogen. 1725 Fremden Harzern wird bei Strafe verboten zu harzern. Hausbau am Waldrand verboten, wegen der Gefahr unbemerkt zu Freveln. 1760 Ein Weber hatte 20 Stk. 12-jährige Eichlein gerodet. Verurteilt zu 2 Jahren Schellenwerk und mit Ringen belegt, sowie Zahlung der Kosten.

29 Grenz- und Weidgraben:
Kulturobjekt: Im Inventurplan I vom Juli 1989 sind aufgeführt: Grenz- und Weidgraben: Grenze zwischen Amtsaarburgischem Wald und Stiftswald von Zofingen. Bereits im 17.Jahrhund. (1615/ 66) Gfill-Graben: speiste Feuerweiher im Gfill

30 HANDKARTE NR.11 FÜR REFERENT
Kulturobjekt: Im Inventurplan I vom Juli 1989 sind aufgeführt: Grenz- und Weidgraben. Grenze zwischen Amtsaarburgischem Wald und Stiftswald von Zofingen. Bereits im 17. Jhd. ( 1615/ 1666 Gfill- Graben. Speiste Feuerweiher im Gfill Wie sah so ein Grenz - und Weidgraben aus: Aushub wurde auf der Innenseite zu einem Wall aufgeschaufelt und dicht mit einem Tannenhag oder mit Dornensträuchern gut sichtbar bepflanzt.( Lebhäge ) Vorteile: Optisch gut sichtbar Holz musste nicht geschlagen werden Für Vieh kaum überwindbar ( Höhe = Graben+ Wall ) Konnte nicht verändert werden Wasserkanal Heute noch politische Gemeindegrenze

31 JAHRESZAHLEN DER GESETZE, REGLEMENTE UND VERORDNUNGEN
Erste Forstrechnung Neue Holzordnung Holzreglement für das Amt Aarburg Neue Forstordnung Erstes Forstgesetz des Kantons Aargau Neue Forstordnung des Kantons Aargau Neues Forstgesetz 1863, Besonderer Wirtschaftsplan. Revidiert 1873 und 1893 1869, 1877,1887, Waldreglemente revidiert Erster öffentlicher Waldgang (Teilnehmer erhalten 1Gulden) Hauptamtlicher Gemeindeförster Waldgemeinwerk aufgehoben (nur noch Förster und Helfer) Beitritt zum Gemeindeverband „Forstbetrieb Region Zofingen ‘‘

32 JAHRESZAHLEN DER GESETZE, REGLEMENTE u. VERORDNUNGEN
HANDKARTE NR.12 FÜR REFERENT JAHRESZAHLEN DER GESETZE, REGLEMENTE u. VERORDNUNGEN Erste Forstrechnung Neue Holzordnung Holzreglement für das Amt Aarburg Neue Forstordnung Erstes Forstgesetz des Kantons Aargau Neue Forstordnung des Kantons Aargau Neues Forstgesetz 1863, Besonderer Wirtschaftsplan. Revidiert 1873 und 1893 1869, 1877,1887, Waldreglemente revidiert Erster öffentlicher Waldgang (Teilnehmer erhalten 1Gulden) Hauptamtlicher Gemeindeförster Waldgemeinwerk aufgehoben nur noch Förster und Helfer) Beitritt zum Gemeindeverband „Forstbetrieb Region Zofingen ‘‘

33 UNSERE ZUKUNFT DER WALD FÜR JUNG UND ALT

34 Sauerstoff (Frische Luft)
Lebensraum für Tiere Erholungsoase für Menschen (innere Erholung für Geist, Körper und Seele) Erholungsraum (Wandern, Waldspielgruppen, Sport im Wald) Bildungsraum in der Natur (Pilze, Pflanzen, Tiere, Baumarten, etc.) Holzlieferant für Heizungen = CO2 neutral Handwerk und Objektbauten

35 UNSERE ZUKUNFT DER WALD FÜR JUNG UND ALT
HANDKARTE NR.13 FÜR REFERENT UNSERE ZUKUNFT DER WALD FÜR JUNG UND ALT Sauerstoff (Frische Luft) Lebensraum für Tiere Erholungsoase für Menschen (innere Erholung für Geist,Körper und Seele) Erholungsraum (Wandern, Waldspielgruppen, Sport im Wald) Bildungsraum in der Natur (Pilze, Pflanzen, Tiere, Baumarten,etc.) Holzlieferant für Heizungen = CO2 neutral Handwerk und Objektbauten

36 WETTBEWERBSFRAGEN Wo wurde Wald gerodet, um die Auswanderung im Jahre 1855 finanzieren zu können ? Wann ist Rothrist dem „Forstbetrieb der Region Zofingen“ beigetreten? Wo kann unser Kurzreferat von heute, detailliert mit mehr Infos nachgelesen werden ?

37 HANDKARTE NR.14 FÜR REFERENT
FRAGEN: Wo wurde Wald gerodet, um die Auswanderung im Jahre 1855 finanzieren zu können ? Wann ist Rothrist dem „Forstbetrieb der Region Zofingen“ beigetreten? Wo kann unser Kurzreferat von heute, detailliert mit mehr Infos nachgelesen werden ?

38 HANDKARTE NR.15 FÜR REFERENT
REFERAT IM DETAILS SIND ZU FINDEN AUF DER HOMEPAGE DER ROTHRISTER ORTSBÜRGER UNTER BESTELLFORMULAR ADRESSE ZUM NACHLESEN

39 REFERAT IM DETAILS SIND ZU FINDEN AUF DER INTERNETSEITE DER ROTHRISTER ORTSBÜRGER UNTER www.4852.ch
BESTELLFORMULAR INTERNETADRESSE ZUM NACHLESEN

40

41 einen schönen Baum, braucht´s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen,
Zu pflanzen einen schönen Baum, braucht´s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er bedenk es - ein Jahrhundert. Eugen Roth


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