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Gewerbe ist aller Laster anfang. Lernbegleitung: Duder. Kridlo

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Präsentation zum Thema: "Gewerbe ist aller Laster anfang. Lernbegleitung: Duder. Kridlo"—  Präsentation transkript:

1 Gewerbe ist aller Laster anfang. Lernbegleitung: Duder. Kridlo
Gewerbe ist aller Laster anfang. Lernbegleitung: Duder. Kridlo. Steininger. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

2 Begriffe. refresh. Risiko Unterversicherung Überversicherung
Der Begriff „Risiko“ wird für den versicherten Gegenstand, das versicherte Ereignis oder die versicherte Person verwendet. Ein erhöhtes Risiko kann eine kranke Person in der Lebensversicherung oder ein Gebäude ohne Sprinkleranlage in der Feuerversicherung sein. Dann kann es oft der Fall sein, daß ein Risiko einen höheren Beitrag erfordert oder sogar nicht mehr versicherbar ist. Unterversicherung Die Entschädigungsleistung aus dem Versicherungsvertrag wird durch zwei Faktoren begrenzt: durch die Höhe des Schadens durch die Höhe der Versicherungssumme In der Sachversicherung herrscht grundsätzlich das Vollwertprinzip. Danach ist ein Gegenstand ausreichend versichert, wenn die Versicherungssumme dem gesamten Versicherungswert entspricht. Das Prinzip der Unterversicherung besteht darin, daß von jedem Schaden nur der Teil ersetzt wird, der sich zum Gesamtschaden so verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Der Versicherungsnehmer bekommt seinen Schaden auch dann nur teilweise ersetzt, wenn dieser Schaden unter der vereinbarten Versicherungssumme liegt (Ausnahme Erstrisikopositionen). Berechnung der Unterversicherung Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme Ersatzwert Überversicherung Die Versicherungssumme wurde zu hoch angesetzt. Es kann eine Herabsetzung der Versicherungssumme und der Prämie verlangt werden, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt. Doppelversicherung Wird ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert so spricht man von einer Doppelversicherung. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist ohne Kenntnis vom Entstehen der Doppelversicherung abgeschlossen, so kann er verlangen, daß die Versicherungssumme herabgesetzt wird bzw. der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Nachversicherung Bei der Nachversicherung wird zusätzlich zu dem bestehenden Versicherungsvertrag ein weiterer Vertrag abgeschlossen. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

3 Begriffe. refresh. Exzedentenversicherung
Bei der Exzedentenversicherung wird eine Aufstockung der Versicherungssumme des Grundvertrages vorgenommen und Abweichungen vom Grundvertrag vereinbart werden (z. B. Höchstleistung pro Versicherungsjahr). Rückversicherung Die Erstversicherer übernehmen von privaten oder gewerblichen Kunden Risiken und übertragen einen Teil davon auf Rückversicherer. Sie tun dies, weil viele Objekte so groß und so teuer sind, daß das Risiko, z.B. bei Gewerbeversicherungen, für ein Versicherungsunternehmen allein finanziell nicht tragbar ist. Aber auch eine Vielzahl kleinerer Risiken kann – z. B. bei einem Wirbelsturm – zu einem Gesamtschaden führen, der den Ruin eines Erstversicherers bedeuten könnte. Durch Rückversicherung werden all diese Risiken auf mehrere Schultern verteilt und damit tragbar. Der Rückversicherer erhält den seiner Beteiligung entsprechenden Anteil an der Beitragseinnahme (Prämie) des Erstversicherers und trägt im Schadenfall den Schaden mit. Aus der Summe aller Schadenzahlungen kann ein versichertes Objekt wiederhergestellt oder erneut angeschafft werden. Der Rückversicherer übernimmt vom Erstversicherer Risiken entweder für den Einzelfall, wenn er sich z. B. an der Versicherung für ein großes Passagierschiff, an einem Raumfahrtrisiko, an der Maschinenversicherung für ein Kraftwerk oder an einer Lebens- oder Unfallversicherung bei höheren Summen beteiligt. (Diese Beispiele ließen sich nahezu unbegrenzt fortsetzen.) Oder er verpflichtet sich zur Rückversicherungsbeteiligung en bloc, d. h. an einer Vielzahl von Einzelrisiken. In der Rückversicherung unterscheidet man zwischen proportionaler und nichtproportionaler Rückversicherung. Während der Rückversicherer bei einer proportionalen Rückversicherung mit einem festen Prozentsatz an allen Risiken eines Portefeuilles beteiligt ist, ist die nichtproportionale Rückversicherung eine Schadenversicherung. Das bedeutet: Der Rückversicherer wird erst ab einer bestimmten Schadenhöhe leistungspflichtig. Mitversicherung Um das Risiko für die Versicherungsgesellschaften bei großen Projekten für das einzelne Unternehmen zu reduzieren, gibt es diese Form der mehrfachen Versicherung. Mehrere Versicherungsunternehmen sind an einem Versicherungsvertrag einverständlich mit einer Beteiligungsquote oder Versicherungssumme beteiligt (Beteiligungsgeschäft). Jedes beteiligte Unternehmen erhält entsprechend dem jeweiligen Anteil einen Teil der Prämie und haftet dafür anteilig an der Gesamtversicherungssumme. In der Regel ist ein Versicherer federführend (Führungsklausel). Dieser stellt die Polizze mit dem Hinweis auf die Beteiligungsquote aus und übernimmt die Schadenabwicklung gegenüber dem Versicherungsnehmer. Im Schadenfall zahlt jeder Versicherer den Anteil den er an der Gesamtsumme hält. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

4 Begriffe. refresh. Versicherungssumme Versicherungswert
Die Versicherungssumme bildet in den meisten Versicherungsverträgen die Basis der Prämienberechnung (Ausnahme: In der Haushaltsversicherung bieten viele Unternehmer die Möglichkeit an, die Prämie nach der Wohnnutzungsfläche zu berechnen; in der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pauschalversicherungssumme). Die Versicherungssumme ist die vom Versicherungsnehmer gewählte Summe und sollte der wertmäßigen Summe aller versicherten Gegenstände entsprechen (Ausnahme: Erstrisikoversicherungen). Die Versicherungssumme ist im Schadenfall die Obergrenze der Entschädigung. (Ausnahme: Aufwendungen, die aufgrund von Weisungen des Versicherers entstehen). Versicherungswert Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert - je nach Vereinbarung der Zeit - bzw. Neuwert - aller versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadenfalles. Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kommt es zur Unterversicherung, d.h. zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme. Die Berechnung erfolgt: Schaden x Versicherungssumme Neuwert (Wiederbeschaffungswert) Als Neuwert ist die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte - der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens – zu verstehen. Eine Entwertung aufgrund des Alters der Sache wird hierbei außer Betracht gelassen. Bei der Neuwertversicherung kommt es immer auf den Neuwert zum Zeitpunkt des Schadenfalles an. Dies führt vor allem im Bereich elektronischer Geräte, die meist einem großen Preisverfall ausgesetzt sind: In fast allen Fällen ist die Entschädigungsleistung geringer als der seinerzeitige Anschaffungswert . Ist der Neuwert höher, so ist der höhere Neuwert zu ersetzen. Zeitwert Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache unter Berücksichtigung des Alters und des Erhaltungszustandes zum Zeitpunkt des Schadens. Neubauwert Beim Neubauwert verhält es sich wie beim Neuwert. Für die Berechnung sind die Aufwendungen für die Wiederherstellung des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens maßgeblich. Keinesfalls darf der Kaufpreis eines Gebäudes als Basis der Versicherungssumme herangezogen werden. Ebenso muss bei der Berechnung des Neubauwertes der Grund und Boden außer acht gelassen werden. Schwierig sind auch die Eigenleistungen, die viele Versicherungsnehmer bei der Errichtung eines Eigenheimes aus Kostengründen investieren, entsprechend zu berücksichtigen. In einem Schadenfall differieren die Kosten durch Fachfirmen vielfach erheblich von den ursprünglichen Errichtungskosten. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

5 Begriffe. refresh. Materialwert
Verkehrswert Der Verkehrswert ist jener Wert, der aufgrund der Lage, des Bauzustandes, sowie unter Berücksichtigung des Ertrages und ohne Anrechnung des nicht versicherten Grund und Bodens bei einem Verkauf zu erzielen ist. Kommt auch bei dauernd entwerteten Gebäuden, wenn das Gebäude nach einem Schadenfall innerhalb von drei Jahren nicht wiedererrichtet wird zur Anwendung. Materialwert Das ist der Preis, der bei Veräußerung des Materials des betreffenden Objektes erzielt hätte werden können (z.B. Abbruch). Maschinen, Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände Zeitwertversicherung. Auf Grund besonderer Vereinbarungen können diese Gegenstände auch zum Neuwert versichert werden. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

6 Begriffe. refresh. Waren Kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung
Bei eigenen Erzeugnissen (z.B. Rohstoffe), gelten als Ersatzwert die Neuerzeugungskosten. Handelsware: als Ersatzwert gelten die Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der ersparten Kosten und ohne Verkaufsgewinn (Einstandspreis). Ausnahme ist die Mitversicherung des Verkaufsgewinnes. In der Regel wird die Verkaufspreisklausel für eigene Erzeugnisse, nicht aber für Handelsware in Betracht kommen. Bei Handelsware kommt sie nur dann in Betracht, wenn der Händler keinen Ersatz beschaffen kann und ihm somit das Verkaufsgeschäft wegen des Verlustes der Ware durch den Schaden entgeht. Bei der so genannten Preisdifferenzklausel (gültig für F, ED und LW) hingegen kann der mangels eines fixen Verkaufs noch nicht erzielte Gewinn in den Ersatzwert einbezogen. Kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung Der Versicherungswert der kaufmännisch-technischen Betriebseinrichtung ist der Neuwert. Der Neuwert sind die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte. Wenn jedoch der Zeitwert weniger als 40% des Neuwertes beträgt erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert. Der Zeitwert wird aus dem Neuwert durch Abzug eines dem zur Nutzung entsprechenden Betrages ermittelt. Wenn die kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung dauernd entwertet ist (dauernd aus dem Betrieb ausgeschieden oder für ihren Betriebszweck nicht mehr verwendbar) erfolgt die Entschädigung zum Verkehrswert. Bauart Die Bauart wird in Bauartklassen eingeteilt: massive Bauweise: Das Gebäude besteht zur Gänze aus Ziegeln, Beton, Stein, ausgemauerten Stahlbetonskeletten oder ähnlichem Riegelbauweise oder Holzleimbauweise; unter anderem Gebäude aus Stahlbetonskeletten mit Außenwänden aus Blech oder brennbaren Baustoffen ausgemauerten Holzriegeln Unterbau gemischt oder aus Holz bedeutet, das Gebäude besteht zur Gänze aus Holz oder Holz mit anderen Baustoffen gemischt (z.B. Fertigteilhäuser). Dachung Als harte Dachung gelten Dächer aus nicht brennbaren Baustoffen wie Ziegeln, Eternit, Schiefer, Beton, Metall, Glas im Stahlrahmen, Asphalt, Presskies, Dachpappe u. ä. Einbauten in der Dachung aus Kunststoff, die z.B. zur Belichtung, Belüftung oder Energiegewinnung (Solaranlagen) dienen, bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht mehr als 10% der Dachfläche betragen. Als nicht harte Dachung gelten alle Dachungen, die den Bestimmungen für harte Dachungen nicht entsprechen, u. a. Holz, Hartfaserplatten, Kunststoffe (PVC und andere), Stroh und Schilfrohr. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

7 Begriffe. refresh. Gebäudebestandteile
Als Basis der Versicherung eines Gebäudes gilt als Versicherungssumme in den meisten Fällen der Gebäudeneuwert. Der Gebäudeneuwert enthält neben dem Neubauwert des eigentlichen Gebäudes auch einige fest mit dem Gebäude und damit diesem eine Einheit bildende Baubestandteile. Dies dient vor allem für die Zuordnung in einem Schadenfall, wenn Inhaltsversicherer und Gebäudeversicherer zusammentreffen. Die Zuordnung trifft jedoch keine Aussage darüber, ob die genannten Anlagen und Einrichtungen in einem Schadenfall auch ersetzt werden. Die versicherten Sachen und deren Ersatzwert werden in den Bedingungen der einzelnen Sparten genannt. Zu diesen Gebäudebestandteilen zählen ... Blitzschutzanlagen für das Gebäude fest eingebaute Trennwände und Raumteilungen, auch andere feste Einbauten, nicht jedoch versetzbare Einbauten fest verlegte Fußböden- und Wandauflagen, Verfliesungen mit dem Gebäude fest verbundene Treppen und Leitern, auch außen angebrachte mit dem Gebäude fest verbundene Fahnenstangen elektromechanisch betriebene und/oder elektrisch beheizte Tore in den Einfriedungen- auch Schranken- samt ihren Betätigungs- und/oder Heizelementen gemauerte Öfen zur Erzeugung von Ziegeln, Steingut, Porzellan u. dgl. gemauerte Selchen, sowie sie einen konstruktiven Bestandteil der Gebäude bilden Geschäftsportale, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeinhabers befinden Bei Wohngebäuden und gleichgestellten Gebäuden (Wohnheimen, Kinder-, Jugend-, Studenten-, Altenwohnheimen u. dgl.) gelten noch die folgenden Sachen als Baubestandteile, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeinhabers befinden Elektroinstallationen samt dazugehörigen Messgeräten, jedoch ohne Beleuchtungskörper und ohne elektrische Verbrauchsgeräte Gasinstallationen samt dazugehörigen Messgeräten, jedoch ohne Gasverbrauchsgeräte Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und –entsorgungsanlagen samt dazu-gehörigen Messgeräten, Armaturen, Pumpen, Filteranlagen und Zubehör Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Aufzüge Darüber hinaus gehören noch die folgenden Sachen als Gebäudezubehör zum Bauwert eines Gebäudes, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeinhabers befinden: Elektroherde, Elektroboiler und Elektro- Durchlauferhitzer;. Gasherde und Gasdurchlauferhitzer Markisen, Rollos, Innenjalousien, Karniesen, Balkonverkleidungen, Antennenanlagen Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Müllentsorgungsanlagen; Garageneinrichtungen; Bei Miet-, Eigentums- und Genossenschaftswohnhäusern auch: Einrichtungen von Wasch- und Trockenräumen Geräte zur Reinigung /Wartung Beleuchtungskörper für Außenbeleuchtung und allgemein genutzte Räume. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

8 Begriffe. refresh. Aufräumungskosten Abbruchkosten Feuerlöschkosten
Unter diesen sind verstehen: Die dem Versicherungsnehmer zur Last Fallendes für Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes und nicht mehr verwendbarer Rest bis zur nächsten geeigneten Ablagerungsstätte sowie die versicherten Sachen. Anmerkung: Schadenstätte ist nicht zwingend ident mit dem Versicherungsort. Der Begriff Schadenstätte ist weiter gefaßt. Am Beispiel einer Explosion könnte es sein, daß Teile der versicherten Sachen in einem größeren Umfeld zu finden sind, als es der Versicherungsort beschreiben würde. Die Kosten der Aufräumung treffen aber den Versicherungsnehmer. Abbruchkosten Unter diesen sind die Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen gebliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen. Feuerlöschkosten Unter diesen sind die Aufwendungen zu verstehen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, sowie sie sich auf versicherte Sachen bezogen haben. Rettungskosten Dazu zählen Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte. Diese Kosten werden unabhängig der eigentlichen Entschädigung für die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sache geleistet. Bewegungs- und Schutzkosten Das sind Kosten, die dadurch entstehen, daß zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, insbesondere sind das Kosten für De- und Remontage von Maschinen oder Einrichtungen sowie für Durchbruch, Abriß oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen. Demontage- und Remontagekosten siehe Bewegungs- und Schutzkosten Entsorgungskosten Das sind Kosten für die Intersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. Reinigungs- und Abdeckkosten Aufwendungen zur Schlußreinigung an den versicherten Sachen und Aufwendungen zur Vermeidung von Verunreinigungen oder Verschmutzungen an den versicherten Sachen. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

9 Begriffe. refresh. Sachverständigenverfahren
In jedem Schadenfall kann es zu unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe der angemessenen Entschädigung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommen. Für derartige Fälle, bei denen es zu Einigung zwischen den Vertragspartnern kommt, haben die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung ein Verfahren zur Einigung vorgesehen. Man nennt dieses Verfahren Sachverständigenverfahren. Jeder Vertragspartner kann verlangen, daß die Schadenshöhe durch Sachverständige festgestellt wird. Jeder Vertragsteil wählt dann einen Sachverständigen und die-se wählen einen Dritten als Obmann (kann man sich auf einen Obmann nicht einigen, so wird dieser durch das örtlich zuständige Bezirksgericht bestimmt). Beide Sachverständigen reichen dann das Ergebnis ihres Feststellungsverfahrens gleichzeitig bei beiden Vertragspartnern ein. Weichen die Feststellungen voneinander ab, dann entscheidet in diesen strittigen Punkten der Obmann, und zwar innerhalb der von beiden Sachverständigen angegebenen Grenzen. Jeder Vertragspartner trägt die Kosten seines Sachverständigen allein, jene des Obmanns je zur Hälfte. Die Feststellungen der Sachverständigen sind für die Leistung des Versicherers bindend, wenn nicht nachgewiesen wird, daß sie von der wirklichen Sachlage offenbar erheblich abweichen. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

10 Versicherungsarten. Merkmale einer Bündelversicherung
Bei einer Bündelversicherung werden mehrere rechtlich selbständige Versicherungsverträge in einer Polizze zusammengefaßt, wobei jeder dieser Sparten eigene Versicherungsbedingungen zugrunde liegen (z. B. Eigenheim-, Wohnhaus- Gewerbe- oder Betriebsversicherung). Der Vorteil : Von dieser Art der Versicherung liegt dar-in, daß die einzelnen Versicherungsgesellschaften zu-meist zusätzliche Leistungen und Rabatte gewähren wenn mehrere Sparten abgeschlossen werden. Der Nachteil: Die Kündigung einzelner Sparten (z. B. Schadenkündigung durch den Versicherer) ist möglich. Die Prämien werden in der Bündelversicherung auf der Polizze separat ausgewiesen. Merkmale einer kombinierte Versicherung Bei einer kombinierten Versicherung werden mehrere Risiken in einem Vertrag zusammengefaßt und gilt auch nur ein Bedingungswerk (z. B. Haushaltsversicherung). Der Nachteil: Die Auswahl der versicherten Gefahren nur sehr eingeschränkt möglich ist. Es wird auf der Polizze nur eine Prämie ausgewiesen. Eine Kündigung erfolgt für den gesamten Vertrag. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

11 Gewerbebündel. Grundsätzliches.
Gewerbe- oder Betriebsbündelversicherung im Allgemeinen Können für alle Büro-, Handels- und Gewerbebetriebe abgeschlossen werden, die in den jeweiligen Versicherungstarifen im Gefahrenklassenverzeichnis angeführt sind und für die keine Annahmebeschränkungen gelten. Wählbare Versicherungssparten (generell) Gewerbebündelversicherungen können sowohl für Gebäude als auch für den Inhalt (Einrichtung, Waren, etc.) abgeschlossen werden. Folgende Sparten können beispielsweise versichert werden: Feuer Hagel Sturm Leitungswasser Einbruchdiebstahl Glasbruch Haftpflicht (Haus- und Grundbesitz; Betriebshaftpflicht) Elektrogeräte Kühlgut Krankenschein (für Ärztebündel) Rechtsschutz All-Risk Transport Anmerkung zur All-Risk-Versicherung: Zur All-Risk-Versicherung ist anzumerken, daß diese Sparte einen umfassenden Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren der Sachversicherung bietet. Nicht der Kunde muss die Ursache eines ersatzpflichtigen Schadens beweisen, sondern der Versicherer den Nachweis eines vereinbarten Ausschlusses führen (Umkehr der Beweislast). Ein Vorteil der All-Risk-Versicherung ist, daß auch bei Vertragsabschluß noch nicht erkennbare Risiken versichert sind. Dieses Entwicklungsrisiko liegt voll beim Versicherer. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, daß bei jedem Schaden ein Selbstbehalt zum Tragen kommt Risiken versichert sind. Dieses Entwicklungsrisiko liegt voll beim Versicherer. Der Vollständigkeit halber muß erwähnt werden, daß bei jedem Schaden ein Selbstbehalt zum Tragen kommt. Grundsätzlich: Die All-Risk-Versicherung ersetzt die bisherigen Sachversicherungspolizzen und deckt alle Sachschäden (inkl. der konventionell versicherbaren Sachschäden) mit Ausnahme der taxativ angeführten Ausschlüsse. In dieser Form der All-Risk- Versicherung sind die klassischen Sachsparten nicht mitversichert. Vielmehr setzt die All-Risk-Deckung auf diesen auf und versichert alle anderen Sachschäden mit Ausnahme der taxativ angeführten Ausschlüsse. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

12 Gewerbebündel. Grundsätzliches.
Sicherheitsvorschriften Die vom Versicherer vorgegebenen Sicherheitsvorschriften (Obliegenheiten) finden sich in den Zusatzbedingungen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Übersicht über die wichtigsten Deckungserweiterungen Nebenkosten Entsorgungskosten für Sondermüll inkl. kontaminierten Erdreichs Wiederherstellungskosten für Akten, Pläne, Datenträger, Reproduktionshilfsmittel Bargeld Je nach Versicherungsgesellschaft und Menge des Bargeldes kann dieses zusätzlich versichert werden (freiliegend, in versperrten Möbeln oder im Safe) Kraftfahrzeuge: Kraftfahrzeuge können sowohl am Versicherungsort (im Gebäude oder am Grundstück) oder auch außerhalb (gegen Feuer) versichert werden Beraubung Kassenbotenberaubung Schloßänderungskosten Um den konkreten Bedarf für einen zu versichernden Betrieb zu ermitteln, ist eine umfangreiche Risikoanalyse erforderlich. Hilfreich dabei sind Analyse- oder Summenermittlungsbogen, sowie ein ausführliches Analysegespräch mit dem inklusive Betriebsbesichtigung. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

13 Betriebsbündel. Allgemein.
Im Wesentlichen geht es um die Zuordnung der zu versichernden Sachen zu den Gruppen Betriebsgebäude bzw. Wohn- und Betriebsgebäude mit sämtlichen Baubestandteilen und Nebengebäuden Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung: dazu zählen sämtliche Maschinen, Einrichtungen und Anlagen, die zur Führung des Betriebes notwendig sin d. Auch Außenanlagen, Firmenschilder, Container, Kfz ohne behördliche Zulassung, etc. Waren und Vorräte; das sind fertige Produkte und Handelswaren bzw. Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe, um ein Produkt zu erzeugen oder zu vertreiben Sonstige Sachen; darunter versteht man alle anderen Versicherungswerte, die eben nicht den vorgenannten Sammelbegriffen zuzuordnen sind, wie KFZ mit behördlicher Zulassung Geld- und Geldeswerte, Krankenscheine, Briefmarken, etc. Diverse Gebrauchsgegenstände von Beschäftigten Datenträger inkl. Daten, Modelle, Formen, Schnitte, Druckplatten, etc. Spezielle Sparten bzw. Zusatzdeckungen wie z.B.: Glasbruch Feuer-Betriebsunterbrechung Total-Betriebsunterbrechung Einbruchdiebstahl, (Raub, Botenberaubung) Kühlgut Maschinenbruch EDV Betriebshaftpflicht Rechtsschutz Um den konkreten Bedarf für einen zu versichernden Betrieb zu ermitteln, ist eine umfangreiche Risikoanalyse erforderlich. Hilfreich dabei sind Analyse- oder Summenermittlungsbogen, sowie ein ausführliches Analysegespräch mit dem inklusive Betriebsbesichtigung. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

14 Betriebsbündel. Allgemein.
Musterfragebogen des VVO (Quelle: IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

15 Betriebsbündel. Allgemein.
Checkliste für das Risk-Management Betriebszweck: Als Grundlage dient die Gesamtversicherungssumme (Summenermittlungsbogen). Die Vertragsergänzungen werden in den Teilsparten extra genannt. Formular für: Feuerversicherungssumme für Inhalt Gesamt-Versicherungssumme Mitversicherung von Gebäuden, inkl. Grund- und Kellermauern (betriebliche Belegfläche des Gebäudes) Vorsorgeversicherung Aufräumungs-, Abbruch-, Isolierungs- und Feuerlöschkosten, De- u. Remontagekosten Erstes Risiko Sondermüll 1. Risiko Bargeld, Wertpapiere, Brief- und Stempelmarken 1. Risiko Datenträger (Geschäftsbücher, Akten, Pläne u.dgl.) 1. Risiko Reproduktionsmittel (Muster, Modelle, Werkzeuge und dgl.) 1. Risiko Kraftfahrzeuge Inhalt von Tanks Außenversicherung von Waren und Einrichtungen Einbruchdiebstahlversicherung (bewohnt / unbewohnt) Bruchteilversicherungssumme Reproduktionsmittel (Muster, Modelle, Werkzeuge u. dgl.) 1. Risiko Bargeld, Wertpapiere, Brief- u. Stempelmarken auf 1. Risiko in Behältnis (Kassentype, falls vorhanden) Beraubungsschäden innerhalb der versicherten Räumlichkeiten auf 1.Risiko (Empfehlung Tageslosung) Wiederherstellungskosten von Datenträgern auf 1. Risiko Warenautomaten samt Inhalt Waren in Schaukästen und Vitrinen Vandalismusschäden Kassenboten-Beraubungsversicherung Versicherungssumme unter Berücksichtigung der Tageslosung sowie Lohn- und Gehaltszahlungen Berücksichtigung von Fahrverkäufern Inkassanten und Tankwarte (Betriebsareal) Quelle: IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

16 Betriebsbündel. Allgemein.
Die Glasbruchversicherung Mögliche Varianten sind: Gebäudeneubauwert lfm. :ebenerdig, Obergeschoß, Innenverglasung Neuverglasungskosten inkl. Beschriftungskosten separate Versicherung für Reklameanlagen an anderen Standorten Neonanlagen Glasdächer, Plexiglaskuppeln Kunstverglasungen Glasbausteine Mitversicherung von Gewalttätigkeit bei öffentlichen Ansammlungen oder Kundgebungen Notverglasung Die Leitungswasserversicherung Inhaltversicherung (Bruchteilversicherung möglich) Mitversicherung von Gebäuden Zuleitungsrohre am Grundstück in lfm Wiederherstellungskosten von Datenträgern auf Erstes Risiko Mitversicherung von Schäden durch austretenden Dampf Mitversicherung der Fehlauslösung von Sprinkleranlagen Solaranlagen Bodenheizung (wie viel % des Gebäudes) Haftpflichtversicherung Bruttolohnsumme; Gesamtumsatz Auslandsschäden (Export-Umsatzanteil) Be- und Entladerisiko Verschmutzung von Erdreich und Gewässern Tankanlagen Fassungsvolumen in Liter (unterirdisch - oberirdisch) Bauherrenhaftpflichtversicherung Verwahrung von beweglichen Sachen Tätigkeit an unbeweglichen Sachen Arbeitnehmergarderoben - Anzahl der Arbeitnehmer eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern oder Besuchern Haus- und Grundstückhaftpflicht bei vermieteten Räumlichkeiten Erweiterte Produkthaftpflicht (darauf entfallender Umsatz) Allmählichkeitsschäden reine Vermögensschäden Mietschäden für Feuer- oder LW-Schäden Quelle: IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

17 Betriebsbündel. Allgemein.
Sturmversicherung Inhaltsversicherung Mitversicherung von Gebäude Vorsorgeversicherung Aufräumungs- und Abbruchkosten:1. Risiko Antennenanlage Plexiglaskuppeln, Glasdächer, Firmenschilder, Reklameanlagen (wenn keine Glasdeckung) Umzäunung, Laternen, Fahnenstangen Solaranlagen Die Rechtsschutzversicherung Betriebsrechtsschutzversicherung Kfz-Rechtsschutz Haus- und Grundbesitzrechtsschutz Die Computerversicherung / Elektronikversicherung Computer-Sachversicherung Computer-Mehrkostenversicherung (1. Risiko) Informationsverlust- und Datenträgerversicherung (1. Risiko) Computer-Missbrauchversicherung (1. Risiko Die Elektrogeräteversicherung / Elektronikversicherung Gesamtversicherungssumme für kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen, bis maximal € ,67 für kaufmännische und technische Betriebseinrichtung Maschinen, deren Neuwert € ,83 überschreiten, müssen einzeln versichert werden) Die Transportversicherung LKW Pauschalversicherung für Inlandstransporte Export- und Import von Waren (Lieferkonditionen) Quelle: IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

18 Betriebsbündel. Allgemein.
Feuerversicherung In der Handel – und Gewerbeversicherung unterscheiden wir auf Grund der Betriebsart und der Betriebsgröße 2 Tarife: Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechung für kleingewerbliche Anlagen und Waren (Tarif V des Versicherungsverbandes) Feuer – und Feuerunterbrechungsversicherung für gewerbliche Anlagen und Industrie („TIG“ = Tarif für Industrie und Gewerbe) Besonderheiten in der gewerblichen Feuerversicherung sind: Prämiennachlässe für bestimmte Sicherheitseinrichtungen …selbstauslösende Brandmeldeanlage mit Anschluß an die Feuerwehr oder ständig besetzte Stelle …selbststätigen Löscheinrichtungen (z.B.: Sprinkleranlagen) Bereits erwähnt wurde die Möglichkeit einer Stichtagsversicherung für wechselnde Vorratsbestände. Damit ist gemeint, daß Vorräte zu dem jeweiligen Wert versichert sind, der sich zwischen einer bestimmten Grundversicherungssumme und Höchstversicherungssumme ergibt. Der Versicherungswert ist vom Versicherungsnehmer in regelmäßigen Zeitabständen zu melden. Der Vorteil ist eine günstigere Prämienkalkulation. Feuer – Betriebsunterbrechungsversicherung Steht ein Betrieb nach einem Feuerschaden ganz oder nur zum Teil still, sind auch während dieser Betriebsunterbrechung weiterhin die fixen Kosten (Gehälter, Miete usw.) zu bezahlen. Ebenso kann nur eingeschränkt oder gar nicht produziert oder verkauft werden. Hier liegt die große Bedeutung der Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Feuer-Betriebsunterbrechung ersetzt angefallene fixe Kosten und entgangenen Gewinn Tarifierungskriterien sind: Versicherungssumme auf Basis buchhalterischer Werte oder (bei Kleinbetrieben) ein Prozentsatz der Gesamt-FE- Versicherungssumme Festlegung der Haftungszeit – ausgehend von 12 Monaten reduziert bis zu 3 Monaten TOTAL – BU …ersetzt den Schaden nach Unterbrechung des Betriebes durch Feuer Einbruch-Diebstahl Leitungswasser Sturm BUFT Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige gibt finanziellen Schutz nicht nur nach Sachschäden, sondern auch bei Betriebsunterbrechung auf Grund einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne. Maschinenbruch-Betriebsunterbrechungsversicherung Diese deckt Betriebsunterbrechungsschäden nach einem versicherten Maschinenbruchschaden IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

19 Betriebsbündel. Allgemein.
Einbruchdiebstahlversicherung Versicherte Sachen Versichert ist grundsätzlich die gesamte kfm. techn. Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Hier kommt es meist zu differenten Einstufungen im Gefahrenklassenverzeichnis, da ja das Diebstahlrisiko für Produkte und Waren bei vielen Betrieben ungleich höher ist als bei der Einrichtung. Sind in einer Geschäftsräumlichkeit Waren unterschiedlicher Klassifizierung vorhanden, wird nach der höchsten Warenklasse tarifiert. Bruchteilversicherung Da sehr viel Betriebsinhaber davon ausgehen, daß nicht alles gestohlen werden kann, besteht die Möglichkeit einer Bruchteilversicherung. Auf Basis des Vollwerts kann ein gewisser Prozentsatz (Bruchteil) vereinbart werden. Für diese Einschränkung der Versicherungssumme wird ein entsprechender Nachlaß (Bruchteilnachlaß) gewährt. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung. Beispiel: Die Vollwertsumme für Einrichtung und Waren beträgt EUR ,--. Als Bruchteil werden 30 Prozent vereinbart. Die Bruchteilversicherungssumme beträgt daher EUR ,--. Die Prämie ergibt sich durch die Nachlaß-Staffel im ED-Tarif. Zuschläge und Nachlässe Für jene Versicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (dies ist dann der Fall, wenn das Gebäude insgesamt mehr als 40 Tage im Jahr unbewohnt ist) werden Zuschläge berechnet. Für bestimmte vorhandene Sicherungen gibt es Nachlässe: Z.B.: Mechanischer Außenschutz Alarmanlage Durchbruchhemmende Verglasung Ausreichende Beleuchtung Bewachung durch Bewachungsdienst Besondere Risiken werden durch eigene Positionen erfaßt, auch dazu einige Beispiele: Waren bei Ausstellungen, Messen und Museen Sachen in Bauhütten und versperrbaren Räumen in Rohbauten sowie Tankstellen, Verkaufs- und Markthütten Sachen in Schaukästen, Vitrinen und Automaten, die sich außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten befinden Datenträger und die darauf befindlichen Daten auf Erstes Risiko Kosten für Schloßänderungen bei Zentralschlüsselanlagen nach Schlüsselverlust nicht bei allen Versicherern IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

20 Betriebsbündel. Allgemein.
Geld- und Geldeswerte Die Versicherung von Bargeld, Valuten, Wertpapiere aller Art, Brief- und Stempelmarken und sonstigen Wertsachen stellt in der gewerblichen Versicherung ein besonderes Risiko dar. Eine genaue Erfassung in separaten Positionen ist unbedingt notwendig. Dazu ist dem VN auch eine Dokumentation der Wertsachen zu empfehlen, um im Versicherungsfall die Ermittlung der Schadenhöhe zu erleichtern. Grundsätzlich richtet sich Tarifierung nach dem Sicherheitsgrad des Aufbewahrungsbehältnisses. Das heißt, je besser ein Safe, Geldschrank oder Mauersafe abgesichert ist, um so höher können die darin aufbewahrten Werte versichert werden. Und die Prämie ist entsprechend günstiger. Dazu gibt es ein umfangreiches Kassenverzeichnis. Beraubungsversicherung Die Beraubungsversicherung kann abgeschlossen werden für Diebstähle durch „Androhung oder Anwendung von Gewalt“ innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten bzw. auf dem Versicherungsgrundstück gegen VN, Dienstnehmer oder Dritte außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten als Botenberaubungsversicherung für den Geldboten während des Dienstweges in einem örtlichen Geltungsbereiches. Diese Risiko kann erweitert werden auf Beraubung im Ausland in Zusammenhang mit Unfällen oder einer Hilfeleistung sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, etc. Glasbruchversicherung Grundsätzlich kommt der so genannte „Reparaturkostentarif“ oder „Flächentarif“ zur Anwendung. D.h. die Bestimmung der VS erfolgt auf Grund der Scheibengröße, Glasstärke / -dicke und Art des Glases. Ersetzt werden die ortsüblichen Reparaturkosten, d.h. es müssen auch sonstige Material-, Lieferungs- und Arbeitskosten in der VS beinhaltet sein. Einfacher und mittlerweile auch häufiger angeboten ist die Tarifierung auf Laufmeterbasis oder über eine Pauschal VS auf Basis des Gebäude -Neubauwertes. Zusatzdeckungen – meist prämienpflichtig - sind: Notverglasungskosten Kosten für die Beseitigung u. die Wiederanbringung von Hindernissen – geklebte Kanten, Ventilatorbohrloch; gebogene, bemalte Scheiben Versicherung einer einzelnen Scheibe bei einem Portal mit mehreren Gläsern Mitversicherung von Entsorgungskosten (Behandlung von zerbrochenen Scheiben als Sonderabfall) Ebenso gibt es Sondertarife zur Versicherung Blei-, Messing- und Kunstverglasungen, für Plexi- oder Acrylglas, Treib- oder Gewächshäuser, Neonröhren und Firmenschildern. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

21 Betriebsbündel. Allgemein.
Leitungswasserversicherung Auch in der LW-Versicherung nach Handel- und Gewerbe-Tarif sind die spartenspezifischen Grundsätze anzuwenden. Ausgehend von der Grunddeckung mit den Erweiterungsmöglichkeiten Korrosionsschäden Rohrersatz bis 15 Meter Dichtungs- und Verstopfungsschäden Schäden an Armaturen muss bei der Bestandsaufnahme auf spezielle betriebliche Erfordernisse geachtet werden. Wie in der „Musteranalyse“ ersichtlich, geht es u. a. um die Mitversicherung von Solaranlagen Fehlauslösung von Sprinkleranlagen Fußbodenheizung Mitversicherung von Zu- / Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren in gemieteten Geschäfts- und Betriebsräumlichkeiten Wiederherstellungskosten von Datenträgern usw. Tariflich wird unterschieden, worum es sich handelt, also ... industrielle bzw. gewerbliche Objekte oder Büros, Hotels, Fremdenbeherbergungsbetriebe, Kuranstalten, Krankenhäuser, Bäder. Bruchteil- und Stichtagsversicherung Auch eine Bruchteilversicherung (Regelungen wie in der ED-Versicherung) kann vereinbart werden. Obliegenheiten Eine für viele Betriebe wesentliche Obliegenheit wollen wir an dieser Stelle nochmals anführen: Waren unter Erdniveau müssen mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Sturmversicherung Die wesentlichsten Merkmale beim tariflichen Aufbau ist der notwendige Einschluß in den Versicherungsschutz von: Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller Art, auch Lichtkuppeln Außenanlagen aller Art, z. B. Firmenschilder, Werbeanlagen, etc., ... Bewegliche Sachen im Freien oder auf dem Transportweg IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

22 Betriebsbündel. Allgemein.
Maschinen und Geräteversicherung Die Handel- und Gewerbeversicherung unterscheiden hier nach Art und Funktion der zu versichernden Maschinen und Geräte. Es gibt Tarife und Bedingungen bzw. Produkte für: Elektrogeräte (z.B. Geschirrspüler, Radioanlagen, etc.) Elektronisch gesteuerte Geräte bzw. Maschinen (z.B. Telefonanlagen, diverse Steuerung- und Datenverarbeitungsanlagen, Meß- und Regeltechnik EDV-Geräte (Computer, Drucksysteme, etc) Mechanisch funktionierende Maschinen, Apparate und Einrichtungen Bei der Definition der versicherten Gefahren können zunächst einige gemeinsame Risiken beschrieben werden: Versichert ist die unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung bzw. Zerstörung oder Verlust durch: Material- und Herstellungsfehler Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit Indirekte Blitzschlagschäden mechanisch einwirkende Gewalt Implosion Dazu ist bei einigen Varianten bereits mitversichert oder kann vereinbart werden: Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung Glasbruch Brand, Blitzschlag, Explosion Elemantarereignisse (Sturm, Hochwasser, etc. ) Wasserschäden aller Art Ausschlüsse Auch bei den nicht versicherbaren Schäden gibt es viele gemeinsame Punkte: Zerkratzen, Verschrammen bei Versicherungsabschluß schon bestehende Fehler Ersatzleistungen, die durch eine bestehende Händlergarantie abgedeckt sind innere Unruhen, Streik, Krieg etc. natürliche Abnützung, Transportschäden dauernde Witterungseinflüsse Erdbeben, nukleare Ereignisse oder bereits bei Lieferung bestehende Mängel Diese werden durch spartenspezifische Ausschlüsse noch ergänzt. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

23 Betriebsbündel. Allgemein.
Versicherungssumme und Entschädigung Um die Versicherungssumme zu ermitteln, wird üblicherweise der Neuwert herangezogen. Hinweis: Die Entschädigungsleistung ist unterschiedlich geregelt. Ob Kosten für neuwertige Ersatzleistung bzw. Reparatur oder auf Basis des Zeitwerts vom übernommen werden, ist im Tarif festgelegt und oft auch vom Alter des Gerätes abhängig. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

24 Betriebsbündel. Allgemein.
Betriebshaftpflichtversicherung Die Basis für eine Betriebshaftpflichtversicherung bilden die AHVB (Allgemeine Haftpflicht - Versicherungsbedingungen). Im Abschnitt A der EHVB (Ergänzende Haftpflicht – Versicherungsbedingungen) finden sich in „Allgemeine Regelungen für alle betrieblichen Risiken“. Damit wird für alle Betriebshaftpflicht - Versicherungen ein Standardschutz festgelegt. Benötigt also ein Betrieb darüber hinaus noch spezifische Deckungen, so sind diese im Abschnitt B der EHVB als „spezielle Betriebsrisiken“ beschrieben. Zur Grunddeckung in der Betriebshaftpflichtversicherung (lt. Verbandstarif) zählen: das Risiko aus der Innehabung und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Maschinen, Betriebseinrichtung, Geräte, nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wie z.B.: Hubstapler, etc. ) das Risiko aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die ausschließlich dem versicherten Betrieb dienen (Produktionsstätten, Büros, Lagerräume, Schauräume, Verkaufslokale etc., ...), ausschließlich für Wohnzwecke des VN benützt werden (gilt nur für „Einzelbetriebe“ und nicht bei Gesellschaften, etc.)sowie von Dienstwohnungen und Wohnhäusern für Leiter und Mitarbeiter des versicherten Betriebes (Abschnitt B, Haus-/Grundbesitz-Haftpflicht findet Anwendung) aus diversen Risiken, die nicht unmittelbar mit der versicherten Tätigkeit zu tun haben, wie z.B.: aus der Vorführung von Produkten auch außerhalb der Betriebsgrundstücke, Führungen im eigenen Betrieb, Teilnahme an Ausstellungen und Messen, Betriebsveranstaltungen das Risiko aus der nicht-gewerbsmäßigen (nicht auf die Erzielung von Einkünften gerichtet) Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten der Bestand und Betrieb von Sozialeinrichtungen für die Arbeitnehmer, wie Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kindergärten, Betriebssportgemeinschaften und Ähnliches, und zwar auch dann, wenn diese Einrichtungen durch betriebsfremde Personen benützt werden; das Produkthaftpflichtrisiko = Risiko, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die durch Mängel eines vom versicherten Betrieb gelieferten Produktes oder einer vom versicherten Betrieb geleisteten Arbeit entstanden sind Reklameeinrichtungen, auch außerhalb des Versicherungsgrundstückes das Risiko einer Werksfeuerwehr somit wird der Deckungsumfang, wie er im „speziellen Betriebsrisiko Werksfeuerwehr“ Abschnitt B, EHVB, beschrieben ist, übernommen das Risiko aus dem erlaubten Besitz und dienstlichen Gebrauch von Hieb- Stich- und Schußwaffen (ausgeschlossen der Waffengebrauch zu Jagdzwecken) das Risiko aus medizinischer Betreuung der Arbeitnehmer = ärztliche Haftpflicht aus der Tätigkeit im Betrieb das Risiko Tierhaltung für betrieblich Zwecke (z.B.: Wachhund) der Deckungsumfang aus Abschnitt B, Tierhalterhaftpflicht, EHVB findet Anwendung Betriebsveranstaltungen IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

25 Betriebsbündel. Allgemein.
Mitversicherte Personen der/die gesetzliche(n) Vertreter des VN und Personen, die zur Leitung oder Aufsicht im Betrieb angestellt sind darüber hinaus Personen mit Leitungsfunktion im versicherten Betrieb wie Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter alle übrigen Arbeitnehmer für Schäden, die sie in ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen (ausgenommen sind Personenschäden aus Arbeitsunfällen nach dem Sozialversicherungsgesetz ) Familienangehörige des VN, die im Betrieb – auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses – mittätig sind In der Standarddeckung sind nur in Österreich eingetretene Schadenereignisse versichert, eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss vereinbart werden. Wichtige Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes Die Deckungserweiterungen in der Betriebshaftpflichtversicherung sind sehr zahlreich und für manche Betriebe unumgänglich. Auch ist es häufig notwendig, einen Ausschluß lt. Art. 7 der AHVB wieder aufzuheben, damit keine Deckungslücke besteht: Einige Möglichkeiten: Auslandsdeckung Be- und Entladeschäden: deckt Schäden an fremden Fahrzeugen im Zuge von Be- und Entladevorgängen; (abweichend vom „Tätigkeitsausschluß“). Schäden an gemieteten Räumlichkeiten Gewerbsmäßige Vermietung von Maschinen, Geräten, Sportartikeln, Videos, etc. (in der Standarddeckung ist nur die nicht- gewerbsmäßige Vermietung versichert) Verwahrung von beweglichen Sachen; gilt nur für bestimmte, vom VN in Verwahrung genommene Sachen (hebt teilweise den „Verwahrungsausschluß“ auf) Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen: unbewegliche Sachen sind insbesondere Gebäude samt allem, was damit fest verbunden ist; (hebt den „Tätigkeitsausschluß“ hinsichtlich unbeweglicher Sachen auf) Reine Vermögensschäden Arbeitnehmergarderoben: gilt nur für Sachen in versperrten Garderoben; (hebt den „Verwahrungsausschluß“ auf, gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen) Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern: nur auf bewachten Betriebsparkplätzen Versicherung von Umweltsachschäden: Voraussetzung ist ein „Störfall“, also ein plötzliches technisches Gebrechen oder menschliches Versagen; (in der Standarddeckung – Art. 6 AHVB – sind nur Personenschäden durch Umweltstörung versichert IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

26 Betriebsbündel. Allgemein.
Deckungserweiterungen für spezielle Betriebsarten Garagen, Servicestationen, Tankstellen mit Servicetätigkeiten: Schäden an Fahrzeugen (abweichend vom „Verwahrungs-“ und Tätigkeitsausschluss) Tankstellen ohne Servicetätigkeiten: Schäden an Fahrzeugen – wie oben, Kfz-Werkstätten: Schäden an Kundenfahrzeugen außerhalb der Betriebsstätte Fremdenbeherbergung: Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge“. Die Berechnung der Prämie Tarifierungsgrundlage bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist: Die Größe des versicherten Betriebes (Höhe der Lohnsumme, Umsatz) Die Art der Tätigkeiten (welche Produkte erzeugt oder handelt der versicherte Betrieb, welche Dienstleistungen bietet der Betrieb an) Beispiele: „Fleischhauerei“, „Erzeugung von Betonfertigteilen“, „Erzeugung von Tierfutter“, „Bauunternehmen“, „Handel mit Baumaterial“, „Hotelbetrieb“, „Installateur für Heizungs- und Klimatechnik“, „Kfz-Werkstätte“, "Kfz-Werkstätte und Handel mit Kfz“, „Handel mit Fenstern inklusive Montage“, „Zimmereibetrieb“ Zusatzdeckungen bei manchen Betrieben ist auch ein Umweltrisiko zu berücksichtigen Die zur Prämienberechnung herangezogene Lohnsummen- bzw. Umsatzwerte sind veränderliche Größen. Daher erfolgt eine (manchmal) jährliche Prämienregulierung, die den geänderten Verhältnissen Rechnung trägt. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

27 Rechtsschutzversicherung.
Nutzen einer Rechtsschutz-Versicherung Wir Bürger des Staates sind mit einer Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammenleben regeln. Das bereits im Kapitel „Haftpflicht“ angesprochene Schadenersatzrecht im ABGB ist ja nur eine von vielen Einzelbestimmungen, mit denen wir im Alltag – der ein mehr, der andere weniger – in Berührung kommen. Einige Beispiele: Strafrecht Verkehrsrechtliche Regelungen wie KFG, KHVG, FSG, StVO Vertragsrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht Mietrecht Erb- und Familienrecht etc. Kommt es zu einem Rechtsstreit, so ist das meistens mit einem sehr hohen, nicht kalkulierbaren Kostenrisiko verbunden. Einerseits ist man auf die Hilfe von Experten angewiesen, andererseits ist nicht vorhersehbar, wie lange ein Verfahren bis zum Urteil dauert. Auch organisatorisch ist bei der Wahrnehmung von Rechtsinteressen einiges zu beachten, wobei auch hier die Betroffenen überfordert bzw. auf Unterstützung von Spezialisten angewiesen sind. Die Rechtsschutzversicherung bietet einen umfangreichen finanziellen und organisatorischen Schutz, damit ein Versicherter mögliche Gerichtsprozesse oder einem außergerichtlichen Verfahren entspannt entgegen sehen kann. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

28 Rechtsschutzversicherung.
Aufbau der Bedingungen Die Rechtschutzversicherung wollen wir an Hand der Bedingungen des Versicherungsverbandes (ARB 1994) betrachten. Wie in der Haftpflichtversicherung ist auch in dieser Sparte der Bedingungstext zweigeteilt. Gemeinsamen Bestimmungen beschreiben den Versicherungsschutz und beinhalten generelle Regelungen. In den Besonderen Bestimmungen wird, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Deckungsumfang zu den versicherbaren Risikobereichen beschrieben. Gemeinsame Bestimmungen Die RS-Versicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers (VN) und übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Der Artikel 6, Pkt. 6 beschreibt, welche Kosten übernommen werden: Gebühren und Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen Kosten für Rechtsanwalt und andere berufsmäßige Parteienvertretung, auf Basis des Rechtsanwaltstarifes und der Autonomen Honorar-Richtlinien Verfahrenskosten bei Gerichten und Verwaltungsbehörden im Zivilprozeß: Kosten des Gegners, sofern der VN zur Zahlung verpflichtet wird bei Verfahren im Ausland die Reisekosten, wenn das Erscheinen des VN als Beschuldigter oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sein Erscheinen angeordnet ist. (Höhe der Kostenübernahme: siehe Bedingungen) Kosten einer Strafkaution im Ausland - als Vorschuß, um vorläufig von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben; Rückerstattung innerhalb von 6 Monaten Der RS-Versicherer hat bedingungsgemäß die Möglichkeit, außergerichtliche Maßnahmen zu treffen (Kostenübernahme meist mit 1% der VS eingeschränkt), Gemeinschaftsklagen oder Musterprozesse zu führen Auch dafür werden die Kosten übernommen. Es ist ebenso der Abschluß eines Vergleichs möglich. Es ist allerdings die Zustimmung des Versicherers einzuholen. In den meisten Unternehmenstarifen werden darüber hinaus auch noch Kosten übernommen für Mediation (außergerichtliches Schlichtungsverfahren) Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) Exekutionsverfahren Hinweis: Kosten des Strafvollzugs und Strafen selbst werden nicht bezahlt! IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

29 Rechtsschutzversicherung.
Versicherungssumme Für alle angeführten Leistungen steht die Versicherungssumme einmal pro Schadenfall zur Verfügung. Diese beträgt im Jahr derzeit in der Regel € ,- (allerdings gibt es auch hier unterschiedliche Regelungen am Markt). Erfolgsaussicht Der Versicherer hat im Zivilverfahren das Recht, die Erfolgsaussicht eines Verfahrens zu prüfen. Bei Strafverfahren sowie in den Kategorien Beratungs- und Führerschein-RS gibt es keine Prüfung der Erfolgsaussichten. Somit werden Kosten dann übernommen, wenn die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt oder sonstige Parteienvertretung frei zu wählen. Dieses Wahlrecht bezieht sich auf Personen, die ihren Kanzleisitz im zuständigen Gerichtsort oder Verwaltungsbezirk haben, sofern zumindest vier solcher Personen dort ansässig sind. Dem Versicherer steht das Wahlrecht zu bei: außergerichtlicher Wahrnehmung im Beratungsrechtsschutz wenn der VN innerhalb bestimmter Fristen keinen Rechtsvertreter namhaft gemacht hat Die Beauftragung erfolgt immer durch den Rechtsschutzversicherer im Namen und im Auftrag des Versicherungsnehmers (siehe dazu Art. 10, Pkt. 6) Versicherungsfall und zeitlicher Geltungsbereich Die RS- Bedingungen setzen den Anspruch aus einem Vertrag fest durch die Ereignistheorie (Schadenersatzverfahren nach Verkehrsunfall, fehlgeschlagene Operation) und Verstoßtheorie (jemand hat gegen ein 2005 gegen ein Gesetz verstoßen, es wird ein Verfahren eingeleitet) Grundsätzlich besteht nur Versicherungsschutz für Fälle, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Um allerdings Deckung für bereits anstehende oder „geplante“ Versicherungsfälle (z.B.: Nachbarschaftsstreitigkeiten) zu vermeiden, gibt es genaue Bestimmung, was als vertraglicher Versicherungsfall gilt. Auch ist geregelt, daß für Fälle, die später als zwei Jahre nach Vertragsende geltend gemacht werden, keine Deckung besteht. Wartezeiten Grundsätzlich gibt es Wartezeiten jedoch nicht für Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind, wie beispielsweise im Schadenersatz oder Strafverfahren sowie im Verkehrsbereich. Neben einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten gibt es für einige Risikobereiche auch besondere Wartefristen (6 / 9 / 12 Monate aus dem Erb- und Familienrecht). IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

30 Rechtsschutzversicherung.
Versicherte Personen Versichert ist der VN und die in den Besonderen Bestimmungen (in jedem „Baustein“) genannten mitversicherten Personen. Im Privatbereich sind dies üblicherweise der VN sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder bzw. Enkelkinder im gemeinsamen Haushalt Im Betrieblichen Rechtsschutz ist versichert der VN für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer für Versicherungsfälle , die aus einer betrieblichen Tätigkeit resultieren Örtlicher Geltungsbereich Im Fahrzeug-, Fahrzeugvertrags-, Lenker-, sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz muss der Versicherungsfall in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder den Azoren eintreten und auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgen. Der VN wird während seines Urlaubs in Griechenland bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der Schadenersatzprozeß findet in diesem Geltungsbereich statt. Für alle übrigen Kategorien besteht Versicherungsschutz, falls der Versicherungsfall in obigem Geltungsbereich eintritt und die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Österreich erfolgt (Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts oder einer österreichischen Verwaltungsbehörde). Der VN reklamiert einen in der Türkei fehlerhaft gekauften Teppich. Ist der Gerichtsstand Türkei, besteht keine Deckung . Hinweis: Auch in diesem Punkt wenden einige Unternehmen unterschiedliche Bestimmungen an. Z.B. wird in einigen Kategorien häufig auch „Europäische Union“ als Geltungsbereich definiert. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

31 Rechtsschutzversicherung.
Ausschlüsse Neben den allgemein nicht versicherbaren Risiken im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen etc., Katastrophen, nuklearen Ereignissen usw. werden gem. ARB 1994 keine Kosten übernommen für Versicherungsfälle aus folgenden Bereichen: Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrechte, sowie Kirchenrecht und dem Recht für Religionsgemeinschaften Immaterialgüterrechte (z.B.: Patentrecht) Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrechte Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrechte (hier bieten jedoch einzelne Unternehmensbedingungen zumindest Vers.Schutz für die „Beratung“ an) Disziplinarrecht Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Errichtung, Planung und Finanzierung eines Bauvorhabens oder baubehördlich genehmigungspflichtige Veränderungen dieser Ausschluß gilt nicht für die Geltendmachung von Personenschäden sowie im Strafverfahren Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen Vorsatzdelikte und rechtswidrige Handlungen des VN Versicherungsfälle, die zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden, fallen ebenfalls nicht mehr unter Versicherungsschutz (siehe auch zeitlicher Geltungsbereich) Keinen Versicherungsschutz gibt es für Streitigkeiten mitversicherter Personen untereinander oder gegen den VN. Zum Thema „Ausschlüsse“ sind Ergänzungen oder Einschränkungen in den einzelnen Deckungsbereichen und diversen Unternehmenstarifen zu beachten. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

32 Rechtsschutzversicherung.
Allgemeine Obliegenheiten Im diesem Abschnitt werden zum Teil bereits in anderen Artikeln beschriebene Regelungen nochmals als Verpflichtungen des VN wiederholt, wie z.B.: dem VU die Beauftragung des Rechtvertreters zu überlassen die Stellungnahme des VR über die Erfolgsaussicht einzuholen eine außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen zu ermöglichen Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage aufzuklären und ihm alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen hat grundsätzlich alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöht oder die Kostenerstattung durch Dritte verhindert Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Ausgang eines Strafverfahrens oder eines anderen Verfahrens (z.B. Musterprozesse oder Disziplinarverfahren), welches denselben Versicherungsfall betrifft, abzuwarten. Dies gilt natürlich nur, wenn die Interessen des VN dadurch nicht unbillig beeinträchtigt werden Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos bekannt zu geben Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheiten verletzt (§ 6 VersVG), ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dies gilt ebenfalls für mitversicherte Personen, sofern sie eigene Ansprüche geltend machen. Es gilt generell: Auch für Mitversicherte gelten die Obliegenheiten; sie haben Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Wie bei den Ausschlüssen müssen auch bei Obliegenheiten zusätzliche Regelungen in den Besonderen Bestimmungen beachtet werden. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

33 Rechtsschutzversicherung.
Die einzelnen Kategorien Unterteilt wird der Deckungsumfang in der Rechtsschutzversicherung in verschiedene Kategorien („Bausteine“). Diese können je nach Bedarf bzw. tariflichen Vorgaben kombiniert werden. Grundsätzlich muss auf den Bedarf des Kunden eingegangen werden, welcher Risikobereich des täglichen Lebens abgedeckt werden soll. Die Verbandsbedingungen bieten folgende „Bausteine“: Schadenersatz-Rechtsschutz Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfaßt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden. Straf-Rechtsschutz Der Straf-Rechtsschutz umfaßt die Kosten der Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden. Für Verwaltungsstrafverfahren gibt es im Verkehrsbereich und im betrieblichen Bereich eine so genannte Bagatellgrenze. Es erfolgt nur dann eine Leistung, wenn eine Geldstrafe von mehr als 0,4% der VS verhängt wurde, die über der Bagatellgrenze liegt. Diese Kategorien können vereinbart werden für den Verkehrsbereich bzw. Fahrzeuglenker (Art. 17 bzw. 18) Privatbereich (Art. 19) Berufsbereich (Art. 19) Betrieblichen Bereich (Art.19) Eine Abgrenzung und Deckung erfolgt nach den gegebenen gesetzlichen Grundlagen wie ABGB, StGB, StVO, KFG. Führerschein-Rechtsschutz (Art. 17 bzw. 18) Versichert ist die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach dem FSG bzw. KFG, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde (nicht versichert ist: Entzug wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung). Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (Art. 17) Versichert sind die Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen betreffend die versicherten Fahrzeuge, Anhänger inklusive Ersatzteile und Zubehör. Mitversichert sind auch die Streitigkeiten aus der Anmietung von Fahrzeugen und aus der Anschaffung weiterer Kfz. Betreffend Anschaffung weiterer KFZ gibt es eine Ausnahme im reinen Fahrzeug-RS IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

34 Rechtsschutzversicherung.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Art. 20) In Verfahren vor österreichischen Arbeitsgerichten besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen. Es werden nur die Kosten des Verfahrens (Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) übernommen Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Art. 21) Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen, in Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht bzw. - berechtigung, des Beginns oder Endes sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen. Beratungsrechtsschutz (Art. 22) Der Versicherungsschutz umfaßt die Kosten einer einmaligen mündlichen Rechtsberatung bei einem vom Versicherer ausgewählten Anwalt oder Notar über alle Bereiche des österreichischen Rechtes. Eine Beratung kann höchstens einmal pro Monat in Anspruch genommen werden. Bezieht sich die Beratung auf Angelegenheiten des eigenen Versicherungsvertrages bei ein und dem selben Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Anwalt frei wählen. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (Art. 23) Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, auch die Geltendmachung und Abwehr reiner Vermögensschäden des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen (nicht für Immobilien samt deren Zubehör und Bestandteilen). Streitigkeiten aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen im Privatbereich sind (Gebäude und Wohnungen, die eigenen Wohnzwecken dienen, ebenso nicht gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung) versichert. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Art.24) Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus Miet- und Pachtverträgen, aus dinglichen Rechten, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Beschädigung des versicherten Objekts sowie Allmählichkeitsschäden, die vom unmittelbar benachbarten Grundstück ausgehen. Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht (Art. 25) Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes und der Rechte zwischen Eltern und Kinder, des Eherechtes, sowie des Vormundschafts- und Sachwalterrechts. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

35 CAMPUS. Lernbegleitung.
Als Hilfe für Sie beim Eigenüberprüfen Ihres Lernfortschritte steht die QLS-Lernbegleitung für Sie 24-Stunden täglich online zur Verfügung. Nachdem Sie die Seite unter aufgerufen haben, loggen Sie sich bitte mittels "Benutzername" und "Passwort", das Sie mit dieser Lernunterlage bekommen haben, ein. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

36 Wir haben uns ne Pause verdient..... oder ?!?
Impressum: Hersteller und für den Inhalt verantwortlich: Interessenverband der Versicherungsagenten In der Baunzen 5, 3002 Purkersdorf Telefon: +43/664/ Fax: +43/2231/ Internet: Vereinsregisternummer: ZVR: © 2011, alle Rechte vorbehalten Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne Zustimmung ist unzulässig.Das gilt insbesondere für Fotokopien, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!


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