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Das Internet sicher nutzen!

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Präsentation zum Thema: "Das Internet sicher nutzen!"—  Präsentation transkript:

1 Das Internet sicher nutzen!
Neue Chance und Herausforderungen für alle Saferinternet.at unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. Auf der Website finden sich aktuelle Informationen und Tipps, kostenlose Broschüren und Materialien zum Download, Beratungsangebote sowie das Veranstaltungsservice. Die Initiative wird im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen des CEF/Telecom-Programms umgesetzt. 10-14 Jahre

2 Ohne Internet und Handy geht nichts mehr
Man könnte weder Facebook, WhatsApp oder Instagram verwenden, noch sonst irgendwie rasch miteinander über eine große Entfernung hinweg kommunizieren; weder könnte man schnell etwas im Internet recherchieren, noch sich über die aktuellsten News informieren. Für uns unvorstellbar! Bild lizenziert unter CC0 Public Domain

3 Smartphone und Apps Smartphone mit PIN-Code, Passwort, Sperrmuster oder Fingerprint schützen Kostenfallen: In-App-Käufe und Datentarife Zugriffsmöglichkeiten von Apps auf persönliche Daten überprüfen und nach Möglichkeit einschränken Achtung Schadsoftware: in unbekannten Nachrichten keine Links und Attachments öffnen Bei Verlust: Smartphone orten und sperren Vorsorgen: Backups von wichtigen Daten (z.B. Fotos) anlegen Alle Mobiltelefone verfügen über einen PIN-Code beim Einschalten des Geräts. Zusätzlich ist es empfehlenswert, das Smartphone im Ruhezustand mit einem Sperrmuster, einer Passwortabfrage oder einem Fingerprint-Scan zu schützen. Kostenfallen: Bei manchen Apps (z. B. bei Spielen) besteht die Möglichkeit, in den Anwendungen Guthaben, besonders Spielgegenstände oder zusätzliche „Leben“ zu kaufen (sogenannte „In-App“-Käufe), ohne den klassischen Bestellprozess wie beim Online-Shopping zu durchlaufen. Damit steigt die Gefahr, unbewusst Geld auszugeben. Am besten direkt am Handy die Funktion „In-App-Käufe“ deaktivieren oder mit einem Passwort schützen. Viele Apps verbrauchen während der Nutzung und beim Update oft unbemerkt Datenvolumen. Es empfiehlt sich die Funktion „automatische Updates“ zu deaktivieren und diese nur im WLAN-Netz durchzuführen. Zusätzlich sollte das automatische Abspielen von Videos („Autoplay“) oder der automatische Download von Medien (Fotos, Videos, Audiodateien) ausgeschaltet bzw. nur im WLAN-Netz gestattet werden. Vorsicht auch im Urlaub: Im Ausland sollte am besten mobiles Datenroaming und die Mobilbox ausgeschaltet werden. Statt zuhause anzurufen, einfach eine Nachricht über WhatsApp & Co. über WLAN schicken. Darüber hinaus können teure Mehrwertdienste (0900er Nummern, WAP- oder WEB-Billing beim Mobilfunkanbieter kostenlos gesperrt werden. Apps übermitteln oftmals Adress- und Standortdaten (also persönliche Daten). In den Einstellungen lässt sich dies kontrollieren (Adress- und Standortdaten sollten nur bei Bedarf beim Navigationssystem oder einem Routenplaner freigegeben werden). Da die Ortungsdienste jederzeit auch noch nachträglich aktiviert werden können, empfiehlt es sich bei der Installation einer App die Frage der Ortung zuerst einmal zu verneinen. Bei Verlust oder Diebstahl: Handy sofort beim Mobilfunkanbieter sperren lassen – dazu muss man das Kundenkennwort wissen. Wurde das Handy gestohlen, sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dazu braucht man die 15-stellige IMEI-Nummer des Handys – diese findet sich auf der Originalverpackung oder kann mit *#06# abgefragt werden. Über bestimmte Apps kann man ein verlegtes Handy orten, sperren oder klingeln lassen (z.B. Gerätemanager bei Android oder Funktion „Mein iPhone suchen“ bei iOS) – schon vorher am Handy einrichten! Vorsorgen: Um dem Verlust von Daten vorzubeugen, sollten regelmäßig Datensicherungen (Backups) von allen wichtigen Daten am Handy durchgeführt werden (z.B. Kontakte, Fotos etc.). Dafür können spezielle Backup-Apps oder Cloudspeicher-Dienste oder der eigene PC genutzt werden. Bilder: Saferinternet.at, lizenziert unter  CC BY-NC 3.0 AT 

4 Mit Risiken im Internet kompetent umgehen
Netiquette – auch im Netz gibt es Regeln! Schütze deine persönlichen Daten! Vorsicht beim Veröffentlichen und dem Herunterladen von Musik, Videos (auch bei Streaming!) und beim Verwenden von Fotos: Urheberrechte beachten! Wahr oder falsch? – Quellenkritik im Internet: Kann ich der Quelle vertrauen? Triff dich mit Online- Freund/innen, aber denk an die 3 L: Lärm, Licht, Leute! Bilder lizenziert unter CC0 Public Domain Immer bedenken: Das Internet ist weltweit zugänglich, einmal veröffentlichte Daten können oft nicht mehr gelöscht werden! Fotos z. B. können in einem ganz anderen Zusammenhang wieder auftauchen oder zur Belästigung verwendet werden. Privatsphäre schützen: Nur wenige persönliche Daten im Internet angeben; keine Fotos, Videos oder Texte veröffentlichen, die später einmal peinlich sein könnten – einem selbst oder anderen; anonyme Nicknames anstelle des richtigen Namens verwenden; sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern; nach Möglichkeit die Zwei-Schritte-Authentifizierung verwenden; Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken nutzen – Leitfäden: Vor problematischen Kontakten schützen: Vorsicht bei Phishing, Abzocke-Versuchen, Beschimpfungen, sexueller Belästigung, Anmache, Kontaktanbahnung, Spam. Gegen Spam (= Zusendung unerwünschter s) Spamfilter im -Programm und beim Provider verwenden; unerwünschte Nutzer/innen im Sozialen Netzwerk oder Messenger blockieren; unerwünschte Inhalte in Sozialen Netzwerken bzw. auf Websites und Blogs an die Seitenbetreiber/innen melden. -Adresse und Handynummer niemals öffentlich angeben, zweite -Adresse anlegen; Online-Bekanntschaften nur an öffentlichen Orten (z.B. Kinocenter, Café, ...) und in Begleitung anderer treffen; auf irritierende oder bedrohliche Nachrichten nicht antworten. Quellenkritik: Sei misstrauisch bei Infos und Behauptungen, die du im Netz findest. Oft ist nicht klar, woher die Infos stammen und man weiß nie, ob jemand wirklich der ist, der er oder sie vorgibt zu sein. Überprüfe Infos daher besser mehrfach! Natürlich hat das Suchen über das Internet auch jede Menge Vorteile: Es ist extrem schnell und noch dazu bequem. Fotos/Videos: Aus einem Bikinifoto, das per WhatsApp verschickt oder in einem Sozialen Netzwerk gepostet wurde, kann durch Bildbearbeitungsprogramme schnell ein Nacktfoto werden und die Runde machen. Wurden Bilder einmal im Internet verbreitet, kann man sie so gut wie nicht mehr löschen. Es kann sein, dass unerwünschte Bilder auch Jahre später oder in einem ganz anderen Zusammenhang wieder auftauchen – das kann z.B. auch bei der Jobsuche problematisch werden. Bild: Saferinternet.at, lizenziert unter  CC BY-NC 3.0 AT 

5 Smack/Slap Cam Achtung: Brutale oder verbotene Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden (Jugendschutzgesetz)! Oft Teil von Cyber-Mobbing: Auch die „Zuschauer“ und die „Weiterschicker“ machen sich schuldig! An Vertrauenspersonen wenden! Hilfe auch bei 147 Rat auf Draht (147 ohne Vorwahl wählen oder Bild: Anger 2 – Aphrodite, lizenziert unter CC BY-NC-ND 2.0

6 Sexting = Gegenseitiges Tauschen von freizügegen Fotos über das Handy
Keine Kontrolle über Bilder möglich! Könnten irgendwo im Internet auftauchen! Verbreitung und Veröffentlichung von erotischen Fotos Minderjähriger ist illegal (§207a StGB) und kann rechtliche Konsequenzen haben! Geräte, auf denen solche Bilder gespeichert sind, dürfen/müssen von Polizei im Ernstfall zerstört werden! „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS). Nach Beziehungsende werden Nacktbilder manchmal weitergeschickt oder auch zur Erpressung verwendet. Sexting: Niemals leichtfertig Nacktbilder/freizügige Bilder per WhatsApp oder Snapchat verschicken oder in Sozialen Netzwerken posten. Es gibt keine Garantie, dass diese nicht in falsche Hände geraten! Auch bei Snapchat können Fotos mittels Screenshots oder speziellen Apps abgespeichert werden. Einmal verbreitete Nacktaufnahmen können auch Jahre später wieder im Internet auftauchen. Am besten beim Sexting dafür sorgen, dass das eigene Gesicht nicht zu erkennen (z.B. mit Bildbearbeitungstool verfremden) oder der Kopf gar nicht auf dem Fotos zu sehen ist. Bild: Pro Juventute Aufklärungskampagne ‚Sexting’ Plakat Junge - Pro Juventute, lizenziert unter CC BY 2.0

7 Bei Diebstahl Sofort sperren lassen! (verloren/gestohlen?)
Das Kundenkennwort ist erforderlich! Bei Wertkartenhandys geht das Guthaben verloren Anzeige bei der Polizei erstatten (IMEI-Nummer herausfinden: *#06#) Vorsorgen: Handy in Situationen mit großer Diebstahlgefahr ausschalten, PIN-Code-Sicherung, Sperrmuster, Fingerprint Vorbeugen: Handyortung aktivieren, Daten-Backup anlegen Bild: 53/365 Help Me Understand. - Christian Bucad, lizenziert unter CC BY-NC-ND 2.0 Wenn das Handy gestohlen wurde oder man es verloren hat, kann es passieren, dass jemand anderer auf deine Kosten telefoniert oder andere kostenpflichtige Handy-Dienste nutzt. Es können aber auch noch weitere Kosten anfallen: Das Sperren der SIM-Karte ist beispielsweise oft nur dann kostenlos, wenn eine Diebstahlanzeige vorliegt. Ein neues Handy ist meist nicht mehr kostenlos zu bekommen und auch für eine neue SIM-Karte kann der Mobilfunkbetreiber Geld verlangen. Dazu kommen noch der Verlust privater Daten sowie die Gesprächskosten und der Zeitaufwand bis der Schaden wieder behoben ist. Bei Verlust oder Diebstahl: Handy sofort beim Mobilfunkanbieter sperren lassen – dazu muss man das Kundenkennwort wissen. Wurde das Handy gestohlen, sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dazu braucht man die 15-stellige IMEI-Nummer des Handys – diese findet sich auf der Originalverpackung oder kann mit *#06# abgefragt werden. Über bestimmte Apps kann man ein verlegtes Handy orten, sperren oder klingeln lassen (z.B. Gerätemanager bei Android oder Funktion „Mein iPhone suchen“ bei iOS) – schon vorher am Handy einrichten! Vorsorgen: Um dem Verlust von Daten vorzubeugen, sollten regelmäßig Datensicherungen (Backups) von allen wichtigen Daten am Handy durchgeführt werden (z.B. Kontakte, Fotos etc.). Dafür können spezielle Backup-Apps oder Cloudspeicher-Dienste oder der eigene PC genutzt werden.

8 Belästigungen per Smartphone
Bild lizenziert unter CC0 Public Domain Antworte nicht! Bleib ruhig! Rede darüber mit Vertrauenspersonen Bei gefährlicher Drohung und Erpressung kontaktiere die Polizei! Sammle Beweise Oberste Regel: Bleib ruhig! Reagiere nicht auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern – denn genau das will der/die Absender/in erreichen. Rede darüber: Sprich mit einer Vertrauensperson über deine Probleme, z.B. deinen Eltern, Freund/innen oder Lehrenden – je früher, desto besser! Kostenlose und anonyme Hilfe erhältst du auch von Beratungsstellen, z. B. „147 Rat auf Draht“ (147 ohne Vorwahl). Manchmal ist es einfacher, sich erste Hilfe im Familien- oder Freundeskreis zu suchen, bevor man eine offizielle Beratungsstelle kontaktiert. Sichere Beweise, indem du unangenehme Nachrichten aufbewahrst oder Screenshots davon machst. So kannst du Personen, die dir helfen, besser erklären, worum es genau geht. Sperre User/innen, die dich belästigen! In den meisten Sozialen Netzwerken gibt es die Möglichkeit, bestimmte Personen zu blockieren. Melde Belästigungen: Informiere die Betreiber der Website oder des Sozialen Netzwerks über Personen, die dich belästigen. In schlimmen Fällen kannst du auch die Polizei einschalten. Achte auf deine Privatsphäre im Netz, um dich vor Cyber-Mobbing zu schützen! Sei vorsichtig bei der Weitergabe persönlicher Daten (z.B. -Adresse, Wohnadresse, Handynummer oder private Fotos) im Internet. Verwende sichere Passwörter (mindestens 8 Zeichen, Kombinationen aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen) und gib deine Zugangsdaten niemandem weiter. Wähle in Sozialen Netzwerken sichere Privatsphäre-Einstellungen (z.B. dein Profil nur für deine Freunde sichtbar machen). Genaue Anleitungen dazu findest du unter Vorbeugen: Veröffentliche keine Bilder oder Texte, die dir oder anderen später einmal peinlich sein oder zu deinem Nachteil verwendet werden könnten. Das gilt insbesondere für nachteilige oder erotische Fotos jeder Art. Gib keine persönlichen Daten oder nachteilige Fotos von dir weiter! Hol Dir Hilfe, z.B. bei 147 Rat auf Draht

9 Was nützen Jugendliche online?
Zur Erhebung: Für den Jugend-Internet-Monitor 2017 wurde eine repräsentative Online-Umfrage des Instituts für Jugendkulturforschung durchgeführt. Dazu wurden 400 Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahre im Zeitraum von November/Dezember 2016 zu ihrer Nutzung von Sozialen Netzwerken befragt. Die 6 beliebtesten Sozialen Netzwerke 2017: WhatsApp (93%) (-1% | 2016: 94%), YouTube (90%) (+3% | 2016: 87%), Instagram (68%) (+13% | 2016: 55%), Snapchat (65%) (+13% | 2016: 52%), Facebook (48%) (-21% | 2016: 69%), Musical.ly (26%) (NEU | 2016: keine Daten). Alle Infos: Rechtliche Hinweise zur Grafik: Icons designed by Freepik.com & Flaticon.com. Font: Amatic © Vernon Adams, lizenziert unter SIL Open Fonts License, Version 1.1.

10 Veröffentlichung von Fotos
Verletzung der „berechtigten Interessen des Abgebildeten“ „Recht am eigenen Bild“ (Persönlichkeitsrecht) Vor dem Veröffentlichen Erlaubnis der Abgebildeten einholen Bei nachteiliger Darstellung Löschung verlangen! Im Sozialen Netzwerk melden Kostenloser Download: Saferinternet.at-Leitfaden „Aktiv gegen Nacktaufnahmen im Internet“ (pdf, 2.9 MB): Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch). Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat, um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen. Andererseits heißt es aufpassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild auf jeden Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsparty). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind! Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile standardmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co.! Bilder: Saferinternet.at, lizenziert unter  CC BY-NC 3.0 AT 

11 Peinliche Fotos Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch). Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat, um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen. Andererseits heißt es aufpassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild auf jeden Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsparty). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind! Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile regelmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co.!

12 Mein Bild gehört mir! Ist deiner Meinung nach eine Veröffentlichung erlaubt? Was würdest du tun, wenn du Fotos von dir im Internet findest, die dir unangenehm sind? Nicht erlaubt sind Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzen. Berechtigte Interessen sind „Bloßstellung“ oder „Herabsetzung“ und müssen objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch) – es reicht nicht aus, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Fotos einfach hässlich findet. Wenn jemand ein Bild von dir online stellt, das berechtigte Interessen verletzt, gehe in folgenden Schritten vor: Um Entfernung bemühen (kontaktiere den/die Rechtsverletzter/in am besten schriftlich und setzte eine zeitliche Frist zur Entfernung) Melde das Foto/Video an den Seitenbetreiber (z.B. Facebook, Instagram, Kik bzw. an den Webmaster einer Website bzw. eines Blogs – im Impressum nachschauen) Anwaltsbrief Klage (Anwaltszwang) Mehr Informationen dazu findest du auch im Saferinternet.at-Leitfaden „Aktiv gegen Nacktaufnahmen im Internet“ (pdf, 2.9 MB). Kostenloser Download: Wichtig: Bevor du selbst Fotos veröffentlichst, frage die Abgebildeten immer um Erlaubnis! Bild 1: Das Bild zeigt eindeutig eine öffentliche Situation (Bushaltestelle) und die Darstellung ist auch nicht „bloßstellend“ oder „herabsetzend“. Es ist daher anzunehmen, dass eine Veröffentlichung des Fotos erlaubt ist. Bild 2: Bei Veranstaltungen ist zu unterscheiden, ob sie privat oder öffentlich sind. Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (z.B. Partys mit geladenen Gästen, Schulfesten, Betriebsfeiern etc.) sollte eine Veröffentlichung von Personenfotos nicht ohne Zustimmung erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen reichen die Rechte der abgebildeten Personen weniger weit. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung kann angenommen werden, wenn bei Veranstaltungen die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zweck der Veröffentlichung fotografiert wird (z.B. Pressefotografen). Bild 3: Bei dieser Abbildung ist von einer Bloßstellung auszugehen. Eine Veröffentlichung ist damit auch nicht zulässig. Bild: ÖIAT, lizenziert unter  CC BY-NC 3.0 AT 

13 ? Bild: Mr. Awesome. - Jonas Foyn Therkelsen, lizenziert unter CC BY 2.0

14 ? Bild: Must be the Lunar Eclipse - badjonni, lizenziert unter CC BY-NC-SA 2.0

15 ? Bild: Standing Outside of my House in the Evening (slightly intoxicated)- Lee Summers, lizenziert unter CC BY-NC 2.0

16 ? Bild: Purple♥hair- Daniela Martinez, lizenziert unter CC BY-NC-ND 2.0

17 ? Bild: 205/365 - Nueva Nueva - Helga Weber, lizenziert unter CC BY-ND 2.0

18 ? Bild: Self Portrait - PatrickS, lizenziert unter CC BY-NC 2.0

19 Gruppen Welche Gruppen haben wir?
Warum wurden diese Gruppen gegründet? Wer ist für welche Gruppen verantwortlich? Welche Regeln haben wir? Welche sollten wir zusätzlich haben? Was tun, wenn ich bemerke, dass jemand fertiggemacht wird? Wie funktionieren Gruppenchats in WhatsApp? Jeder/ kann eine Gruppe mit bis zu 256 anderen Personen erstellen und ist dann automatisch Administrator dieser Gruppe. Man kann unbegrenzt viele Gruppen erstellen. Nur der Gruppenadministrator kann andere Nutzer/innen zur Gruppe hinzufügen. Achtung: Andere Gruppenmitglieder können die eigene Rufnummer (und je nach Einstellungen auch da Profilbild und die Statusmeldung) sehen, auch wenn man diese gar nicht kennt bzw. im Adressbuch hat. Was ist die Gruppeninfo? Hier können alle Gruppenmitglieder einsehen, wer ebenfalls Mitglied der Gruppe und wer Administrator/in ist. Die Administrator/innen können in der Gruppeninfo auchdas Gruppenbild oder den Gruppenname ändern. Möchte man die Gruppe verlassen und löschen, kann das ebenfalls hier getan werden. Und blockierte WhatsApp-Nutzer/innen? Auch wenn man bestimmte Nutzer/innen blockiert hat, kann man deren Nachrichten weiterhin in Gruppenchats sehen – und umgekehrt.

20 Mein Profil „Absolut 17“ möchte viele neue Freund/innen gewinnen, mit denen sie auf Partys Spaß haben kann. Wird ihr dieses Ziel gelingen? Ist das Profil ansprechend gestaltet? Welche Personen werden sie kontaktieren? Welche Daten/Aussagen im Profil hätte sie besser nicht bekannt gegeben? Achte immer darauf, welche Informationen du auf deinem Profil veröffentlichst! Sie sollten kein schlechtes Licht auf dich werfen und auf keinen Fall für jeden sichtbar sein.

21 Sicher in Sozialen Netzwerken
Nur wenige persönliche Daten angeben Sichere Passwörter verwenden, diese regelmäßig wechseln und wo möglich die Zwei-Schritte-Authentifizierung einrichten (z.B. Facebook, Google, Snapchat, Twitter, …) Nicht immer mit bestehen Profilen (z.B. Google oder Facebook) bei neuen Online-Plattformen anmelden Privatsphäre-Einstellungen vornehmen: Nur Freund/innen können Inhalte sehen Profil nicht auffindbar in Suchmaschinen Datenweitergabe an Dritte blockieren (Apps, Werbetreibende und Webseiten) Wenn inaktiv, das Profil deaktivieren bzw. löschen Das Internet vergisst nicht! Immer vorher überlegen, ob veröffentlichte Kommentare, Fotos, Videos etc. in Zukunft einmal unangenehm sein könnten – für einen selbst oder andere. Es ist fast unmöglich, einmal veröffentlichte Inhalte wieder aus dem Web zu entfernen – diese könnenunter Umständen auch missbräuchlich verwendet werden.

22 WhatsApp – was tun bei Nummernwechsel?
Dein WhatsApp-Account ist mit deiner Handynummer verknüpft. Neue Nummer? Unbedingt den Account mit der alten Handynummer löschen! Ansonsten kann es passieren, dass ein/e andere/r unerlaubten Zugang zu deinem WhatsApp-Konto erhält! Funktion „Nummer ändern“ in WhatsApp nützen! Der mit der alten Nummer verbundene Account wird gelöscht und die Account-Infos, Gruppen und Einstellungen zur neuen Telefonnummer migriert. Android iPhone

23 Was schützt das Urheberrecht?
Links auf Websites Das Recht am eigenen Bild Urheberrechte beachten Inhalte mit Creative Commons- Lizenz – creativecommons.org Achtung bei Filesharing! Streaming: Hände weg von unseriösen Streaming-Seiten! Besser: Offizielle Streaming-Portale (Mediatheken), wie z.B. tvthek.orf.at, oder legale Portale gegen Gebühr, z.B. Netflix oder Maxdome. Was schützt das Urheberrecht? Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind. Es muss sich aber nicht um Kunst im engeren Sinn handeln. Geschützt sind Werke der Literatur (Romane, Erzählungen, Gedichte, aber auch Computerprogramme), Werke der Tonkunst (Opern, Operetten, Musicals, Lieder, Chansons, Schlager und Pop-Songs), Werke der bildenden Kunst (Gemälde, Fotos, Computergrafiken etc.) sowie Werke der Filmkunst (Filme, Videos, Werbespots etc.). Ebenfalls geschützt sind so genannte „Sammelwerke“. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur weiterverwendet und veröffentlicht werden, wenn man dafür die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers/der Urheberin hat oder selbst der/die Urheber/in ist. Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit, wenn der/die Urheber/in mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Eine Ausnahme stellen Werke mit einer Creative Commons-Lizenz dar. Creative Commons: So gekennzeichnete Werke dürfen unter bestimmten Bedingungen, z.B. Nennung des Urhebers/der Urheberin, frei verwendet werden. In Sammlungen und Datenbanken (z.B. kann man speziell nach solchen Werken suchen und dort auch selbst anbieten. Links auf Websites: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der verlinkte Inhalt zur eigenen Website gehört. Einen Text von einer fremden Website auf die eigene zu stellen, bedarf in der Regel der Zustimmung des Autors/der Autorin. „Kostenlose“ Filme, Serien und Musik aus Tauschbörsen: Die Bereitstellung von Kopien zum Upload ist genauso wie der Download der Kopien illegal! Uploader und Downloader können sich haftbar machen. Dabei können oft unkalkulierbare Kosten auf dich zukommen und auch vor Viren bist du nicht sicher (Download von Playern). Streaming: Ein Uploader gibt die Datei zum Upload frei, wobei die Datenübertragung und Wiedergabe im Netz als Streaming bezeichnet wird. Streaming-Angebote befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Ob das Streamen von Filmen oder Musik eine legale Quelle erfordert, ist nach unserer Einschätzung eher zu bejahen, allerdings nicht restlos geklärt. Besser: Nutze offizielle Mediatheken wie z.B. rtlnow.de oder ardmediathek.de oder schau dir Filme gegen eine geringe Gebühr bei legalen Portalen wie z.B. oder an – rede mit deinen Eltern eventuell über einen Familien-Account! Mehr Infos im Folder „Bilder & Videos im Netz“ (pdf, 871 KB) – kostenloser Download:

24 Musik Achtung Urheberrecht! (Copyright) Jede Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechtinhabers/der Rechteinhaberinnen ist verboten. Auch reiner Download ist strafbar! Streaming von Musik aus illegalen Quellen ist strafbar – lass es bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite! Privatkopien von Musik sind erlaubt, z.B. von CD Download der Musikspur von YouTube-Videos nur dann erlaubt, wenn Video legal hochgeladen wurde (z.B. offizieller Kanal einer Band) Für eigene Videos Creative Commons-Musik verwenden, z.B. soundcloud Bild lizenziert unter CC0 Public Domain


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