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Freimessen von Behältern und engen Räumen

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Präsentation zum Thema: "Freimessen von Behältern und engen Räumen"—  Präsentation transkript:

1 Freimessen von Behältern und engen Räumen
Bild H 9.4 cm x W cm Freimessen von Behältern und engen Räumen A+A 2017 Stand Bundesvereinigung betrieblicher Brandschutz / WFV Deutschland Dipl.Ing. Herbert Kleinschmidt

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal
4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung

3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal
4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung

4 Grundlagen Was sind Behälter und enge Räume?
Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene sowie luftaustauscharme Bereiche, in denen auf Grund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen. Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind, in denen sich aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oder der Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume. DGUV R (bisher BGR 117-1)

5 Grundlagen Was ist Freimessen?
Freimessen ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts vor und während der Arbeiten in Behältern, Silos oder engen Räumen mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.

6 Gefahrstoffverordnung
Grundlagen Was ist Freimessen nicht? Beim Freimessen handelt es sich nicht: um Messungen im Sinne des § 9 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung oder der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in Arbeitsbereichen“ (TRGS 402); um Messungen, die Feuerwehren bei Einsätzen zur Eigensicherung durchführen; um Messungen, die Feuerwehren bei Einsätzen zur Sicherung der Umgebung vor den von der Einsatzstelle ausgehenden Gefährdungen durchführen; um Messungen die die Feuerwehren durchführen, um Einsatzorte wieder freizugeben. Gefahrstoffverordnung TRGS 402

7 Grundlagen Wer darf Freimessen?
Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die über die erforderliche Fachkunde verfügen (DGUV R , , ehem. BGR 117-1) Die Fachkunde bezieht sich auf : die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren die zu messenden Gefahrstoffe die betrieblichen Verhältnisse

8 Grundlagen Zum Erwerb der Fachkunde relevant
- Arbeitsschutzgesetz - Gefahrstoffverordnung - DGUV R (ehem. BGR 104) „Ex-schutz-Regeln, Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung“ - DGUV I (ehem. BGI 836) „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz im Betrieb“ - DGUV I (ehem. BGI 518) „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz im Betrieb“ - TRGS „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ - TRGS „Gefährdungen durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung….“ - TRGS „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“- - TRGS „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“ - TRGS „Arbeitsplatzgrenzwerte“

9 Grundlagen Neue Systematik für das Regelwerk der GUV
Bisherige Nummer Neue Nummer Titel BGV A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention BGG/ GUV-G 970 DGUV Grundsatz – Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach BGR 117, Teil 1 BGR/ GUV-R 117-1 DGUV Regel – Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen BGR/ GUV-R 117-2 DGUV Regel – Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos BGR/ GUV-R 190 DGUV Regel – Benutzung von Atemschutzgeräten BGR/ GUV-R 198 DGUV Regel – Benutzung von persönlichen Schutzausrichtungen gegen Absturz BGR/ GUV-R 199 DGUV Regel – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen

10 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal
4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung Wie bisher gelebt? Welches Ziel? Wie umgesetzt? Wie kann Dräger die Sicherheit gewährleisten?

11 DGUV G 313-002 (ehem. BGG/GUV-G 970)
Anforderungen an das Personal Auswahl Geeignete Personen 18 Jahre alt Fachkunde, erreicht durch Ausbildung nach DGUV G (ehem.BGG/GUV-G 970) Nachweis der Befähigung durch Leistungsabnahme DGUV G (ehem. BGG/GUV-G 970)

12 DGUV G 313-002 (ehem. BGG/GUV-G 970)
Anforderungen an das Personal Auswahl Kriterien für Auswahl des Personals abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe/damit verbundenen Gefährdungen/betrieblichen Verhältnisse geistige, charakterliche und körperliche Eignung DGUV G (ehem. BGG/GUV-G 970)

13 DGUV G 313-002 (ehem. BGG/GUV-G 970)
Anforderungen an das Personal Ausbildung Theoretische Grundlagen Rechtliche Grundlagen Grundlagen zu den Gefahrstoffen Ausbildung zum Verständnis von Messverfahren, Funktionsweisen und Verwendungsmöglichkeiten von Gasmesstechnik und Zubehör DGUV G (ehem. BGG/GUV-G 970)

14 DGUV G 313-002 (ehem. BGG/GUV-G 970)
Anforderungen an das Personal Ausbildung Praktische Übungen/Gerätekunde praktischer Umgang mit Messtechnik anhand konkreter Messaufgaben Frischluftjustage, Funktionskontrolle, arbeitstäglicher Test T (DGUV I , ehem. BGI 836) (Tox./Sauerstoff) T (DGUV I , ehem. BGI 518) (EX) DGUV G (ehem. BGG/GUV-G 970)

15 DGUV G 313-002 (ehem. BGG/GUV-G 970)
Anforderungen an das Personal Ausbildung Nachweis der Fachkunde schriftliche theoretische Prüfung Übergabe von Bescheinigungen zur Fachkunde schriftliche Beauftragung als „Fachkundiger zum Freimessen nach DGUV R (bisher BGR-GUV R 117-1)“ durch Unternehmer DGUV G (ehem. BGG/GUV-G 970)

16 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal
4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung

17 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
- EX-Sensoren

18 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Wie und womit haben wir das nur früher alles geschafft ?!?

19 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
geeignete Prüftechnik Bestückung mit geeigneten Sensoren sichere Messabläufe (besonders wichtig bei Einzelmessungen mit Chemischen Messsystemen) geeignetes Zubehör (Sonden) (rechts)sichere Protokollierung Wartung und Pflege DGUV R (bisher BGR-GUV R 117-1)

20 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Gasmessgeräte für Freigabemessungen sind Geräte, die grundsätzlich in explosionsgefährdeten Zonen verwendet werden können, sie unterliegen besonderen Anforderungen: Solche Geräte werden in zwei Gruppen(I, II), Untergruppen (A,B,C), Gerätekategorien (1, 2, 3), Temperaturklassen (T1 bis T6) und Zündschutzarten (c, d, e, p, i, o, q, m, n) eingeteilt. Beispiel für Kennzeichnung Typenschild vom Gasmessgerät

21 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Heizstrom inaktiver Pellistor aktiver Pellistor Vergußmasse Strom-Meßinstrument Platinwendeln Gehäuse Sinterscheibe Gas Wärmetönungssensor in Wheatstonescher Brücke

22 Aufbau und Meßprinzip eines Infrarot-Sensors
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Aufbau und Meßprinzip eines Infrarot-Sensors Hohlspiegel Referenzdetektor Interferenzfilter Meßdetektor Interferenzfilter IR-Strahler halbdurchlässiger Spiegel Küvette Hohlspiegel Staubfilter

23 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Es gibt Unterschiede bei Sensoren prinzipieller Baugleichheit in Bezug auf Detektionsvermögen und Standzeiten unabhängig von ATEX-Produktrichtlinie - Kurzkettige Kohlenwasserstoffe/langkettige Kohlenwasserstoffe (Möglichkeit der Nonan-Justage) - Verträglichkeit zugesicherter Wasserdichtigkeit (IP 67) - Vergiftungsresistenz gegenüber Sensorgiften - Queremfindlichkeiten Die Sensortechnik muss nach dem risikoverursachenden Stoff ausgewählt werden - keine IR-Sensoren dort, wo ganze Breite der möglichen EX- Gefahren als Gegenüber zu erwarten ist - keine EX-Sensoren die nicht Nonan-justierbar sind, dort wo langkettige Kohlenwasserstoffe zu erwarten sind

24 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Expertentipps für sicheres Arbeiten in umschlossenen Räumen 1 cm³ 1 Vol.-% 10 dm³ 1 m³ 1 mm³ 1 ppb . 1 ppm Geeignete Sensoren/Chemische Messsysteme für Kohlenwasserstoffe (GW) wählen (PID, CMS, DR, Laboranalysen) Toxizität Explosibilität

25 Anforderungen an die Technik Grundsätzliches
Geeignetes Zubehör Tragbare GT Schwimmersonden Teleskopsonden ggf. externe Pumpen Chemische Messsysteme Schlauchverlängerungen

26 Anforderungen an die Technik Kontrollen gemäß T021/T023
Kontrollarten Intervalle Qualifikation Sichtkontrolle Vor jeder Arbeitsschicht (bzw. bei Mehrschichtbetrieb einsatztäglich; zeitnah zum Einsatz) Unterwiesene Person Funktionskontrolle 4 Monate für Ex 4 Monate für O2/Tox Für O2-Tox-Warngeräte ohne Konzentrationsanzeige: 8 Wochen (wegen der besonderen Risiken bei tragbaren Geräten wie Stöße/Sturz ist hier keine Ausdehnung auf 1 Jahr möglich) Qualifiziertes Fachpersonal Systemkontrolle 1 Jahr Befähigte Person gemäß TRBS 1203 Aufzeichnungskontrolle 3 Jahre T023 T021

27 Anforderungen an die Technik Kontrollen gemäß T021/T023
Sichtkontrolle & Anzeigetest Funktionskontrolle Systemkontrolle Aufzeichnungs-kontrolle Kontrolle der Geräte auf mechanische Beschädigungen Kontrolle der Gaseintrittsöffnungen Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufendem Betrieb Kontrolle des Ladezustands der Akkus oder Batterien Aufgabe geeigneter Gasgemische zum Test der Anzeige und Alarmfunktion Sichtkontrolle nach T021/T023 Aufgabe von Null- und Prüfgas zur Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls Justierung. Kontrolle und Bewertung der Ansprechzeit gemäß den Angaben in der Be-triebsanleitung des Herstellers. Gegebenenfalls Kontrolle der Pumpenfunktion (Durchfluss) Funktionskontrolle nach T021/T023 Kontrolle der Parametrierung durch Soll- / Ist-Vergleich Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte und Kontrolle auf Plausibilität Beurteilung des Akku-Zustandes Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen (Schläuche, Filter etc.) Kontrolle der Vollständigkeit der Wartungsaufzeichnungen zu den Kontrollen der Merkblätter Kontrolle der Umsetzung der sich aus den Wartungen ergebenden Maßnahmen. Kontrolle der Vollständigkeit und Aktualität der Betriebsanweisung gemäß den Vorgaben dieses Merkblattes. T023 T021

28 Anforderungen an die Technik Aufzeichnungen gemäß T021/T023
Sichtkontrolle & Anzeigetest Funktionskontrolle Systemkontrolle Identifikation der Gaswarneinrichtung (z. B. Anlagenteil, Messstelle) Bestätigung der Durchführung Festgestellte Mängel Datum Name Identifikation der Gaswarneinrichtung Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung Beurteilung der Ansprechzeiten Durchgeführte Arbeiten Identifikation der Bestandteile der Gaswarneinrichtung (z. B. Typ, Seriennummer) Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase Abweichungen der Parametrierung von den Sollwerten Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung T023 T021

29 Anforderungen an die Technik Qualifikationen Personal gemäß T021/T023
Unterwiesene Person Qualifiziertes Fachpersonal Befähigte Person Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse Empfohlenes Nachschulungsintervall: 2 Jahre Kenntnisse einer unterwiesenen Person Kenntnisse der Betriebs- und Wartungsanleitung und der Bedienung der Einstellelemente. Grundkenntnisse über das Messprinzip. Kenntnisse über die zu verwendenden Prüfgase und deren sachgerechte Handhabung. Kenntnisse der Bedienung der Einrichtung zur Funktionskontrolle, insbesondere der Tätigkeiten zur Kalibrierung und Justierung. Kenntnisse der Kriterien für die Beurteilung der Ergebnisse der Funktionskontrolle Erfüllung der allgemeinen Anforderungen nach TRBS 1203 Kenntnisse des qualifizierten Fachpersonals Umfassende Kenntnisse über Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten von Gaswarngeräten. Kenntnisse der Einflüsse auf das Messprinzip. Insbesondere der Einflüsse von störenden Gasen, Umgebungsbedingungen sowie die Nachweisgrenzen des Messverfahrens. Kenntnisse über Einflüsse auf das Anzeigeverhalten. Insbesondere Einstellzeiten und Einflüsse von Zubehör wie z. B. Filter, Ansaugleitungen, Gasaufbereitung. Umfassende Kenntnisse über die Bedienung, Instandhaltung und Wartung der Gasmessanlage oder -gerätes. Schulung/Unterweisung bei Veranstaltung beim Kunden Schulung durch Dräger Academy Beruf

30 Anforderungen an die Technik Geräte zur Umsetzung der T021/T023
Sichtkontrolle Sichtkontrolle & Anzeigetest Funktionskontrolle Systemkontrolle Ohne technische Hilfsmittel möglich X-dock Spezielle Ausstattungen des technischen Kundendienstes (Dräger Sevice) E-cal (alt) Bump Test Station

31 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal
4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung

32 Zusammenfassung Freimessen ist nicht immer das, was man hinter dem Wort vermutet. Freimessen ist zwingend bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung notwendig. Bei der Auswahl der Messtechnik sind Eignung in Bezug auf die zu messenden Stoffe und die betrieblichen Verhältnisse zu sichern. Es sind geeignete Personen für Freimessungen auszuwählen, auszubilden und schriftlich zu beauftragen. Für die einzusetzende Messtechnik sind lückenlose Nachweise zur Sicherung der Funktionalität zu führen.

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Schlussfolie / Final Slide: Platz für Namen, Position und Kontaktdaten des Verfassers / Room for author's name, position and contact details Oder: Aufforderung zur Diskussion / Or: prompt a discussion Oder: "Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit." / Or: "Thank you for your attention."


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