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R+V-EnergiePolice Beraterinfo Wiesbaden, Oktober 2017.

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Präsentation zum Thema: "R+V-EnergiePolice Beraterinfo Wiesbaden, Oktober 2017."—  Präsentation transkript:

1 R+V-EnergiePolice Beraterinfo Wiesbaden, Oktober 2017

2 Ziele und Grundgedanken
Marktübersicht Grundlagen Hilfestellungen für die Praxis Beraterinfo R+V-EnergiePolice

3 EnergiePolice Ziele und Grundgedanken
Die EnergiePolice ist die umfassende Versicherungslösung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 500kWp Die Angebotserstellung und Beantragung erfolgt über R+V CONNECT Ziel der EnergiePolice ist, Produkte und Leistungen aus dem Bereich (Sonnen)-Energie in einer Police anzubieten. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

4 Ziele und Grundgedanken: Vorteile für den Kunden
EnergiePolice Ziele und Grundgedanken: Vorteile für den Kunden Bedarfsgerechte Absicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen Kompakter, überschneidungsfreier und umfassender Versicherungsschutz in einer Police Rundum-Absicherung – individuell zusammenstellbar in einer Police Elektronik Betreiberhaftpflicht D&O Internet- und Wirtschaftskriminalität Geringerer Beitrag durch Bündelnachlass bei Abschluss ab zwei Verträgen Bündelnachlass bis zu 10 % Ein Antrag, ein Versicherungsschein Vereinfachte Angebotserstellung und Beantragung über R+V CONNECT Beraterinfo R+V-EnergiePolice

5 Ziele und Grundgedanken: Struktur und Aufbau
EnergiePolice Ziele und Grundgedanken: Struktur und Aufbau Police EnergiePolice Vertragsart Betreiberhaftpflicht Elektronik D&O Internet- und Wirtschafts-kriminalität UHV und USV-Basisdeckung (ohne ZB 1+2) Risiko Bodenanlage Basis oder Premium Dachanlage Basis oder Premium auf fremden Dächern Freiflächen auf eigenen/ angemieteten Gebäuden Abwehr-/Kostenschutz Freistellung von Schadenersatzleistungen W IuW Deckungs- erweiterung (optional) Mindest-ertrag sonstige Mietschäden an Gebäuden USV-Basisdeckung ZB 1+2 AGG weitere Risiken (optional) Hundehalter-haftpflicht Privathaft-pflicht / erweiterte PHV Beraterinfo R+V-EnergiePolice

6 Ziele und Grundgedanken
Marktübersicht Grundlagen Hilfestellungen für die Praxis Beraterinfo R+V-EnergiePolice

7 EnergiePolice Zielbild der Bundesregierung – Potentiale für uns
Status Quo Bruttostromproduktion Zielbild EEG 2017 mind. 80 % in 2050 Jahre Beraterinfo R+V-EnergiePolice

8 EnergiePolice Marktübersicht: Entwicklung der Photovoltaik
Negative Auswirkungen der letzten EEG-Reformen auf den Zubau an der neu installierten Leistung. Jedoch Trendwende erkennbar: Starker Zuwachs 2017 erwartet! Zubau-Zielwert EEG Beraterinfo R+V-EnergiePolice

9 EnergiePolice Marktübersicht: Neu installierte PV-Anlagen 2016
Über 85 % der Anlagen werden im Kleinanlagenbereich bis 10 kWp erbaut Beraterinfo R+V-EnergiePolice

10 EnergiePolice Marktübersicht: 52.000 neu installierte PV-Anlagen 2016
Der Zubau erfolgt nicht nur in den südlichen Bundesländern.  Potential in ganz Deutschland Beraterinfo R+V-EnergiePolice

11 EnergiePolice: Ziele und Grundgedanken
Marktübersicht Grundlagen Hilfestellungen für die Praxis Beraterinfo R+V-EnergiePolice

12 EnergiePolice Grundlagen: Funktionsweise einer Photovoltaikanlage
Beraterinfo R+V-EnergiePolice

13 EnergiePolice Grundlagen: Bausteine der EnergiePolice
Die EnergiePolice bietet Versicherungslösungen für Photovoltaikanlagen mit vier Bausteine für eine umfangreiche Risikoabsicherung von Photovoltaikanlagenbetreibern: Elektronik-Versicherung Haftpflicht-Versicherung D&O-Versicherung Versicherung gegen Internet- und Wirtschafts-kriminalität Beraterinfo R+V-EnergiePolice

14 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Zeichnungsgrenzen Maximal 500kWp und Gesamt-VSU max EUR Bei Überschreitung: Anfrage Maklerbetreuer / Maklerreferent Stückelung auf mehrere Verträge nicht möglich Maximales Anlagenalter zwei Jahre Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Charakter der Allgefahrenversicherung! „Es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist“! Beraterinfo R+V-EnergiePolice

15 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Versicherte Sachen Komplette Photovoltaikanlage, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung sowie sonstige zum Lieferumfang gehörende Komponenten. Speichermedien (Akkumulatoren, wieder aufladbare Batterien) sind prämienfrei mitversichert, sofern in der Versicherungssumme enthalten und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Weitere Details zur Speichertechnik, siehe Folgeseite. Nicht versicherte Sachen Wechseldatenträger Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel Werkzeuge aller Art Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen Vorführgeräte, Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde Anlagen und Geräte Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen Prototypen Sachen in oder an Luftfahrzeugen mobile Anlagen, schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

16 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Besonderheiten Speichertechnik VN muss die Gefahr dafür tragen Nur als Folgeschaden der versicherten Gefahren oder bei Feuer, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl Im Schadenfall wird ein Abzug vorgenommen Abzugsregelung Lebensdauer bis Ladungszyklen 6 Monate = abzugsfrei Der Abzug entspricht dem Verhältnis der bei Schadeneintritt erreichten Lebensdauer zu der vom Hersteller erwarteten Lebensdauer jedoch mindestens 2,0% monatlich Lebensdauer ab Ladungszyklen 12 Monate = abzugsfrei Beraterinfo R+V-EnergiePolice

17 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden durch: Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand Innere Unruhen Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen Erdbeben Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren Betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung Abhandenkommen (nicht Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) Nicht versichert sind Anlagen auf folgenden Betrieben Amüsierbetriebe, Sauna, Discothek Speditionslager Recycling, Müll und Abfall, Entsorgung Farben- und Lackherstellung Reifenlager/-herstellung Chemie, Textilverarbeitung Geflügelbetrieb Betriebe der Kernenergietechnik und deren Forschung Holzbe- und -verarbeitung, Holzhandel Beraterinfo R+V-EnergiePolice

18 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Verhältnis zur Gebäudeversicherung Subsidiärdeckung: Ist dieselbe versicherte Sache in mehreren Verträgen innerhalb dieser Police versichert, so geht bei gleichen Gefahren für die in den "Bedingungen für die Technischen Versicherungen" versicherten Gefahren der Vertrag „Gebäudeversicherung" vor. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

19 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Basis- und Premiumdeckung Zusätzliche Erstrisikosummen (z.B. Programmier-, Schadensuchkosten, Fundamente, Baudeckung) Produktspezifische Erweiterungen (z.B. GAP-Deckung, Kreditübernahme, Reparaturbeginn, Innere Unruhen, finanzierte Anlagen, Nutzungsausfall) Absicherung von Anlagen „Landwirtschaftlicher Bauweise“ erfolgt weiterhin - R+V bleibt hier im Markt; im Gegensatz zu einigen Wettbewerbern Beraterinfo R+V-EnergiePolice

20 EnergiePolice Grundlagen: Elektronikversicherung
Versicherungssumme Die Versicherungssumme soll dem gesamten Versicherungswert der in der jeweiligen Risikogruppe versicherten Sachen entsprechen. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z: B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage). Hinweis: Es gilt eine Vorsorgeversicherung von 20% der Gesamt-VSU, in der Basisdeckung max EUR und in der Premiumdeckung max EUR. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

21 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle Elektronikversicherung
Schilderung: Durch Schneelast kommt es zu einem Totalschaden an der PV-Anlage, Wiederaufbau soll nicht stattfinden Wiederaufbauwert: EUR Zeitwert: EUR Tilgungsrestbetrag Darlehen EUR Der Kunde erhält: Basisdeckung EUR, Premiumd EUR, zuzüglich fiktivem Nutzungsausfall-Schaden Schilderung: Durch Sturm wird die Dacheindeckung und die PV- Anlage abgedeckt Schadenhöhe an der PV-Anlage EUR Ausfall 6 Monate, Ausfallkosten je Tag ca. 55 EUR Der Kunde erhält: Kosten PV-Anlage EUR Totalschaden Ausfallschaden EUR für 6 Monate Beraterinfo R+V-EnergiePolice

22 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle Elektronikversicherung
Schilderung: Durch Überspannung kommt es zu einem Schmorschaden an der Anschlussdosen/ Verteiler der PV-Anlage, es entsteht ein Teilschaden Wiederherstellungskosten EUR Ausfall 2 Wochen, Ausfallkosten je Tag ca. 30 EUR Der Kunde erhält: EUR Teilschaden Ausfallschaden 420 EUR Schilderung: Brand eines Kälberstalles durch ein Kabel der Photovoltaikanlage. Schadenhöhe an der PV-Anlage EUR Der Kunde erhält: EUR zuzüglich fiktivem Nutzungsausfall- Schaden Beraterinfo R+V-EnergiePolice

23 EnergiePolice Grundlagen: Betreiberhaftpflichtversicherung
Zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos ist eine Betreiberhaftpflichtdeckung erforderlich. Die Betreiberhaftpflichtversicherung deckt unter anderem die Risiken Aus dem Bau/der Montage der PV-Anlage (Bauherren-HV), sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung durch Dritte erfolgt. Aus der Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgers Aus dem Betrieb des Leitungsnetzes Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 3 bzw. 5 Mio. EUR Versicherungssumme für Vermögensschäden EUR Beraterinfo R+V-EnergiePolice

24 EnergiePolice Grundlagen: Betreiberhaftpflichtversicherung
Versicherungsumfang, u.a.: Bauherrenhaftpflicht, ohne Begrenzung der Bausumme (sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung durch Dritte erfolgt) Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen, durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser Ersatzleistung EUR/2-fach Bearbeitungsschäden, Ersatzleistung EUR/2-fach Allmählichkeits- und Abwasserschäden Leitungsschäden, Ersatzleistung EUR/2-fach Vermögensschäden aus Versorgungsstörungen, Ersatzleistung EUR/2-fach Umwelthaftpflichtbasis-/-regressversicherung einschl. Kleingebinde bis 205 l/kg Einzelgebinde und max l/kg Gesamtfassungsfassungsvermögen Umweltschadensbasisversicherung - Basis-Regress- und Produktrisiko (Grunddeckung) einschl. Kleingebinde bis 205 l/kg Einzelgebinde und max l/kg Gesamtfas.vermögen Beraterinfo R+V-EnergiePolice

25 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle Betreiberhaftpflichtversicherung
Löst sich ein Teil der Photovoltaikanlage aufgrund eines technischen Defekts, fällt vom Gebäude und verletzt einen Passanten, kann dieser Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Wird auf dem Dach eines fremden Gebäudes eine Photovoltaikanlage betrieben, die der Betreiber (Versicherungsnehmer) selbst montiert hat, kann er für einen möglichen Schaden am Gebäude aufgrund eines Montagefehlers schadenersatzpflichtig werden. Durch die geschilderten Beispiele kann es zu Schadenersatzansprüchen von Dritten kommen. Zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos ist daher eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

26 EnergiePolice Grundlagen: D&O-Versicherung
Die D&O bietet eine maximale Versicherungssumme von 5 Mio. EUR (doppelte-Abwehrkosten + Schadenersatz). R+V Kunden verfügen über ein am Markt einzigartiges Versicherungsprodukt mit herausragenden Leistungsmerkmalen, z.B.: Abschließbar sowohl durch das Unternehmen für alle Führungskräfte als auch persönlich von jedem Einzelnen Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung Option einer Absicherung gegen Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG) Sicherheit für „Ruheständler“, unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist Verzicht auf Kündigungsrecht Rechtsform: GmbH, GmbH & Co. KG, AG, gGmbH oder Genossenschaft, KG, OHG, GbR, Kammer, Stiftung, Verein (e.V.), Verband und Anstalt des öffentlichen Rechts Beraterinfo R+V-EnergiePolice

27 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle D&O-Versicherung
Schadenersatz wegen angeblicher Täuschung Geschäftsführer Manfred M. war zufrieden: Nach langwierigen Verhandlungen hatte er einen umfassenden, allerdings auch risikobehafteten Vertrag unter Dach und Fach gebracht. Zunächst schienen beide Parteien mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden zu sein. So traute Manfred M. seinen Augen nicht, als ihn wenig später ein Brief seines Geschäftspartners erreichte, in dem dieser ihm Täuschung vorwarf. M. habe gegenüber seinem Vertragspartner nicht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig geworden sei. Damit nicht genug. Der Geschäftspartner verlangte Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss in Höhe von EUR. Auch für den gut verdienenden Geschäftsführer eine Menge Geld. Doch Manfred M. konnte beruhigt sein. Er hat den D&O-Baustein in seiner R+V-EnergiePolice für Photovoltaikanlagenbetreiber mit eingeschlossen. Schadenhöhe: EUR Beraterinfo R+V-EnergiePolice

28 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle D&O-Versicherung
Hoher Schaden durch zu viel Vertrauen Jahrelang hatte die XY GmbH mit einem Handwerksunternehmen sehr gut zusammengearbeitet. Und so hatte der Geschäftsführer Thorsten S. keine Bedenken, den bewährten Partner erneut für eine Reparatur der Photovoltaikanlage zu beauftragen. Die Qualität der Arbeit war gut – und der Preis angemessen. Der Dienstleister legte ein Angebot vor, das der Geschäftsführer summarisch überprüfte, ohne einen Fehler feststellen zu können. Doch schon bald stellte sich heraus, dass die Kalkulation des Auftragnehmers fehlerhaft war. Thorsten S. befand sich in einem Dilemma. Der Geschäftspartner bestand auf Vertragserfüllung, immerhin habe die Kalkulation rechtzeitig vorgelegen und S. hätte sie genauer prüfen können. Bei einer Vertragserfüllung drohte dem Unternehmen jedoch ein finanzieller Schaden in Höhe von rund EUR. Ohne D&O-Baustein hätte Thorsten S. diese Summe wohl aus eigener Tasche zahlen müssen. Schadenhöhe: EUR Beraterinfo R+V-EnergiePolice

29 EnergiePolice Grundlagen: Internet- und Wirtschaftskriminalität
Die IuW bietet Versicherungssummen von EUR bis 1 Mio. EUR für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis maximal 10 Mio. EUR. Versicherungsumfang und Besonderheiten: Schutz vor Folgen zunehmender Internetkriminalität, wie Datenmissbrauch, Phishing oder Identitätsdiebstahl durch Dritte Schutz vor Zerstörung oder Beschädigung der Datenverarbeitung infolge eines zielgerichteten Virenangriffs oder einer Computersabotage Schutz vor Wirtschafts- und Computerkriminalität durch Vertrauenspersonen, wie Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Geheimnisverrat, Unterschlagung, Veruntreuung, sowie Vertragsstrafen infolge eines Versicherungsfalls Mitversicherung von wissentlichen Pflichtverletzungen Ausgeschiedene Mitarbeiter sind während der Laufzeit des Vertrages noch mitversichert Absicherung von Folgekosten einschließlich Betriebsunterbrechung bis zu 60 Tagen Entschädigung bei mit R+V abgestimmten Schadenermittlungskosten bis 50%, selbst wenn sich später ergibt, dass kein Versicherungsfall vorliegt Rückwärts- und Vorwärtsdeckung für durchgängigen Versicherungsschutz Bsp.: Schutz vor Datenmissbrauch bei der Einspeisung von Strom in das Betreibernetz Beraterinfo R+V-EnergiePolice

30 EnergiePolice Grundlagen: Schadenfälle Internet- und Wirtschaftskriminalität
Beraterinfo R+V-EnergiePolice

31 EnergiePolice: Ziele und Grundgedanken
Marktübersicht Grundlagen Hilfestellungen für die Praxis Beraterinfo R+V-EnergiePolice

32 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Auswahl der EnergiePolice unter dem Reiter „Zielgruppen“. Die Basisdaten der EnergiePolice werden angezeigt, mögliche Betriebsarten sind bereits vorbelegt – hier Photovoltaikanlagenbetreiber Beraterinfo R+V-EnergiePolice

33 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Nach Auswahl der gewünschten Vertragsart erfolgt eine allgemeine Risikoanalyse durch Beantwortung verschiedener Risikofragen. a) Haftpflicht Beraterinfo R+V-EnergiePolice

34 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Nach Auswahl der gewünschten Vertragsart erfolgt eine allgemeine Risikoanalyse durch Beantwortung verschiedener Risikofragen b) Internet- und Wirtschaftskriminalität Beraterinfo R+V-EnergiePolice

35 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Nach Auswahl der gewünschten Vertragsart erfolgt eine allgemeine Risikoanalyse durch Beantwortung verschiedener Risikofragen c) D&O-Versicherung Beraterinfo R+V-EnergiePolice

36 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Der Status wechselt auf „vollständig“, wenn alle offenen Risikofragen beantwortet wurden. Alle Felder auf der Maske Basisdaten Unternehmen werden durch die neuen Vertragsprodukte zu Pflichtfeldern Beraterinfo R+V-EnergiePolice

37 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
Die Angabe mindestens eines Risikoortes ist erforderlich. Unter der jeweiligen Vertragsart (hier Betreiberhaftpflicht) sind aus der Auflistung „mögliche Risiken“ die Details der Anlage auszuwählen Beraterinfo R+V-EnergiePolice

38 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
8) Die Risiken der D&O-Versicherung müssen ausgewählt werden 9) Danach muss in der Internet- und Wirtschaftskriminalität (IuW) ausgewählt werden, ob das Risiko W oder IuW gewünscht wird. Darüber hinaus fragt das System nach der Anzahl der kaufmännischem Mitarbeiter. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

39 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
10) Über die Risikoortauswahl in der Elektronikversicherung besteht die Möglichkeit mehrere Anlagen an unterschiedlichen Orten unter dem Dach einer Police zu sammeln. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

40 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
11) Zusätzliche Informationen zur Anlage, dem Versicherungsumfang, der Finanzierung, die Beantwortung spezifischer Risikofragen sowie ggf. die Auswahl von Klauseln sind die nächsten Schritte Beraterinfo R+V-EnergiePolice

41 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Darstellung in R+V CONNECT
12) Wurden alle notwendigen Angaben gemacht, wird der erforderliche Jahresbeitrag berechnet. 13) Bestand eine Vorversicherung, sind Angaben zum entsprechenden Vertrag zu machen. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

42 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis: Verkaufsunterlagen
Leistungsübersichten Sellingsheet Vermittlerinfo Weitere Details zu den einzelnen Unterlagen finden Sie im Maklerportal. Beraterinfo R+V-EnergiePolice

43 EnergiePolice Hilfestellungen für die Praxis
Welchen Einfluss hat die Zürs-Zone in der Elektronikversicherung auf die Versicherbarkeit? Zone 1 und 2  Ohne Einschränkung versicherbar Zone 3  Innendienstvorlage Zone 4  nicht zeichenbar in der EnergiePolice Beraterinfo R+V-EnergiePolice


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