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Ganzheitliche Kunsttherapie
A.BOAT Austrian Board Of Art-Therapies Österreichischer Dachverband für Kunst-Therapien © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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A.BOAT-Mitglieder bis 2009 © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1972: Ausbildung an der Hochschule für Musik- und darstellende Kunst: Bei der Frage des Verbleibens der Ausbildung an der Hochschule (Anm.: Hochschule für Musik und darstellende Kunst) im Jahr 1972 können wir folgenden Kommentar finden: Musiktherapeutinnen seien „aus dem Lager der Musiker zu rekrutieren. Es kämen allerdings nur Musiker in Frage, deren pädagogisches Einfühlungs-vermögen sie zu einer therapeutischen Arbeit befähige.“ Und weiter: „dass die Ausbildung nicht Angelegenheit der Medizin sei, aber „ der medizinische und psychologische Unterricht (..) einen breiten Raum einzunehmen“ habe.“ (JEKAT, Friederike (1999). „Vortrag zum 4. Jour Fixe am 13. Dezember Jahre Musiktherapie in Österreich. Zur Entwicklung eines Berufes. Überarbeitete Fassung. Wissenswertes zum ÖBM, Einsatzbereiche der Musiktherapie, die Frage der beruflichen Identität“. In: ÖBM – Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen (Hg.). Jour Fixe Wien., Seite 4) © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1996: Ausbildungsvorbehaltsgesetz:
Erlass des Ausbildungsvorbehaltsgesetz: es ging um die Etablierung der Heilpraktiker, als eine arztähnliche Tätigkeit. Die Auseinandersetzung, welche zum Ausbildungs-vorbehaltsgesetz führte, war die Auseinandersetzung mit einer einjährigen Heilpraktikerausbildung, in welche zum Großteil über Videos gelernt werden kann, und welche etwas verspricht, das einem medizinischen Studium überhaupt nicht nahe kommt. Es ging um die Auseinandersetzung zwischen ärztlicher Ausbildung und einer dünnen Heilpraktiker-“Ausbildung“. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1997: 1. Februar: Univ. Prof. Stella Mayr (begründete den ÖBM) und ersucht mich den ÖBK zu gründen und schlägt mich als Obmann vor: in der Funktion als Obmann des Österreichischen Berufsverbandes für Kunsttherapie verfasse ich die Statuten des ÖBK, des Österreichischen Berufsverbandes der Kunsttherapeuten: Zweck: §2/2: Der Verein, …, bezweckt: die Entwicklung eines kunst-therapeutischen Berufsbildes, die Erarbeitung der Voraussetzungen zur Erreichung des gesetzlichen Schutzes des Berufsbildes „Kunst-Therapie“ und der staatlichen Anerkennung einer geschützten Berufsbezeichnung „Kunst-Therapeut“. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1997: 15. März: Besprechung im ÖBK:
„Psychotherapie beschäftigt sich mit den Verletzungen der Kindheit – um danach Kreativität freizulegen. Kunsttherapie geht gleich an den künstlerischen Ursprung, und wirkt vielleicht nebenher therapeutisch.“ Entwurf eines Flyer des ÖBK: Der therapeutische Prozess spricht die kreativen Stärken an, die vielleicht bis dahin unentdeckt – in jedem von uns schlummern. An die Stelle der Konzentration auf Schwachstellen tritt das unbeschwerte Spiel mit den verschiedensten Ausdrucksmöglichkeiten. Kreative Gestaltung aktiviert durch ihre Vielfältigkeit umfassend alle Sinne, ermöglicht neue Lösungsansätze und die Integration veränderter Sichtweisen. Der freie Ausdruck bietet einen weiten Raum für Phantasien, Gefühle und Bilder. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1997: 13. Juni: Amtsbestätigung der Vereinsbehörde: ÖBK 1997: 6. April: Generalversammlung: Obmann: Mag. Harald FRITZ © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1997: 13. August: Treffen Obmann ÖBK und ÖFKG: PT-Fachspezifikum oder Eigenes Gesetz: ein Treffen am 13. August, dessen Inhalt hauptsächlich eine Besprechung zwischen Harald und Hrn. Wittkoswki war. Demnach existiert bereits ein Berufsverband, gegründet von der Wiener Schule, in den alle anderen (Stöbergasse, Bakowsky) eingebunden sind. Ziel Anerkennung als psychotherapeutisches Fachspezifikum. Harald hat dazu seine eigenen Ideen. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1997: 17. August: Univ. Prof. Stella MAYR positioniert die Kunsttherapie: Lange Dauer der Entwicklung bis zu einem Berufsgesetz: Bis eine solche Anerkennung erfolgt, vergehen viele Jahre bis Jahrzehnte – sofern sie überhaupt jemals kommt. Eine Anerkennung auf Grundlage bloß einer neuen Methode wird nicht gegeben. Daher ist es nicht so sinnlos, wenn wir unser Konzept weiterverfolgen. Es gibt jedenfalls ein großes Interessentenpotential, das wahrscheinlich keine Psychotherapieausbildung machen möchte. Außerdem handelt es sich vielleicht wirklich um konzeptuelle Unterschiede: Stella weiß viel zu sagen über „nonverbale Therapien“ und warum sie gerade keine Psychotherapie sein sollen … © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1998: 20. März: Auskunft: Österr. Wirtschaftskammer: Dr. HÖLLINGER:
Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen … mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern … Auf jeden Fall sind Psycho-, Ergo-, Logo- und Physiotherapie gesetzlich geregelt. Wenn der ÖBK darin eine Lücke findet, dann wird es eine freie Tätigkeit sein. Wenn der ÖBK zwischen diesen Berufsbildern eine Lücke findet und sagt, da nisten wir uns ein, dann steht es frei Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen anzubieten. Der ÖBK muss sich vor unlauterem Wettbewerb hüten! © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1998: 20. März: Auskunft: BM Arbeit, Gesundheit und Soziales: Dr. KIEREIN: Dr. KIEREIN: „Eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung sollte zusammengestellt und geschickt werden. Wichtig ist, dass es zur medizinischen und therapeutischen Behandlung dazugestellt werden kann. Ein eigenes Gesetz anzustreben ist wieder eine andere Ebene. Dafür schaut es im Moment nicht gut aus – wegen budgetären Bedingungen. Es besteht im Moment kein politischer Wille für ein diesbezügliches Gesetz. Das muss jedoch von Fall zu Fall angeschaut werden, ob man in diesem Bereich etwas machen möchte oder nicht. Man könnte dies leichter beurteilen, wenn man Unterlagen dazu hat! Können Sie sich nicht im Psychotherapie-Gesetz finden?“ Mag. FRITZ: „Aber Herr Dr. KIEREIN, die Kunsttherapie ist ja etwas völlig anderes als Psychotherapie!“ Dr. KIEREIN: „Gut, dann beschreiben Sie mir dies. Bringen Sie die Zuständigen an einen Tisch und formulieren Sie gemeinschaftlich auf einer Seite die Kunsttherapie.“ © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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2000: 18. Jänner: Brief an die Vorstandsleute des ÖBK:
„Es gilt alles zu vermeiden, das eine Täuschung im Wettbewerb entstehen lassen könnte. Wenn wir in Konkurrenz treten zu Einrichtungen, die schon durch ein Gesetz etabliert sind – könnte es Klagen geben. Dr. KIEREIN’s Schlagwort ist: „Was draußen drauf steht, muss auch drinnen passieren. Was drinnen passiert, muss auch draußen drauf stehen!“ Wenn nun draußen drauf steht: „Kunst-Therapie“ und drinnen aber „Psychotherapie“ gemacht wird, ist das für den Konsumenten irreführend und das Wettbewerbsverbot übertretend.“ © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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2005: 12. Jänner: In der Funktion als Obmann des Dachverbandes ABOAT:
„Die Dachverbandsobleute stellen sich vor und stellen im nachfolgenden Gespräch die Frage nach der Anerkennung der Kunsttherapien als eigenständige Form, da es in der Szene auch Kunsttherapien gibt, die sich als Zusatz der Psychotherapien verstehen.“ „Bezogen auf das Thema mit der Psychotherapie, weist Dr. Kierein hin, dass diese Arbeit auf Krankenbehandlung ausgerichtet ist. Wir müssen für ein Gesetz alles gut vorbereiten, wenn man in diese Richtung formuliert. „Mit dem Psychotherapeuten sieht Dr. Kierein eher ein konfliktfreieres Feld, als mit den Ärzten. Der Arbeitsschwerpunkt muss deutlich heraus gearbeitet werden. Im Mittelpunkt steht der Patient für die Gesundheitsförderung und Prävention. Zum Zeitfaktor einer Gesetzgebung nennt Dr. Kierein Zahlen: 40 Jahre Psychologengesetz, Psychotherapie 8-9 Jahre, Suchtmittelgesetz 6-8 Jahre, Musiktherapie arbeitet seit 10 Jahren, die Supervisoren und Sozialarbeiter arbeiten schon ziemlich lang, aber bisher erfolglos. Möglich wäre es in 3 Jahren zu haben, anzudenken ist eine Legislaturperiode. Bei Wahlen muss man eine halbjährliche Findung der Gesetzgeber, Minister rechnen, sowie auch die Mitglieder nach einer Legislaturperiode im halben Jahr davor umdenken, und ein anderes Thema präsent ist. Was Neues, wie die Kunsttherapie, wäre für uns in unserer Legislatur von 4 Jahren Dachverbandsvorsitz anzudenken. Entweder sensationell schnell bis vor den Wahlen 2006, wenn es uns gelingen würde, mit der Berufsvereinigung der Musiktherapie zusammen zu kommen, oder danach. Es ist für alle eine Chance. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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1. Juli 2009: Musiktherapiegesetz (MuthG)
Wir finden Auftrieb zur Gestaltung eines umfassenden Kunsttherapie-Gesetzes. © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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Aus der Vorstandssitzung von 28. 1. 2011
ACT: möchte nicht, dass DÖKT aufgelöst wird. ÖVAOK: in Frieden auseinander gehen. Jeder Verband konzentriert sich auf Eigenes, Vision bleibt im Hintergrund, bleibt bestehen. Biodanza: zur Ruhe kommen lassen; stärken; dann wieder gemeinsam! © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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Erneute Gründung des Dachverbandes A.BOAT
„A.BOAT“ aus einem Satz von Dr. KIEREIN. „Lasst uns das Boot gemeinsam in den Hafen bringen!“ Austrian Board Of Art-Therapies © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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Erneute Gründung des Dachverbandes A.BOAT
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Konstitution des Dachverbandes 2016
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Vorsitzende des A.BOAT treffen Vorsitzende des ÖFKG am 24. Oktober 2017. Adisa CZECZELICH Mag. Harald FRITZ-IPSMILLER Mag. Agnes MUTHSAM Martina EBERHART Martina TOMAN Martina EBERHART Martina TOMAN Adisa CZECZELICH Mag. Harald FRITZ-IPSMILLER Mag. Agnes MUTHSAM © Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER
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