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Unternehmensaktivitäten in der Schweiz und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
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Inhalt der Präsentation
Vorstellen cmt Treuhand und Revisions AG Steuerlandschaft Schweiz Unternehmensformen Ansiedlungsprozess Variante Vertriebsfirma in der Schweiz Variante Zweigniederlassung Variante Umzug Fazit Treuhand I Ansiedlung
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Firmenprofil Name: Adresse: Telefon: Fax: E-Mail: Hompage:
Gründungsjahr: Aufnahme der Tätigkeit: Anzahl Mitarbeiter: Sitz: cmt Treuhand und Revisions AG Sandgrube 29, 9050 Appenzell 2002 7 Mitarbeiter Appenzell und Altenrhein Treuhand I Ansiedlung
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Personen Josef Manser (Inhaber) +41 71 788 08 03
Dominik Baldegger (Leiter Ansiedlung) D. Baldegger J. Manser (Inhaber) Treuhand I Ansiedlung 4
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Zwei strategische Geschäftsbereiche
Treuhand Ansiedlung • Finanz und Rechnungswesen • Steuerberatung • Wirtschaftsprüfung • Spezialmandate nat. Personen • jur. Personen Betreibung Business Center Schotzebischelis Treuhand I Ansiedlung
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Businesscenter Schotzebischelis
Treuhand I Ansiedlung
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Treuhand I Ansiedlung
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Das Schweizer Steuersystem
1 Bund Direkte Bundessteuer (Einkommens- resp. Gewinnsteuer) Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen) Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), Normalsatz 8 % Stempelabgaben (Emissions- und Umsatzabgabe) 26 Kantone Einkommens- und Vermögenssteuer (natürliche Personen) Gewinn- und Kapitalsteuer (juristische Personen) Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer ca Gemeinden Einkommens- und Vermögenssteuer Gewinn- und Kapitalsteuer Liegenschaftssteuer Treuhand I Ansiedlung
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Funktion des Steuersystems
Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton und von Gde zu Gde Die Steuererklärung wird üblicherweise von jedem Steuerpflichtigen selbst erstellt (Selbstdeklaration) Private Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen sind grundsätzlich steuerfrei Dividendeneinkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen werden privilegiert besteuert Für direkte Nachkommen gibt es in der Ostschweiz – mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden – keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer (AI: 1.5%) Pauschalbesteuerung für Privatpersonen möglich Gutes Klima mit den Steuerbehörden: Verbindliche Vorbescheide „Steuerrulings“ üblich – Partner nicht Gegner Klare Bemessungsgrundlage Treuhand I Ansiedlung
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International Über 70 Steuer- und über 30 Sozialversicherungsabkommen
Bilaterales Abkommen mit der EU per 1. Juli 2005, ähnlich der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen Wahlmöglichkeit zwischen dem jeweiligen Doppelbesteuerungs-abkommen und dem bilateralen Abkommen mit der EU Steuererleichterungen und privilegiert besteuerte Gesellschaften Keine Verrechnungspreisdokumentationspflicht (Transfer Pricing) Keine Hinzurechnungsbesteuerung Treuhand I Ansiedlung
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Unternehmenssteuern Europaweit
12.66% AR 14.16% ohne Doppeltarif AI 15.12%-18.36% (je nach Gemeinde) TG SG 16.88% 10% Zypern 12.5% Irland 19% Polen, Slowakei, Litauen Österreich 25% Deutschland ~30% Italien 31.4% Frankreich 34.8% Treuhand I Ansiedlung
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Steuerprivilegien – zurückhaltend
Date Steuerprivilegien – zurückhaltend Steuererleichterungen (Tax Holidays) Auf kantonaler Ebene Auf Bundesebene – Lex Bonny Kantonale Steuerprivilegien Holdinggesellschaft (2/3 der aktiven Beteiligungen oder 2/3 der Einkünfte aus Beteiligungen) Gemischte Gesellschaft (mindestens 80% der Erträge und mindestens 80% der Aufwendungen aus dem Ausland) Domizilgesellschaft (stark rückläufig) 12
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Zentrale Fragen Ausrichtung des Unternehmens insgesamt definieren
Finanzielle Ziele definieren (EK Anteil, Dividendenpolitik) – wo sollen langfristig die Gewinne erzielt werden (in AT oder der CH) Wie sollen die Besitzverhältnisse sein – in welchem Land? Wer soll das Unternehmen künftig führen (intern, extern) Definition der Steuerpolitik Wo wollen die heutigen und zukünftigen Eigner langfristig wohnen? Treuhand I Ansiedlung
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Unternehmensformen GmbH oder AG Steuerlich kein Unterschied
Haftungsbegrenzung Bessere Steuergestaltungsmöglichkeiten, steuerfreier Kapitalgewinn, Mitarbeiterbeteiligung, etc. Expansionsfinanzierung, Konzernstruktur GmbH; transparente Beteiligungsverhältnisse, AG; anonym Gründungskapital; Beratungskosten Aktionärbindungsvertrag oder Gesellschaftervertrag bei mehreren Beteiligten
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Unternehmensformen Zweigniederlassung
Hauptunternehmen in Österreich, Gewinne gehen ins Ausland Leiter der Zweigniederlassung Keine GmbH & Co. KG Spielregeln des Gesellschaftsrechts aus Haftungsgründen einhalten! Private Haftung der Organe bei Sorgfaltspflichtverletzungen, insbesondere bei Sozialversicherungsabgaben oder Verrechnungssteuern Bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Österreich Grundsätzlich 183 Tage Regelung, Vergütung über Betriebsstätte Schweiz besteuert den Lohn nach Schweizer Ansätzen, in Österreich Freistellung unter Progressionsvorbehalt. Grenzgängerbesteuerung
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Ansiedlung als Prozess
Zusatzleistungen Familie Standortevaluation Information Gründung Finanzen Domizil Räumlichkeiten Sönd Willkomm Formalitäten Wohnen Prozessbegleitung Person Prozessbegleitung Firma Information Businessplan IT-Infrastruktur Rechtsberatung Mitarbeiter Immobilien Vertriebsplanung Banking Zusatzdienstleistungen mit Partnern Treuhand I Ansiedlung
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Unternehmen Treuhand I Ansiedlung
Der Schritt in die Schweiz für Unternehmen Veränderungswille Information / Faktenbeschaffung Gründung/Relocation Ansiedelung Veranstaltungen Informationen Standortevaluation Business Plan Gründung Finanzen Domizil Räumlichkeiten IT-Infrastruktur Rechtsberatung Mitarbeiterrekrutierung Immobilien Business Services der cmt Treuhand und Revisions AG Blau: Serviceangebote von Kooperationspartnern Treuhand I Ansiedlung
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Privatpersonen Treuhand I Ansiedlung
Der Schritt in die Schweiz für Privatpersonen Veränderungswille Information / Faktenbeschaffung Umzug Ansiedelung Veranstaltungen Informationen Wohnen Formalitäten Sönd Willkomm Familie Zusätzliche Dienstleistungen Private Services der cmt Treuhand und Revisions AG Treuhand I Ansiedlung
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Lösungsvariante 1 – Vertriebsfirma
Zweigniederlassung in der Schweiz Gewinnabführungsvertrag mit Mutter Kostenthema: d.h. Personal, Räume etc. 100% Transparenz Treuhand I Ansiedlung
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Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 1 („Vertriebsfirma“)
Grundsätzlich ist die Errichtung einer Zweigniederlassung in der Schweiz unproblematisch: Zweigniederlassung = steuerliche Betriebsstätte? Gewinnaufteilung nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen Betriebsstätte ist steuerrechtlich wie ein selbstständiges Unternehmen zu behandeln Stammhaus und Betriebsstätte bleiben handelsrechtlich jedoch ein Unternehmen Sonderfall Schweiz: „Räumlichkeiten“ begründen erst ab einer Nutzungsdauer von 12 Monaten eine (steuerliche) Betriebsstätte
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Methodik zur Feststellung der Betriebsstättengewinne
21 Methodik zur Feststellung der Betriebsstättengewinne Funktionsanalyse (zugeordnete Wirtschaftsgüter und Risiken?) Ansatz fremdüblicher Entgelte und fremdüblicher Gewinne Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte Fremdübliche Verrechnungspreise sind anzusetzen Kein Aufschub der Besteuerung gegenüber der Schweiz!
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Grundsätzliche Themenstellung:
Errichtung einer schweizer Tochtergesellschaft oder Begründung einer schweizer Betriebsstätte? Steuerrechtliche Themen: Überführung von Vermögen (zB bei der Errichtung) Steuerrechtliche Behandlung der Gewinne in der Schweiz Verrechnungspreise (bei laufenden Konzernbeziehungen) Gewinnausschüttung versus Entnahmen (DBA)
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Lösungsvariante 2 – nächste Generation
Kinder führen operativ die Unternehmung in der Schweiz Verwaltungsratstätigkeit möglich (fast) freie Wahl des Wohnkantons Stetiger Substratübergang an die Kinder, Neugeschäft und neue Produkte Treuhand I Ansiedlung
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Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 2 (nächste Generation)
Überführung von materiellem und immateriellem Vermögen in das Ausland: Grundsätzlich sind bei Überführung von (Betriebs-)Vermögen stille Reserven in Österreich zu versteuern! „Funktionsveranlagungen“ aus Österreich: sensibel aus steuerlicher Sicht, weil Betriebsprüfungsrisiko!
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Lösungsvariante 3 – Umzug
Verkauf sämtlicher Immobilien in Österreich Verkauf der Unternehmung in Österreich Know-How Verlagerung in die Schweiz Immobilie im Feriendomizil: kein Problem Treuhand I Ansiedlung
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Aus österreichischer Sicht: Lösungsvariante 3 („Umzug“)
Aufgabe und Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes von Österreich in das Ausland: Wann kommt es zur „Verlagerung“ des Wohnsitzes? „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ entscheidend! Konsequenzen: Stille Reserven von Beteiligungen sind zu beachten! Ab 2011: Neue Vermögenszuwachsbesteuerung auch bei Verlegung des Wohnsitzes: 25 % „Wegzugsbesteuerung“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Empfehlungen und Stolpersteine
Die Übersiedlung in die Schweiz ist ein Prozess der 1 oder mehrere Jahre dauert. Mandanten müssen Geduld haben! Funktionsverlagerungen funktionieren nicht! Eine fix installierte Zahnbürste reicht aus, um unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich zu bleiben! Der Umzug in die Schweiz ist ein Prozess, welcher verschiedenste Interessen unter einen Hut zu bringen hat; Familie, Unternehmung, Freunde. Häufig ist es ein Entscheid zwischen Emotionen und Sachlichkeit! Ziehen sie dorthin, wo sie sich und vor allem ihre Ehefrau wohlfühlt! Treuhand I Ansiedlung
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Empfehlungen und Stolpersteine
Planen sie frühzeitig; die Verfügbarkeit von Immobilien in der Schweiz ist begrenzt und braucht Zeit. Trennen Sie sich von den Immobilien in Ihrem Heimatstaat. Arbeiten Sie ausschliesslich mit Beratern zusammen, welche die grenzüberschreitende Thematik beherrschen. Vorsicht beim Kauf von Aktienmänteln. Treuhand I Ansiedlung
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Wir danken für Ihr Interesse und stehen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!
Josef Manser Dominik Baldegger Treuhand I Ansiedlung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung … Dr. Harald Glocknitzer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Glocknitzer Hollenthoner T Steuerberatung GmbH & Co KG E Schönbrunner Straße 222/3/7. OG 1120 Wien
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Know-how Pool Geschäftsführerin Revision Dipl. Treuhandexpertin
Revisionsexpertin Doris Schoch Fachfrau F+R mit eidg. FA Abschluss, Lohn- & Finanzbuchhaltung Langjährige Erfahrung bei ASGA St. Gallen Claudia Zuberbühler Dipl. Betriebswirtschafterin HF Abschluss, Lohn- & Finanzbuch- haltung Langjährige Erfahrung ASGA SG Claudia Brändle Treuhand I Ansiedlung
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Know-how Pool Fachmann F+R mit eidg. FA MWST, Steuern natürliche und
Juristische Personen Emanuel Geiger Betriebsökonom HWV Leitung Niederlassung Altenrhein, Spezialmandate Frank Federer Treuhand I Ansiedlung
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