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Veröffentlicht von:Hiltrud Blyler Geändert vor über 11 Jahren
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Nutzen Analyse Kosten
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StromWasserKanalStraße
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Legalitätsprinzip (Art 18 BVerG) Verpflichtung der Verwaltung – nur auf Grund von Gesetzen – nach festen Regeln – für Bürger ist das Handeln vorhersehbar und berechenbar Verpflichtung des Gesetzgebers – hinreichende Determination der Verwaltung durch das Gesetz
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Verwaltungshandeln Hoheitliches und PrivatwirtschaftlichesVerwaltungshandeln darf in einem Rechtsstaat nur auf Grund von formellen – Bundesgesetzen oder – Landesgesetzen erfolgen Handeln der Verwaltungsorgane muss sich am Willen des Gesetzgebers orientieren
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Aufgaben der Verwaltung Verwaltung dient der Erhaltung und Gestaltung der Sozialordnung Ausgleich divergierender öffentlicher Interessen Beispiele – Sicherung von Leben Freiheit Eigentum der Bürger, – Schutz von Natur und Umwelt – Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln – Versorgungs-Entsorgungseinrichtungen – Kranken-Unfall- Altersvorsorge erforderliche Mittel werden durch Vorschreibung von Abgaben beschafft
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Verfassung Art 18 BVerG Gesetz WBFG Technische Richtlinie TR WLV = KNU
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