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Todesstrafe.

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Präsentation zum Thema: "Todesstrafe."—  Präsentation transkript:

1 Todesstrafe

2 Daten und Fakten Mehr als die Hälfte der Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft - per Gesetz oder de facto. 76 Staaten - für alle Verbrechen 15 Staaten - für alle außer bestimmte Verbrechen (z.B. für Kriegsverbrechen) 20 Staaten - de facto Abschaffung (Todesstrafe im Gesetz - keine Hinrichtungen seit 10 Jahren) 111 Staaten haben die TS per Gesetz und de facto abgeschafft 84 Staaten: Beibehaltung und Anwendung der TS

3 Daten und Fakten - 2 Trends
Entwicklung in Richtung weltweiter Abschaffung: Im letzten Jahrzehnt: im Schnitt mehr als 3 Länder pro Jahr schaffen TS ab Wiedereinführung der TS: Einmal abgeschafft, wird die TS nur selten wieder eingeführt (seit 1985: Wiedereinführung in 4 Ländern, Abschaffung in über 40 Ländern)

4 Verbrechen ?

5 Verbrechen ALLE manchmal Vorwand zur Verfolgung von politischen GegnerInnen

6 DIE DUNKELZIFFER LIEGT VIEL HÖHER!
Hinrichtungen 2001 mindestens Todesurteile in 69 Staaten mindestens 3,048 Hinrichtungen in 31 Staaten DIE DUNKELZIFFER LIEGT VIEL HÖHER!

7 Hinrichtungen 2001 - Staaten
90 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen in: China (mindestens Hinrichtungen - Dunkelziffer viel höher) Iran (mindestens 139 Hinrichtungen) Saudi Arabien (mindestens 79 Hinrichtungen) USA (66 Hinrichtungen)

8 Hinrichtungen in den USA
71 Hinrichtungen im Jahr 2002, Gesamtzahl seit 1977 (Wiedereinführung der TS): 820 Über Gefangene mit Todesurteil ( ) TS in 38 der 50 US Bundesstaaten

9 Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
Verbot der Verurteilung zum Tod bei jugendlichen StraftäterInnen (unter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Tat) in internationalen Menschenrechtspakten, wie Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte Amerikanische Menschenrechtskonvention Kinderrechtskonvention

10 Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
Mehr als 100 Staaten mit Todesstrafe schließen die Hinrichtung von jugendlichen StraftäterInnen aus. ABER: Seit 1990: Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen in 7 Staaten: Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien, USA und Jemen (mittlerweile Abschaffung der TS für jugendliche StraftäterInnen in Pakistan und Jemen) Die meisten der bekannt gewordenen Hinrichtungen von jugendlichen StraftäterInnen in den USA (17 seit 1990).

11 Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen
» Wir brauchen wirklich nicht stolz auf die Tatsache sein, dass die USA bei der Hinrichtung jugendlicher StraftäterInnen führend sind.« (U.S. Senator Russ Feingold, 11. November 1999)

12 Geistige Behinderung Im April 2000 forderte die UN-Kommission für Menschenrechte alle Staaten mit TS auf: keine Verhängung der TS bei jenen, die beim Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahren alt waren keine Verhängung der TS bei Personen mit geistiger Behinderung

13 Geistige Behinderung Japan Kirgistan
Laut UN-Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen: Anwendung der TS bei geistig Behinderten in 3 Staaten: Japan Kirgistan USA (35 Hinrichtungen von geistig Behinderten )

14 USA: Diskriminierung auf Grund der Hautfarbe
»... ein klares Muster an Beweisen, die auf eine Diskriminierung auf Grund der Rasse hindeuten: bei der Anklage, beim Urteil und bei der Vollstreckung der Todesstrafe ...« »... so wurden z.B. TäterInnen, die weiße Menschen ermordet haben, eher zum Tode verurteilt als jene die Schwarze umgebracht haben.« (U.S. General Accounting Office, Todesurteile, 1990)

15 USA: Diskriminierung auf Grund der Hautfarbe
Ergebnisse mehrerer Studien: unter Konstanthaltung aller anderer Faktoren ist der entscheidende Faktor für Verhängung der TS die Hautfarbe der Opfer. Seit 1977: über 80% der Todeskandidaten wurden wegen eines Mordes an Weißen hingerichtet (nur 50% aller Mordopfer in den USA sind weiß)

16 USA: Diskriminierung auf Grund der Hautfarbe
Studie aus Philadelphia (1998): vier Mal höhere Wahrscheinlichkeit für ein Todesurteil in Philadelphia, wenn Angeklagter schwarz ist Unterschiedliche Behandlung der Afro-Amerkaner in allen Phasen: von der Erstentscheidung über Anklageschrift bis hin zum Urteil der Geschworenen Häufig ausschließliche Besetzung der Geschworenen mit Weißen. In den meisten Bundesstaaten haben die Staatsanwälte das Recht, ohne Nennung eines Grundes schwarze Geschworene auszuschließen 98% der Chief District Attorneys (= zuständig für Prüfung des Todesurteils) sind Weiße

17 Diskriminierung auf Grund des sozialen Status
»Hautfarbe, ethnische Herkunft und der soziale Status scheinen in den USA die Hauptfaktoren zu sein, ob ein Todesurteil gefällt wird oder nicht.« (UN-Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, 1997) USA: 95% der Todekandidaten können sich keinen Anwalt leisten arme Menschen erhalten eher (Todes-)urteile als Personen aus wohlhabenderen Schichten

18 Hinrichtung von Unschuldigen
Situation in den USA: Ursachen für fehlerhafte Verurteilungen seit 1990: 350 Fehlurteile bei Kapitalverbrechen 23 Unschuldige wurden hingerichtet : 99 Menschen in 24 US-Bundesstaaten nach Nachweis eines Fehlurteils freigelassen unzureichende Verteidigung Fehler bei polizeilischen Ermittlungen und Anklage falsche Zeugenaussagen Vorurteile gegenüber Schwarzen Unterschlagung bzw. Fehlinterpretation von Beweismitteln gesellschaftlicher Druck

19 Kosten USA: Die Todesstrafe ist weitaus teurer als eine lebenslange Strafe im Gefängnis: New Yorker Studie: Kosten einer Hinrichtung dreimal so hoch wie lebenslange Gefängnisstrafe Florida: Hinrichtung kostet den Staat $3,2 Millionen Lebenslange Strafe kostet $

20 Warum ist die TS so teuer?
Die größten Kosten fallen vor und während des Prozesses an (nicht in Folgeverfahren): unter einem System mit TS: 2 Prozessphasen (conviction, sentencing) davor: besondere Anträge und spezielle Auswahl der Geschworenen Höhere Kosten für die Untersuchung

21 Abschreckung »Studien konnten nicht nachweisen, dass Hinrichtungen einen größeren abschreckenden Effekt hätten als lebenslängliche Haft, und es ist ein solcher Nachweis unwahrscheinlich.« (Roger Hood, The Death Penalty: A World-Wide Perspective,1996) Menschen, die jemanden umbringen, handeln selten vorsätzlich, wenn sie das Verbrechen begehen: Drogen und Alkohol Angst und Wut geistige Behinderung

22 Abschreckung Studien konnten keine abschreckende Wirkung der Todesstrafe aufzeigen. Im Gegenteil: Die Todesstrafe hat eine brutalisierende Wirkung.

23 Brutalisierung Studien weisen eine Brutalisierung nach:
Texas: hohe Anzahl von Hinrichtungen, hohe Mordrate Kalifornien: nach der 1. Hinrichtung nach 25 Jahren: Erhöhung der Morde im Jahr danach USA: höhere Verbrechensraten in Staaten mit TS New Times survey (Sept. 2000): Mordrate in Staaten mit TS % höher als in Staaten ohne TS Sinkende Mordrate nach Abschaffung der Todesstrafe (z.B. Kanada)

24 WARUM TÖTEST DU MENSCHEN UM ZU ZEIGEN DASS DAS TÖTEN VON MENSCHEN FALSCH IST?

25 It’s up to you! Kontakt: amnesty international Österreich
Arbeitsgruppe für verfolgte GewerkschafterInnen Moeringgasse 10/1 A-1150 Wien Sprecherin: Sabine Vogler Tel.:


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