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Abwasserzweckverband „Rieth“

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Präsentation zum Thema: "Abwasserzweckverband „Rieth“"—  Präsentation transkript:

1 Abwasserzweckverband „Rieth“
Herzlich Willkommen VV

2 Historie des Abwasserzweckverbandes „Rieth“
Von Verbandsgründung bis zum Die Gemeinden Bilzingsleben und Kannawurf und die Stadt Kindelbrück haben bereits im Jahr 1996 beschlossen, die Gemeinschaftszweckver-einbarung der Gemeinden durch eine besser geeignete Rechtsform abzulösen. Die Stadt- und Gemeinderäte haben darauf hin eine Verbandssatzung zur Gründung eines Abwasserzweckverbandes „Rieth“ mit Sitz in Kindelbrück beschlossen und deren Genehmigung durch die Bürgermeister der Gemeinden beantragt. Die Verbandssatzung wurde mit Bescheid vom von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte am VV

3 1. Verbandsversammlung am 12.01.2005
Wahl des Verbandsvorsitzenden Roberto Chudzinski und seines Stellvertreters Jörg Cichy Beschluss über die Ankündigung der Höhe der Gebühren und Beiträge im Verband wurde nicht gefasst Information und Diskussion zum Vermögensübertragungsvertrag Ziel des Vertrages ist, den Verband mit den erforderlichen Vermögensteilen auszustatten, um die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen zu können Inhalt des Vertrages ist die Regelung des Vermögensüberganges von den Gebietskörperschaften Bilzingsleben, Kannawurf und Kindelbrück auf den Verband VV

4 2. Verbandsversammlung am 09.02.2005
Beschluss über die Ankündigung der Höhe der Gebühren im Verband wurde gefasst (die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am ) Beschluss zur Entschädigungssatzung des Verbandes wurde gefasst Beschluss zur Geschäftsordnung des Verbandes wurde gefasst Beschluss zur Vergabe der kaufmännisch-technischen Betriebsführung wurde gefasst die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt an die Wasserwerke Südharz GmbH der Vertragszeitraum beträgt zunächst 2 Jahre und beginnt am VV

5 3. Verbandsversammlung am 22.06.2005
Beschluss zum Wirtschaftsplan 2005 sowie Finanzplan der Jahre 2005 – 2008 wurde gefasst Beschluss zur Erhebung einer Verbandsumlage ( €) wurde gefasst Beschluss zur Entwässerungssatzung wurde gefasst Beschluss zur Abwasserabgabensatzung wurde gefasst Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde im Entwurf diskutiert jedoch nicht beschlossen. VV

6 4. Verbandsversammlung am 30.11.2005
Beschluss zum Abwasserbeseitigungskonzept wurde gefasst Beschluss zur 1. Änderung der Verbandssatzung wurde gefasst (Änderungsinhalt war der Berechnungsschlüssel für die Erhebung der Verbandsumlage) Beschluss zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung wurde gefasst (Änderungsinhalt waren die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Aufsichtsbehörde gegebenen Hinweise) Beschluss zur 1. Änderung der Abwasserabgabensatzung wurde gefasst (Änderungsinhalt waren die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Aufsichtsbehörde gegebenen Hinweise) VV

7 4. Verbandsversammlung am 30.11.2005 (Fortführung)
Die in Arbeit befindliche Beitrags- und Gebührenkalkulation wurde diskutiert Aufgrund der Besonderheit der Situation des neu gegründeten Verbandes wurde das Thüringer Innenministerium um Hilfe bei der Erstellung einer Beitrags- und Gebührenkalkulation gebeten. Durch den gefassten Ankündigungsbeschluss über die Gebührenhöhe konnte keine Kostendeckung erreicht werden. Diese Unterdeckung ist für die Entstehung der Verbandsumlage verantwortlich. Die Verbandsversammlung ist sich einig, dass eine Beitragserhebung die die Gebührenhöhe günstig beeinflusst, besser ist, als eine dauerhaft hohe Gebühr zu zahlen. Von der Bürgermeisterin der Stadt Kindelbrück und dem Verbandsvor-sitzenden wurde die Notwendigkeit der Beitragserhebung nochmals begründet. VV

8 5. Verbandsversammlung am 13.12.2005
Beschluss zur Darlehensübertragung von den Gemeinden auf den Verband wurde gefasst (Übernahme der bestehenden Darlehenverträge der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 2,5 MIO €) Beschluss zur Beitrags- und Gebührenkalkulation wurde gefasst Beschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung wurde gefasst VV

9 6. Verbandsversammlung am 22.03.2006
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses zur Darlehensübertragung von den Gemeinden auf den Verband wurde gefasst (Übernahme der bestehenden Darlehenverträge der Gemeinden in Höhe von 2,5 MIO €) ohne Vermögensübertragungsvertrag ist keine exakte Kalkulation möglich ein neutraler Wirtschaftsprüfer soll mit der Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse im Verband beauftragt werden Beschluss zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wurde gefasst (Änderungsinhalt war lediglich eine textliche Konkretisierung) Beschluss zum Wirtschaftsplan 2006 sowie Finanzplan wurde gefasst VV

10 7. Verbandsversammlung am 27.09.2006
Beschluss zur Vermögensübertragung von den Gemeinden auf den Verband wurde gefasst das Anlagevermögen wurde von der WIBERA Wirtschaftsgesellschaft AG mit Bericht vom im Auftrag des Verbandes bewertet Beschluss zum Wirtschaftsplan 2006 sowie Finanzplan wurde erneut und mit geändertem Inhalt gefasst von einzelnen Verbandsräten wurde in diesem Zusammenhang mehrfach angemahnt, dass die Erhebung von Herstellungsbeiträgen überfällig ist und schnellstmöglich erfolgen sollte Beschluss zur Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 3,5 MIO € wurde gefasst Kreditaufnahme für Beitragsrückerstattungen beträgt 400 T€ Kreditaufnahme für Ausgleichsverbindlichkeiten gegenüber den Mit- gliedsgemeinden beträgt 3,1 MIO € VV

11 8. Verbandsversammlung am 15.11.2006
Information zur Vermögensübertragung von den Gemeinden auf den Verband Die Übernahme des Anlagevermögens der Mitgliedsgemeinden an den Verband wurde vollzogen und rechtsaufsichtlich genehmigt. Information zur Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 3,5 MIO € Die Kreditaufnahme in Höhe von 3,5 MIO € ist erfolgt. Information zur Kündigung des Betriebsführers Der Betriebsführungsvertrag wurde am (nicht fristgerecht) gekündigt. Die Kündigung wurde deshalb erst zum wirksam. VV

12 9. Verbandsversammlung am 11.04.2007
Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden (wurde nicht durchgeführt, sondern auf die nächste Verbandsversammlung verschoben) Beschluss zum Jahresabschluss 2005 wurde nicht gefasst Grund waren die von der Gemeinde Kannawurf vorgetragenen Bedenken gegen die Vermögensübertragung hinsichtlich der dabei fraglichen Berücksichtigung des im Territorium von Kannawurf befindlichen Staukanals DN 1800. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden wurde (aus o.g. Gründen) nicht gefasst Beschluss zur Behandlung des Jahrsverlustes 2005 wurde (aus o.g. Gründen) nicht gefasst Beschluss zur Übernahme des Anlagevermögens des Wohngebietes „Am Weinberg“ wurde gefasst VV

13 9. Verbandsversammlung am 11.04.2007 (Fortführung)
Beschluss zum Wirtschaftsplan 2007 sowie Finanzplan wurde gefasst Wiederholt wurde von Verbandsräten in diesem Zusammenhang angemahnt, dass die Erhebung von Herstellungsbeiträgen überfällig ist und schnellstmöglich erfolgen sollte. Die Erhebung der Herstellungsbeiträge wurde nochmals als dringende Maßnahme an den Geschäftsbesorger als Auftrag erteilt. Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2006 wurde nicht gefasst Grund waren die von der Gemeinde Kannawurf vorgetragenen (oben näher erläuterten) Bedenken gegen die Vermögensübertragung. Es ist zunächst sicher zu stellen, dass der erteilte Prüfungsauftrag nicht die Nachprüfung beeinflusst. VV

14 9. Verbandsversammlung am 11.04.2007 (Fortführung)
Beschluss zum Nachtrag des Betriebsführers wurde gefasst Beschluss zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Verbandes wurde gefasst VV

15 10. Verbandsversammlung am 22.05.2007
Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden Matthias Bogk Beschluss zum Jahresabschluss 2005 wurde gefasst Die von der Gemeinde Kannawurf vorgetragenen Bedenken gegen die Vermögensübertragung hinsichtlich der dabei fraglichen Berücksichtigung des im Territorium von Kannawurf befindlichen Staukanals DN 1800 konnten durch die WIBERA (Schreiben vom ) geklärt werden. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden wurde gefasst Beschluss zur Behandlung des Jahrsverlustes 2005 wurde gefasst Beschluss zum Wirtschaftsplan 2007 sowie Finanzplan wurde gefasst Nach Beanstandung der Aufsichtsbehörde der fehlerhaften Zahlenwerte in der Haushaltssatzung wurde diese geändert. Mit dem erneuten Beschluss wird die Beschlussfassung von der 9. Verbandsversammlung aufgehoben. VV

16 10. Verbandsversammlung am 22.05.2007 (Fortführung)
Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2006 wurde gefasst Der Prüfungsauftrag wurde an die WIBERA erteilt. Beschluss zum Zeit- und Maßnahmeplan des Verbandes ab wurde gefasst Die Einzelheiten der notwendigen Leistungserbringung und der dazugehörigen Kosten pro Leistung im Jahr 2007 wurden durch die Vertreter der GKS Erfurt mbH erläutert. Der Verband entschied im Rahmen der Beschlussfassung den Auftrag der Betriebsführung ab dem an die GKS Erfurt mbH zu vergeben. VV

17 10. Verbandsversammlung am 22.05.2007 (Fortführung)
Beschluss zur Wahl eines Rechtsbeistandes zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wurde gefasst Der Auftrag wurde an die Sozietät Bergerhoff erteilt. Die Beauftragung macht sich erforderlich, da mit Mehrkosten durch die außerordentliche Kündigung des Betriebsführers Wasserwerke Südharz GmbH i.L. gerechnet werden muss. VV

18 11. Verbandsversammlung am 17.10.2007
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Vorberatung Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2008 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum VV

19 12. Verbandsversammlung am 05.12.2007
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 sowie Finanzplan wurde gefasst Beschluss zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum wurde gefasst Informationen zum Stand der geplanten Beitragserhebung wurden erläutert. (Im Ergebnis einer Arbeitsberatung mit der Kommunalaufsicht wurde Einigkeit über die erstmalige Bescheidlegung von Abwasserbeiträgen des AZV „Rieth“ unter Anrechnung der bereits gezahlten Beträge an die Mitgliedsgemeinden erzielt. Sofern sich die Mitgliedsgemeinden auf einen einheitlichen Beitragssatz auf dem Niveau von Bilzingsleben verständigen, wäre eine Änderung der BGS-EWS im Beitragsteil mit einhergehender Neuberechung des Beitragsatzes und der Durchschnittsflächen erforderlich.) VV

20 13. Verbandsversammlung am 03.04.2008
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Wiederholt wurde durch den Geschäftsbesorger zum Stand der geplanten Beitragserhebung informiert. Die Verbandsräte konnten sich zu keiner Lösung verständigen. VV

21 14. Verbandsversammlung am 10.07.2008
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2007 wurde nicht gefasst Grund waren die von der Gemeinde Kannawurf vorgetragenen Bedenken, dass die WIBERA kein seriöses Unternehmen ist. Durch den Geschäftsbesorger wurde zum Stand der geplanten Beitragserhebung informiert. Aus Sicht des Verbandes droht kein Verjährungsrisiko. Die Bescheide werden satzungskonform gelegt. Eine tabellarische Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen der Beitragserhebung wurde den Verbandsräten erläutert (siehe nächste Seite). VV

22 Simulation Beitragserhebung 2008
Einzahlungen neu zu erhebende zu erwartende auf Beiträge Beiträge Einnahmen an Gemeinden Beitragssatz 4,39 € Bilzingsleben Kannawurf Kindelbrück GESAMT VV

23 15. Verbandsversammlung am 01.10.2008
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2007 wurde durch den Verbandsvorsitzenden gefasst VV

24 16. Verbandsversammlung am 03.12.2008
Bericht des Geschäftsbesorgers GKS Erfurt mbH zur laufenden Verbandsarbeit Beschluss zur Änderung der Verbandssatzung wurde nicht gefasst Grund waren die von der Gemeinde Kannawurf vorgetragenen Bedenken, dass mit Änderung der Satzung das Veto-Recht der beiden kleinen Gemeinden Bilzingsleben und Kannawurf verloren geht. Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 sowie Finanzplan wurde gefasst Die Erhebung der Herstellungsbeiträge erfolgte am Die Verbandsräte baten um entsprechende Erläuterung in der Verbandsversammlung. Die Notwendigkeit der Beitragserhebung wurde umfangreich durch den anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde sowie dem Geschäftsbesorger erläutert. Die Einzelheiten sind im Protokoll der Sitzung niedergeschrieben. VV

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
VV


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