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16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 1 von 49 INFOTALK Herbst 2006 16. November2006 Schloss Wilhelminenberg und Expertentreff.

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1 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 1 von 49 INFOTALK Herbst 2006 16. November2006 Schloss Wilhelminenberg und Expertentreff

2 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 2 von 49 Herzlich Willkommen!

3 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 3 von 49 Themenübersicht : Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe Änderungen beim Unternehmensgesetzbuch Verschärfte Kassabuchführungspflicht Mitarbeiterfortbildungen - Vorteile Elektronische Fahrtenbücher - Erschwernis Achtung bei Überstunden – Finanz wird strenger Reisekosten freie Dienstnehmer Änderungen im Mietrecht Sponsoring – Abgaben sparen

4 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 4 von 49 KMU-Paket Änderungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

5 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 5 von 49 Das KMU-Paket, eine Förderung für Klein- und Mittelbetriebe gliedert sich in drei Teile: 1. Investitionsfreibetrag 2. Dreijähriger Verlustvortrag 3. Änderung bei UST-Befreiung Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen Einnahmen/Ausgaben-Rechnung betreibt! KMU-Paket:

6 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 6 von 49 1. Investitionsfreibetrag Ab 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter mit der Steuer- erklärung einen Teil der damit verbundenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten vom Gewinn abziehen. Voraussetzung: Es ist Gewinn vorhanden. Wenn es keinen Gewinn gibt -> kein Investitionsfreibetrag. KMU-Paket:

7 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 7 von 49 1. Investitionsfreibetrag Bedingungen: 1. Welche Wirtschaftsgüter kommen in Betracht? Die Güter müssen körperlich und abnutzbar sein. Für Gebäude, PKWs und gebrauchte Wirtschaftsgüter darf der Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Auch Wertpapiere (Anleihen) fallen unter die Begünstigung. 2. Die Wirtschaftsgüter sollen 4 Jahre lang behalten werden. Wenn das Wirtschaftsgut innerhalb dieser 4 Jahre ausscheidet, muss nachversteuert werden, außer ein begünstigtes Wertpapier scheidet aus. In diesem Fall kann ein anderes begünstigtes Wirtschafsgut ersatzweise angeschafft werden. Die 4 Jahre beginnen für das Ersatz- Wirtschaftsgut dann allerdings nicht noch einmal von vorne zu laufen. KMU-Paket:

8 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 8 von 49 1. Investitionsfreibetrag Bedingungen: 3. Der Freibetrag gilt bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Der Freibetrag kann sinnvollerweise nicht höher sein, als Geld für entsprechende Wirtschaftsgüter ausgegeben wurde. 4. Bis zu 10% des Jahresgewinns können geltend gemacht werden. Das heißt, es kann bei einem Jahresgewinn von 70.000 Euro ein Freibetrag von 7.000 Euro geltend gemacht werden, vorausgesetzt 7.000 Euro wurden investiert! 5. Insgesamt bis zu 100.000 Euro sind als Freibetrag möglich. Diese 100.000 Euro stellen eine Gesamtobergrenze dar. Bei einem Gewinn von 1.500.000 Euro können daher auch nur höchstens 100.000 Euro Freibetrag geltend gemacht werden. KMU-Paket:

9 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 9 von 49 1. Investitionsfreibetrag Es entsteht also eine Art Doppelabschreibung, einerseits kann das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung im Zuge des Investitionsfreibetrages voll geltend gemacht werden, andrerseits findet die herkömmliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) davon unberührt statt! Tipp: Stehen heuer noch große Investitionen an? Falls ja, nachrechnen ob diese auf 2007 verschoben werden können, um den Freibetrag zu nützen! KMU-Paket: 2006 2007

10 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 10 von 49 1. Investitionsfreibetrag Keine neuen Wirtschaftsgüter im Aussicht? Statt Wirtschaftsgüter können auch Anleihen und Anleihenfonds gekauft werden. Der Vorteil: Wenn Anleihen für das Unternehmen gekauft, und verbleiben 4 Jahre im Anlageverzeichnis, erspart sich der Unternehmer die Einkommenssteuer gegenüber einem privaten Anleihenkauf. KMU-Paket:

11 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 11 von 49 1. Investitionsfreibetrag Beispiel: Prim. Dr. Schlau hat am Jahresende 100.000 Euro Gewinn vor Steuern. - mit besonderem Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau erwirbt für 10.000 Euro Anleihen (5 Jahre Laufzeit, 4% festverzinslich) und widmet diese in das Anlageverzeichnis, er kann die gesamte Summe nutzen. - ohne Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau zahlt 5.000 Euro an Einkommensteuer, 5.000 Euro bleiben ihm danach zur Veranlagung aus dem voll versteuerten Privatvermögen. Nutzt Prim. Dr. Schlau das Steuerzuckerl, verfügt er nach 5 Jahren über einen Endwert (nach Abzug der KESt) von 13.185 Euro, ohne Steuerzuckerl hat er 6.593 Euro. KMU-Paket:

12 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 12 von 49 2. Verlustvortrag Ab 1.1.2007 ist ein dreijähriger Verlustvortrag möglich! Bislang war der Verlustvortrag nur für die ersten drei Jahre nach der Unternehmensgründung möglich (Stichwort: Anlaufverluste), nun kann jeder Unternehmer diesen Verlustvortrag für maximal 3 Jahre geltend machen. Kurz gesagt, es können Verluste mit Gewinnen, die man in naher Zukunft erwartet, gegengerechnet werden. - Die Steuerbelastung kann über mehrere Jahre besser verteilt werden. - Es muss nicht gleich auf die doppelte Buchführung umgestellt werden. KMU-Paket:

13 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 13 von 49 2. Verlustvortrag Der Verlustvortrag ist auf 75% der Einkünfte des jeweiligen Jahres begrenzt. KMU-Paket:

14 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 14 von 49 3. Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmer mit geringem Umsatz sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. Durch das KMU-Paket wird die Grenze erhöht: Ab 1.1.2007 beträgt diese Grenze zur Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr 22.000 Euro netto (Nettoentgelt, ohne Umsatzsteuer) sondern 30.000 Euro netto Jahresumsatz (brutto 36.000 Euro). Eine einmalige Überschreitung innerhalb von fünf Jahren dieser Grenze um höchstens 15% Prozent (insgesamt also 34.500 Euro netto / 41.400 Euro brutto bei 20% USt) ist weiterhin erlaubt. KMU-Paket:

15 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 15 von 49 UGB Unternehmensgesetzbuch- Kaufmann ade!

16 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 16 von 49 Ab 1.1.2007 ersetzt das UGB das HGB (Handelsgesetzbuch). Was ändert sich dadurch? Der Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Statt dessen tritt der Unternehmerbegriff. Eine unternehmerische Tätigkeit ist: jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Unternehmer ist man auch Kraft: - Rechtsform (GmbH, AG) - Eintragung im Firmenbuch UGB- Unternehmensgesetzbuch:

17 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 17 von 49 Änderungen bei den Rechtsformen: KEG und OEG werden automatisch ab 1.1.2007 zu OG (offene Gesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

18 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 18 von 49 Änderungen bei der Firmenbucheintragung: Eintragungspflicht: Unternehmer kraft Rechtsform (AG, GmbH) OG (offene Gesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft) Einzelunternehmer, wenn sie Bücher führen müssen Eintragung ist nachzuholen bis 1.1.2010 -> keine Gerichtsgebühren Die übrigen Unternehmer, auch Land- und Forstwirt und Freiberufler, können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. UGB- Unternehmensgesetzbuch :

19 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 19 von 49 Änderungen bei der Namensgebung: Auch bei Einzelunternehmen sind Fantasienamen möglich. Grenzen: Keine Irreführung Keine Namen von nicht unbeschränkt haftenden Personen Zwingend- Zusatz über die Rechtsform: Bei eingetragenen Einzelunternehmern: e.U. Bei offenen Gesellschaften: OG Bei Kommanditgesellschaften: KG UGB- Unternehmensgesetzbuch:

20 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 20 von 49 Pflichtangaben auf Geschäftspapieren: Pflichtangaben (Firmennamen, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht) haben zu machen: Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Einzelunternehmer, die ins Firmenbuch eingetragen sind. Als Geschäftspapiere gelten nun auch die elektronische Post und die Webseiten eines Unternehmers. Außer bei Kapitalgesellschaften, Übergangsfrist bis 1.1.2010, danach Geldstrafen bis zu 3.600,- (§ 24 FBG) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

21 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 21 von 49 UGB- Unternehmensgesetzbuch: Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften: Kapital- gesellschaften Verdeckte Kapitalgesellschaften (wie GmbH & Co KG) unabhängig von Größe und Tätigkeit Alle anderen Unternehmer Unternehmer Frei Berufler, Land- u. Forstwirte Umsatz- Erlöse > 400.000 Umsatz- Erlöse < 400.000 unab- hängig v. d. Größe Buchführungspflicht Keine Buchführungspflicht

22 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 22 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 2): Beginn der Buchführungspflicht: -Kapitalgesellschaften ab Tätigkeitsbeginn, auch verdeckte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG) -Zwei Jahre in Folge über 400.000 Umsatzerlös (mit 1 Pufferjahr) -Ein Jahr über 600.000 Umsatzerlös (ohne Pufferjahr) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

23 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 23 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 3): Übergangsfristen für die Buchführungspflicht: - verdeckte Kapitalgesellschaften frühestens ab 2008 - die Umsatzschwellen sind ab 2007 beachtlich -> entweder 2008 oder 2010 Buchführungspflicht gegeben UGB- Unternehmensgesetzbuch:

24 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 24 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 4): Ende der Buchführungspflicht: Zwei Jahre in Folge unter 400.000 Umsatzerlös ab den darauf folgenden Jahr Für diese Beurteilung sind auch die Umsätze in den Jahren vor 2007 beachtlich. Durch Antrag in der Steuererklärung können jedoch weiterhin freiwillig Bücher geführt werden. UGB- Unternehmensgesetzbuch:

25 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 25 von 49 Änderungen im Vertragsrecht: Es gibt keinen Vertragsabschluss durch Stillschweigen mehr. Bürgschaft eines Unternehmers wird formpflichtig. (Der Bürge muss sich schriftlich verpflichten) Auch nicht mehr automatisch Bürge und Zahler. Auch Unternehmer kann sich auf laesio enormis (Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte) berufen. (kann ausgeschlossen werden) Die Mängelrüge hat nicht mehr unverzüglich zu erfolgen, sondern ist binnen angemessener Frist den Verkäufer anzuzeigen. Gilt für Verträge die ab 1.1.2007 geschlossen wurden. UGB- Unternehmensgesetzbuch:

26 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 26 von 49 Elektronische Fahrtenbücher

27 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 27 von 49 Grundsätzliche Anforderungen an ein Fahrtenbuch: Aufzeichnung aller beruflichen Fahrten (in Deutschland müssen auch die privaten Fahrten aufgezeichnet werden!) Fortlaufende und übersichtliche Führung Zweifelsfreie und klare Angaben von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck der Fahrt Elektronische Fahrtenbücher

28 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 28 von 49 In Deutschland werden im Excel geführte Fahrtenbücher nicht anerkannt, da sie leicht nachträglich manipuliert werden können. z. B. einfügen einer Zeile, ändern einer Zahl oder Rechenformel -> strengere Anforderungen an EDV-unterstützte Fahrtenbücher Keine Möglichkeit nachträglicher Manipulation Nachvollziehbarkeit, wann die Aufzeichnungen erfolgt sind Fazit: das handschriftliche Fahrtenbuch hat wieder Saison! Elektronische Fahrtenbücher

29 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 29 von 49 Problem nicht nur bei Fahrtenbüchern! Dass mit Hilfe der Tabellenkalkulation in Microsoft Excel das Ändern eines Postens genügt, um alle Posten zu ändern, gilt freilich nicht nur für Fahrtenbücher! Es dürfte also ein generelles Thema werden, inwiefern Abrechnungen mit Excel zulässig sind. Elektronische Fahrtenbücher

30 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 30 von 49 Verschärfte Kassabuchführungspflicht

31 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 31 von 49 Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz soll der in den letzten Jahren stark angestiegenen Steuerhinterziehung Einhalt geboten werden. Ab 1.1.2007 sind sämtliche Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festzuhalten. Im Kassabuch ist also eine einzelne summarische Eintragung der Einnahmen pro Tag nicht mehr zulässig. (Kassasturzmethode) -> Problem vor allem für KMUs Der Finanzminister könnte durch Verordnung Erleichterungen vorsehen. Quellen im Ministerium sprechen von einer bevorstehenden Barbewegungsverordnung noch vor Jahreswechsel! Verschärfte Kassabuchführungspflicht

32 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 32 von 49 Achtung bei Überstundenabrechnung

33 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 33 von 49 In einer Entscheidung von 2006 hat hat der VwGH neuerlich festgestellt, dass ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem Gesamtbezug nicht zulässig ist, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung, nämlich Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden festgelegt ist. Die Finanz hat angekündigt die Überstundenabrechnungen genauer zu prüfen, da der Verdacht besteht, dass Überstunden oftmals nur zum Zwecke der Steuerersparnis abgerechnet werden. (Stichwort Überstundenpauschalen) Achtung bei Überstunden

34 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 34 von 49 Die ersten 5 geleisteten Überstunden sind steuerbegünstigt: Zuschläge von bis zu 50% bzw. maximal 43 Euro sind steuerfrei. An Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht sind Zuschläge von bis zu 360 Euro steuerfrei. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich: - Die genaue Zahl und den zeitlichen Anfall aller Überstunden zu dokumentieren. - Die genaue Höhe der dafür gewährten Zuschläge festzustellen. - Zwischen Grundlohn und Mehrarbeit zu unterscheiden. Achtung bei Überstunden

35 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 35 von 49 Mitarbeiterfortbildungen

36 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 36 von 49 Mitarbeiterfortbildungen können in drei Bereiche gegliedert werden: - Interner Bildungsfreibetrag - Externer Bildungsfreibetrag - Externe Bildungsprämie Interner Bildungsfreibetrag: - 20% der Ausgaben können geltend gemacht werden, max. 2.000 Euro pro Tag. - Maßnahme muss im betrieblichen Interesse des Arbeitnehmers sein - Fortbildungsabteilung muss mit einem Teilbetrieb vergleichbar sein. (organische Geschlossenheit, entsprechende Ausstattung, eigenständige Lebensfähigkeit des Teilbetriebes) Mitarbeiterfortbildungen

37 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 37 von 49 Externer Bildungsfreibetrag: - 20% der Aufwendungen, die unmittelbar der beruflichen Aus- /Fortbildung der Dienstnehmer dienen und. -> Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage. - Die Leistung muss von einer externen Bildungseinrichtung erbracht werden, und dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. - Etwa WIFI, Volkshochschulen, professionelle Seminarveranstalter. - Das Angebot soll sich auch an unternehmensfremde Personen richten. (keine bloße Auslagerung der internen Fortbildung!) Mitarbeiterfortbildungen

38 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 38 von 49 Externer Bildungsfreibetrag: - Eine bloße Einschulung zu einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist keine Externe Bildungsmaßnahme! - Folgende Kosten können geltend gemacht werden: Kursgebühren, Honorare für Vortragende, Kosten für Fachbücher, Raummiete, Ausstattungsmiete - Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: Unterbringungskosten, Diäten, Verpflegung außerhalb der Veranstaltung, Beförderungskosten Mitarbeiterfortbildungen

39 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 39 von 49 Geltendmachung: Bildungsfreibetrag (extern und intern): - Der BFB wird als (fiktive) Betriebsausgabe neben dem Bildungsaufwand (als normale Betriebsausgabe) selbst angesetzt. Externe Bildungsprämie: - Formular E 108c zur Abgabenerklärung Mitarbeiterfortbildungen

40 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 40 von 49 Reisekosten bei freien Dienstnehmern

41 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 41 von 49 Achtung: Seit 1. Mai 2005 sind als Folge eines Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die Diäten, Taggelder, Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern nicht mehr von der Sozialversicherung befreit. Fahrtkosten sind bei einem Freien Dienstnehmer lt. VwGH vielmehr als dessen Betriebsausgaben zu behandeln. Achtung bei SV – Grenzen! Mit der Einrechnung der Fahrtkosten kann es passieren, dass etwa die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, und damit die Pflicht zur Vollversicherung erreicht wird! Reisekosten bei freien Dienstnehmern

42 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 42 von 49 Sponsoring

43 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 43 von 49 Sponsoring ist die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Personen oder Organisationen im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich durch ein Unternehmen, welches dafür eine Öffentlichkeitswirksamkeit bzw.Werbeleistung als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält. ACHTUNG: Sponsoring unterscheidet sich grundsätzlich vonSpenden, die als freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung erbracht werden. Sponsoring

44 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 44 von 49 Wann ist Sponsoring steuerlich absetzbar? Sponsoring-Zahlungen sind eine betriebliche Ausgabe, wenn sie auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen. Es muss eine Gegenleistung für die Sponsoringzahlung erfolgen, und breite Öffentlichwirksamkeit gegeben sein. Angemessenes Verhältnis zwischen Zahlung und Gegenleistung (Stichwort: Fremdvergleich) Tipp: Genaue Dokumentation der Werbeleistungen, im Vertrag und im Nachhinein (Sammeln von Medienberichten) Gefahr: Sponsoring hat bloß Spendencharakter -> keine Absetzbarkeit Sponsoring

45 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 45 von 49 Was tun mit der Werbeabgabe? Nicht alle Werbeformen sind werbeabgabenpflichtig. Wenn das Sponsoringpaket eine Werbeform enthält, die von der Abgabe befreit ist, ist das gesamte Paket von der Werbeabgabe befreit! Werbeabgabenbefreit sind u.a. Werbedurchsagen bzw. Freikarten bei Wettkämpfen, Bannerwerbung im Internet. Tipp: Daher immer ein Sponsoringpaket vereinbaren, das abgabenfreie Werbeformen enthält! Sponsoring

46 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 46 von 49 Ihre Fragen…

47 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 47 von 49 Danke, dass Sie da sind! Danke für Ihre Beiträge!

48 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 48 von 49 Wenn es Ihnen gefallen hat, sagen Sie es einfach weiter..

49 16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 49 von 49 unterm Strich ------------------ Besser beraten


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