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Veröffentlicht von:Gretel Armes Geändert vor über 10 Jahren
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Neuordnung Technischer Produktdesigner/-in Technischer Systemplaner/-in
Herzlich willkommen! 1
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Warum diese Neuordnung?
Inhalte des Technischen Zeichners dringend überarbeitungsbedürftig (1993/1994/2000) Überschneidungen zum Technischen Produktdesigner (2005) Zusammenführung beider Berufe sinnvoll Zusammenführung erfordert eine neue Strukturierung der Berufe
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Zentrale Veränderungen
z. T. neue Berufsbezeichnungen beide Ausbildungsberufe haben ab eine 3,5-jährige Ausbildungsdauer Einführung der sog. gestreckten Abschlussprüfung 3 3
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Bisherige Berufsstruktur
Maschinen- und Anlagentechnik Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Stahl- und Metall- bautechnik Elektrotechnik Holztechnik 1. 2. A U S B I L D N G J H R 3. Technischer Zeichner Beruf mit Fachrichtungen Technischer Produktdesigner Monoberuf 4.
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Alt und Neu Heizungs-, Klima- und
Verordnung 1994 (2000) Verordnung 2011 Technischer Zeichner Technischer Systemplaner Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Versorgungs- und Ausrüstungs- technik Stahl- und Metallbautechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik Elektrotechnische Systeme Holztechnik Maschinen- und Anlagentechnik Verordnung 2005 Verordnung 2011 Technischer Produktdesigner Technischer Produktdesigner Monoberuf Produktgestaltung und -konstruktion Maschinen- und Anlagen- konstruktion
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Neue Berufsstruktur Technischer Produktdesigner
Technischer Systemplaner Produkt- gestaltung und -konstruktion Maschinen- und Anlagen- konstruktion Versor- gungs- und Aus- rüstungs- technik Elektro- technische Systeme Stahl- und Metallbau- technik Berufspezifische Qualifikationen Berufspezifische Qualifikationen Gemeinsame Qualifikationen
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Prüfungsstruktur
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Grundsätzliche Aspekte
Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2 In der Abschlussprüfung ist die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings nachzuweisen Gewichtung Teil 1 mit 30% (25%), Teil 2 mit 70% (75%) am Gesamtergebnis Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt Variantenmodell: Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ im Teil 2 legt der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Prüfungsvariante „Betrieblicher Auftrag“ oder „Prüfungsprodukt“ fest
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Technischer Produktdesigner
Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 Technische Dokumente Prüfungsprodukt Schriftliche Aufgaben 5,5 Stunden 1,5 Stunden 30 % Teil 2 Gewichtung 70 % Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 Arbeitsauftrag Produktentwicklung Wiso Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten 70 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch 150 Minuten 60 Minuten 35 % 25 % 10 %
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Technischer Systemplaner, FR: Stahl- und Metallbautechnik
Teil 1 Gewichtung 25 % Prüfungsbereich 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ Prüfungsprodukt Schriftliche Aufgaben 5 Stunden 120 Minuten 25 % Teil 2 Gewichtung 75 % Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 Konstruktionsauftrag Baukonstruktion Wiso Prüfungsprodukt praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten 7 Stunden + 15 Min. Fachgespräch 180 Minuten 60 Minuten 40 % 25 % 10 %
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insgesamt mindestens ausreichend insgesamt mindestens ausreichend
Bestehensregelungen Abschluss- prüfung, Teil 1 30% / 25% 1. Prüfungsbereich Technische Dokumente/Erstellen technischer Unterlagen Abschluss- prüfung, Teil 2 2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag/ Konstruktionsauftrag Sperrfach! 3. Prüfungsbereich berufsspezifisch, nach Fachrichtung unterschiedlich Keine ungenügenden Leistungen 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 70% /75% 35 % / 40 % 25 % 10 % insgesamt mindestens ausreichend in mindestens einem Prüfungsbereich ausreichende Leistung DIHK | Informationsveranstaltung Neue Berufe, insgesamt mindestens ausreichend
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Was ist nun zu tun?
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Technischer Produktdesigner
Abschluss eines Änderungsvertrages für alle Azubis ab : Änderung der Ausbildungsdauer auf 3,5 Jahre Auswahl der Fachrichtung Neue sachlich- und zeitliche Gliederung (Rahmenplan) ist erforderlich 13
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Technischer Systemplaner
Technischer Zeichner (Alt) Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Neue sachlich- und zeitliche Gliederung (Rahmenplan) ist erforderlich Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik Holztechnik Maschinen- und Anlagentechnik Abschluss eines Änderungsvertrages: Änderung des Ausbildungsberufes Auswahl der Fachrichtung Neue sachlich- und zeitliche Gliederung Technischer Produktdesigner (Neu) 14
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Ihre Ansprechpartner: Mathias Brohl Tel.: 20331 390-267
Weitere Informationen erhalten Sie unter Ausbildungsordnung - Dokumenten-Nr.: 9480 Rahmenplan - Dokumenten-Nr.: 9480 Änderungsvertrag - Dokumenten-Nr.: 6432 15
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für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16
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