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Veröffentlicht von:Siegfried Rathgeb Geändert vor über 11 Jahren
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Export-Förderungen auf Bundes- und Landesebene
Mag. Alessia Sasina Wirtschaftskammer Kärnten, Außenwirtschaft und EU
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Bundes- vs. Landes-Förderung
Bundesebene: „go-international“ Beratung und Information AW Kärnten Operative Abwicklung durch AW Kärnten und Aussenwirtschaft Austria in Wien Landesebene: Internationalisierungs-Förderung für KMU`s Operative Abwicklung durch Kärntner Wirtschaftsförderungsfond (KWF)
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„go-international” Internationalisierungsoffensive
Programm der WKÖ und des BMWFJ (Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend) Österreichweit Laufzeit: ( ) bis Abwicklung: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA mit AW Kärnten, mit ihrem weltweiten Netz an Wirtschaftsdelegierten und AußenwirtschaftsCentern
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„go-international” Internationalisierungsoffensive
Budget 31 Millionen Euro Fokus Fernmärkte & Dienstleistungen
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„go-international“ Internationalisierungsoffensive
Förderprogramm direkt (monetäre Zuschüsse) indirekt (16 Direktförderungen, z.B.:) (65 indirekte Förderungen, z.B.:) - Technologieförderung € , Weiterbildung (Export-Werkstatt) - Fernmarktförderung € , Gruppenausstellungen mit - Dienstleistungsförderung € 5.000, „Experts Corner“ für Dienstleister - Bildungsexport € , Wirtschaftsmissionen - Praktikanten- und MA Austausch € 7.200,-- - Marktsondierungsreisen - Legal Advice and Risk Analysis € ,--
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„go-international” Fördermöglichkeiten - Beispiel
Überlegungen zum Export Export und Zoll KompetenzWerkstatt Hilfestellung durch einen Berater Consulting-Coaching Vorbereitung des Unternehmens zum Markteintritt Export-Schecks für Fernmärkte, TechnologieUN, Dienstleister etc. Potentielle Partner einladen Incoming Mission (Zeigen Sie Ihre Referenzanlage) Verträge aufsetzten; Niederlassung gründen Legal Advice and Risk Analysis Inkubatorbüro (Exportscheck) Mitarbeiter schulen Mitarbeiter- und Praktikantenaustausch
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„go-international” - Kostenartenliste
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Details auf www.go-international.at
Auflistung aller Förderungen Factsheets Ansprechpersonen Antragsformulare Richtlinien
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Antragstellung und Abwicklung über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Kärntenweit Laufzeit: –
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Wer wird gefördert? Zielgruppe sind KMU´s, natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen: Gewerbe Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren) Wer wird NICHT gefördert? Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, Handel, Immobilien und Vermögenstreuhänder, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Was wird gefördert? Exportorientierte Publikationen Auftritt auf Internationalen Messen/Ausstellungen im Ausland Internationalisierungsberatung
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Exportorientierte Publikationen, wie Fremd- und mehrsprachige Websites fremdsprachige Firmenprospekte mehrsprachige Warenkataloge zu Internationalen Werbezwecken konzipierte Audio- oder Videoproduktionen Höher der Förderung max. 50 % der förderbaren Kosten bzw.
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Auftritt auf Internationalen Messen/Ausstellungen im Ausland Kosten für die Teilnahme an Internationalen Messen/Ausstellungen, die üblicherweise vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden (Standplatzmiete, Standbaukosten, jedoch keine Transport-, Reise- und Hotelspesen) Höhe der Förderung max. 50 % der förderbaren Kosten bzw.
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Internationalisierungsberatung in Form von Marktstudien, Länderexperten, Machbarkeitsstudien Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie Marketingkonzepten Rechts- und Steuerberatung im Zielmarkt Beratung in Fragen der Transport-, Finanzierungs- und Zahlungsformalitäten Höhe der Förderung max. € 500,- pro Beratungstag (≤ 4 Beratungstage) max. € 2.000,-
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Internationalisierungs-Förderung für KMU
Die Förderung kann pro Förderungswerber nur einmal pro Förderperiode in Anspruch genommen werden und ist mit € 7.000,- begrenzt!
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Zeitpunkt der Antragsstellung
In der Regel immer dem Internationalisierungsvorhaben Ab wann dürfen Kosten anfallen? ab Posteingang des Antrages bei der zuständigen Förderstelle? ab Genehmigung des Antrages? nach einer bereits abgeschlossenen Maßnahme? VOR
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Außenwirtschafts-Service in der WKK
Individuelle Export- und Importberatung Zollrecht und internationale Handelsabkommen Ausstellung und Beglaubigung von Export-Dokumenten Beratung zu EU-Recht Abwicklung und Beratung von Exportförderungen Export-Motivation Events Weltweite Wirtschaftsmissionen Internationale Messebeteiligungen
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Außenwirtschafts-Service in der WKK
Marken- und Patentrecht Ausbildungs-Werkstätten im Bereich Export und internationale Geschäftstätigkeit EEN (Enterprise Europe Network)/advantageaustria.org 117 Stützpunkte weltweit mit der Schwesterorganisation Außenwirtschaft Austria
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Rund um Klagenfurt leben 7 Milliarden Menschen
Rund um Klagenfurt leben 7 Milliarden Menschen. Unser Markt ist größer als wir denken! Mag.ª Alessia Sasina Außenwirtschaft und EU, go-international Wirtschaftskammer Kärnten Europaplatz 1 | 9021 Klagenfurt am Wörthersee T T – 754
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