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Veröffentlicht von:Meta Schlotter Geändert vor über 11 Jahren
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Kläsi Thomas dipl. Finanzberater IAF thomas.klaesi@awd.ch Mobile 079 418 80 83 Privat 034 496 54 89 Sach- und Vermögensversicherungen
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Die Gebäude-Versicherung schützt im Normalfall Ihr Eigenheim vor Feuer, Elementarereignissen, Wasser und Glasschäden. Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung deckt einzig das Gebäude, das Land bleibt nicht versichert. Die Gebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung. Erdbebenschäden werden in der Schweiz wegen ihrer geringen Eintreffenswahrscheinlichkeit nicht generell versichert, figurieren mittlerweile jedoch im Angebot einiger weniger Versicherungen. Gebäudeversicherung Allgemein
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudeversicherung Feuer (Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, evtl. Implosion,Meteore) Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm über 75km/h, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, und Erdrutsch) Mit Ausnahme der 7 Kantone besitzt der Kanton eine Kantonale GV GGenf UUri SSchwyz TTessin AAppenzell IR VWallis OObwalden Grunddeckungen Die GV ist in allen Kantonen, (Mit Ausnahe Genf, Tessin, Appenzell IR und Wallis) gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch-.
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudeversicherung Wasser Leitungswasser, Regen- Schnee und Schmelzwasser, Rückstau des Grundwassers, Ausfliessen von Öl, Frostschäden, Freilegungskosten Glas Bruchschäden an sämtlichen Gebäudeverglasungen, Sanitäreinrichtungen, Kosten für Notverglasung Einbruchdiebstahl Kosten für Schlossänderungen, Gebäudebeschädigung, Kosten für Nottüren und Notschlösser Grunddeckungen freiwillig
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudeversicherung Aufräumungskosten (in der Grunddeckung i.d.R. 10%) Mietertrag Gartenanlagen und Kulturen Nachteuerungskosten Vandalismusschäden Kostenlose Bauversicherung Nager, Marder oder Insektenschäden Zusatzdeckungen freiwillig
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudeversicherung GVB Gebäude Versicherung Bern Die Gebäudeversicherung des Kanton Berns, kann in den Varianten Standart Plus Top PlusTop Abgeschlossen werden
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudeversicherung Notizen
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Sach- und Vermögensversicherungen Versichert sind Ansprüche aus Personen- und Sachschäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die Haus- und Grundeigentümerin erhoben werden. Die Versicherungssumme sollte mind. 3Mio. Betragen. Eigentümer von selbstbewohnten Häusern oder Stockwerkeigentum. Bei mehr als 3 Wohnungen sollte zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Gebäudehaftpflichtversicherung Allgemein
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Sach- und Vermögensversicherungen Der herunterfallende Dachziegel, der vereiste Vorplatz oder der morsche Treppenabsatz. Mängel im und am Haus werden manchmal zu spät erkannt. Dabei können Gäste oder Passanten zu Schaden kommen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für solche Personen- oder Sachschäden und schützt Sie gegen unberechtigte Forderungen. Schutz als Bauherr bei Um- und Anbauten Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Hohe Garantiesumme bei günstiger Prämie Umweltbeeinträchtigungen beispielsweise durch Auslauten eines Tanks Gebäudehaftpflichtversicherung Warum?
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Sach- und Vermögensversicherungen Gebäudehaftpflichtversicherung Notizen
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Sach- und Vermögensversicherungen Unvorhergesehene Beschädigungen oder sogar die Zerstörung des Bauwerks lassen sich während der Bauzeit durch die Bauwesenversicherung versichern. Es spielt keine Rolle, ob ein Neubau, ein Umbau, eine Sanierung oder eine Renovation ausgeführt wird. In der Bauwesenversicherung beträgt der Selbstbehalt meistens CHF l000.-. Je nach Risiko und Prämienreduktion kann er höher vereinbart werden. Die Prämie der Bauwesenversicherung wird in der Regel auf die Handwerker verteilt. Bauwesen-Bauherrenhaftpflicht Bauwesenversicherung allgemein
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Sach- und Vermögensversicherungen Beschädigung oder Zerstörung kann verursacht werden durch: Schlechter Baugrund Abnormale Witterungsverhältnisse Eindringen oder Auslaufen von Wasser (die Baugrube füllt sich mit Regenwasser oder Wasser fliesst aus Hähnen und Leitungen im Bauobjekt aus) Fehler oder Ungeschicklichkeit der Unternehmer und Handwerker Böswilligkeit, Diebstahl oder Vandalismus durch unerwünschte Baubesichtiger. Bauwesen-Bauherrenhaftpflicht Bauwesenversicherung
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Sach- und Vermögensversicherungen Als Bauherr ist man gesetzlich und kausal haftbar für Sachschäden an Grundstücken und Gebäuden seiner Nachbarn und für Personenschäden, verursacht durch die Bautätigkeit (Nachbarrecht). Bei Neubauten generell, sowie bei Um- und Ausbauten über einer Gesamtbausumme von CHF l00000.-, ist die Bauherren- Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Wichtig ist bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht nur die Vergütung begründeter Ansprüche, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versicherungssumme in der Regel 3 oder 5 Millionen Der Selbstbehalt beträgt bei den meisten Bauherren- Haftpflichtversicherungen CHF l000.- Bauwesen-Bauherrenhaftpflicht Bauherrenhaftpflicht allgemein
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Sach- und Vermögensversicherungen Bauwesen-Bauherrenhaftpflicht Notizen
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Sach- und Vermögensversicherungen Herzlichen Dank Für Ihre Aufmerksamkeit
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