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Veröffentlicht von:Mareike Raue Geändert vor über 10 Jahren
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Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2012/13 Nach der 4. Klasse Volksschule 1.9.2011
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Die richtige Entscheidung für Ihr Kind Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Kindes: Welche Wünsche hat mein Kind? Was ist machbar für mein Kind? In welcher Schule kann mein Kind realistisch Aufnahme finden?
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Welche Ausbildungswege stehen nach der Volksschule offen? Hauptschule Musikhauptschule Gymnasium Allgemein bildende höhere Schule Gymnasium Allgemein bildende höhere Schule VMS Praxisschule Feldkirch VMS Praxisschule Feldkirch Private VMS Vorarlberger Mittelschule VMS mit musikalischem Schwerpunkt VMS mit musikalischem Schwerpunkt VMS mit sportlichem Schwerpunkt VMS mit sportlichem Schwerpunkt
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Es besteht Anmeldepflicht für alle Schüler/innen. Melden Sie Ihr Kind bei der Erstwunschschule an. Anmeldefrist: ab Montag, 20. Februar 2012 (Beginn des 2. Semesters) bis Freitag, 2. März 2012 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit. Geben Sie auf der Rückseite der Schulnachricht (Reihungsformular) Ihre Schulwünsche bekannt. Anmeldung
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Ihr Kind soll an die Vorarlberger Mittelschule In der Vorarlberger Mittelschule erhalten die Schüler/innen auf Wunsch eine zusätzlichen Ausbildung in der Zweiten lebenden Fremdsprache bzw. in den Naturwissenschaften. Sie haben nach Abschluss der Vorarlberger Mittelschule das Recht, die Oberstufe eines Gymnasiums bzw. Realgymnasiums besuchen. Beachten Sie bei der Anmeldung die Sprengelgrenzen. Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Nachricht. Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.
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Ihr Kind soll an die Hauptschule Sie melden Ihr Kind an der Hauptschule an. Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Nachricht. Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.
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Ihr Kind soll an eine Schwerpunktschule Ihr Kind muss einen Eignungsprüfung ablegen. Erkundigen Sie sich über Termin und Anmeldung an der jeweiligen Schwerpunktschule. Vor den Semesterferien erhalten Sie die Information über die Reihung Ihres Kindes beim Eignungstest und können Ihre Schulwünsche danach ausrichten. Sie erhalten bis Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. - Die Angabe von sinnvollen Ersatzwünschen ist daher erforderlich. - Sie erhalten eine schriftliche Nachricht von der aufnehmenden Schule bis Mitte Mai. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.
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Ihr Kind soll ins Gymnasium Voraussetzung: In Deutsch und Mathematik keine schlechtere Beurteilung als Gut. Sie erhalten bis spätestens Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. - Die Angabe von sinnvollen Ersatzwünschen ist daher wichtig. - Sie erhalten eine schriftliche Nachricht von der aufnehmenden Schule bis Ende Mai. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.
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Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion Ihrer Volksschule. Über Zugangskriterien der Schwerpunktschulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf www.schulanmeldung.at. www.schulanmeldung.at Ende
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