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Europäische Strukturpolitik

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Präsentation zum Thema: "Europäische Strukturpolitik"—  Präsentation transkript:

1 Europäische Strukturpolitik
EU-Programme für NRW, insbesondere EFRE Europäische Strukturpolitik Referent: Michael Koch Referat „Europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik, EU-Strukturfonds, Verwaltungsbehörde für das NRW-Ziel 2-Programm“ im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 07. Dezember 2012 1

2 Notwendigkeit einer europäischen Strukturpolitik
Wohlstandsunterschiede: EU-27: 480 Mio. Einwohner, 268 Regionen BIP / Kopf (in KKS): in den USA um 60 % über der EU-27, in Japan um 19 % höher Der Grund: in der EU deutlich extremere regionale Wohlstandsunterschiede als in USA, Japan Bulgarien, Rumänien: nur 35 % bzw. 38 % des EU-Durchschnitts Die 15 ärmsten EU-Regionen liegen ausnahmslos in Rumänien, Bulgarien, Polen Ursache Folge Europäischer Binnenmarkt Arbeitsteilung, Spezialisierung, Unterschied in der regionalen Wirtschaftskraft Globalisierung weltweit verschärfter Wettbewerb: Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit Handlungsbedarf Strukturpolitik als Politik zum Ausgleich regionaler Strukturschwäche (Ausgleichspolitik) und als Politik zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit (Wachstumspolitik) 2 2

3 Vorbemerkungen Wirtschaftsförderung mit Steuergeldern (EU und Land)
Wirtschaftsförderung ohne Geld (Einfach, bessere Regeln, die das wirtschaften von Unternehmen erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Arbeitsplätze sichern und schaffen etc.)

4 Warum sollte der Staat überhaupt Steuergelder einsetzen?
Infrastrukturförderung Wirtschaftsnahe Infrastruktur als Voraussetzung für Investitionen von Unternehmen bzw. als Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen ansiedeln wollen und können. 2. Unternehmensförderung Grundsätzlich muss man von Unternehmen erwarten, dass sie erfolgreich wirtschaften, Gewinne erzielen und darauf Steuern zahlen. Wenn Unternehmen Steuergelder in Form von Förderung erhalten sollen, bedarf deshalb der besonderen Begründung bzw. Legitimation.

5 Begründungen: Förderung als Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten (Ausgleichspolitik) Förderung, um die Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Realitäten/ Gegebenheiten zu erleichtern (Innovation, Know-how-Transfer etc. , um neue Arbeitsplätze zu schaffen, wenn „alte“ Arbeitsplätze verschwinden (Ausgleichspolitik) Förderung als Anreiz risikobehaftete innovative Vorhaben, z. B. auch im Verbund mit anderen Unternehmen und Universitäten und FuE-Einrichtungen umzusetzen, die neue Märkte und Marktchancen eröffnen, kostengünstigere Produktherstellung ermöglichen etc. mit dem Ziel Beschäftigung zu sicher und erhöhen, Gewinne zu erzielen und darauf wieder Steuern zu zahlen (Wachstumspolitik) Förderung als Anreize für Unternehmensgründungen

6 Generelles Beihilfe- bzw. Subventionsverbot (Europäisches Beihilferecht
Eine Beihilfe ist ein finanzieller bzw. wirtschaftlicher Vorteil (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Garantien, Grundstücksübertragungen) Eine Förderung, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt oder den Handel zu beeinträchtigen droht, ist nicht zulässig. Subventionswettlauf – Überbietungswettbewerb bei Subventionen

7 Ausnahmetatbestände Bagatellbeihilfe (De-minimis)
Hinnehmbare, weil geringer wirtschaftlicher Vorteil. Kaum Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Nicht für Fischerei, Agrar, Steinkohle, Ausfuhr, Unternehmen in Schwierigkeiten, Förderbeträge an ein Unternehmen dürfen € in drei Jahren nicht übersteigen. Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung – keine Notifizierung / Genehmigung, z.B. KMU; Erstinvestitionen (materiell, immateriell) Beratungsleistungen Messebeteiligung Forschung und Entwicklung kleine Unternehmen bis 15 %, mittlere Unternehmen bis 7,5 %; + 10 % in Regionalfördergebieten.

8 Ausnahmetatbestände Innovationsbeihilfen (Forschung, Innovation, Technologie) - Notifizierungspflicht Im Rahmen von beihilferechtlich genehmigten Richtlinien, z.B. EFRE- Förderung; Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Studien, Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen; Fördersätze unterschieden nach kleinen, mittleren und großen Unternehmen und nach der Marktnähe. Regionalbeihilfen (der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe) Für strukturschwache Regionen in Mitgliedstaaten; Subventionsgefälle zwischen wirtschaftsschwachen und wirtschaftsstarken Mitgliedstaaten; Bevölkerungsplafonds, z. B. BRD rd. 23%.

9 Regionalpolitische Aufgabenverteilung zwischen Land, Bund und Europäischer Union
Regionale Wirtschaftsförderung ist eine originäre Aufgabe des Landes. Der Bund und die Europäische Gemeinschaft können bei der Bewältigung des Strukturwandels mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt und aus den Europäischen Strukturfonds unterstützend mitwirken (Grundgesetz/ EG-Vertrag). Die Regionale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich auf drei Programmen (Finanzierungsquellen): Die Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Art. 91a GG), die Länder-EU-Strukturfondsförderung, und grundsätzlich eine ergänzende reine regionale Landesförderung.

10 Regionalpolitische Aufgabenverteilung zwischen Land, Bund und Europäischer Union
Über die Regionale Wirtschaftsförderung entscheiden dementsprechend im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe der Bund und die 16 Länder unter Beachtung des EU-Beihilferechts, im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, der Bund und die Länder.

11 Wesentliche inhaltliche Unterschiede
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Die Förderung erfolgt ausschließlich in beihilferechtlich genehmigten strukturschwachen Fördergebieten (Arbeitslosigkeit, Einkommen, Infrastruktur). Ziel: Nachteilsausgleich bzw. Vorteilsgewährung! Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Erschließung Industriegeländen, Energieversorgungsanlagen und Abfallbeseitigungsanlagen, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten) Zuschüsse für Arbeitsplätze sichernde und schaffende Investitionen (Arbeitsplatzschwellen) der gewerblichen Wirtschaft als Anreiz zur Unternehmensansiedlung Exportbasistheorie/ Radius 50km: Überregionaler Absatz gegenüber Regionalabsatz – nachhaltige Einkommensquelle, Gesamteinkommen in Region

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13 Wesentliche inhaltliche Unterschiede
Ziel 2-Förderung der Europäischen Strukturfonds landesweite Förderung, nicht nur in strukturschwachen Gebieten, keine Förderung von Arbeitsplätzen sichernden und schaffenden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der GA, sondern Förderung von risikobehafteten Vorhaben im Bereich von Innovation/Wettbewerbsfähigkeit, Know-how-Transfer, Förderung von Beratung und Finanzierungen von KMU, Infrastrukturförderung landesweit, Finanzvolumina: 1,283 Mrd. € für 7 Jahre, rd. 180 Mio. € EU-Mittel p. a. Im Vergleich dazu: Rund 27 Mio. € Bundesmittel p. a.

14 Wichtige EU-Programme für NRW
Von zentraler Bedeutung für Nordrhein-Westfalen sind: Europäische Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, – Regionale Wettbewerbsfähigkeit Europäischen Sozialfonds, ESF, - Beschäftigung Entwicklung des ländlichen Raumes (2. Säule der EU-Agrarpolitik/ELER), Zudem von der EU-Kommission beauftragte Stellen direkt verwalteten europäischen Förderprogramme: Forschungsrahmenprogramm, künftig Horizont Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Programme in den Bereichen Umwelt (life), Bildung, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, etc. 14 14

15 Forschungs- und Technologieförderung der EU: 7
Forschungs- und Technologieförderung der EU: 7. Forschungsrahmenprogramm das „Herzstück“ der FuT-Politik der EU zur Umsetzung der Lissabon-Ziele ca. 50 Mrd. € im Zeitraum 2007 – 2013 zentrale Mittelvergabe durch EU über Ausschreibungen an Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Region bzw. Mitgliedstaaten spezifische Programme: "Zusammenarbeit": Bündelung der europ. Spitzenforschung in Form von Konsortien "Menschen": Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und der Rückkehr von Spitzenforschern "Ideen": anwendungsnahe Grundlagenforschung ("frontier research"), Ausschreibungen durch Europäischen Forschungsrat (ERC) "Kapazitäten": z.B. regionale Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und KMU (neu im 7. FRP) 15 15

16 EU – Fördermaßnahmen: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
Laufzeit : Drei operative Programme Gesamtbudget 3,6 Mrd. € Unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) Informations- und Kommunikations-technologien (ICT-PSP) Intelligente Energie – Europa (IEE) 0,75 Mrd. € 2,2 Mrd. € 0,75 Mrd. € 16 16

17 Die Europäische Kommission verfolgt drei Ziele in der europäischen Strukturpolitik ab 2007:
Ziel 1: Konvergenz (Regionen mit den schwerwiegendsten Entwicklungsrückständen) Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Förderung außerhalb der Ziel 1-Regionen) Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit (grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit)

18 Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit
Ziel 1 Regionen der Ebene NUTS 2, deren Pro-Kopf-Bruttoinlands- produkt weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt ( Strukturfonds), bei Kohäsionsfonds BNE pro Kopf < 90% EU. Ziel 2 Regionen, die nicht die Kriterien für Ziel 1 erfüllen und Regionen, die nicht eine Übergangsunterstützung nach Ziel 1 erhalten Ziel 3 Gemeinschaftsregionen der Ebene NUTS 3 , KOM veröffentlicht Verzeichnis der förderfähigen Gebiete Artikel 5, 6, 7, 8 der VO (EG) 1083/2006

19 Finanzvolumen der Strukturfonds 2007–2013 und deren Auswirkung auf NRW
Ziel in % Deutschland in Mrd. € NRW in Mrd. € Konvergenz 81,5 % 16,0 ESF: ca. 0,7 Mrd. € Regionale Wett- bewerbsfähigkeit u. Beschäftigung 15,95 % 9,4 EFRE: ca. 1,3 MRD € Europäische Terr. Zusammenarbeit 2,52 % 0,9 ca. 0,047 Mrd. € ELER 8,1 Ca. 0,3 Mrd. € (insgesamt 140 Mio. € für alle NRW-Interreg-Programme ) fast 35 Mrd. € für Deutschland Ca. 2,3 Mrd. € für NRW

20 Verwaltung, Begleitung, Kontrolle
Für jedes operationelles Programm Begleitausschuss (Art. 63 ff.) Verwaltungs- und Kontrollsystem Verwaltungsbehörde (Art. 60 ff.) Bescheinigungsbehörde (Art. 61 ff.) Prüfbehörde (Art. 62) Zwischengeschaltete Stellen Die Bescheinigungsbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die Zahlungsabwicklung aller Mittel des NRW Ziel 2-Programms (EFRE) Organisatorisch ist sie im Bereich Geschäftsunterstützung in der NRW.BANK angesiedelt. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt zum einen die Bescheinigung der Ausgaben gegenüber der Europäischen Kommission, damit dort die Zahlungen des EU-Anteils am Programm ordnungsgemäß abgerufen werden können. Gleichzeitig ist sie zuständig für die Zahlungen an die Zuwendungsempfänger bzw. zwischengeschalteten Stellen. Gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde stellt sie ferner sicher, dass die Zwischen- und Schlusszahlungsanträge des Landes bei der Europäischen Kommission den Vorschriften der Strukturfondsverordnung entsprechen. Die Prüfbehörde ist eine eigenständige Organisationseinheit, die in der Förderperiode im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Sie führt die in der Strukturfondsverordnung vorgesehenen Aufgaben weisungsfrei durch. Unabhängig von der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde, arbeitet sie nach international anerkannten Prüfstandards. Ihre Hauptaufgaben liegen darin, zu gewährleisten, dass die Wirksamkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das Ziel 2-Programm regelmäßig geprüft wird. Dazu werden Systemprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen bei den bewilligenden und zwischengeschalteten Stellen sowie bei den Zuwendungsempfängern durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden jährlich in einem Finanzkontrollbericht zusammengefasst und der Europäischen Kommission vorgelegt. 20 20

21 Unterstützung von Innovationen durch die Landesregierung
NRW Ziel 2-Programm 21

22 Unterstützung von Innovationen durch die Landesregierung NRW Ziel 2-Programm 2007-2013
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23 Umsetzung des Ziel 2-Programms
Die Umsetzung des Ziel 2-Programms erfolgt prinzipiell durch das Wettbewerbsverfahren! Förderung der Kreativität, von neuen Ideen und die Bereitschaft zu Experimenten wird hierdurch am besten gefördert! Ziel der Wettbewerbsverfahren ist es zudem, die Eigeninitiative der Akteure zu unterstützen Auswahlkriterien und –verfahren transparent zu machen Projektvorschläge vergleichbar zu machen, Stärken des Landes und seiner Regionen effizienter auszubauen Die Qualität der Vorhaben steht im Vordergrund, nicht der Standort des Antragstellers.

24 Umsetzung der Wettbewerbsverfahren Mögliche Fördergegenstände
Vorwettbewerbliche Entwicklung Industrielle Forschung Beratung von KMU Markteinführungshilfen (Studien, Ausrüstungsinvestitionen, Einführung) Modernisierung technologischer Infrastruktur Netzwerkarbeit z.B. zur Intensivierung der Zusammenarbeit entlang einer Wert-schöpfungskette anhand eines konkreten Vorhabens 24

25 Überblick Ziel 2 (ESF) nach Schwerpunkten
Priorität 1: Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten u. Unternehmen Priorität 2: Verbesserung des Humankapitals (Jugend und Beruf) Priorität 3: Verbesserung des Zu- gangs zu Beschäftigung sowie der Integration benachteiligter Personen Entwicklung der personellen Ressourcen von Unternehmen und Förderung des lebenslangen Lernens Beschäftigter Unterstützung der produkt- und prozess- orientierten Innovationskraft von Unternehmen Unterstützung der Unternehmens- Entwicklung in den Bereichen Organisation, Arbeitszeit, Gesundheit bei der Arbeit Begleitung betrieblicher Um- strukturierungsmaßnahmen Weiterentwicklung der Aus- Und Weiterbildungssysteme Und Verbesserung der Aus- Bildungsqualität Verbesserung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung und Erhöhung des Ausbildungs- Stellenangebotes Verbesserung der Ausbildungs- reife Förderung der beruflichen Integration von benachteiligten Personen Innovative Maßnahmen zur Optimierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktpolitischer Ziel- gruppen Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen In der Prioritätsachse A werden Maßnahmen gefördert, die den Mitarbeitern der beteiligten Unternehmen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre berufliche Position in neuen Arbeitsstrukturen sichern. Da in der Förderperiode die ESF-Mittel im Saarland erheblich geringer ausfallen, erfolgt eine Konzentration auf ein spezifisches Ziel. Darüber hinaus macht das Saarland von der Flexibilität des Operationellen Programms des EFRE nach Artikel 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1083/2006 Gebrauch: Maßnahmen zur Existenzgründungsförderung sowie Maßnahmen zur berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – beides Einsatzfelder, die thematisch eng mit der Prioritätsachse A des ESF korrespondieren und in hohem Maße von wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung sind – werden im Operationellen Programm des EFRE berücksichtigt. Verbesserung des Humankapitals Angesichts der anhaltend schwierigen Situation der Jugendlichen auf dem Arbeits- und Ausbil-dungsmarkt räumt die saarländische Landesregierung bei der Realisierung des strategischen Ziels „Stärkung der Humanressourcen in der Region durch lebenslanges Lernen“ der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin oberste arbeitsmarktpolitische Priorität ein. Deshalb konzentrieren sich die spezifischen Ziele der Prioritätsachse B ausschließlich auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis unter 25 Jahren und deren Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, für die 36 % der gesamten ESF-Mittel bereitgestellt werden. Ansatzpunkte der Strategie im Rahmen die-ser Prioritätsachse sind: • Nachholen des Hauptschulabschlusses; • Gezielte Maßnahmen für Jugendliche mit schlechten Voraussetzungen beim Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung; • Absicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots und qualitative Verbesserung der dualen Ausbildung; • Anpassung der Lerninhalte und Organisationsformen der Systeme der beruflichen Weiterbil-dung an die neuen Herausforderungen des Arbeitsmarktes. Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personen. 28 % 49 % 19 % Querschnittsziele: Chancengleichheit, Regionale Entwicklung, Demografischer Wandel 25 25

26 Überblick ELER nach Schwerpunkten
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forst- wirtschaft Verbesserung der Umwelt und der Landschaft Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft LEADER Lokale Aktions- Gruppen für die ländliche Entwicklung 1. Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Land- u. Forstwirte/innen 2. Beratungsdienste für land- und forstwirtsch. Betriebe 3. Modernisierung landw. Betriebe 4. Erhöhung der Wert- Schöpfung bei land- und forstwirtsch. Erzeugnissen 5. Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien In der Land- und Ernährungs- wirtschaft 6. Verbesserung und Ausbau Der Infrastruktur (Flurbe- Reinigung, forstwirtsch. Wegebau) 1. Ausgleichszulage für Landwirte in Berggebieten und benachteiligten Gebieten 2. Zahlungen im Rahmen Von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie (FFH-Aus- Gleich Grünland) 3. Zahlungen für Agrar- Umweltmaßnahmen und Für den Vertragsnatur- Schutz 4. Erstaufforstung landwirt- schaftlicher Flächen 5. Beihilfen für nicht- produktive Investitionen (Forst) 1. Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft 2. Förderung des Fremden- verkehrs (im Rahmen der Einkommensdiver- sifizierung land- und forst- Wirtschaftlicher Betriebe) 3. Dienstleistungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung 4. Dorferneuerung und -entwicklung 5. Erhaltung und Ver- besserung des ländlichen Erbes Lokale Aktionsgruppen (LAG) als Netzwerke öffent- lich-rechtlicher und privater Partner erarbeiten ein integriertes regionales Entwicklungskonzept, Dessen Umsetzung mit ELER-Mitteln unterstützt wird. Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR Saar) analysiert zunächst die Situation des ländlichen Raums im Saarland und zeigt dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken auf, um unter Bezugnahme auf die Ziele und Strategien der EU geeignete Maßnahmen zu formulieren, die dem ländlichen Raum zukunftsfähige Perspektiven geben. Die aufgeführten Fördermaßnahmen werden in der Regel zu 50 % durch die EU und zu 50 % aus nationalen Mitteln (Bund, Land, Kommunen) finanziert. Die mit Abstand wichtigste Kofinanzierungsquelle ist die Nationale Rahmenregelung, die sich im Wesentlichen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ stützt. Für das Saarland stehen im Zeitraum ca. 28,3 Mio. € an EU- Mitteln zur Verfügung (vorherige Periode : rund 38 Mio. €). Neben den überwiegend auf die Land- und Forstwirtschaft ausgerichteten Maßnahmen der Schwerpunkte 1 und 2, für die mehr als die Hälfte der Fördermittel vorgesehen sind, sollen in der Förderperiode die Maßnahmen des Schwerpunkts 3 (Dorferneuerung, Unternehmensgründungen, ländlicher Tourismus, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft u. a.) ebenso gestärkt werden wie der LEADER- Ansatz, der sowohl der Landwirtschaft als auch der ländlichen Entwicklung insgesamt zugute kommt. 26 26

27 Europäische territoriale Zusammenarbeit - INTERREG
Seit 1991 fördert die EU die länderübergreifende Zusammenarbeit von benachbarten Regionen im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (INTERREG) In der aktuellen Förderphase ( ) wurde das INTERREG zu einem eigenständigen Ziel im Rahmen der EU-Strukturfonds: Ziel 3: "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" 27 27

28 A B C Europäische territoriale Zusammenarbeit - INTERREG
grenzübergreifende Zusammenarbeit transnationale Zusammenarbeit interregionale Zusammenarbeit Gemeinsame, grenzüber-greifende Projekte sollen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Grenzregionen voranbringen Förderung der trans-nationalen Zusammenarbeit bei der Raumentwicklung - lokale Behörden arbeiten dabei zusammen Austausch und Transfer von Erfahrungen im Bereich der Regionalpolitik - gemeinsame Verbesserung und Entwicklung regionalpolitischer Ansätze, Strategien und Instrumente Was ist INTERREG und was wird gefördert? INTERREG fördert die Zusammenarbeit zwischen den Städten, Regionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ist Teil des Ziels 3 "Europäische territoriale Zusammenarbeit". Wie schon in der vorausgegangenen INTERREG III-Periode geschieht dies bei INTEREG IV mit drei Ausrichtungen: grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A): Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen auf der Grundlage gemeinsamer Strategien und Entwicklungsprogramme transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B): staatenübergreifende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden in transnationalen Kooperationsräumen zur Stärkung einer harmonischen räumlichen Entwicklung des gesamten Gebietes der EU und einer besseren Integration der neuen Mitgliedsstaaten interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C): Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern. A:In Deutschland gibt es insgesamt 14 grenzüberschreitende Programme, die dezentral verwaltet werden. Die beteiligten Städte und Landkreise sind in der Übersichtskarte dargestellt. Im Rahmen der Ausrichtung B des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" fördert die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung. Das heißt, dass Projekte sowohl die räumlichen Bedingungen, wie Infrastruktur, Ressourcen, Siedlungsstrukturen, wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Gegebenheiten, als auch Auswirkungen auf andere Bereiche in dem jeweiligen Territorium berücksichtigen sollen, um eine ausgeglichene räumliche Entwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Politiken auf nationaler, transnationaler und europäischer Ebene, wie das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) oder die Territoriale Agenda der EU berücksichtigt werden. C: Unterstützung der Zusammenarbeit von Akteuren, insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene Austausch und Transfer von Erfahrungen im Bereich der Regionalpolitik Gemeinsame Verbesserung und Entwicklung regionalpolitischer Ansätze, Strategien und Instrumente 28 28

29 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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