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Universität Basel/Weiterbildungsveranstaltung Recht aktuell – Tagungsthema: Revisionen im Gesellschaftsrecht Freitag, 24. Oktober 2008, Basel Schutzrechte.

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1 Universität Basel/Weiterbildungsveranstaltung Recht aktuell – Tagungsthema: Revisionen im Gesellschaftsrecht Freitag, 24. Oktober 2008, Basel Schutzrechte der Aktionäre nach dem zu revidierenden Aktienrecht unter besonderer Berücksichtigung der Klagerechte von Peter V. Kunz Prof. Dr. iur., Fürsprecher, LL.M. (Georgetown University) Ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht Direktor am Institut für Wirtschaftsrecht sowie Leiter des Departements für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern kunz@iwr.unibe.ch

2 22 Inhalt I.Vorbemerkungen II.Übersicht zu den Schutzrechten III.Übersicht zu den Aktionärsklagerechten IV.Schlussbemerkungen

3 33 Vorbemerkungen 1.Zielsetzungen Überblick statt Detaildarstellung Fokus = Schutz der Eigen- bzw. Risikokapitalgeber, d.h. im Wesentlichen: Aktionärsschutz bzw. Minderheitenschutz nein: Aktienrecht allgemein (z.B. die Neuerungen bei der GV oder bei der Kapitalstruktur) – vgl. Dr. B. Tanner/Prof. P. Böckli sog. De lege ferenda-Diskussion re Corporate Governance merke: nebst Aktienrecht sind weitere Rechtsgebiete betroffen (z.B. Rechnungslegungsrecht, Handelsregisterrecht, Firmenrecht)

4 44 Vorbemerkungen 2. Entwicklung der Revision Vorentwurf/Begleitbericht: 2. Dezember 2005 Vernehmlassung: 2005/2006 Botschaft/Entwurf: 21. Dezember 2007 Rechtskommission StR: 26. August 2008 Fazit: Aktionärsrechte immer im Zentrum..!

5 55 Vorbemerkungen 3. Ausgewählte heisse Eisen – (meist) nicht zu behandeln… Rechnungslegung (v.a. bei KMU) Regelung von sog. Dispoaktien Vinkulierung: mehr oder weniger bzw. wusch und weg..? Haftungslimitierung für Revisionsstellen Abschaffung der Organ- und Depotvertretung Kompetenz bei Vergütungen von VR/GL jährliche Wiederwahlen in VR und: Schwellenwerte bei Minderheitsrechten…

6 66 Vorbemerkungen 4. Generelle aktienrechtliche Schutz-Zielsetzungen Interessenvielfalt = AG + Gesellschaftsgläubiger + Aktionäre OR 1883/OR 1936/OR 1991 – OR 20xx… >> Aktionärsrechte..! ökonomisches Motiv = no protection – no money… Grundfrage: Wieviel ist zu viel?!? AG v. Aktionär? Kritik: sog. Mehrheitenschutz vernachlässigt…

7 77 Vorbemerkungen 5.Literaturhinweise (PVK) – vgl. Webpage IWR Aktienrechtsrevision 20xx – Betrachtungen eines unabhängigen Experten, Powerpointpräsentation in der Rechtskommission StR Zehn bemerkenswerte Auffälligkeiten bei den Revisionen der letzten Jahre im schweizerischen Gesellschaftsrecht, SJZ 104 (2008) tbd Geplante Neuerungen bei einigen Generalien der aktuellen Aktienrechtsrevision (…), GesKR 2008, tbd Status quo der grossen Aktienrechtsrevision (…), in: Entwicklungen im Gesellschaftsrecht III (Bern 2008) 125 ff. Aufbruchstimmung im Schweizer Wirtschaftsrecht – Die Rechtssetzung als zentrale Herausforderung für die Rechtsanwendung, Jusletter vom 18. Februar 2008 Permanenter Umbruch im Gesellschaftsrecht – Eine Übersicht zu den legislativen Sturmböen seit 1991, SJZ 102 (2006) 145 ff.

8 88 Vorbemerkungen 6.Aufbau des Referats Überblick zu den Schutzrechten (und weiteren Rechten) ausgewählter Überblick zu den Aktionärsklagerechten und eine Bitte: Q&A..!

9 99 Übersicht zu den Schutzrechten 1.Corporate Governance als erste Leitlinie der Revision internationale Bezüge sowie… … nationale Bezüge – Tendenz von der Selbstregulierung (z.B. SCBP oder RLCG SIX) zur Regulierung allgemeiner Ausbau der sog. Corporate Governance: Die Corporate Governance wird verbessert: Die Vorlage stärkt insbesondere die Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre als Eigentümerinnen und Eigentümer der Gesellschaft. Die Informationsrechte werden klarer geregelt. Bei Privatgesellschaften wird ein schriftliches Auskunftsrecht geschaffen. Die Schwellenwerte für die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte werden gesenkt (…) (Botschaft: BBl 2007 1591)

10 10 Übersicht zu den Schutzrechten 1.Corporate Governance als erste Leitlinie der Revision allgemeiner Ausbau der sog. Corporate Governance: Die Stärkung der Aktionärsrechte durch Schaffung zwingender, prozessual durchsetzbarer Rechtsansprüche ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers. Der Entwurf enthält deshalb verschiedene Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte (Botschaft: BBl 2007 1607)

11 11 Übersicht zu den Schutzrechten 2.Übrige Leitlinien (Exkurs) Flexibilisierung der Kapitalstruktur (z.B. Kapitalband) Referat Prof. P. Böckli Neuordnung der Generalversammlung (z.B. Internet-GV) Referat Dr. B. Tanner Totalrevision des Rechnungslegungsrechts, und zwar nicht nur für AG, sondern rechtsformunabhängig

12 12 Übersicht zu den Schutzrechten 3.Informationsrechte/allg. Auskunft + Einsicht (OR 697) = GV-Orientierung neu = jederzeitiges schriftliches Auskunftsrecht – Schranken: Privat-AG, nicht Publikums-AG Notwendigkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte vorbehalten sind Geschäftsgeheimnisse und AG-Interessen Auskünfte = Auflage an nächster GV bzw. Publikation Art. 697 Abs. 2/Abs. 3 E OR (z.B. VR-Frist = 90 Tage) neu = Auskunft re Vergütung oberstes Management OR 663b bis (1. Januar 2007) = Publikums-AG legitimes Bedürfnis auf Vertraulichkeit – trotzdem Höhe der Entschädigungen muss VR bekannt geben Art. 697quinquies E OR (z.B. VR-Frist = 45 Tage)

13 13 Übersicht zu den Schutzrechten 4.Informationsrechte/Spezialfall: sog. Sonderuntersuchung Erfahrungen bisher: nutzloses Instrument… zentrale Neuerung = Senkung der Schwellenwerte Differenzierung bei Ablehnung durch GV gemäss Art. 697b E OR Publikums-AG: 0,5% des AK oder der Stimmen Aktien mit Nennwert von CHF 1 Mio. nein: sog. Börsenwert..! Privat-AG: 5% des AK oder der Stimmen Aktien mit Nennwert von CHF 250000.--

14 14 Übersicht zu den Schutzrechten 5.Minderheitsrechte: Senkung der Schwellenwerte Motiv der Schwellenwerte = Abwehr gegen Querulantentum Instrumentarium des sog. Mehrheitenschutzes… sog. Minderheitenrechte de lege ferenda – Senkung: Sonderprüfung/Sonderuntersuchung: Art. 697b Abs. 1 E OR Einberufung einer GV: Art. 699 Abs. 3 E OR Traktandierung bei einer GV: Art. 699a Abs. 1 E OR Auflösungsklage: Art. 736 Abs. 1 Ziff. 4 E OR Kritik: Börsenwert in VE OR, aber nicht mehr in E OR..!

15 15 Übersicht zu den Schutzrechten 6.System – und weitere Schutz- bzw. Aktionärsrechte sog. vermögensmässige Rechte (Dividende, Bezugsrechte etc.) sog. nicht vermögensmässige Rechte = Mitwirkungs- + Schutzrechte Mitwirkungsrechte = Rechte re GV (Einladung, Traktandierung etc.) Schutzrechte = Rechte gegen Verwaltungsmacht/Mehrheitsmacht Informationsrechte – inkl. Sonderprüfung/Sonderuntersuchung diverse Aktionärsklagen: Anfechtung + Verantwortlichkeit + Auflösung + Rückerstattung

16 16 Übersicht zu den Aktionärsklagerechten 1.Allgemeines zu den Klagen der Aktionäre Funktion 1: Klagen dienen Vollzug des Minderheitenschutzes z.B. OR 706 re Mehrheitsmacht oder OR 754 re Verwaltungsmacht Funktion 2: Klagen sind Symbole des Minderheitenschutzes sog. Einzelklage – z.B. Nichtigkeitsklage sog. Gruppenklagen – z.B. Auflösungsklage Änderungen bei Klagen: Rückerstattungsklage + Auflösungsklage sinnvolle, aber unterlassene Änderungen bei Klagen…

17 17 Übersicht zu den Aktionärsklagerechten 2.Rückforderungsklage Gläubigerklage: ja (VE OR) – nunmehr: nein (E OR) Aktionärsklage als Einzelklage = de lege lata + de lege ferenda konzeptionelles Problem: actio pro socio… Verbesserungen für Aktionäre (Art. 678 E OR) nicht nur VR, auch GL-Mitglieder passivlegitimiert Rückerstattung unabhängig von gutem oder bösem Glauben keine Rückerstattung bei Entreicherung eines Gutgläubigen

18 18 Übersicht zu den Aktionärsklagerechten 3.Auflösungsklage Alternativen: Auflösung oder andere sachgemässe Lösung Potential = sog. indirektes Austrittsrecht für Aktionäre (Rückkauf!) Regelungsvorschlag de lege ferenda geht in diese Richtung: Botschaft: BBl 2007 1610 Verbesserungen für Austritt - Senkung bzw. Neufassung des Schwellenwertes: Halbierung (5% statt 10%) oder CHF 1 Mio. Nennwert Art. 736 Abs. 1 Ziff. 4 E OR - eigene Aktien: Rückkauf bis 20% (statt 10%) Art. 659 Abs. 3 E OR

19 19 Übersicht zu den Aktionärsklagerechten 4.Verbesserungsmöglichkeiten bei Klagen sog. Abberufungsklage gegen VR-Mitglieder ev. generelle Anfechtungsklage gegen VR-Beschlüsse Anfechtungsklage: statt kassatorische eher reformatorische Wirkung unverständlich: Frist fehlt bei Informationsklage: Art. 697 Abs. 4 OR bzw. Art. 697ter E OR Folge = Rechtsunsicherheit - PVK-Vorschlag: 2 Monatsfrist (analog OR 706) - BGE 4C.234/2002//4C.246/2001 vom 4. Juni 2003: Erw. 3.2 - Botschaft: BBl 2007 1672 FN 143 (innert nützlicher Frist)

20 20 Übersicht zu den Aktionärsklagerechten 5.Kritik an der aktuellen Gerichtspraxis Streitwertberechnungen bei einzelnen Klagen: Gesamtschaden bzw. Gesamtinteresse = Prävention sog. Business Judgment Rule richterliche Zurückhaltung bei gewissen Aktionärsklagen: Verantwortlichkeitsklage + Anfechtungsklage + etc. Überprüfung der Praxis notwendig – unbesehen der Revision…

21 21 Schlussbemerkungen 1.Generelles zur grossen OR-Revision Notwendigkeit kaum zu bestreiten Grundprinzipien stehen – v.a. Corporate Governance Details verständlicherweise offen Fortgang der Beratungen unsicher: 20xx...? 2.Schutzrechte der Aktionäre Tendenz eines Ausbaus geht in Ordnung… … aber es ist eine Frage des Masses! sog. Mehrheitenschutz wurde etwas vergessen

22 22 Schlussbemerkungen 3.Aktionärsklagerechte positive Änderungsvorschläge Rückforderungsklage: Detailanpassungen werden konzeptionelles Problem nicht lösen Auflösungsklage: Potential für indirektes Austrittsrecht erhöht neue Klage(n) zu evaluieren: Abberufungsklage gegen VR-Mitglieder

23 23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit..! Peter V. Kunz Universität Bern Institut für Wirtschaftsrecht Schanzeneckstrasse 1 CH-3001 Bern Tel.: 031 / 631 55 88 kunz@iwr.unibe.chwww.iwr.unibe.ch


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