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Finanzrecht Vorlesung für Juristen WS 2007/08 Teil I

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Präsentation zum Thema: "Finanzrecht Vorlesung für Juristen WS 2007/08 Teil I"—  Präsentation transkript:

1 Finanzrecht Vorlesung für Juristen WS 2007/08 Teil I
Univ.-Doz. Dr. Tina Ehrke-Rabel

2 Bedeutung des Abgabenrechts
Überbegriff für Steuern Beiträge Gebühren WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

3 Bedeutung des Abgabenrechts
Verfassungsrechtliche Grundlagen Art 13 B-VG Kompetenzverteilung Abgabenwesen in eigenem Verfassungsgesetz => Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) Zuweisung konkreter Besteuerungsrechte und Aufteilung der Abgabenerträge durch einfaches Gesetz => Finanzausgleichsgesetz (FAG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

4 Bedeutung des Abgabenrechts
Abgabenbegriff Geldleistungen, die die Gebietskörperschaften kraft öffentlichen Rechts zur Deckung ihres Finanzbedarfs erheben Nicht-fiskalische Zwecke in Grenzen erlaubt WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

5 Bedeutung der Steuern Wichtigste Einnahmequelle d Gebietskörperschaften Steuerstaat Abgabenquote Anteil des Bruttoinlandsproduktes, der zur Finanzierung der Staatsaufgaben verwendet wird WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

6 Bedeutung der Steuern Besteuerung
Rechtsstaatlich zulässiger Eingriff in die Eigentums- und Vermögenssphäre Einfluss auf die wirtschaftlichen und persönlichen Dispositionen der Bürger Massenphänomen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

7 Standort des Steuerrechts
Steuern dürfen nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG, § 5 F-VG) In Österreich eine Vielzahl von Einzelgesetzen Bundesrecht, Landesrecht, Gemeinderecht nebeneinander WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

8 Standort des Steuerrechts
Finanzrecht Steuerrecht Finanzverfassungs- und Finanzausgleichsrecht Haushaltsrecht (Budgetrecht) Rechtsvorschriften über Kassenwesen Vermögens- und Schuldengebarung Monopolrecht Rechtsvorschriften über Finanzwirtschaft ö-r Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

9 Standort des Steuerrechts
Teil des öffentlichen Rechts Organisatorisch und verfahrensrechtlich verselbständigt Daher eigener Rechtsbereich Eng verflochten mit anderen Rechtsdisziplinen Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

10 Aufbau und innere Ordnung des Steuerrechts
öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis Entsteht durch Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes Besonderes Steuerrecht Einzelne Materiengesetze (zB EStG, UStG, KStG) Allgemeines Steuerrecht Ergänzt besonderes Steuerrecht Verfahrensrecht; Verwaltungsorganisationsstruktur Abgabenexekutionsrecht Finanzstrafrecht WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

11 Systematisierung der Steuern
Finanzverfassungsrechtlich Abgabenhoheit Ertragshoheit Verwaltungshoheit Entrichtungsart Veranlagung Selbstbemessung Abfuhr für Rechnung eines Dritten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

12 Systematisierung der Steuern
Häufigkeit der Entrichtung Abschnittsteuern Einmalige Steuern Verhältnis Steuerschuldner – Steuerträger Direkte Steuern Indirekte Steuern Verhältnis Steuerobjekt zu Steuerschuldner Personensteuern Sachsteuern WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

13 Systematisierung der Steuern
Volkswirtschaftliche Anknüpfung Einkommensentstehung Einkommensverwendung Vermögen Steuergegenstand Ertragsteuern Substanzsteuern Verkehrsteuern Verbrauchsteuern WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

14 Systematisierung der Steuern
Aufkommensverwendung Allgemeine Abgaben Zweckgebundene Abgaben Tarif Lineare Steuern Progressive Steuern Regressive Steuern WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

15 Rechtsquellen des Steuerrechts
Gesetze im formellen Sinn Legalitätsprinzip Gesetzgebung nach B-VG Ausnahme: Landesgesetze über Abgaben unterliegen suspensivem Vetorecht der BReg (§ 9 F-VG) Verordnungen Art 18 Abs 2 B-VG: nur auf Grund der Gesetze Ausnahme: Gesetzesvertretende Verordnungen gem § 7 Abs 5 F-VG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

16 Rechtsquellen des Steuerrechts
Völkerrecht Gem Art 9 B-VG Teil des Bundesrechts Bilaterale Staatsverträge: Doppelbesteuerungsabkommen Europäisches Steuerrecht Primäres Gemeinschaftsrecht Sekundäres Gemeinschaftsrecht WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

17 Rechtsquellen des Steuerrechts
Europäisches Steuerrecht Verhältnis Gemeinschaftsrecht – nationales Recht Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit Grundsatz des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts Zweifel hinsichtlich Übereinstimmung des innerstaatlichen Rechts mit Gemeinschaftsrecht  Vorabentscheidungsverfahren bei EuGH WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

18 Rechtsquellen des Steuerrechts
Europäisches Steuerrecht Zollunion Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie von Abgaben gleicher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittländern Zollkodex Indirekte Steuern Diskriminierungsverbot in Art 90 EG Harmonisierungsgebot in Art 93 EG Mehrwertsteuerrichtlinien Verbrauchsteuerrichtlinie WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

19 Rechtsquellen des Steuerrechts
Europäisches Steuerrecht Direkte Steuern Auf Grund von Art 94 EG Mutter-Tochter-Richlinie Fusionsrichtlinie Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie Aus EG-Grundfreiheiten abgeleitete Diskriminierungsverbote WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

20 Rechtsquellen des Steuerrechts
Erlässe, Richtlinien, Erläuterungen Im AÖF oder auf der Homepage des BMF veröffentlicht Meinung der Finanzverwaltung zu einzelnen Gesetzen, Gesetzesbestimmungen oder zu Spezialfragen : „Die nachstehenden Äußerungen geben im Interesse einer bundesweiten einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des BMF wieder. Es können daraus keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.“ WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

21 Rechtsquellen des Steuerrechts
Erlässe, Richtlinien, Erläuterungen Rechtsqualität umstritten VwGH: keine Veröffentlichung im BGBl, daher keine Rechtsnorm, daher irrelevant, uU Berücksichtigung nach Treu und Glauben VfGH: wenn Inhalt normativ bindend formuliert  nicht gehörig kundgemachte Verordnung Vertrauensschutz nach VO BGBl II 2005/435 zu § 236 BAO WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

22 Rechtsquellen des Steuerrechts
Judikatur der GH öffentlichen Rechts Keine generellen Rechtssätze Bindungswirkung daher nur für den Einzelfall Gleichgelagerte Fälle müssen aber grundsätzlich gleich entschieden werden Rechtsprechung des EuGH Generelle Rechtssätze Bindungswirkung für sämtliche gleichgelagerte Fälle in sämtlichen Mitgliedstaaten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

23 Rechtsstaat und Steuerrecht
Legalitätsprinzip Verordnungen grundsätzlich nur auf Grund der Gesetze Steuervereinbarungen grundsätzlich unzulässig WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

24 Rechtsstaat und Steuerrecht
Rechtssicherheit Bestimmtheit des Steuertatbestandes Rückwirkung von Gesetzen Echte Rückwirkung in bestimmten Fällen Verstoß gg Gleichheitssatz WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

25 Rechtsstaat und Steuerrecht
Rechtssicherheit Zurücknahme und Änderung von Behördenakten Formell rechtskräftige Bescheide dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden GS Rechtsrichtigkeit hat Vorrang vor Rechtssicherheit Treu und Glauben Bindung an eine bestimmte Verwaltungsübung Bindung an Erlässe Bindung an Auskünfte WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

26 Rechtsstaat und Steuerrecht
Steuerrecht und Grundrechte Gleichheitssatz Eigentumsschutz WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

27 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Kompetenzverteilung Art 13 B-VG verweist auf eigenes F-VG F-VG gilt nur für öffentliche Abgaben (Abgabenbegriff!) Konkrete Verteilung der Besteuerungsrechte (Kompetenz-Kompetenz) regelt der einfache Bundesgesetzgeber durch FAG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

28 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Finanzverfassungsgesetz Grundsatz: Konnexitätsgrundsatz (§ 2 F-VG) Jede GebKöR hat Aufwand, der sich aus Erfüllung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu finanzieren Ausnahmen Kostenabwälzungen von „oben nach unten“ Kostenübernahmen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

29 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Kompetenzverteilung unterscheidet zwischen Abgabenhoheit Recht zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des materiellen Steuerrechts (Gesetzgebungshoheit) Ertragshoheit Berechtigung einer Gebietskörperschaft, über den Abgabenertrag im eigenen Haushalt zu verfügen Verwaltungshoheit Zuständigkeit zur Bemessung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung von Abgaben (Vollziehungszuständigkeit) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

30 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Finanzielle Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften Paktierter Finanzausgleich Zwischen Gebietskörperschaften (Finanzausgleichspartner) im Verhandlungsweg vereinbart Findet Niederschlag in einfachem Bundesgesetz => derzeit FAG 2005 (BGBl I 2004/256), gilt bis 2008 WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

31 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Horizontaler Finanzausgleich Beziehungen zwischen Gebietskörperschaften einer Ebene (zwischen Ländern; zwischen Gemeinden eines Landes) Vertikaler Finanzausgleich Beziehungen zw GebKör verschiedener Ebenen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

32 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Aktiver Finanzausgleich Beziehungen auf der Einnahmenseite Trennsystem Jede GebKöR kann bei Einnahmenbeschaffung unabhängig von den anderen vorgehen Zuweisungsystem GebKör einer Ebene werden durch Dotationen einer andere Ebene finanziert Zuweisungen fließen von oben nach unten => Überweisungssystem Zuweisungen fließen von unten nach oben => Matrikularsystem Mischsysteme Aufkommen wird nach festgelegten Schlüsseln geteilt => Steuerverbund Nach Quoten (Quotensystem) In Form von Zuschlägen (Zuschlagssystem) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

33 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Passiver Finanzausgleich Beziehungen auf der Ausgabenseite (Kostentragung, Kostenübernahme, Kostenabwälzung) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

34 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Verteilung der Besteuerungsrechte Abgabengegenstände sind den in § 6 F-VG vorgesehenen Abgabentypen zuzuordnen § 6 F-VG unterscheidet nach Ertragshoheit zwischen Ausschließliche Bundesabgaben Zwischen Bund und Ländern geteilten Abgaben Gemeinschaftliche Bundesabgaben Zuschlagsabgaben (ZB Gebühren v Buchmacherwetten) Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand (praktisch ohne Bedeutung) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

35 Finanzverfassung, Finanzausgleich
§ 6 F-VG unterscheidet nach Ertragshoheit zwischen Ausschließliche Landesabgaben Zwischen Ländern u Gemeinden geteilten Abgaben Ausschließliche Gemeindeabgaben WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

36 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Abgabenerfindungsrecht Bund auf Grund seiner Kompetenz-Kompetenz GS uneingeschränkt Länder im Rahmen des § 8 Abs 3 F-VG Gemeinden nicht, aber Ermächtigung durch Bund oder Länder, bestimmte Abgaben mittels Beschlusses der Gemeindevertretung (Verordnung) auszuschreiben WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

37 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Abgabenhoheit Bund ausschließliche Bundesabgaben Gemeinschaftliche Bundesabgaben Zuschlagsabgaben u Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand für Teil des Bundes Länder GS Landesabgaben und Gemeindeabgaben Ausnahmen vor allem § 7 Abs 3 F-VG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

38 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Gemeindeabgaben kraft freien Beschlussrechtes § 7 Abs 5 F-VG Ermächtigung des Bundesgesetzgebers => Gesetzesvertretende Verordnungen § 8 Abs 5 F-VG Ermächtigung des Landesgesetzgebers Muss wesentliche Merkmale, inb Höchstmaß bestimmen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

39 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Ertragshoheit Abgaben- u Ertragshoheit fallen nur bei ausschließlichen Abgaben zusammen Gemeinschaftliche Bundesabgaben nach FAG dreistufig Verteilung d Aufkommens in bestimmtem Hundertsatzverhältnis auf Bund, Länder und Gemeinden (als Gesamtheit) Verteilung der auf Länder- und Gemeindeblock entfallenden Ertragsanteile auf die einzelnen Länder und Gemeinden eines Landes => abgestufter Bevölkerungsschlüssel Länderweiser Ertragsanteil der Gemeinden wird auf die einzelnen Gemeinden eines Landes aufgeteilt => abgestufter Bevölkerungsschlüssel WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

40 Finanzverfassung, Finanzausgleich
Verwaltungshoheit Orientiert sich gem § 11 F-VG GS an der Ertragshoheit Ausnahmen: gemeinschaftliche Bundesabgaben und Zuschläge d Länder u Gmden zu Bundesabgaben => durch BundesFinV bemessen, eingehoben u zwangsweise eingebracht. Gemeinschaftl Landesabgaben: Verwaltungshoheit beim Land, Abweichungen in Landesgesetzen zulässig WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

41 Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel
E I N K O M M E N S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel

42 Einkommensteuer Rechtsgrundlagen Einkommensteuergesetz
Verordnungen des Bundesministers für Finanzen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

43 System der Einkommensteuer
Personensteuer Veranlagungsabgabe Ausnahme: Abzugssteuern Kapitalertragsteuer Lohnsteuer Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

44 Prinzipien der Einkommensteuer
Leistungsfähigkeitsprinzip Persönliche Universalität Sachliche Universalität Synthetische Einkommensteuer Gegensatz: Schedulensteuer Objektives Nettoprinzip Subjektives Nettoprinzip WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

45 Prinzipien der Einkommensteuer
Technische Besteuerungsprinzipien Abschnittsbesteuerung Progression Individualbesteuerung Negative Einkommensteuer WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

46 Summe d 7 Einkunftsarten minus
ERTRAGSTEUERN Einkommensteuer natürliche Personen Gesellschafter von Personengesellschaften Körperschaftsteuer Juristische Personen (Verein, AG, GmbH, ...) Personengesellschaften nicht (§ 3 KStG)! Ertrag = Einkommen Summe d 7 Einkunftsarten minus versch. Abzugsposten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

47 Einkommensteuertatbestand
Persönliche Seite (§ 1 EStG) Natürliche Personen Beginn der Steuerpflicht Mit Geburt Ende der Steuerpflicht Mit dem Tod WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

48 Einkommensteuertatbestand
Persönliche Seite (§ 1 EStG) Unbeschränkt Steuerpflichtige Beschränkt Steuerpflichtige Sachliche Seite (§ 2 EStG) Einkommen eines Kalenderjahres WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

49 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 2 EStG)
Voraussetzungen Natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland  Definition § 26 BAO Folge Universalitätsprinzip Welteinkommen wird in Österreich besteuert WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

50 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 3 EStG)
Voraussetzungen Natürliche Person Weder Wohnsitz noch gewöhnl Aufenthalt in Ö Einkünfte iSv § 98 EStG Folge Territorialitätsprinzip Nur inländische Einkünfte, die in § 98 EStG aufgezählt sind, in Österreich steuerpflichtig Steuererhebung nach besonderen Regeln (dazu später) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

51 Persönliche Zurechnung der Einkünfte Wer schuldet die Einkommensteuer?
Derjenige, der Tatbestand der Einkünfteerzielung setzt Zurechnungsänderung aber zB durch Furchgenussrechtseinräumung oder Schenkung eines ertragbringenden Vermögensgegenstandes Vereinbarungen zw Familienangehörigen Anerkennung nur, wenn Nach außen hinreichend zum Ausdruck Eindeutiger Inhalt fremdüblich WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

52 Steuergegenstand (sachliche Seite)
Einnahmen Erträge aus der Einkunftserzielung Einkünfte Saldo aus Aufwendungen und Erträgen Einkommen Summe d 7 Einkunftsarten – SA – ag Belastungen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

53 Steuergegenstand (sachliche Seite)
Einkommen Summe der 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 EStG) nach Ausgleich mit Verlusten minus Sonderausgaben (§ 18 EStG) minus außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

54 Steuergegenstand Liebhaberei Keine Einkünfte
Streben nach Gewinn oder Überschuss Voraussetzung (Unterschied zu USt!) Hobbymäßige Betätigungen Keine Einkünfte Verluste können nicht mit Überschüssen aus anderen Einkunftsquellen ausgeglichen werden Aufwendungen iZm Hobby nicht abzugsfähig WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

55 Die sieben Einkunftsarten
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

56 Die sieben Einkunftsarten
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

57 Die 7 Einkunftsarten Warum Unterscheidung Haupt- und Nebeneinkünfte?
Nebeneinkünfte sind subsidiär zu den Haupteinkünften Warum Unterscheidung betriebliche – außerbetriebliche Einkünfte? Ermittlung des Einkommens erfolgt nach unterschiedlichen Grundsätzen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

58 Ermittlung der Einkünfte - Grundsätze
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

59 Zeitliche Zuordnung der Einkünfte
außerbetriebliche Einkünfte Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 19 EStG) Gewinn/Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Beträge, die kurze Zeit vor od nach dem Jahreswechsel zu- od abfließen Vorauszahlungen, die nicht nur das laufende und das darauffolgende Kalenderjahr betreffen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

60 Zeitliche Zuordnung der Einkünfte
betriebliche Einkünfte Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung Einnahmen u Ausgaben sind in dem Jahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören Ausnahme Einnahmen-Ausgaben-Rechner  Zufluss-Abfluss-Prinzip WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

61 Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG)
Landwirtschaft Forstwirtschaft Weinbau Gartenbau Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Sofern überwiegend eigene Futtermittel verwendet Gewinne aus der Veräußerung des Betriebes oder Teilbetriebes WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

62 Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG)
Abgrenzungsprobleme zB bei Nebenbetrieben, Vermietung von Gästezimmern, gewerbliche Tierhaltung Bedeutung Eigene Ermittlungsregeln V a Möglichkeit einer umfangreichen Gewinnpauschalierung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

63 Selbständige Arbeit (§ 22 EStG)
Freiberufliche Tätigkeiten Wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend, erzieherisch Berufstätigkeit als Ziviltechniker, Arzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder, Journalist, Dolmetscher Voraussetzung: selbständig ausgeübt! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

64 Selbständige Arbeit (§ 22 EStG)
Sonstige selbständige Arbeit Vermögensverwaltende Tätigkeit Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Beteiligung > 25 %) für Beschäftigung, die sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist Gewinne aus der Veräußerung d Betriebes od Teilbetriebes Taxative Aufzählung! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

65 Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
Tätigkeit, die selbständig (Unternehmerwagnis!) nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit Nicht selbständige Tätigkeit Nicht bloße Vermögensverwaltung Gewinne aus der Veräußerung des Betriebes, Teilbetriebes od Mitunternehmeranteiles WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

66 Ermittlung der betrieblichen Einkünfte
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

67 Ermittlung der betrieblichen Einkünfte BEGRIFFE
Betriebsvermögen Dem Betrieb zugeordnete Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen – Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Notwendiges Privatvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Gibt es nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

68 Ermittlung der betrieblichen Einkünfte BEGRIFFE
Wirtschaftsgut Alle im wirtschaftl Verkehr selbständig bewertbaren Güter jeder Art Dh Güter, für die im Rahmen des Gesamtkaufpreises des UN ein gesondertes Entgelt angesetzt zu werden pflegt. Materielle/ immaterielle Abnutzbare/ nicht abnutzbare Anlagevermögen/ Umlaufvermögen WG kann grundsätzlich nur Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

69 Ermittlung der betrieblichen Einkünfte Begriffe
Entnahme Privat veranlasster Abgang /Nutzung von Betriebsvermögen Einlage Zufuhr/ Nutzung von Vermögen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

70 Ermittlung d betriebl Einkünfte
Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter (1) Überwiegende Nutzung ist maßgeblich Betriebl Nutzung > 50 %  WG ist zur Gänze Betriebsvermögen Private Nutzung > 50 %  WG zur Gänze Privatvermögen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

71 Ermittlung d betriebl Einkünfte
Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter (2) Ausnahme Grundstücke (Gebäude) teilweise betriebl u teilweise privater Nutzung Aufteilung nach der Nutzung Ausnahme: eine d beiden Nutzungen liegt nicht über der Geringfügigkeitsgrenze von 20 % maßgeblich ist das Überwiegen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

72 Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Überwiegend betriebliche Nutzung Insg Betriebsvermögen Zunächst voller Aufwand steuerwirksam (100 % der AfA, 100 % d BK) Private Nutzung Nutzungsentnahme  anteilige Kosten dem Gewinn hinzurechnen Veräußerung des Wirtschaftsgutes Privatanteil unbeachtlich WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

73 Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Überwiegend private Nutzung Insgesamt Privatvermögen Auf betriebliche Nutzung entfallende Aufwendungen Betriebsausgaben Bei Gewinnermittlung gem § 5/1 EStG Kann zu gewillkürtem BV erklärt werden Folge: Aufwendungen abzugsfähig, private Nutzung ist Nutzungsentnahme WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

74 Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen
Alle durch den Betrieb veranlassten Zugänge an Geld oder Sachwerten Erhöhen den Gewinn, sofern nicht steuerfrei gem § 3 EStG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

75 Betriebseinnahmen Betriebsausgaben
Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen Wirtschaftl Zusammenhang mit Betrieb! Betriebl Veranlassung genügt Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit des Aufwandes nicht maßgeblich Vermindern den Gewinn, sofern nicht Abzugsverbot iSd § 20 EStG oder Einschränkung des Abzuges nach § 4 Abs 4 ff WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

76 Nichtabzugsfähige Aufwendungen (§ 20 EStG)
Aufwand m überwiegend privater Veranlassung Aufwendungen od Ausgaben iZm einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer außer Mittelpunkt d gesamten betrieblichen u beruflichen Tätigkeit Repräsentationsaufwand Unangemessen hohe Aufwendungen für PKW, Antiquitäten, Teppiche ... Personensteuern (zB ESt, ErbSt) Aufwendungen in Zusammenhang mit endbesteuerten Einkünften WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

77 Betriebsausgaben Problematische Betriebsausgaben
Spenden u Sponsorgelder Ausreichende Gegenleistung erforderlich Vergütungen an Angehörige Vereinbarung muss Fremdvergleich standhalten Studienreisen, Kongressreisen idR keine Abzugsfähigkeit bei Mischprogramm WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

78 Betriebsausgaben – Reisekosten (§ 4 Abs 5 iVm § 26 Z 4 EStG)
Nächtigung Nachgewiesene Kosten (lt Rechnung) oder 15 Euro Nächtigungsgeld Verpflegung 26,4 Euro Tagesgeld, sofern Nächtigung Fahrtspesen In voller Höhe Fahrten mit Privat-PKW: Kilometergeld 0,386 Euro WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

79 Betriebsausgaben – AfA (§§ 7, 8 und 13 EStG)
Absetzung für Abnutzung (AfA) Betrifft Anlagevermögen Nutzen des WG für den Betrieb geht über 1 Jahr hinaus WG ist selbständig bewertbar Folge Anschaffung nicht sofort Betriebsausgabe Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter (AK nicht über 400 €) WG ist zu aktivieren – gewinnneutral Auf die voraussichtliche Nutzungsdauer aufgeteilt als BA abzusetzen  Absetzung für Abnutzung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

80 Betriebsausgaben – AfA (§§ 7, 8 und 13 EStG)
Berechnung der AfA Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (inkl Nebenkosten) / betriebsgewöhnliche Nutzungdauer Inbetriebnahme nach Ablauf des ersten Halbjahres Im 1. Jahr nur ½ Jahres-AfA als Betriebsausgabe WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

81 Betriebsausgaben – AfA (§§ 7, 8 und 13 EStG)
Anschaffungskosten Alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein WG zu erwerben u in betriebsbereiten Zustand zu versetzen. USt zählt nicht dazu, wenn als VSt abziehbar Herstellungskosten Selbstkosten Ohne allgemeinen Verwaltungsaufwand WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

82 Betriebsausgaben – AfA (§§ 7, 8 und 13 EStG)
Betriebsgewöhnliche Nutzungdauer Zeitraum, in dem das WG nach objektiven Gesichtspunkten nutzbar sein wird (Schätzung) Bei bestimmten WG: Gesetzliche Vermutung (unwiderlegbare) PKW: 8 Jahre Firmenwert: 15 Jahre WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

83 Betriebsausgaben geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG)
Wirtschaftsgüter des AV, deren AK oder HK nicht > 400 € Sofort in voller Höhe Betriebsausgabe Abschreibung über ND möglich WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

84 Einlagen und Entnahmen
§ 4 Abs 1 EStG (.....) Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. Entnahmen alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (....). Einlagen alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

85 Einlagen und Entnahmen
Bewertung (§ 6 Z 1 und Z 4 EStG) Teilwert Betrag, den der Erwerber eines ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde Unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung Gewinnneutral! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

86 Gewinnermittlung (§ 4 Abs 1 EStG; § 5 Abs 1 EStG)
Durch Betriebsvermögensvergleich Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung Wirtschaftliche Vorgänge sind in dem Besteuerungszeitraum steuerlich zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören Forderungen, Verbindlichkeiten Rückstellungen Rechnungsabgrenzungsposten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

87 Gewinnermittlung (§ 4 Abs 1 EStG; § 5 Abs 1 EStG)
Betriebsvermögensvergleich Betriebsreinvermögen am Ende d laufenden WJ -- Betriebsreinvermögen am Ende d vergangenen WJ + Entnahmen -- Einlagen = GEWINN WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

88 Gewinnermittlung Arten des Betriebsvermögensvergleiches
Einfacher Vermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG) Wenn steuerliche Buchführungspflicht (§§ 124 ff BAO) Od freiwillig Bücher geführt Allgemeine Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Bewertungsvorschriften des § 6 EStG! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

89 Gewinnermittlung Arten des Betriebsvermögensvergleiches
Qualifizierter Vermögensvergleich (§ 5 Abs 1 EStG) Gilt für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz Wenn nicht Steuerrecht zwingend etwas anderes vorsieht als das Unternehmensrecht! Unternehmens- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

90 Gewinnermittlung Unterschiede zw § 4 / 1 und § 5 /1
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz Grund und Boden (bei § 4/1 außer Ansatz) Umfang des Betriebsvermögens Bewertung des Betriebsvermögens Abweichendes Wirtschaftsjahr WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

91 Betriebsvermögensvergleich Grundsätze d Bilanzierung
Wahrheit Klarheit Vollständigkeit Stichtagsprinzip Stetigkeit Einzelbewertung Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene immat WG u den orginären Firmenwert WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

92 Betriebsvermögensvergleich Grundsätze d Bilanzierung
Werterhellende Umstände Wertbeeinflussende nicht zu berücksichtigen Bilanzberichtigung (§ 4/2 EStG), aber Nachholverbot Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

93 Betriebsvermögensvergleich Prinzip d periodengerechten Gewinnermittlung
Aktivierung von Anschaffungskosten Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die notwendig sind, um WG in betriebsbereiten Zustand zu versetzen aktivieren gewinnmindernd laufende AfA sonstige Wertminderungen (Teilwertabschreibung) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

94 Betriebsvermögensvergleich Prinzip d periodengerechten Gewinnermittlung
Bildung von Rückstellungen (§ 9 EStG) für ungewisse Verbindlichkeiten deren wirtschaftl Ursache im laufenden Jahr liegt die aber erst in späteren Perioden zu Zahlungen führen können Betriebsausgabe - gewinnmindernd! Auflösung der Rückstellung - gewinnerhöhend! Begleichung der rückgestellten Verbindlichkeit - gewinnneutral! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

95 Betriebsvermögensvergleich Prinzip d periodengerechten Gewinnermittlung
Rechnungsabgrenzsposten geleistete Anzahlungen für Leistungen, die erst in späteren Perioden empfangen werden gewinnwirksam erst in der Periode, in die sie wirtschaftl gehören daher Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten empfangene Anzahlungen, solange die eigene Leistung noch nicht erbracht wurde passiver Rechnungsabgrenzungsposten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

96 Betriebsvermögensvergleich Bewertung
Bewertungsvorschriften § 6 EStG §§ UGB für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs 1 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

97 Betriebsvermögensvergleich Bewertungsgrundsätze
Grundsatz der Einzelbewertung Bewertungsstichtag werterhellende Umstände berücksichtigen wertbeeinflussende Umstände nicht berücksichtigen Bewertungsstetigkeit Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

98 Betriebsvermögensvergleich Bewertungsmaßstäbe
Anschaffungskosten Herstellungskosten Teilwert Gemeiner Wert WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

99 Steuerrechtliche Bewertungsvorschriften
Abnutzbares Anlagevermögen (§ 6 Z 1 EStG) Anschaffungskosten minus AfA wenn Teilwert niedriger Wahlrecht zwischen fortgeschriebenen Anschaffungskosten und niedrigerem TW WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

100 Steuerrechtliche Bewertungsvorschriften
Abnutzbares Anlagevermögen (§ 6 Z 1 EStG) niedriger TW angesetzt, Wert steigt in der Folge Aufwertung gs unzulässig: uneingeschränkter Wertzusammenhang Bewertung über den letzten Bilanzansatz ist unzulässig! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

101 Steuerrechtliche Bewertungsvorschriften
nicht abnutzbares AV, UV u Forderungen (§ 6 Z 2 lit a) Anschaffungs- od Herstellungskosten Teilwert niedriger steuerliches Wahlrecht Zuschreibungen über letzten Bilanzansatz hinaus zulässig max bis zu Anschaffungskosten (eingeschr. Wertzusammenhang) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

102 Steuerrechtliche Bewertungsvorschriften
Verbindlichkeiten (§ 6 Z 3 EStG) Anschaffungskosten (Nennwert) Ausscheidung aus Bilanz erst, wenn getilgt höherer Teilwert darf angesetzt werden (Wahlrecht) niedrigerer TW darf nicht angesetzt werden (Vorsichtsprinzip) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

103 Steuerrechtliche Bewertungsvorschriften
Rückstellungen (§ 9 EStG) Nur für bestimmte Risiken Grundsätzlich nicht pauschal Verbindlichkeits- u Drohverlustrückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag länger als 12 Monate nur mit 80 % des TW WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

104 Unternehmesrechtliche Bewertungsvorschriften
Bei Gewinnermittlung gem § 5 Abs 1 EStG unternehmensrechtliche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung maßgeblich (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz) außer das Steuerrecht sieht zwingend etw anderes vor (Gewinnüberleitung durch Mehr-Weniger-Rechnung) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

105 Unternehmensrechtliche Bewertungsvorschriften
Anlagevermögen (§ 204 UGB) Abnutzbar und nicht abnutzbar Anschaffungs- u Herstellungskosten Abwertungszwang wenn Wertminderung voraussichtlich von Dauer Finanzanlagen Abschreibung auch zulässig, wenn nicht von Dauer WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

106 Unternehmensrechtliche Bewertungsvorschriften
Umlaufvermögen (§ 207 Abs 1 UGB) strenges Niederstwertprinzip Anschaffungs- od Herstellungskosten niedriger Wert am Bilanzstichtag (Börsenkurs od Marktpreis) MUSS angesetzt werden WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

107 Unternehmensrechtliche Bewertungsvorschriften
Anlage- und Umlaufvermögen Wertaufholung (§ 208 UGB) GS Aufwertungspflicht Ausnahme: niedrigerer TW darf steuerrechtl beibehalten werden steuerrechtl GS immer Wahlrecht nur bei bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Aufwertungszwang (§ 6 Z 13 EStG)  Im Ergebnis daher GS auch hare Wahlrecht WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

108 Unternehmensrechtliche Bewertungsvorschriften
Verbindlichkeiten (§ 211 UGB) Rückzahlungsbetrag Ansteigen verpflichtend höherer Wert (Höchstwertprinzip) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

109 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG)
Zufluss- Abfluss-Prinzip Auszuweisen sind nur Einnahmen u Ausgaben, die zu einer Vermögensänderung führen Keine Forderungen od Verbindlichkeiten! Keine Rückstellungen Keine Rechnungsabgrenzungsposten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

110 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG)
Anschaffung von Anlagevermögen Anlagegut in Anlageverzeichnis Jährliche Abschreibung ist gewinnmindernd Nicht abnutzbares AV: keine BA, gewinnwirksam erst bei Verkauf Vorauszahlungen (§ 4 Abs 6 EStG) Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, ..., kosten gleichmäßig auf Zeitraum der VZ zu verteilen Gilt nicht, wenn Vorauszahlungen nur das laufende u das folgende Jahr betreffen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

111 Wechsel der Gewinnermittlungsart
Beispiel A betreibt eine Blumenhandlung, hat Gewinne bisher durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Zum geht auf eine Gewinnermittlung durch Bilanzierung über. Ermitteln Sie Übergangsgewinn/ -verlust! XY-BlumengroßhandelsGmbH schuldet A noch € 500,-. Hotel Y hat bei A noch eine Rechnung iHv € 1.500,- offen. Caféhaus Z hat A für das Jahr 2006 bereits € 1.500,- im Voraus für die Blumendeko des ersten Quartals bezahlt. In seinem Warenlager hat A einen Bestand an Keramikblumentöpfen im Wert von € 2.000,-. WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

112 Investionsbegünstigungen, Subventionen, Förderung best Verhaltensweisen
Förderung betrieblicher Aufwendungen BA-Abzug grundsätzlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen zB Zuwendungen aus BV zur Durchführung von Forschungsaufgaben Freibeträge zB Forschungsfreibetrag, Bildungsfreibetrag Prämien zB Forschungsprämie, Bildungsprämie WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

113 Investionsbegünstigungen, Subventionen, Förderung best Verhaltensweisen
Übertragung stiller Reserven (§ 12 EStG) Subventionen der öffentlichen Hand Grundsätzlich Betriebseinnahmen Best Subventionen sind steuerfrei (§ 3 EStG) Damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (§ 20 EStG), oder Kürzen die Anschaffungskosten (§ 6 Z 10 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

114 Außerbetriebliche Einkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Wiederkehrende Bezüge Spekulationsgeschäfte Veräußerungen bestimmter Beteiligungen Einkünfte aus Leistungen Funktionsgebühren WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

115 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Umfang Bezüge aus einem bestehenden od einem früheren Dienstverhältnis (zB auch Firmenpension) Bezüge u Vorteile, die nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften von diesen für die Beschäftigung erhalten Pensionen aus der gesetzlichen SozVers Bezüge bestimmter polit Funktionäre, v Abgeordneten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

116 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Dienstverhältnis Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft Indizien Persönliche Weisungsgebundenheit Einordnung in den Betrieb Geregelte Arbeitszeit, Urlaubszeit Erfolgsunabhängiger Lohn Fehlen von Unternehmerwagnis WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

117 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Arbeitslohn Weit auszulegen Alle Vorteile aus einem Dienstverhältnis (§ 15 EStG) Auch Trinkgelder (aber steuerfrei) Bestechungsgelder Naturalbezüge (freie Station, Dienstwagen, Dienstwohnung) Bewertung der Sachbezüge mittels Sachbezugsverordnung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

118 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Arbeitslohn Nicht dazu gehören Überlassene Arbeitskleidung Auslagenersatz Ausbildungsaufwand, den der Arbeitgeber trägt Vergütung v Übersiedlungskosten Vergütung von Reisekosten innerhalb der gesetzl Grenzen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

119 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Arbeitslohn Nicht dazu gehören Reisekosten innerhalb der gesetzl Grenzen Effektive Fahrtkosten (amtl Km-Geld von 0,356 Euro) Nachgewiesene Nächtigungskosten, sonst max 15 Euro/Nacht Tagesgelder (max 26,4 Euro/Tag) § 3 EStG Bestimmte Bezüge sind steuerfrei, zB Arbeitslosengeld Diverse Sachleistungen (Betriebsausflüge, Verpflegung) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

120 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Werbungskosten Bestimmte WK werden vom Arbeitgeber beim LSt-Abzug berücksichtigt Im Übrigen: Werbungskostenpauschale iHv € 132,- Darüber hinausgehende WK durch Arbeitnehmerveranlagung Fahrten zw Wohnung und Arbeitsstätte Durch Verkehrsabsetzbetrag abgegolten uU zusätzlich Pendlerpauschale WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

121 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Erhebung der ESt Lohnsteuerabzug (§ 41 Abs 1 und 3 EStG) Abfuhrverpflichtet ist Arbeitgeber Arbeitnehmer bleibt Steuerschuldner! Steuersatz Ergibt sich aus allg ESt-Tarif (§ 33 EStG) Sonderregelung für sonstige Bezüge (§ 67 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

122 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Sonstige Bezüge (§ 67 EStG) Bezüge, die neben dem laufenden Arbeitslohn vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt werden 13., 14. Monatsgehalt Abfertigungen, Pensionen Steuerliche Behandlung Bis zu 620 Euro steuerfrei (Freibetrag) Darüber hinaus mit 6 % zu versteuern, solange nicht > 1/6 des Jahresgehalts Besteuerung unterbleibt, wenn das Jahressechstel höchstens Euro beträgt (Freigrenze) Sonst Bezüge, die Jahressechstel überschreiten  Tarifsteuersatz WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

123 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Verpflichtungen des Arbeitgebers Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge Ca 17 % Arbeitslosen-, Kranken- u PensionsVers Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 % Kommunalsteuer Summe der monatlich ausbezahlten Aktivlöhne Stpfl ist der Unternehmer 3 % der Bemessungsgrundlage WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

124 Nichtselbständige Arbeit (§§ 25, 26 EStG)
Verpflichtungen des Arbeitgebers Dienstgeberbeitrag Dient der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds 4,5 % der Summe d Arbeitslöhne Dienstgeberzuschlag Finanzierung der Landes-Wirtschaftskammern Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Stmk: 0,53 % Zuschlag zum DG-Beitrag WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

125 Kapitalvermögen (§ 27 EStG)
Subsidiär zu den Haupteinkünften Umfang der Einkünfte - § 27 EStG, zB: Gewinnanteile (Dividenden) u sonstige Bezüge aus Aktien od Anteilen an GmbH Gewinnanteile und Abschichtungsüberschüsse aus einer (echten) stillen Gesellschaft, soweit sie nicht zur Auffüllung einer durch Verluste herabgeminderten Einlage zu verwenden sind; Zinsen u andere Erträgnisse aus sonst Kapitalforderungen jeder Art WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

126 Kapitalvermögen (§ 27 EStG)
Nur laufende Erträge Einkünfteermittlung Überschuss Einnahmen über Werbungskosten Erhebung der ESt Zum Teil durch Steuerabzug (KESt) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

127 Kapitalertragsteuer (§§ 93, 95 EStG)
Abzug durch den Schuldner der Kapitalerträge od Die kuponauszahlende Stelle Höhe 25 % vom Bruttobetrag Zeitpunkt Im Zeitpunkt des Zufließens d Kapitalerträge Schuldner der KESt Empfänger der Kapitalerträge WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

128 Kapitalertragsteuer (§§ 93, 95 EStG)
Dem KESt-Abzug unterliegen Inländische Kapitalerträge (§ 93 Abs 2) Gewinnausschüttungen (offene u verdeckte) aus inländ KapGes, Genossenschaften, Genussrechten, ... Gewinnanteile echter stiller Gesellschafter Zinserträge aus österr Bankeinlagen Zuwendungen aus österr Privatstiftungen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

129 Kapitalertragsteuer (§§ 93, 95 EStG)
Dem KESt-Abzug unterliegen Ausländische KapErträge iSd lit a) bis c) die von einer inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt werden (Kreditinstitut) Im Inland bezogene KapErträge aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs 3) zB Staatsanleihen od Industrieobligationen Kuponauszahlende Stelle im Inland WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

130 Besonderer Steuerabzug (§ 37 Abs 8 EStG)
Wie? Steuersatz 25 % Quasi- Endbesteuerungswirkung Was? Ausländ Kapitalerträge iSv § 93 Abs 1 Z 1 lit a – d, wenn keine auszahlende Stelle im Inland Nicht im Inland bezogene Zinserträge (§ 93 Abs 2 Z 3) Nicht im Inland bezogenen Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs 3) Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds unter bestimmten Voraussetzungen Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Immobilienfonds WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

131 Endbesteuerung (§ 97 EStG)
Wirkung Mit dem KESt-Abzug ist Steuerschuld abgegolten Belastung der KapErträge mit bloß 25 % Progressionsvorteil für die übrigen Einkünfte Betrifft Offene u verdeckte Gewinnausschüttungen von inländ AG u GmbH (nur natürl Personen) Von ausländ AG u GmbH, wenn auszahlende Stelle in Österreich Zinserträge aus Geldeinlagen bei inländ Banken KapErträge aus Forderungswertpapieren Anteilsscheine aus inländ Kapitalanlagefonds iSd InvFG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

132 Endbesteuerung (§ 97 EStG)
Abzugsverbot von Werbungskosten Ausgaben, die iZm endbesteuerten Kapitalerträgen stehen, sind nicht als WK abzugsfähig (§ 20 Abs 2 EStG) KESt-Pflicht und keine Endbesteuerung KESt wird auf ESt-Schuld angerechnet zB.: Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

133 Endbesteuerung (§ 97 EStG)
Antrag auf Regelbesteuerung (§ 97 Abs 4) Wann? Nach regulärem Tarif ermittelte ESt ist geringer als KESt Freiwillig! Wie? Erstattungsverfahren; Anrechnung der KESt auf die ESt In bestimmten Fällen Besteuerung mit ½ Durchschnittsteuersatz WK bleiben nicht abzugsfähig! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

134 Halbsatzverfahren (§ 37 EStG)
Gewinnanteile jeder Art auf Gr einer Beteiligung an in- oder ausländ KapGes Halber Durchschnittsteuersatz Im Ergebnis Wahlrecht zw Halbsatz und Endbesteuerung! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

135 Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
Subsidiär zu den Haupteinkünften Gegenstand Verschiedene Erträge aus der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern Vermietung u Verpachtung v unbewegl Vermögen Von Sachinbegriffen Überlassung v Rechten im urheberrechtlichen Sinn, sofern sie nicht im Rahmen eines Betriebes erfolgt WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

136 Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
Ermittlung d Einkünfte Überschuss d Einnahmen über die Werbungskosten VuV v unbeweglichem Vermögen Ohne Nachweis der ND 1,5 % AfA pro Jahr als Werbungskosten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

137 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
In § 29 EStG taxativ aufgezählt Wiederkehrende Bezüge, Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 29 Z 1 EStG) Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften Spekulationsgewinne (§ 30 EStG) Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen (§ 31 EStG) Einkünfte aus Leistungen Funktionsgebühren bei öffentl-rechtl Körperschaften WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

138 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) Zwischen entgeltl Anschaffung und Veräußerung liegen bei unbewegl Vermögen nicht mehr als 10 Jahre liegt bei bewegl Vermögen nicht mehr als 1 Jahr Unentgeltlicher Erwerb Für die Fristenberechnung ist auf den Rechtsvorgänger abzustellen Spekulationsabsicht ohne Belang WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

139 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) Ausnahmen von der Besteuerung Eigenheime u Eigentumswohnungen, die Durchgehend seit der Anschaffung (bei unentgeltl Erwerb unter Lebenden seit dem unentgelt Erwerb) und Mindestens seit 2 Jahren durchgehend Als Hauptwohnsitz gedient haben Selbst hergestellte Gebäude Aber: Grund u Boden ist zu versteuern. WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

140 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) Ermittlung der Einkünfte Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten Differenz zw Veräußerungserlös u Anschaffungskosten und Werbungskosten Freigrenze 440 Euro Keine Tarifbegünstigung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

141 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Veräußerung bestimmter Beteiligungen (§ 31 EStG) Nach Ablauf der Spekulationsfrist Einkünfte aus der Veräußerung eines KapGes-Anteils Wenn Veräußerer im Veräußerungsztpkt od irgendwann innerhalb d letzten 5 Jahre zu mind 1 % beteiligt war Unentgeltlicher Erwerb durch Veräußerer: Verhältnisse des Rechtsvorgängers maßgeblich! Liquidation einer KapGes: Steuerpflicht unabhängig vom Ausmaß d Beteiligung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

142 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Veräußerung bestimmter Beteiligungen Ermittlung der Einkünfte Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten Unterschiedsbetrag zw Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten Tarif Halber Durchschnittsteuersatz (§ 37 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

143 Veräußerungsgewinne WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

144 Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte
Grundsätze (1) Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten Zufluss-Abfluss-Prinzip Einnahmen und Ausgaben werden zu dem Ztpkt erfasst, zu dem sie zu- oder abfließen Ausnahme: Vorauszahlungen, die nicht nur das laufende und das darauffolgende KJ betreffen Einnahmen und Ausgaben, die kurz nach Ablauf eines KJ fließen und das alte KJ betreffen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

145 Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte
Grundsätze (2) Anschaffung von abnutzbarem Vermögen Werbungskosten ist nur die AfA Verkauf der Einkunftsquelle Nur steuerpflichtig, wenn sonstige Einkünfte! WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

146 Besteuerung von Personengesellschaften
Gesellschafter sind Mitunternehmer Beteiligung eines Gesellschafters „eigener Teilbetrieb“ des Gesamtunternehmens Bilanzbündeltheorie WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

147 Besteuerung von Personengesellschaften
Einkunftsarten Einkunftsart, die zur Anwendung käme, wäre der Gesellschafter Einzelunternehmer Gesellschafter einer gewerblichen KG  Einkü aus GewBetrieb Gesellschafter einer Wirtschaftstreuhand OEG  Einkü aus selbst Arbeit WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

148 Besteuerung von Personengesellschaften
Einkunftsarten bloß vermögensverwaltende PersGes Keine Mitunternehmerschaft außerbetriebliche Einkünfte Bsp: Kommanditisten einer KG, die lediglich Vermietung betreibt, beziehen Einkü aus Vermietung u Verpachtung (obwohl Eintragung im Firmenbuch und Handelsbilanz) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

149 Besteuerung von Personengesellschaften
Einkünfteermittlung Nach allgemeinen Regeln § 5 Abs 1 EStG Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, bei vermögensverwaltender PersGes WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

150 Besteuerung von Personengesellschaften
Sonderbetriebsvermögen Wirtschaftsgut Steht im Eigentum eines Gesellschafters Dient dem gemeinsamen Betrieb der Gesellschaft Steuerlich Betriebsvermögen Weil steuerlich dem Gesellschafter zugerechnet In Ergänzungsbilanz des Gesellschafters auszuweisen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

151 Besteuerung von Personengesellschaften
Sonderbetriebsvermögen Vergütungen, die von der Gesellschaft für die Überlassung eines solchen WG an den Gesellschafter gezahlt werden  Teil des Gewinnes Aufwendungen in Zusammenhang mit derartigen WG  Sonderbetriebsausgaben (gewinnmindernd) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

152 Besteuerung von Personengesellschaften
Leistungsbeziehungen (§ 23 Z 2 EStG) Zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Unternehmensrechtlich möglich u gewinnwirksam Einkommensteuerlich idR nicht anerkannt Vergütungen an Gesellschafter mindern hare Gewinn, steuerlich aber keine Betriebsausgaben Sondern Gewinnvorweg für den Gesellschafter (Sonderbetriebseinnahmen) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

153 Besteuerung von Personengesellschaften
Einheitliche u gesonderte Gewinnfeststellung § 188 BAO Einheitliche Gewinnfeststellung Die Einkünfte werden für alle Gesellschafter in einem einheitlichen Verfahren ermittelt u bescheidmäßig festgestellt Gesonderte Gewinnfeststellung Einkünfte werden in einem eigenen der Veranlagung vorgeschaltenen Verfahren ermittelt. Verfahren endet mit Feststellungsbescheid. WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

154 Besteuerung von Personengesellschaften
Einheitliche u gesonderte Gewinnfeststellung Gewinnfeststellungsbescheid Steuerlicher Gesamtgewinn der Gesellschaft Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter (einschl SonderBE und SonderBA) Grundlage für den ESt-Bescheid jedes Gesellschafters Ausgaben iZm Sonderbetriebsvermögen müssen daher bereits bei der einheitlichen Gewinnfeststellung berücksichtigt werden (§ 252 Abs 1 BAO) Abgabe der Steuererklärung § 43 Abs 2 EStG WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

155 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Aufdeckung stiller Reserven und eines allfälligen Firmenwertes und Versteuerung Betrifft Übertragung eines Anteils an einer PersGes Übertragung eines Einzelunternehmens WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

156 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Gewinnermittlung Veräußerungspreis minus Buchwert der übertragenen Aktivwerte PersGes: Preis, den ausscheidender Gesellschafter vom neuen Gesellschafter erhält minus Buchwert seines Kapitalkontos (= Anteil am BV der Gesellschaft) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

157 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Gewinnermittlung Veräußerungspreis Alles, was der Erwerber für den Betrieb aufwendet Inkl übernommener Schulden WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

158 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Betriebsaufgabe Betrieb wird nicht als Ganzes veräußert Wird eingestellt Durch Veräußerung der einzelnen Aktiva oder Durch Übernahme der Aktiva ins Privatvermögen Oder Verpachtung eines ganzen Betriebes Wenn Verpachtung nicht vorübergehend WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

159 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Betriebsaufgabe Der Betriebsveräußerung gleichgestellt Veräußerungspreis Preis des einzelnen Wirtschaftsgutes oder Gemeiner Wert des in das PV übernommenen Wirtschaftsgutes WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

160 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Steuerliche Begünstigungen (alternativ) Freibetrag gem § 24 Abs 4 EStG Verteilung des Gewinns auf drei Jahre (§ 37 Abs 2 EStG) Wenn seit der Eröffnung bzw seit dem letzten entgeltlichen Erwerb sieben Jahre verstrichen Halber Durchschnittsteuersatz (§ 37 Abs 5 EStG) Steuerpflichtiger gestorben und Betriebsaufgabe od –veräußerung od Erwerbsunfähig oder 60. Lebensjahr vollendet u Einstellung der Erwerbstätigkeit Wenn seit Eröffnung bzw seit dem letzen entgeltlichen Erwerb 7 Jahre verstrichen. WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

161 Unternehmensübergang
Folgen für den Veräußerer (§ 24 EStG) Unentgeltliche Betriebsübergabe Einkommensteuerlich kein Veräußerungs- od Aufgabegewinn Keine einkommensteuerlichen Folgen für Geschenkgeber oder Erblasser WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

162 Unternehmensübergang
Folgen für den Erwerber Entgeltlicher Erwerb WG sind mit den anteiligen Anschaffungskosten (idR Teilwert) anzusetzen (§ 6 Z 8 lit b EStG) Differenz zum Veräußerungspreis: Firmenwert Auf 15 Jahre abschreiben (§ 8 Abs 3 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

163 Unternehmensübergang
Folgen für den Erwerber Unentgeltlicher Erwerb Buchwertfortführung (§ 6 Z 9 lit a EStG) Besteuerung der stillen Reserven u des Firmenwertes daher erst bei späterer Veräußerung d Betriebes WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

164 Ermittlung des Einkommens
Verlustausgleichs- u Verlustvortragsverbote Sonstige Einkünfte Spekulationsgeschäfte Veräußerung einer Beteiligung gem § 31 EStG bloß innerhalb des Betriebes Beteiligungen zur Erzielung steuerlicher Vorteile Unternehmensschwerpunkt Verwalten unkörperlicher WG od gewerbliche Vermietung Stiller Gesellschafter Verrechnungsgrenze (§ 2 Abs 2b EStG) Im jeweiligen Kalenderjahr mit 75 % d Gesamtbetrages der Einkünfte, verbleibender Rest im darauffolgenden KJ berücksichtigen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

165 Ermittlung des Einkommens
Verlustvortrag (§ 18 Abs 6 EStG) Kein Verlustausgleich im Jahr der Entstehung der Verluste Gewinnermittlung gem § 4/1 od § 5/1 EStG vortragsfähig! In den darauffolgenden Wirtschaftsjahren als Sonderausgabe abziehen (§ 18 Abs 6 EStG) WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

166 Ermittlung des Einkommens
Verlustvortrag (§ 18 Abs 7 EStG) Einnahmen-/ Ausgabenrechner (§ 4/3) Verluste der ersten drei Veranlagungszeiträume ab Betriebseröffnung vortragsfähig (§ 18 Abs 7 EStG). außerbetriebliche Einkünfte Kein Verlustvortrag Vortragsgrenze (§ 2 Abs 2b EStG) Im jeweiligen Kalenderjahr mit 75 % d Gesamtbetrages der Einkünfte, verbleibender Rest im darauffolgenden KJ berücksichtigen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

167 Ermittlung des Einkommens
Sonderausgaben (§ 18 EStG) Renten u dauernde Lasten Kirchenbeiträge € 100,- Steuerberatungskosten Spenden an Forschungseinrichtungen „Topfsonderausgaben“ Beiträge zu freiwilligen Personenversicherungen Beiträge zur Wohnraumbeschaffung und Sanierung WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

168 Ermittlung des Einkommens
außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) außergewöhnlich Höher als jene Belastung, die die Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger trifft Zwangsläufig StPfl kann sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen od moralischen Gründen nicht entziehen Beeinträchtigung der wirtschaftl Leistungsfähigkeit Gesetzlicher Selbstbehalt überschritten WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

169 = Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben (§ 18 EStG)
außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35 EStG) Freibeträge gem §§ 104 u 105 EStG = EINKOMMEN iSd § 2/2 EStG X Tarif gem § 33 EStG Einkommensteuer Absetzbeträge EINKOMMENSTEUERSCHULD WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

170 Berechnung der Einkommensteuer
Absetzbeträge Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinerzieherabsetzbetrag Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Verkehrsabsetzbetrag Arbeitnehmerabsetzbetrag Pensionistenabsetzbetrag WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

171 Berechnung der Einkommensteuer
Tarifermäßigungen Begünstigte Besteuerung für nichtentnommene Gewinne (§ 11a EStG) Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (§ 36 EStG) Halber Durchschnittsteuersatz Einkünfte auf Grund von Beteiligungen Veräußerungs- u Übergangsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen Verteilung von Einkünften auf drei Jahre WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

172 Erhebung der ESt Erklärungspflicht (§ 42 EStG)
Unabhängig von der Höhe des Einkommens Nach Aufforderung durch das Finanzamt Bei betriebl Einkünften, die durch BV-Vergleich ermittelt werden Bei Überschreiten gewisser Einkommensgrenzen Jahreseinkommen > € ,- Neben LSt-pfl Einkü andere Einkü > EUR 730,- und Jahreseinkommen > € ,- WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel

173 Erhebung der ESt Erklärungspflicht (§ 134 BAO)
Bis spätestens 30. April des Folgejahres Bei elektronischer Übermittlung bis 30. Juni d FolgeJ. Fristverlängerung möglich Jedoch Anspruchsverzinsung bescheidmäßige Festsetzung Vierteljährliche Vorauszahlungen WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel


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