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Ausgangslage Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht- übertragbaren Krankheiten.

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Präsentation zum Thema: "Ausgangslage Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht- übertragbaren Krankheiten."—  Präsentation transkript:

0 Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 5, 1. März 2010
Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?

1 Ausgangslage Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht- übertragbaren Krankheiten schliessen. Bund will damit die Prävention und Gesundheits- förderung in der Schweiz stärken. Kern des Gesetzes ist ein neues, öffentlich- rechtliches Präventionsinstitut.

2 Lebenserwartung in Jahren mit guter Gesundheit
Health Adjusted Life Expectancy (HALE) Quelle: WHO Statistics

3 Wer die Präventionsleistungen bezahlt
Total: 1,289 Mrd. Franken Quelle: Bundesamt für Statistik

4 Die Finanzierungsquellen im Präventionsbereich
In Mio. Franken (2007) Quelle: Bundesamt für Statistik

5 Richtige Ziele der Vorlage (1)
Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Verbesserung der Steuerung und Koordination aller Akteure durch nationale Ziele. Verbesserung der Koordination unter den zuständigen Bundesstellen. Bündelung der Massnahmen des Bundes in einzelnen Themenbereichen.

6 Richtige Ziele der Vorlage (2)
Sicherstellung der Qualität und die Förderung der Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen. Gewährleistung der Autonomie der Kantone. Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik und der Gesundheitsberichterstattung.

7 Falsche Ziele der Vorlage
Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen. Einführung der Gesundheitsfolgenabschätzung. Einheitliche Neuregelung nur zweier Finanzierungsquellen (KVG-Abgabe und Tabakfonds).

8 Gründe gegen ein neues Institut
Monopolisierung und Verstaatlichung der Prävention und Gesundheitsförderung. Verdrängung von privaten Initiativen (Crowding-out). Fragwürdige Corporate Governance in der Verteilung der Präventionsmittel. Verwaltungsapparat mit ausufernder Finanzierung. Verfassungsmässig fragwürdig.

9 Position economiesuisse
Ablehnung des Präventionsinstituts Die Steuerungs- und Koordinationsinstrumente, sowie die Möglichkeit, auch bei nicht-übertragbaren Krankheiten aktiv zu werden, begrüssen wir. Gesetzesentwurf bedarf einer massiven Überarbeitung. Rückweisung an den Verfasser mit klarem Auftrag zur Überarbeitung

10 Facts und Hintergründe
dossierpolitik Nr. 5/2010: „Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?“

11 Kontaktperson: Fridolin Marty Stv. Leiter Wirtschaftspolitik & Bildung
Telefon:


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