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Veröffentlicht von:Adelulf Wemmer Geändert vor über 10 Jahren
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GS Langensteinbach, 6. November 2013 Informationsveranstaltung der Grundschule für Eltern der 4. Klassen: „Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen“
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Realschule - Gymnasium –
Wohin führt der Weg? – Werkrealschule – Realschule - Gymnasium – Gemeinschaftsschule ?
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Schulgesetznovellierung (vom 07.12.2011)
„Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotential der Kinder betrachtet. Es wird über die möglichen Angebote aufgeklärt und die Auswirkungen der Entscheidung der Eltern werden dargelegt. Die Einschätzung, welche Schulart dem Lernstand und Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt den Erziehungsberechtigten. Sie treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart.“
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Das Bestreben der Viertklassenlehrer ist es, Sie bestmöglich zu beraten:
„Wir wollen den Eltern mit unserer Beratung Hilfen an die Hand geben, die richtige Entscheidung für ihr Kind zu treffen!“
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Tagesordnung Grundsätzliche Informationen zum Verfahren der Grundschulempfehlung Informationen der weiterführenden Schularten: - Werkrealschule - Realschule - Gymnasium - Berufliche Schulen Aussprache, Diskussion und Fragen
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Vor der Erstellung der Grundschulempfehlung (GSE)
6. November 2013: Eltern-Info-Veranstaltung “Übergang GS/weiterführende Schulen” bis 21. Februar 2014: Informations- und Beratungsgespräch zwischen GS-Lehrkraft und Eltern Inhalte des Gesprächs: - pädagogische Gesamtwürdigung - schulische Leistungen - Lern- und Arbeitsverhalten - bisherige Entwicklung des Kindes - Stärken und Lernpräferenzen - Entwicklungspotential - Auswirkungen der Elternentscheidung „Kind“ als Mittelpunkt des Gesprächs!
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Die Eltern sollten sich vor dem Beratungsgespräch Gedanken über ihr Kind machen:
Wie begabt ist mein Kind? Welche Leistungen erzielt es? Ist es motiviert? Ist es ausdauernd? Ist es fleißig? Ist es mit Freude bei der Sache? Kann es sich gut konzentrieren? Wie selbständig ist es? Glaubt es an seinen Erfolg? Wie reagiert es bei Misserfolg? Können wir es unterstützen? usw.
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Erstellung und Ausgabe der Grundschulempfehlung
Bis 28. Februar 2014: Erstellung der Grundschulempfehlung (Klassenkonferenz und Schulleitung) die päd. Gesamtwürdigung schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten Bisherige Entwicklung des Kindes Stärken und Lernpräferenzen Entwicklungspotential (Orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten ) bis 28. Februar 2014: Ausgabe der Grundschulempfehlung (zusammen mit der Halbjahresinformation)
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Anmeldung an der weiterführenden Schule
Mittwoch, 26. März/Donnerstag, 27. März 2014: Anmeldung an der gewählten Schule (weder die Grundschulempfehlung noch die Halbjahresinformation müssen der weiterführenden Schule vorgelegt werden) Achtung: Anmeldung ist nicht gleichzeitig auch Aufnahme!)
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Aufnahme an der weiterführenden Schule
Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt erst dann, wenn diese Schulen einen Überblick haben, inwieweit sie Kapazitäten zur Aufnahme haben.
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Besonderes Beratungsverfahren
Auf Wunsch der Eltern kann zusätzlich ein besonderes Beratungsverfahren gewünscht werden: entweder ein Beratungsgespräch mit einer Beratungslehrkraft oder ein Beratungsgespräch mit einer Beratungslehrkraft und ggf. in Verbindung mit der Durchführung von Beratungstests und einem anschließenden Auswertungsgespräch Eltern entscheiden über die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren bis zu vier Schultage nach der Ausgabe der GSE und teilen dies schriftlich der GS mit (Vordruck liegt der GSE bei) Anmeldung an den weiterführenden Schulen (bis )
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Schuljahr 2014/15 Das Kind besucht die von den Eltern gewählte Schule.
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