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Gewerkschaftlicher Rechtsschutz der DPolG

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Präsentation zum Thema: "Gewerkschaftlicher Rechtsschutz der DPolG"—  Präsentation transkript:

1 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz der DPolG

2 Wer kann Rechtsschutz bekommen?
Alle Mitglieder Mitgliedschaft muss bei Ereigniseintritt bestanden haben Rechtsschutz-Ordnung des dbb Dienstleistungszentrum Südwest, Mannheim Rechtsanwälte: Kai Naumann Ilka Wolf-Bühler Marco Speth

3 Arbeitsfelder Dienstrecht Disziplinarrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Sozialrecht Zivilrecht Kindergeld Dienstzeiten Beförderungen Beurteilungen Besoldung / Versorgung Ruhestand Trennungsgeld / Reisekosten Beihilfe u.a.

4 Der Weg Rechtsschutzantrag (Download oder Mail-Versand)
Vollständig ausfüllen (Anschrift, Erreichbarkeit, Mail-Adresse!!) Alle Unterlagen beifügen An DPolG-Rechtsschutzbeauftragten oder Geschäftsstelle übersenden Prüfung des Antrages Weiterleitung an DLZ Bearbeitung durch Fachanwälte des DLZ

5 Einzelheiten zum Rechtsschutz
Unsere Rechtsanwälte sind Profis in ihrem Bereich. Da die Rechtsanwälte fest angestellt sind und aus den Fällen keine finanziellen Vorteile haben, ist ihre Arbeit immer an der Sache orientiert und nicht am Effekt Bei Entschädigungsforderungen für Körperverletzungen und Beleidigungen wird immer Rechtsschutz gewährt Forderungsmanagement bei Schadenersatzforderungen Beleidiger / Schädiger bekommen immer eine Geldforderung

6 Einzelheiten zum Rechtsschutz
Schmerzensgeldforderungen durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei Juristisches Mahnverfahren mit dem Ziel einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Für den Fall, dass die Anwälte des Dienstleistungszentrums aus prozessualen Gründen gehindert sind, ein Verfahren selbst zu führen, werden externe Rechtsanwälte beauftragt.

7 Kosten Der Rechtsschutz ist kostenlos
Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht Die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung eines Verfahrens werden grundsätzlich übernommen. Dazu gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Die Sachverständigenkosten werden übernommen, wenn ein gerichtlicher Beweisbeschluss vorliegt. Gutachterkosten werden getragen, wenn sie erforderlich sind. Wird ein Strafverfahren gegen ein Mitglied (Bsp. KV im Amt etc.) mit der Feststellung abgeschlossen, dass eine Vorsatztat zugrunde lag, kann eine Kostenpauschale erhoben werden

8 Rechtsschutzbeauftragter
Erreichbarkeit Rechtsschutzbeauftragter Geschäftsstelle Michael Pfeifer Postanschrift: siehe rechts Tel. dienstlich: 0631/ Mobil: 0159/ Mail: DPolG Rheinland-Pfalz Adam-Karillon-Str Mainz Tel / Mail:


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