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EMCS – Exercise Movement Control System
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Inhaltsverzeichnis Was ist EMCS? Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen? 3. Hintergrund 3.1 Gründe für die Einführung EMCS 3.2 Rechtsgrundlagen 3.3 Zeitplan 3.4 SEED-Datenbank 4. Vorteile für den Beteiligten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Inhaltsverzeichnis 5. Teilnahme an EMCS 5.1 Voraussetzungen 5.2 Zertifizierter Teilnehmer 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) 6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges 6.1 Dateneingabe 6.2 Datenfluss Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Inhaltsverzeichnis 7. Beförderungsverfahren 7.1 Annulierung 7.2 Änderung des Bestimmungsortes 7.3 Splitting 7.4 Untergang der Ware 7.5 Kontrollen durch die Zollverwaltung Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Inhaltsverzeichnis 8. Beendigung eines EMCS-Vorganges 8.1 Beendigung mit Eingangsmeldung 8.2 Erinnerungsmeldung 8.3 Erklärung für Verspätung 8.4 Beendigung bei Ausfuhr 9. Sonderfälle 9.1 Ausfuhren nach Helgoland 9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere Mitgliedstaaten 9.3 Alkopops Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Inhaltsverzeichnis 10. Begünstigte Manuelle Erledigung 12. Ausfallkonzept 12.1 Voraussetzungen für den Einsatz 12.2 Ausfallliste 12.3 Mitteilung von Ausfällen 12.4 Nacherfassung von Vorgängen 12.5 Nacherfassungspflicht 12.6 Vorstellen der Ausfalldokumente Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Inhaltsverzeichnis 13. Internetauftritt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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1. Was ist EMCS ? Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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1. Was ist EMCS? Excise Movement and Control – System EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren Ablösung des Papier gestützten Verfahrens mit begleitenden Verwaltungsdokumenten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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1. Was ist EMCS? Bisheriges Verfahren: Durchführung des Steueraussetzungsverfahrens mit vier begleitenden Verwaltungsdokumenten Exemplar Nr. 2, 3 und 4 begleiten die Ware Bestätigung der Exemplare 3 und 4 durch Zollstelle mittels Stempelabdruck Rücksendung des Exemplar Nr. 3 an Versender Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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begleitendes Verwaltungsdokument -BVD-
1 Empfänger 2 3 4 Versender HZA HZA Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Alle Unternehmen und Personen, die berechtigt sind, Waren unter Steueraussetzung zu beziehen ► Steuerlagerinhaber (zur Zeit noch Herstellungsbetriebe und Lager) ► registrierte Versender ► registrierte Empfänger (auch im Einzelfall) ► Begünstigte Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
EMCS findet Anwendung auf folgende verbrauchssteuerpflichtige Waren: ► Branntwein ► Schaumwein ► Zwischenerzeugnisse ► Energieerzeugnisse ► Bier ► Wein ► Tabakwaren Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Sondersteuer Alkopops: Anwendung von EMCS nur, wenn das Getränk unversteuerten Branntwein enthält Sonderfall Kaffee: Kaffeesteuer wird nur in Deutschland erhoben, daher keine Anwendung von EMCS Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
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3. Hintergrund Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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3. Hintergrund 3.1 Gründe für die Einführung EMCS Einführung eines EDV - gestützten Systems zur Verfolgung der Beförderung in Echtzeit, dadurch Vereinfachung von Kontrollen Bekämpfung des Steuerbetrugs Verknüpfung des Steueraussetzungsverfahren mit anderen IT-Verfahren, z.B. ATLAS Abschaffung des zeit- und arbeitsintensiven Papierverfahrens für die Zollstellen Sofortige Überprüfung der Angaben der Beteiligten auf Korrektheit Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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3. Hintergrund 3.2 Rechtsgrundlagen Richtlinie 2008/118/EG VO Nr. 684/2009 zu Richtlinie 2008/118 (EMCS-DVO) Damit verbunden: Änderung der jeweiligen Verbrauchssteuergesetze zum ►Notwendigkeit der Beantragung neuer Zulassungen !!! Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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3. Hintergrund 3.3 Zeitplan 1. April 2010: Eingehende elektronische Verfahren sind zwingend elektronisch zu beenden (Bestimmungsstellenfunktionalität) 1. Jan. 2011: Steueraussetzungsverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten sind zwingend elektronisch abzuwickeln (Bestimmungs- und Abgangsstellenfunktionalität) 1. Jan. 2012: Pflicht zur elektronischen Abwicklung für innerdeutsche Verfahren Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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3. Hintergrund 3.4 SEED-Datenbank System for Exchange of Excise Data Europäische Datenbank, in der alle Verbrauchssteuernummern registriert werden Kostenloser Zugriff für alle Beteiligten über Anwendung SEED on Europa Pflege und Weiterleitung der deutschen Vebrauchssteuernummern an SEED-Datenbank durch IWM Dresden Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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4. Vorteile für den Beteiligten
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4. Vorteile für den Beteiligten
Verfolgung der Beförderung in Echtzeit Absicherung der Beförderung durch Prüfung der Daten des Empfängers Schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- und Ausgangsmeldungen Zeit – und Kostenersparnis durch Wegfallen der Begleitpapiere (Archivierung, Portokosten) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS 5.1 Voraussetzungen gültige Verbrauchssteuernummer Internet – Zugang Anmeldung beim IWM Dresden (IEA-Anwender) oder bei der BFD Südost – Außenstelle Weiden (Teilnehmer) Gültiges ELSTER - Zertifikat Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS 5.2 Zertifizierter Teilnehmer kostenpflichtige Software notwendig Antragstellung bei BFD-Südost – Außenstelle Weiden Alle Informationen und Formulare für die Anmeldung unter → EMCS →Voraussetzung für die Teilnahme Liste mit Softwareanbietern auf verfügbar Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) kostenlos Bearbeiten der Vorgänge über Internetplattform IEA, Zugang über Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Voraussetzungen: 1. Internet – Zugang 2. gültige Verbrauchssteuernummer 3. gültiges ELSTER-Zertifikat (ELSTER-BASIS oder ELSTER-SPEZIAL) mit PIN (kostenlos über 4. Registrierung beim IWM Zoll Dresden mit Vordruck 033087 - Angabe der Steuernummer, die zum Zertifikat gehört - Angabe der Verbrauchssteuernummer Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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5. Teilnahme an EMCS 5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Anmeldung im Internet: 1. Aufrufen von 2. Eingabe der gültigen Verbrauchssteuernummer (VstNr) 3. Auswahl des Zertifikates 4. Angabe des Zertifikates (Dateipfad) 5. Eingabe des Passwortes (PIN) 6. Login Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges
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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe Dateneingabe über vom System bereitgestellte Eingabemasken Wertelisten für das jeweilige Feld erleichtern die Bearbeitung → Erstellung eines e-VD Beachte: Die Dateneingabe kann max. 7 Tage vor dem Versand der Waren erfolgen Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
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5. Teilnahme an EMCS 6.1 Dateneingabe Eingabe der Kopfdaten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe Weitere Eingabefelder: ► Angaben der Beförderungsdauer ► Angaben zum Versender ► Angaben zum Sicherheitsleistenden ► Angaben zum Empfänger ► Angaben zum Beförderer ► Angabe der Beförderungsdokumente ► Positionsdaten Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe Abschluss und Übermittlung des e-VD: Keine Fehlermeldung Voraussetzung für Abschluss Speichern des Vorgangs mit Symbol Signieren des Vorgangs mit Symbol → durch Signatur wird Entwurf rechtsverbindlich an das Hauptzollamt übermittelt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Eingangsmeldung an HZA des Empfängers
Versender RC+ eVD Eingangsmeldung an HZA des Empfängers Bestätigung des Eingangs an Abgangs- MS Versender übermittelt Entwurfs-eVD Bestätigung an Versender Plausibilitätsprüfung EMCS Freigabemeldung mit ARC HZA Empfänger Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern Hamburg Madrid
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7. Beförderungsverfahren
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7. Beförderungsverfahren
7.1 Annulierung Ein EMCS-Vorgang kann durch den Versender annulliert werden, so lange die Ware den Ort der Versendung nicht verlassen hat. Annullierung: e-VD erreicht die Abgangsstelle: dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Versender vor ► die Abgangsstelle leitet die Annullierung an die Bestimmungsstelle weiter ► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“ ► keine Änderung am Vorgang möglich Annullierung: e-VD erreicht die Bestimmungsstelle: dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Abgangsmitgliedstaat vor ► die Bestimmungsstelle leitet die Annullierung an den Empfänger weiter Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Annullierung TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER
(2) Prüfung der Annullierung des e-VD (1) Übermittlung der Annullierung des e-VD (C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (3) Annullierung (4) Annullierung bestätigen (C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (4) (4) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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7. Beförderungsverfahren
Möglichkeiten der Änderung: ► Änderung des Bestimmungsorts eines Vorgangs (nicht für Einfuhrvorgänge möglich!!!) ► Wechsel des Empfängers ► Wechsel des Bestimmungsorts für eine Warensendung ► Wechsel der Art der Bestimmung ► erstmalige Bekanntgabe des Empfängers bei Fällen nach Art. 22 RL 2008/118/EG ► Neue Bestimmung nach einer vollständigen (ggf. auch teilweisen) Zurückweisung der Ware durch den vorherigen Empfänger für die verbleibende Menge der Ware Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Änderung des Bestimmungsortes bei gleichem Empfänger
TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER (2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts (1) Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts (C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts) (3) Änderung des Bestimmungsorts (4) Änderung des Bestimmungsorts bestätigen (C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts) (4) (4) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Änderung des Bestimmungsortes
TN VERSENDER AbgSt BestSt ALT TN EMPFÄNGER, ALT BestSt NEU TN EMPFÄNGER, NEU (2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts (1) Übermittlung der Änderung des Bestimmungsorts (C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts) (3) Änderung des Bestimmungsorts (5) Meldung über umgeleitetes e-VD an ehemaligen Empfänger übermitteln (C_AAD_NOT Meldung über umgeleitetes e-VD) (4) Änderung des Bestimmungsorts bestätigen (C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts) (4) (6) Elektronisches Verwaltungs- dokument übermitteln (C_AAD_VAL – e-VD) (6) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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7. Beförderungsverfahren
7.3 Splitting Aufteilen von Warensendungen mit Energieerzeugnissen : Keine Umsetzung im aktuellen Release Workaround (Notlösung) für deutsche Steuerlagerinhaber (keine registrierten Versender) mittels Nutzung der Funktionalität „Änderung des Bestimmungsorts“ Versender schickt zu einem EMCS-Vorgang im Bearbeitungszustand „Akzeptiert“ die Nachricht Änderung des Bestimmungsorts [IE813] Angabe des Versenders als neuen Empfänger Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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7. Beförderungsverfahren
7.3 Splitting Übermittlung der Nachricht Eingangsmeldung [IE818] an EMCS im Feld „Ergänzende Informationen“ Hinweis „Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“ Eröffnung von zwei oder mehreren neuen Beförderungsvorgängen (entsprechend der Aufteilung auf die jeweiligen Empfänger) in EMCS als Versender im Feld „Dokumentreferenz“ der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] Hinweis „Aufteilung des Referenzcodes (ARC) ……….“ Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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7. Beförderungsverfahren
7.4 Untergang der Ware Keine elektronische Erledigung durch den Versender vorgesehen : Versender informiert das HZA, welches den Vorgang anschließend manuell erledigt. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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7. Beförderungsverfahren
7.5 Kontrollen Kontrollen während des Transportes : Mobile Kontrolleinheiten des Zolls erhalten Zugriff auf EMCS über eigene Schnittstelle. Suchdialog ausführen für alle Vorgänge (Auskunftsverfahren) EMCS-Vorgänge anderer Dienststellen ansehen Aktenvermerke fertigen Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
8.1 Beendigung durch Eingangsmeldung Empfänger übermittelt Eingangsmeldung an Bestimmungsstelle → wenn Ware vollständig akzeptiert, dann Werte „1“ oder „2“ (konform/konform u. angenommen) → wenn nicht bzw. nicht vollständig akzeptiert, dann Wert „3“ oder „4“ + zusätzliche Angabe auf Positionsebene, welche Mengen welcher Waren nicht akzeptiert ↓ Bei Aufteilung von Warensendungen mit Energieerzeugnissen übermittelt der Empfänger „Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
Prüfung und Validierung der Eingangsmeldung durch das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt ↓ Die Eingangsmeldung wird nach Validierung an den Empfänger übermittelt. Die Nachricht wird auch an die Abgangsstelle, d. h. an das für den Versender zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Abgangsstelle ihrerseits leitet die Nachricht Eingangsmeldung an den Versender weiter. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Beendigung eines Beförderungs verfahrens durch Eingangsmeldung
TN EMPFÄNGER/ BestSt AbgSt TN VERSENDER (2) Prüfung der Eingangsmeldung (1) Übermittlung der Eingangsmeldung (C_DEL_DAT – Eingangsmeldung) (3) Validierung (4) Eingangsmeldung übermitteln (C_DEL_DAT – Eingangsmeldung) (4) (4) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
8.2 Erinnerungsmeldung Überschreitung der im Entwurf e-VD durch den Versender angegebenen Beförderungsdauer Die Abgangsstelle übermittelt die Nachricht Erinnerungsmeldung an den Versender. Die Nachricht wird auch an die Bestimmungsstelle, d. h. an das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Bestimmungsstelle ihrerseits leitet die Nachricht an den Empfänger weiter. Sowohl Versender als auch Empfänger können darauf mit der Nachricht Erklärung für Verspätung den Grund für die Fristüberschreitung erklären. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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Erinnerungsmeldung TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER
(1) Übermittlung der Erinnerungsmeldung (C_EXC_REM – Erinnerungsmeldung) (1) (1) (2) Erklärung für Verspätung durch Versender (C_DEL_EXP – Erklärung für Verspätung) (2) (3) Erklärung für Verspätung durch Empfänger (C_DEL_EXP – Erklärung für Verspätung) (3) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
8.3 Erklärung für Verspätungen ► durch Versender: Übermittlung der Erklärung an Abgangsstelle. Abgangsstelle leitet an Bestimmungsstelle weiter ► durch Empfänger: Übermittlung der Erklärung an Bestimmungsstelle. Die Bestimmungsstelle leitet an Abgabgsstelle weiter Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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8. Beendigung eines EMCS- Vorganges
8.4 Beendigung bei Ausfuhr (2) Prüfung der Ausfuhrmeldung (1) Übermittlung der Ausfuhrmeldung (C_DEL_DAT – Eingangsmeldung) (3) Validierung Ausfuhrzollstelle BestSt AbgSt TN VERSENDER (4) Ausfuhrmeldung übermitteln (C_DEL_DAT – Eingangsmeldung) (4) (4) Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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9. Sonderfälle Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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9. Sonderfälle 9.1 Ausfuhren nach Helgoland Ausfuhren auf die Insel Helgoland werden in EMCS abgebildet Als Ausfuhrzollstelle wird die Zollstelle, an der das Verbrauchssteuergebiet der Gemeinschaft verlassen wird, im Vorgang eingetragen Als Empfänger-PLZ wird die PLZ von Helgoland (27498) angegeben Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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9. Sonderfälle 9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere MGS Wenn ein Transport von Deutschland nach Deutschland zum Teil über das Gebiet anderer Mitgliedstaaten führt, übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den String „Transit“. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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9. Sonderfälle 9.3 Alkopops Alkopops werden nur in ihrer Eigenschaft als branntweinhaltiges Getränk in EMCS berücksichtigt Innerdeutsch ist bei Lieferung von Alkopops in einem Freitextfeld darauf hinzuweisen, dass es sich um unversteuerte Alkopops handelt. bei Beförderungen von Alkopops übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den Text „Unversteuerter Branntwein und unversteuerte Alkopops“ Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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10. Begünstigte Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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10. Begünstigte Begünstigte: ► Empfänger, die zum steuerfreien Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren berechtigt sind - Diplomaten, - internationale Organisationen und die - Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikpakts ► besitzen keine Verbrauchsteuernummer und werden in den Stammdaten nicht gepflegt Diese Vorgänge müssen durch ein ausgewähltes HZA manuell beendet werden ► Manuelle Erfassung der Eingangsmeldung Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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11. Manuelle Erfassung Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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11. Manuelle Erfassung Eine manuelle Erledigung ist durchzuführen wenn: die Gesamtbeförderungsfrist abgelaufen ist die Ware trotz Beanstandung akzeptiert wurde ein anderer VSt-Produktcode in der Eingangsmeldung als im Vorgang angegeben wurde wenn der Vorgang in den Bearbeitungszustand „Manuell zu erledigen“ überführt wurde Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.1 Voraussetzungen für den Einsatz Ausfallverfahrensregelungen kommen zur Anwendung, wenn der Teilnehmer oder das zuständige Hauptzollamt (HZA) wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage ist, die für das IT-Verfahren EMCS vorgesehenen Nachrichten auf den für den Teilnehmer üblichen Kommunikationswegen zu übermitteln oder zu empfangen und die technische Störung nicht in zumutbarer Zeit oder nicht mit zumutbarem Aufwand behoben werden kann. Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich die technische Störung liegt. Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept Die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens wird explizit ausgeschlossen bei: Ausfall oder fehlender Qualifikation des mit dem IT-Verfahren EMCS betrauten Personals auf Teilnehmerseite Ausfall anderer EDV-Systeme des Teilnehmers, soweit sie nicht unmittelbar für die EMCS-Anwendung zwingend erforderlich sind Ausfall von Peripheriegeräten, zum Beispiel Druckern Fehlende Zertifizierung oder Untauglichkeit der eingesetzten Software oder Hardware Fehlendem ELSTER-Zertifikat für die IEA Fehlender oder für ungültig erklärter BIN für den elektronischen Nachrichtenaustausch Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsdaten des Teilnehmers aufgrund administrativer Prozesse Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.2 Ausfallliste Wird geführt bei der Zollstelle dient der Registrierung der im Rahmen des Ausfallverfahrens zurückbehaltenen Exemplare der Ausfalldokumente Jeder Vorgang wird über eine Ausfallnummer identifiziert. Belege werden unter ihrer Ausfallnummer registriert Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.3 Mitteilung von Ausfällen Bekanntgabe geplanter und ungeplanter Ausfälle über die Internetseite des ZIVIT – Service Desk als Anlaufstelle ( Ausfälle der IEA und anderer EMCS-Komponenten zusätzlich über IEA-Website. Nichtverfügbarkeit der Systeme anderer Mitgliedstaaten Was wird mitgeteilt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.3 Mitteilung von Ausfällen ZIVIT vergibt Masterticket Informationen über E – Mail Verteiler ► alle Hauptzollämter ► Teilnehmer z.B.: IT - Dienstleister, Softwarehäuser, interessierte Dritte, Verbände Bekanntgabe planbarer Ausfälle ca. 1 Woche im Voraus Bekanntgabe kurzfristiger Ausfälle per Popup Fenster Wie wird mitgeteilt Was wird mitgeteilt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.4 Nacherfassung von Vorgängen ► Unterrichtungspflicht des Versenders an die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaates vor Beginn der Beförderung (Art 26 RL 2008/118/EG vom ) ►gegenüber dem ZIVIT → Teilnehmer informiert Service Desk des ZIVIT → ZIVIT registriert Ausfall und vergibt Ticketnummer oder benennt Master Ticket → Ticket Nummer dient als Nachweis für die Einhaltung der Unterrichtungspflicht → Ticket Nummer ist auf den Ausfalldokumenten anzugeben. Abwicklung des Verfahrens Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.4 Nacherfassung von Vorgängen Unterrichtungspflicht gegenüber dem Hauptzollamt (entfällt, wenn der Ausfall von der Zollverwaltung veranlasst) ► Unterrichtungspflicht vor dem ersten Beförderungsvorgang ► in geeigneter schriftlicher Form z.B. , Fax, Postweg ► Übermittlung des Ex 2 des Begleitdokumentes unverzüglich nach Ausfertigung an das zuständige HZA, dabei kann das HZA verlangen, dass der Transport erst beginnt, wenn die bestätigende Rückmeldung des HZA vorliegt ► gilt bei Änderungen des Beförderungsweges bzw. Annullierung des Verfahrens analog. Abwicklung des Verfahrens Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.5 Nacherfassungspflicht ► Ziel: Vollständige Abbildung aller Beförderungen unter Steueraussetzung im IT-Verfahren EMCS ► Vorgabe: Die Daten sämtlicher Beförderungsvorgänge verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung sollen im IT-Verfahren EMCS tatsächlich erfasst sein ► Ausnahme: Vorgänge, die im Ausfallverfahren eröffnet und auch in diesem annulliert wurden Abwicklung des Verfahrens Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.5 Nacherfassungspflicht ► Die Daten des Ausfalldokuments haben nur bis zur Validierung der Angaben im nachträglich erstellten elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) Gültigkeit und werden danach durch die Angaben im nachträglich erstellten und validierten e‑VD ersetzt ► Abweichungen zwischen den Angaben im Ausfalldokument und den nachgetragenen elektronischen Daten sind ggf. außerhalb des IT-Verfahrens EMCS aufzuklären. Abwicklung des Verfahrens Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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12. Ausfallkonzept 12.6 Ausfalldokmente Begleitdokument (3 Exemplare): - Versender - Zuständiges Hauptzollamt des Versenders - Beförderer Änderungsmeldung / Annullierungsmeldung (2 Exemplare): Eingangsmeldung / Ausfuhrmeldung (2 Exemplare): - Empfänger / Ausfuhrzollstelle - Zuständiges Hauptzollamt des Empfängers Abwicklung des Verfahrens Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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13. Internetauftritt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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13. Internetauftritt Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
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