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Das Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute : „Gläubigerpapiere“

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Präsentation zum Thema: "Das Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute : „Gläubigerpapiere“"—  Präsentation transkript:

1 Das Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute : „Gläubigerpapiere“
Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

2 Gläubigerpapiere / Georg Boll
U r k u n d e n = schriftliche Gedankenäußerungen von rechtserheblichem Inhalt Beweisurkunden Urkunden, die den Beweis eines Rechts erleichtern, falls das Recht bestritten wird. - Quittung - Schuldschein - Fahrkarte Wertpapiere Urkunden, in denen Vermögensrechte so verbrieft sind, daß sie nur durch Vorlage der Urkunde geltend gemacht werden können. Recht und Urkunde bilden eine Einheit Einfache Legitimationspapiere Urkunden, die dem Schuldner die Prüfung des Berechtigten erleichtern. Solange er im guten Glauben handelt, kann er mit befreiender Wirkung an den Vorleger der Urkunde leisten. - Garderobenmarke - Gepäckschein - Scheckkarte Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

3 Gläubigerpapiere / Georg Boll
W e r t p a p i e r e ... im weiteren Sinne ... im engeren Sinne Das verbriefte Recht muss nach den Rechtsgrundsätzen des Schuldrechts durch Abtretung übertragen werden. Die Übertragung des Rechts hat den Rechtsübergang der Urkunde zur Folge, da das Recht ohne Vorlage der Urkunde nicht ausgeübt werden kann.  Rektapapiere Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier Das Recht ist so in der Urkunde verkörpert, dass die Urkunde nach den Rechtsgrundsätzen des Sachenrechts durch Einigung und Übergabe übertragen werden muss. Die Übertragung des Rechts erfolgt durch Übertragung der Urkunde  Inhaberpapiere,  Orderpapiere Das Rechts aus dem Papier folgt dem Recht am Papier Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

4 Warenwertpapiere Kapitalwertpapiere Geldwertpapiere
W e r t p a p i e r a r t e n Warenwertpapiere Kapitalwertpapiere Geldwertpapiere verbriefen das Recht auf Herausgabe bestimmter Güter - Ladeschein - Lagerschein - Konnossement verbriefen einen bestimmten Geldbetrag - Banknoten - Schecks - Wechsel - Kupons verbriefen bestimmte Kapitalforderungen nicht vertretbare Kapitalwertpapiere - Grundschuldbrief - Hypothekenbrief vertretbare oder fungible Kapitalwertpapiere, (Effekten) -Aktie, - Investmentzertifikat, -Schuldverschreibungen -Genuss-Scheine, -Options-, Wandelanleihen -Optionsscheine Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

5 W e r t p a p i e r e nach dem verbrieften Recht
Forderungspapiere Sachenrechtliche Wertpapiere Mitgliedschaftspapiere - Wechsel - Schuldverschreibung - Sparbuch - Investmentzertifikat - Konnossement - Hypothekenbrief - Aktie Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

6 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Am Beispiel eines Sparbuches lässt sich verdeutlichen, dass Urkunden oft verschiedenen Einteilungskriterien zugeordnet werden können. Das Sparbuch ist (zum Beispiel)  Beweisurkunde für die Höhe der Spareinlage  Legitimationsurkunde gegenüber dem Kreditinstitut  Wertpapier, da die Übertragung des Sparguthabens durch Abtretung den Übergang des Sparbuches zur Folge hat, bzw. die Übergabe des Sparbuches als Abtretung angesehen werden kann. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

7 W e r t p a p i e r e nach dem Berechtigten und nach der Übertragung
Inhaberpapiere Orderpapiere Rektapapiere lauten auf den Inhaber verpflichten den Aussteller zur Leistung an jeden, der das Papier vorlegt Sie werden durch Einigung und Übergabe übertragen - Inhaberaktie - Inhaberschuld- verschreibung lauten auf einen namentlich Berechtigten oder Order verpflichten den Aussteller zur Leistung an den berechtigten Inhaber, der sich durch eine lückenlose Indossamentenkette ausweisen muß Sie werden durch Einigung und Übergabe der indossierten Urkunde übertragen - Namensaktie - Konossement lauten auf den Namen einer bestimmten Person verpflichten den Aussteller nur zur Leistung an den in der Urkunde namentlich genannten Berechtigten oder dessen Rechtsnachfolger Sie werden durch Abtretung des Rechts und Übergabe der Urkunde übertragen. - Hypothekenbrief - Grundschuldbrief Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

8 O r d e r p a p i e r e Geborene Orderpapiere Gekorene Orderpapiere
Sind Orderpapiere kraft Gesetz auch ohne Orderklausel auf der Urkunde - Scheck - Wechsel - Namensaktie Werden durch die Orderklausel auf der Urkunde zu Orderpapieren - Orderschuldverschreibung - Konnossement - Transportversicherungspolice Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

9 Wertpapiergeschäfte der Kreditinstitute
Ausgabe von Effekten (Emission) Handel von Effekten Verwahrung und Verwaltung von Effekten Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

10 Vermögensbildung mit Gläubigerpapieren
Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

11 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Denkbare C h e c k l i s t e :  Wie viel kann monatlich gespart werden ?  Welche Sparverträge und Lebensversicherungen laufen bereits ?  Wie viel Vermögen ist aus Erbschaften zu erwarten ?  Wie viel Personen müssen heute finanziell abgesichert werden ?  Welche finanziellen Belastungen, zum Beispiel Hausbau oder Studium der Kinder, sind zu erwarten ?  Für wie viele Personen muss die Rente voraussichtlich reichen ?  Kann im Alter voraussichtlich eine eigene, schuldenfreie Immobilie bewohnt werden ?  Wie groß sind Erfahrung und Risikobereitschaft bei der Geldanlage ?  Wie viel monatliche Rente muss im Ruhestand voraussichtlich finanziert werden ? Faustregel : etwa Hälfte des Nettoeinkommens. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

12 Zeithorizont Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt Anlageziele :
Anlageziele : Sicherheit der Anlage Verfügbarkeit der Anlage (Liquidität) Rentabilität Zeithorizont Vermögensstreuung Steuerliche Gesichtspunkte Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt Gläubigerpapiere // Georg Boll 2006 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

13 Gläubigerpapiere / Georg Boll
die obere Grenze ist die Effizienzgrenze oder "efficient frontier curve" Punkte oberhalb der Effizienzkurve sind nicht realisierbar, Punkte unterhalb dieser Linie sind ineffizient Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

14 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Anlagerisiken bei Effekten: B a s i s r i s i k e n  Konjunkturrisiko  Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko)  Währungsrisiko  Länder- und Transferrisiko  Liquiditätsrisiko  Psychologisches Marktrisiko  Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

15 Schuldverschreibungen : Aktien :
S p e z i e l l e R i s i k e n b e i Schuldverschreibungen : Aktien :  Bonitätsrisiko  Zinsänderungsrisiko  Kündigungsrisiko  Auslosungsrisiko  Sonderrisiken einzelner Anleiheformen  Änderung der Anleihebedingungen (Restrukturierung /SchVG)  Unternehmensrisiken  Kursänderungsrisiko  Dividendenrisiko  Psychologische Risikokomponenten  Risiken der Kursprognose Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

16 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

17 Ausstattungsmerkmale von Schuldverschreibungen
Laufzeit Zusatzrechte Währung A u s s t a t t u n g s m e r k m a l e - Möglichkeit zur Restrukturierung gemäß Schuldverschreibungsgesetz - Tilgung Verzinsung Übertragung der Rechte Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

18 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Euro-Auslandsanleihen Unter Euro-Auslandsanleihen versteht man :  mittel- bis langfristige Schuldverschreibungen,  die von ausländischen Schuldnern (z. B. ausländischen Industrieunternehmen, Geschäftsbanken, Staaten sowie supranationalen Institutionen (z.B. Weltbank)  grundsätzlich unter Führung deutscher Geschäftsbanken (bzw. unter Führung von Geschäftsbanken des Euroraums)  auf Euro lautend  in Deutschland (bzw. innerhalb des Euroraums)  emittiert werden. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

19 Gläubigerpapiere / Georg Boll
(Fremd-)Währungsanleihen „Echte“ Währungsanleihen  Rentenpapiere, die auf Währungen eines anderen Staates lauten. Anleihen, bei denen alle Zahlungen auf ausländische Währungen lauten. Doppelwährungsanleihen  Werden entweder in einer bestimmten Währung (z. B. Euro) emittiert, wobei die Zins- und Tilgungszahlungen jedoch in einer anderen Währung (z. B. US-Dollar) geleistet werden, ode r  in einer bestimmten Währung (z. B. Euro) getilgt werden, wobei die Emission und die Zinszahlungen auf eine andere Währung (z. B. US-Dollar) lauten. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

20 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) Ausfertigungsdatum: Im Zuge der Finanzkrise haben einige Unternehmen Schwierigkeiten bei der Bedienung ihrer Anleihen. Bei einer Restrukturierung des Unternehmens sind die Gläubiger oft nur dann zur Vergabe neuer Darlehen bereit, wenn die Anleihebesitzer einen Sanierungsbeitrag leisten. Die Restrukturierung von Anleiheforderungen ( = Änderung der Anleihebedingungen) wird seit August 2009 durch das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erleichtert. Es gilt für Anleihen, die nach Inkrafttreten ausgegeben wurden. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

21 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Das Gesetz gilt auch für "Alt"-Anleihen, wenn sich die Anleihegläubiger per Beschluss dem SchVG unterwerfen ("Opt-In-Beschluss"). Beschlüsse dazu werden grundsätzlich in der Versammlung der Anleihegläubiger gefasst. Für Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger wird eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmen verlangt. Die Versammlung der Anleihegläubiger ist beschlussfähig, wenn in einer ersten Versammlung mindestens 50 Prozent der Stimmrechte des Anleihekapitals oder in einer zweiten Versammlung mindestens 25 Prozent der Stimmrechte vertreten sind. Somit könnten schon mit 18,75 Prozent aller Stimmrechte wesentliche Beschlüsse gefasst werden. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

22 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) Ausfertigungsdatum: § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungen). (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die gedeckten Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes sowie nicht für Schuldverschreibungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist oder für die der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde haftet. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

23 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Das SchVG enthält einen beispielhaften, aber nicht abschließenden Katalog an Restrukturierungsmaßnahmen. § 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger ... (3) Die Gläubiger können durch Mehrheitsbeschluss insbesondere folgenden Maßnahmen zustimmen: 1. der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der Zinsen; 2. der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung; 3. der Verringerung der Hauptforderung; 4. dem Nachrang der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren des Schuldners; 5. der Umwandlung oder dem Umtausch der Schuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen; 6. dem Austausch und der Freigabe von Sicherheiten; 7. der Änderung der Währung der Schuldverschreibungen; 8. dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Gläubiger oder dessen Beschränkung; 9. der Schuldnerersetzung; Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

24 Die Rückzahlung von Gläubigerpapieren
Die Tilgung - Rückzahlung - von Gläubigerpapieren ist aus den Emissionsbedingungen zu entnehmen (Vertragsbestandteil) planmäßige Rückzahlung außerplanmäßige Rückzahlung Rückzahlung der gesamten Anleihe am Ende der Laufzeit Rückzahlung durch Auslosung von - Serien - Gruppen - Reihen - oder Endziffern laut Tilgungsplan Vorzeitige Kündigung Freihändiger Rückkauf an der Börse Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

25 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Modell Ertragsrechnung Gläubigerpapiere Beispiel : Restläufer = Restlaufzeit z.B. 1 Jahr (ohne Kosten) Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

28 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Zinsstrukturkurven Die Kurven zeigen die Zinsstruktur für Laufzeiten von einem bis zu dreißig Jahren. Sie basieren auf Renditenbeobachtungen von aktiv gehandelten Anleihen in Euro. Fragestellung : Wie hoch ist am heutigen Tag die durchschnittliche Rendite von aktiv gehandelten Gläubigerpapieren mit einer Restlaufzeit von n Jahren ? Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Renditedifferenz : + 1,140 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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siehe auch : Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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38 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Mögliche Zinsverläufe  Fester Zins (Straight Bonds)  Stufenzins ( Step-Up / Step-Down )  Zinsphasen mit unterschiedlicher Zinsgestaltung  Unverzinslich (Null-Kupon-Anleihen / Zero-Bonds)  variabler Zins (Floating Rate Notes)  inflationsindexierter Zins Register :Glossar Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

39 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Fester Zins Zinshöhe Zinssatz = konstant z.B.: 5% Laufzeitbeginn Laufzeitende Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

40 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Stufenzins : Step Down Zinshöhe Laufzeitbeginn Laufzeitende P1 P2 P3 P4 P5 P6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Stufenzins : Step Up Zinshöhe Laufzeitbeginn Laufzeitende P1 P2 P3 P4 P5 P6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Stufenzins : Step Down / Step Up Zinshöhe Laufzeitbeginn Laufzeitende P1 P2 P3 P4 P5 P6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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46 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Zinsphasen : Step Up mit zinslosem Beginn Zinshöhe Laufzeitbeginn Laufzeitende P1 P2 P3 P4 P5 P6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

47 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Zinsphasen mit konstanten Zinsen Zinshöhe Phase 3: 5% Phase 1: 5% Phase 2: 0% Laufzeitbeginn Laufzeitende P1 P2 P3 P4 P5 P6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Nullkupon-Anleihen (Zero Bonds) Langfristige Schuldverschreibungen ohne Nominalzins. Es entfällt die laufende jährliche Zinszahlung wie bei sonstigen Anleihen . Die Verzinsung (Rendite) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem niedrigeren Ausgabekurs und dem höheren Rückzahlungskurs. Bei der "klassischen" Form erfolgt die Rücknahme zu 100% bei entsprechend abgezinstem Ausgabekurs. Bei der Aufzinsungsanleihe liegt der Rücknahmekurs ­ je nach Laufzeit - deutlich über dem Ausgabekurs von 100%. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

49 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Null-Kupon-Anleihe / Zerobond Ertrag entsteht durch Emissionsrendite (Abdiskontierung) und Kursdifferenzen während der Laufzeit Emission Einlösung Emissionsrendite Nennwert € Barwert € 14.03.** 12.06.**** Gläubigerpapiere // Georg Boll 2006 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

50 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Null-Kupon-Anleihe / Zerobond Ertrag entsteht durch Emissionsrendite (Abdiskontierung) und Kursdifferenzen während der Laufzeit Emission Einlösung Kursverlauf Nennwert € Barwert € 14.03.** 12.06.**** Gläubigerpapiere // Georg Boll 2006 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

51 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Zerobonds – Kursverlauf (Modell) Kursverlauf Rückzahlungs-betrag KPMZins > ZeroBZins KPMZins > ZeroBZins KPMZins < ZeroBZins Laufzeitbeginn Laufzeitende Haltedauer bei Erwartung sinkender Kapitalmarktzinsen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

52 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Variable Verzinsung : Floating Rate Notes Floating Rate Notes (FRN) sind Schuldverschreibungen  mit mittlerer bis langer Laufzeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen festverzinslichen Wertpapieren weisen sie eine variable Verzinsung auf, wobei der Interbankensatz für kurzfristige Einlagen (Euribor) als Grundlage dient. Durch die regelmäßig nach drei oder sechs Monaten erfolgende Zinsanpassung entspricht die Verzinsung von Floating Rate Notes immer sehr weitgehend den Marktverhältnissen; dies verringert das Anlagerisiko. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

53 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Euribor Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate und ist der Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Einlagen mit festgelegter Laufzeit anbieten. Er dient als Referenzzinssatz für viele Zinsinstrumente des Geldmarktes. Bis zu 57 Banken, darunter zwölf deutsche Institute, melden täglich um 11:00 Uhr Brüsseler Zeit Angebotssätze (Briefkurse) für Ein- bis Zwölf-Monatsgelder an einen Informationsanbieter (Reuters). Dieser ermittelt und veröffentlicht den Durchschnittssatz. Die aktuellen Euribor-Sätze finden Anleger im Finanzteil jeder großen Tageszeitung. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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56 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Variabler Zinssatz Der Zinsverlauf ist innerhalb der Zinsanpassungsperiode fest und wird dem variablen Zinssatz (Referenzzinssatz) am Ende der Zinsperiode für die folgende Zinsperiode angepasst. Refenzzinssatz (z.B. Eonia .. Libor..) Zinssatz für das Gläubigerpapier ( cn = constant ) Zeitpunkt der Zinsanpassung Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

57 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Variabler Zins : Zinsanpassung vierteljährlich Zinshöhe Zins = c6 Zins = c1 Zins = c5 Zins = c2 Zins = c4 Zins = c3 Laufzeitbeginn Laufzeit Vj.1 Vj.2 Vj.3 Vj.4 Vj.5 Vj.6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

58 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Reversed Floater : Zinsanpassung vierteljährlich Modell : Reversed Floater : 10% ./. Euribor - z.B.: 6% ./. Euribor 0,5 Schritte 10 % 4,0 % Euribor : 6% 4,5 % Euribor : 5,5% 5,0 % Euribor: 5 % Verzinsung Euribor :4,5% 5,5 % Euribor Euribor : 4% 6,0 % Euribor : 3,5% 6,5 % 7,0 % Euribor : 3 % Laufzeitbeginn Laufzeit Vj.1 Vj.2 Vj.3 Vj.4 Vj.5 Vj.6 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

61 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere Schuldverschreibungen verbriefen dem Eigentümer ein Gläubigerrecht, d. h., die Käufer haben unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens einen Anspruch auf die vereinbarte Zinszahlung und die Rückzahlung des Nominalwertes. Schuldverschreibungen sind üblicherweise börsennotierte Inhaberpapiere. Durch die Organisation des Kaufs und Verkaufs über die Börse wird eine einfache Übertragungsmöglichkeit (Fungibilität) gewährleistet. Hierdurch kann der Anleger sich jederzeit durch einen Verkauf vor Ende der Laufzeit Liquidität zu beschaffen. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

62 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere Eine Institution, wie z. B. der Staat, ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen, nimmt durch die Ausgabe (Emission) von verzinslichen Papieren (Rentenwerten) einen Kredit von vielen verschiedenen Anlegern auf. Hierzu ist es notwendig, dass der Geldbetrag, der aufgenommen werden soll,  gestückelt wird,  auf standardisierte Urkunden übertragen wird (Verbriefung) und  dass diese Urkunden an die Anleger verkauft werden. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

63 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere Die Begriffswahl ist abhängig vom Emittenten Emission von Schuldverschreibungen : Verbriefte Art der Fremdfinanzierung Teilschuldverschreibung : Urkunden, die aus der Stückelung des Geldbetrages resultierenden Sammelurkunde : Die Rechte von Schuldverschreibungen werden meist nicht mehr in mehreren einzelnen Urkunden, sondern in einer verbrieft Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

64 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gläubigerpapiere In der Praxis hat sich eine Begriffsbestimmung in Abhängigkeit des jeweiligen Emittenten herausgebildet. Industrieobligationen : Schuldverschreibungen von Industrieunternehmen Staats- : Schuldverschreibungen des Bundes und der oder Bundesanleihen Länder Pfandbriefe : Schuldverschreibungen von Hypotheken- banken zur Finanzierung von Krediten Öffentliche Pfandbriefe : Kommunalobligationen: Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken zur Finanzierung von Krediten an Gebietskörperschaften (z B. Gemeinden und Städte) „Zertifikate“ : Schuldverschreibungen verschiedenster Emittenten mit ähnlichen Strukturen wie herkömmliche Gläubigerpapiere Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Gläubigereffekten und ihre Emittenten Ö f f e n t l i c h e H a n d Näheres : Handmappe der Finanzagentur Bund Bundesanleihen Bundesobligationen Bundesschatzbriefe Finanzierungsschätze Länder, Gemeinden, öR Zweckverbände Anleihen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Verzinsung : Der Sparer zahlt einen um die Zinsen verminderten Betrag ein und erhält am Ende der Laufzeit den vollen Nennwert zurück. Beispiele (Stand: 13. Juli 2011) Anlagezeitraum 1 Jahr 2 Jahre Einzahlung 494,90 € 489,70 € Verkaufszinssatz 1,02 % 1,03 % Auszahlung am Ende der Laufzeit 500,00 € Zinsertrag 5,10 € 10,30 € Rendite pro Jahr (Zinsertrag bezogen auf den Kaufpreis) 1,05 % Der Zinsertrag in Euro ergibt sich in den beiden Beispielen durch Abzug von 1,02 % bzw. 1,03 % vom Nennwert für jedes Laufzeitjahr Für den 1-jährigen : 1 x 1,02 % von 500,00 € = 5,10 €, Für den 2-jährigen : 2 x 1,03 % von 500,00 € = 10,30 € Die Abschlagsprozentsätze pro Jahr werden als Verkaufszinssätze bezeichnet. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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87 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Die Tagesanleihe: Anlage von 100 € am ; Rendite 3% vor Steuern Tagespreis : 100 % Vermögens-wert: 103 € Jahresend-spreis : 103 % Vermögens-wert: 103 € Der Tagespreis fällt auf 100% zurück Tagespreis : 100 % Anlage-summe: 100 € Der Vermögenswert bleibt unverändert Anlage der Zinsen in neue Anteile der Tagesanleihe: der Nennwert steigt Zinsen : 3 € Nennwert : 103 € Nennwert : 100 € Nennwert : 100 € Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes niedriger Kupon Die jährliche Zinszahlung erhöht sich bei Inflation von Jahr zu Jahr.. die Höhe der Zahlungsströme (z.B. der Rückzahlungsbetrag) hängen von der Entwicklung eines Inflationsindexes ab Als Referenzindex für inflationsindexierte Anleihen des Bundes wird der unrevidierte Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ohne Tabak in der Eurozone verwendet. der Kupon errechnet sich als fester Prozentsatz des Produktes aus Nennwert der Anleihe und der zum jeweiligen Kupontermin gültigen Index-Verhältniszahl Für die Berechnung der Index-Verhältniszahl wird das Verhältnis zwischen dem Wert des Referenzindexes am Abrechnungstag und dem Wert des Referenzindexes am Tag des ersten Zinslaufbeginns der Anleihen (Basisindex) bestimmt. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

93 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes Bei Fälligkeit wird der Nennwert, multipliziert mit der zum Fälligkeitstag gültigen Index-Verhältniszahl, zurückgezahlt. Bestimmung des Kurswertes : Nennwert * Börsenkurs * Index-Verhältniszahl = Kurswert Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich dadurch um die Inflation, die sich während der Laufzeit der Anleihe eingestellt hat. Bei Deflation über die Laufzeit der Anleihehinweg wird der ursprüngliche Nennwert zurückgezahlt Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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95 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Inflationsindexierte Anleihe (z.B.) des Bundes ISIN / WKN DE / Laufzeit 10 Jahre Fälligkeit 15. April 2016 Kupon 1,50 % Volumen 11 Mrd. Euro Erster Zinslaufbeginn 15. März 2006 Erste Valuta 15. März 2006 Zinszahlung jährlich, erstmals am 15. April 2007 Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

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97 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Dirty-Price: Preisnotiz, bei der die Stückzinsen in die eigentliche Kursnotierung eingerechnet werden. Dirty Price = Clean Price + Stückzinsen. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

98 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Gläubigereffekten und ihre Emittenten K r e d i t i n s t i t u t e Bankschuldverschreibungen Pfandbriefe öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen) sonstige Bankschuldverschreibungen Genuss-Rechte Sparbriefe und Sparobligationen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

99 Gläubigereffekten und ihre Emittenten
U n t e r n e h m e n Industrieobligationen Wandelschuldverschreibungen Optionsanleihen Sonstige Schuldverschreibungen Genuss-Rechte A u s l ä n d i s c h e E m i t t e n t e n Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

100 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Mündelsicherheit EZB-Sicherheit früher : Lombardfähigkeit Genehmigte Anlage der Reserven einer Versicherung früher : Deckungsstockfähigkeit Einlagensicherungssysteme in Deutschland Grundpfandrechte Negativklausel Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

101 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Mündelsicherheit Geeignet zur Anlage von Geldern, die vom Vormund treuhänderisch für Mündel verwahrt werden - Mündelgelder  Anleihen des Bundes und der Länder  Anleihen, die vom Bund oder einem Land garantiert werden  Anleihen, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates als mündelsicher erklärt werden (z.B. Pfandbriefe) Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

102 Gläubigerpapiere / Georg Boll
§ 1806 BGB [Anlegung von Mündelgeld] Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereit zu halten ist. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

103 Gläubigerpapiere / Georg Boll
§ [Regelmäßige Anlegung] (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstücke besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken; 2. in verbrieften Forderungen gegen das Reich oder einen Bundesstaat sowie in Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind; Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

104 Gläubigerpapiere / Georg Boll
§ [Regelmäßige Anlegung] (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung von dem Reiche oder einem Bundesstaate gewährleistet ist; 4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats4 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

105 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Deckungsstock-fähigkeit Geeignet zur Anlage von Rücklagen der Versicherungen, die durch die Ansammlung eines Teils der Prämien entsteht - Deckungsstock oder Prämienreserve  Alle mündelsicheren Anleihen  Anleihen, die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen 1) für deckungsstockfähig erklärt werden 1) BAFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 in Bonn und Lurgiallee 12 in Frankfurt - Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

106 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren verzeichnisgebundene Kreditsicherheiten für den Kreditsicherheitenpool bei der EZB Früher: Lombard- fähigkeit Geeignet als Pfand für einen („Lombard“) Kredit eines Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank (EZB)  Anleihen und Schuldbuchforderungen des Bundes,  Wertpapiere und Forderungen, die im Sicherheitenverzeichnis der Deutschen Bundesbank aufgeführt sind Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

107 Gläubigerpapiere / Georg Boll
1) Seite 43 1) Nicht marktfähige, mit hypothekarischen Darlehen an Privatkunden besicherte Schuldtitel (RMBDs) Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

108 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Industrieobligationen Die Bonität der Obligationen beruht in erster Linie auf der Qualität des Unternehmens Als Sicherheiten dienen vorrangig :  Grundpfandrechte  Bürgschaften / Garantien häufig ergänzt durch die Vereinbarung einer :  Negativklausel Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

109 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren  Negativklausel enthält Verpflichtungen wie z. B.:  künftige Anleihen höchsten gleichrangig aber nie besser zu besichern  Grundeigentum und sonstiges Vermögen nicht zur Besicherung künftiger Anleihen oder Kredite zu belasten, wenn die aktuelle Anleihe nicht mindestens gleichrangig besichert wird  keine weitere Anleihe während der Laufzeit der aktuellen Anleihe zu begeben Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

110 Einlagensicherungssysteme in Deutschland (Stand 08/2010)
Gläubiger- und Institutsschutz Gläubigerschutz VR – Banken Sparkassen Privat-/ Geschäftsbanken Garantiefonds Stützungsfonds ges. Entschädigungseinrichtung je Kunde bis € Garantieverbund Sicherungsreserven der Landesbanken Einlagensicherungsfonds – BdB pro Einleger bis zu 30% des HEK der jew. Bank – alle Währungen IHS/ -zertifikate nicht geschützt Sicherungen zu 100% : - alle Einlagen und IHS - unabhängig von der Währung Einlagensicherungsfonds – VÖB 100% ige Sicherung der Einlagen IHS/-zertifikate nicht geschützt Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

111 Gläubigerpapiere / Georg Boll
W e r t r e c h t s a n l e i h e n  Die Forderung des Erwerbers wird im Schuldbuch vermerkt  Schulbuchforderungen sind abstrakte Kapitalforderungen, deren Inhalt und Umfang sich aus der Eintragung im Schuldbuch ergeben; Anleihen, für die keine effektiven Stücke ausgegeben werden.  Für die Eintragungen gilt das Schuldbuchgeheimnis = Bankgeheimnis ( AO )  Staatliche Papiere sind überwiegend als Wertrechte emittiert.  Treuhänderischer Verwalter ist eine Wertpapiersammelbank (Kassenverein), die Clearstream International S.A. ( Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

112 W e r t r e c h t s a n l e i h e n Einzelschuldbuch-forderungen
Sammelschuldbuch-forderungen  Grundlage für die Übertragung im Effektengiroverkehr  stückelose Abwicklung / Wertpapierscheck Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

113 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Wertrechtsanleihen : Einzelschuldbuchforderungen  Der Einzelne Käufer ist als Gläubiger des jeweiligen Emittenten im Schulbuch vermerkt  Zinsen und Rückzahlungsbeträge werden bei Fälligkeit durch die Bundesschuldenverwaltung überwiesen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

114 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Wertrechtsanleihen : Sammelschuldbuchforderungen  Gläubiger ist eine Wertpapiersammelbank ( Clearstream AG )  Die Anleihengläubiger werden durch eine Sammeldepotgutschrift bei ihrer Bank beteiligt  Zinsen und Rückzahlungsbeträge werden durch die depotführende Bank gutgeschrieben Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

115 Gläubigerpapiere / Georg Boll
W e r t r e c h t s a n l e i h e n  Schutz vor Gefahren, die mit dem Besitz einer Urkunde verbunden sind  kein Verlust durch Vernichtung oder Beschädigung des Papiers,  kein Aufgebotsverfahren  kostenlose Verwaltung einschließlich spesenfreier Überweisung von Zinsen und Kapital bei Einzelschulbuchforderungen  Keine Vorlegung von effektiven Zinsscheinen und Anleihestücken zur Einlösung  keine Überwachung von Auslosungen  keine Erneuerungen von Zinsscheinbogen  Der Emittent spart Druck- und Verwaltungskosten  Die Begebung ist einfacher Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

116 Gläubigerpapiere / Georg Boll
W e r t r e c h t s a n l e i h e n Briefschulden  Schatzwechsel  Unverzinsliche Schatzanweisungen Buchschulden = Schuldbuch-forderungen  Bundesschatzbriefe  Ausgleichsforderungen  Finanzierungsschätze  Anleihen des Bundes und der Länder ( noch: Bahn/Post)  Kassenobligationen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

117 des Grund- pfand- rechts erstrangige Grundschuld oder Hypothek
P f a n d b r i e f e (covered Bonds) Realkreditinstitut Darlehens- nehmer ist Schuldner des Grund- pfand- rechts Anleger ist Pfandbrief- Gläubiger Darlehen Darlehen ist Gläubiger des Grund- pfand- rechts ist Schuldner des Pfandbriefs Pfandbrief erstrangige Grundschuld oder Hypothek Zinsen Zinsen Tilgung Tilgung Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

118 Öffentliche Pfandbriefe
Realkreditinstitut Anleger ist Pfandbrief- Gläubiger Darlehens- nehmer ist Schuldner aus den Kommunal- Darlehen Darlehen Darlehen ist Gläubiger der Kommunal- darlehen ist Schuldner des öffentl. Pfandbriefs Öffentlicher Pfandbrief Zinsen Zinsen Tilgung Tilgung Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

119 Pfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe 1)
A r t e n Hypotheken-pfandbriefe Schiffs- pfandbriefe 1) Kommunal-obligationen dienen der langfristigen Finanzierung von Haus- und Grundbesitz dienen der Finanzierung von Schiffsbauten dienen der Finanzierung von kommunalen Investitionen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

120 Gläubigerpapiere / Georg Boll
WH.: Merkmale der Sicherheit von Gläubigerpapieren Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) Ausfertigungsdatum: § 1 Anwendungsbereich (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die gedeckten Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes sowie nicht für Schuldverschreibungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist oder für die der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde haftet. = keine nachträgliche Restrukturierung möglich bei: Pfandbriefen und Bundeswertpapieren Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

121 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Pfandbriefgesetz (PfandBG) PfandBG Ausfertigungsdatum: Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

122 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Pfandbriefgesetz (PfandBG) PfandBG Ausfertigungsdatum: Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

123 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

124 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

125 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Pfandbriefgesetz (PfandBG) HBG + ÖPG + „Schiffspfandbriefe“= PfandBG Ausfertigungsdatum: Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

126 Gläubigerpapiere / Georg Boll
P f a n d b r i e f e Sicherheiten :  Deckungsprinzip ( Umlaufende Pfandbriefe  valutierte Darlehen)  Eintragung der Deckungswerte im Hypothekenregister  Vermögen und Deckungswerte des Kreditinstituts haften für die Verbindlichkeiten aus Pfandbriefen  Vorrecht im Insolvenzfall für die Forderungen der Pfandbriefgläubiger  Umlaufgrenze bei privaten Hypothekenbanken  Ermittlung der Beleihungswerte nach gesetzlicher Vorgabe Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

127 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Öffentliche Pfandbriefe ( früher Kommunalobligationen) Sicherheiten :  Deckungsprinzip ( Umlaufende öffentliche Pfandbriefe  valutierte Kommunaldarlehen)  Eintragung der Deckungswerte im Hypothekenregister  Vermögen und Deckungswerte des Kreditinstituts haften für die Verbindlichkeiten aus öffentlichen Pfandbriefen  Vorrecht im Insolvenzfall für die Forderungen der Gläubiger öffentlicher Pfandbriefe  Umlaufgrenze bei privaten Hypothekenbanken  Ermittlung der Beleihungswerte nach gesetzlicher Vorgabe Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

128 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Wandel- / Optionsanleihen Zusatzrecht, das Aktiengesellschaften als Emittenten von Schuldverschreibungen ihren Käufern gewähren. Schuldverschreibungen mit einem solchen Zusatzrecht werden als Wandel- oder Optionsanleihen bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden (ähnlichen) Anleihetypen ergibt sich daraus,  ob die Gläubigerrechte aus der Anleihe nach der Ausübung des Bezugsrechtes weiterbestehen (Optionsanleihe) oder  ob sämtliche Gläubigerrechte mit der Ausübung des Bezugsrechtes erlöschen (Wandelanleihe). Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

129 Gläubigerpapiere / Georg Boll
W a n d e l a n l e i h e Eine Wandelanleihe berechtigt den Inhaber, diese in eine oder mehrere Aktien des Emittenten zu tauschen (wandeln).  Der Inhaber der Wandelanleihe gibt seine Gläubigerrechte auf („Weggabe“ der Anleihe)  und erhält hierfür im Gegenzug die Rechte eines Anteilseigners („Empfang“ von Aktien). Da es sich bei dem Bezugsrecht der Wandelanleihe um ein Recht des Inhabers, nicht aber um eine Verpflichtung zur Wandlung handelt, kann er auch von einer Ausübung absehen und weiterhin in seinem Gläubigerstatus verbleiben. In diesem Fall hat er dann weiterhin einen Anspruch auf die vereinbarte regelmäßige Verzinsung sowie auf die Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit der Optionsanleihe. Ausnahme: Das Papier ist mit einer Mandatory-Klausel ausgestattet. Hier wird am Ende der Laufzeit verpflichtend gewandelt. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

130 Gläubigerpapiere / Georg Boll
O p t i o n s a n l e i h e Das Aktienbezugsrecht wird nicht durch die Anleihe selbst, sondern durch einen Optionsschein (Warrant), der im Emissionszeitpunkt zusammen mit dem Mantel und dem Zinsscheinbogen begeben wird, beim emittierenden Unternehmen geltend gemacht. Der Warrant und die Anleihe sind somit zwei eigenständige Wertpapiere, die auch getrennt voneinander handelbar sind. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

131 Gläubigerpapiere / Georg Boll
O p t i o n s a n l e i h e Werden die Anleihe und der Optionsschein zu einem Wertpapier (der Optionsanleihe) zusammengefasst, so wird die Anleihe mit dem Zusatz m. O. (mit Optionsschein) oder dem Zusatz „cum“ versehen. Anleihen, die ohne Optionsschein gehandelt werden, tragen hingegen den Zusatz o.O. (ohne Optionsschein) oder „ex“. Diese Trennung wird durchgeführt, da auch nach der Ausübung des Bezugsrechts die Anleihe weiterbesteht. In diesem Fall wird der Anleger sowohl Anteilseigner als auch Gläubiger der emittierenden Aktiengesellschaft. Entschließt er sich jedoch dazu, das Bezugsrecht nicht auszuüben oder den Warrant zu verkaufen, so bleibt er lediglich Gläubiger des Unternehmens und erhält die in den Emissionsbedingungen festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

132 + Wandlungsfrist Wandelschuldverschreibung 1 2 Optionsfrist
o d e r 1 Sonderfall: Mandatory Klausel: Wandlung am Ende der Laufzeit. 2 Umtausch in eine Aktie Optionsfrist Optionsanleihe 1 + Option auf Bezug einer Aktie 2 Bezugsrecht Laufzeit-ende Emission L a u f z e i t Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

133 + Geld oder Aktie Geld und Aktie Wandlungsfrist
Wandelschuldverschreibung Geld o d e r 1 oder 2 Aktie Umtausch in eine Aktie Optionsfrist Geld Optionsanleihe und 1 + Option auf Bezug einer Aktie Aktie 2 Bezugsrecht Laufzeit-ende Emission L a u f z e i t Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

134 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Wandel- / Optionsanleihen : Spezifikationen für den Aktienbezug Bei Wandel- und Optionsanleihen müssen in den Emissionsbedingungen zusätzlich die Spezifikationen für den Aktienbezug festgelegt werden. Von wesentlicher Bedeutung sind hierbei:  die Wandlungs- bzw. Optionsfrist Zeitraum, in dem der Inhaber der Anleihe sein Wandlungs- oder Optionsrecht ausüben darf  das Wandlungs- bzw. Optionsverhältnis gibt an, wie viele Aktien für einen Optionsschein bzw. eine Wandelanleihe bezogen werden dürfen  die Barzuzahlung bei Wandlung Höhe der Zuzahlung, die der Inhaber zuzüglich zur Hergabe der Wandelanleihe bzw. für den Erwerb der Aktien leisten muss  den Bezugskurs für die Aktien bei Optionsanleihen fixierter Preis, zu dem die Aktien bei der Ausübung des Warrants erworben werden dürfen Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

135 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Aktienanleihen Aktienanleihen koppeln eine Anleihe an die Kursentwicklung einer zugrunde liegenden Aktie. Sie gewähren einen attraktiven Kupon, der deutlich über dem Marktzins liegt. Im Gegenzug erfolgt die Tilgung in Abhängigkeit vom Kurs der Aktie am Laufzeitende entweder zum Nomialbetrag oder durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Aktien. (Termingeschäft) Grundsätzlich gilt: Bei Bartilgung erzielt der Anleger die maximale Rendite. Bei einer Aktienlieferung reduziert sich jedoch die Maximalrendite. Je nach der Kursentwicklung der jeweiligen Aktie können sich auch Verluste ergeben. Daher unterliegt der Anleger auch dem gewöhnlichen Schwankungsrisiko von Aktien. Die Art der Rückzahlung am Ende der Laufzeit richtet sich nach dem so genannten Basispreis (der Option auf die Aktie), der bereits bei Emission festgelegt wird. Wenn die zugrunde liegende Aktie am Bewertungstag auf oder über diesem Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung zum Nominalbetrag zuzüglich des Kupons. Wenn der Basiswert dagegen am Bewertungstag unter dem festgelegten Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung durch Aktienlieferung. Die hohe Kuponzahlung erhält der Anleger unabhängig von der Rückzahlungsart. Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

136 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Aktienanleihe : Aktie ABC ./. Euro Euro Aktienkurs Aktienkurs >= Basispreis  Rückzahlung in Euro (100%) Zinsen 100% Basispreis der Option auf die Aktie Aktienkurs < Basispreis  Rückzahlung in Aktien Zinsen Laufzeitbeginn Laufzeitende Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll

137 Gläubigerpapiere / Georg Boll
Callable Bonds (= kündbare Anleihen) Bei einer kündbaren Anleihe hat der Schuldner das Recht, diese zu einem oder mehreren (Multi-Callable-Bond) vorher definierten Zeitpunkt(en) zum (idR) Nennwert zu kündigen. Oftmals sind die Anleihen als kündbare Stufenzinsanleihen (Callable Step-Up-Bonds) ausgestaltet. Sollte als Rückzahlungsbetrag der Nennwert nicht zu 100% = 100 Euro !! genannt werden, liegt unter Umständen ein riskantes Termingeschäft zugrunde. Beispiel für eine kündbare Stufenzinsanleihe: Laufzeit : 5 Jahre Kündigungsrecht : Der Emittent hat nach einem Jahr das Recht, die Anleihe zu 100% des Nennwerts vorzeitig zurückzuzahlen. Coupon : Jahr 1: 2,5 % Jahr 2 - 5: 4,0 % Stand Gläubigerpapiere / Georg Boll


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