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Mag. Dr. Franz Wurm Vizerektor für Finanz- und Ressourcenmanagement der Johannes Kepler Universität Linz Erfahrungen und Auswirkungen der Einführung von.

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Präsentation zum Thema: "Mag. Dr. Franz Wurm Vizerektor für Finanz- und Ressourcenmanagement der Johannes Kepler Universität Linz Erfahrungen und Auswirkungen der Einführung von."—  Präsentation transkript:

1 Mag. Dr. Franz Wurm Vizerektor für Finanz- und Ressourcenmanagement der Johannes Kepler Universität Linz Erfahrungen und Auswirkungen der Einführung von Studienbeiträgen in Österreich – am Beispiel der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz dargestellt. Referat im Rahmen der Veranstaltung „Studiengebühren, was nun?“ der Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Universitätskanzler in Hannover am

2 Inhalt Österreichweite Feststellungen:
Studienbeitragseinführung und Studierende Auswirkungen der Universitätsreform – rechtliche Bestimmungen Auswirkungen der Universitätsreform – in der Praxis Studienbeiträge an der JKU Linz: Studienbeitragseinführung und belegte Studien an den Fakultäten Studienbeitragseinführung und neuzugelassene Studierende sowie AbsolventInnen Budgetäre Auswirkung der Studienbeiträge Durchführung der Zweckwidmungsbestimmungen Studienbeitragsbefreiungen Schlussbemerkungen: Empfehlungen Exkurs: Neue Überlegungen F. Wurm,

3 Studienbeitragseinführung und Studierende in Österreich (1)
Einführung der Studienbeiträge in Österreich im Wintersemester 2001. Rückgang der Studierenden im WS 2001 im Vergleich zum WS 2000 um 47835, d. s. 19,7 % (davon ÖsterreicherInnen um bzw. 21,4 % und AusländerInnen um 3500 bzw. 9,8 %). Schätzung der Einnahmen aus Studienbeiträgen im Jahr 2004: 125 Mio. € wurden (lt. Zeitungsmeldungen) rd. 140 Mio. € an Studienbeiträgen eingenommen. Datenquelle: Universitätsbericht 2005 des bmbwk, Band 2, S. 99 und Band 1, S.95. F. Wurm,

4 Studienbeitragseinführung und Studierende in Österreich (2)
Relativer Rückgang der Studierenden von WS 2000 bis WS 2002 war bei den Volluniversitäten, den kleinen Universitäten und den technischen Universitäten ungefähr gleich. Volluniversitäten (Wien, Graz, Innsbruck): - 19,3 %. Kleine Universitäten (Linz, Salzburg, Klagenfurt): - 20,8 %. Technische Universitäten (Wien, Graz, Leoben): -21,7 %. Spezial- und Kunstuniversitäten mussten nur den halben Rückgangsprozentsatz bzw. keine Rückgänge in Kauf nehmen. Spezialuniversitäten (Wirtschaftsuniversität, Bodenkultur, Veterinärmedizin): - 9,1 %. Kunstuniversitäten: - 1,1 %. Datenquelle: Universitätsbericht 2005 des bmbwk, Band 2, S. 105 – 115. F. Wurm,

5 Studienbeiträge in Österreich – Auswirkungen der Universitätsreform ab 1.1.2004 (1)
Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002): § 91 UG 2002 regelt die Studienbeitragsleistung: Für EU- und EWR-Bürger: Beitrag = 363,36 € pro Semester. Für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger: Beitrag = 726,72 € pro Semester. Bei Entrichtung in der Nachfrist: ein um 10 % erhöhter Beitrag. Bei mehreren Studien (auch an mehreren Universitäten): nur ein Beitrag. „Die Studienbeiträge verbleiben der jeweiligen Universität.“ „Anlässlich der Entrichtung des Studienbeitrages sind die Studierenden berechtigt, zwischen den vom Senat festgelegten Möglichkeiten der Zweckwidmung der Studienbeiträge zu wählen.“ F. Wurm,

6 Studienbeiträge in Österreich – Auswirkungen der Universitätsreform ab 1.1.2004 (2)
Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 – Forts.: § 25 UG 2002 sieht unter den Aufgaben des Senats die Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden vor. § 92 UG 2002 regelt Erlass und Rückerstattung von Studienbeiträgen: Studienbeitrag ist zu erlassen im Zusammenhang mit Auslandssemestern und für ausländische Studenten bei gegenseitigem Erlass bei Partnerschaftsabkommen. Studienbeitrag ist zu erlassen bei Beurlaubung des Studierenden. Studienbeitrag kann erstattet werden bei Entwicklungsländern gemäß Liste des bmbwk. Erlass und Erstattung erfolgen durch das Rektorat, das auch weitere Gründe für den Erlass festlegen kann. F. Wurm,

7 Studienbeiträge in Österreich – Auswirkungen der Universitätsreform ab 1.1.2004 (3)
Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 – Forts.: § 61 UG 2002 regelt die Fristenfestlegung für die Studiumszulassung und die Studienbeitragsbezahlung: Die allgemeine Zulassungsfrist ist vom Rektorat nach Anhörung des Senats festzulegen. Sie beträgt mindestens 4 Wochen und muss spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn enden. Danach beginnt die Nachfrist, die bis jeweils bis zum (Wintersemester) bzw. bis zum (Sommersemester) dauert und deren Inanspruchnahme den erhöhten Studienbeitrag zur Folge hat. Für Ausländer aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Ländern gilt eine besondere Zulassungsfrist. § 62 UG 2002 regelt unter anderem, dass die Studienfortsetzungsmeldung erst gültig ist, wenn der Studienbeitrag zeitgerecht eingelangt ist. F. Wurm,

8 Studienbeiträge in Österreich – Auswirkungen der Universitätsreform ab 1.1.2004 (4)
Österreichweite Auswirkungen der UG-Vorschriften in der Praxis: Zweckwidmung der Studienbeiträge: 4 (von 20 Universitäten) haben 2004 noch keine eindeutige Verwendung der Studienbeiträge angegeben, ab 2005 alle. Häufigste Kategorien: Investition in den Lehrbetrieb, Ausbau der Infrastruktur für Studierende, Verbesserung der IKT-unterstützten Administration und Services für Studierende, Anschaffungen im Bibliotheksbereich. (Seltener: Studierendenförderung z. B. bei Exkursionen, Auslandsaufenthalten.) Erstattungs- und Erlassungsregelungen: Individuelle Regelungen einzelner Universitäten führten zu unterschiedlicher Behandlung. (Dies erfolgte als Konsequenz daraus, dass die Studienbeiträge ab 2004 Universitätseinnahmen sind.) Quelle: Universitätsbericht 2005 des bmbwk, Band 1, S. 95 – 97. F. Wurm,

9 Studienbeitragseinführung und Studierende an der JKU Linz nach Staatsangehörigkeit (1)
F. Wurm,

10 Studienbeitragseinführung und Studierende an der JKU Linz nach Staatsangehörigkeit (2)
Auswirkungen auf die JKU: Um die regelmäßigen Unterschiede zwischen Winter- und Sommersemester auszuschalten, werden die Studierendenzahlen des WS 2000 mit jenen des WS 2002 verglichen: Die Gesamtanzahl der Studierenden ist von im WS 2000 auf im WS 2002 zurückgegangen, d. i. eine Verringerung um 7635 bzw. 40,0 %. Der Rückgang bei den Studierenden aus dem Inland (von auf 10532) und aus den sonstigen EU-Ländern (von 391 auf 240) lag mit 40,6 % bzw. mit 38,6 % im Rahmen des generellen Rückgangs. Der Rückgang bei den Studierenden aus den Nicht-EU-Ländern (von 980 auf 696) blieb mit 29,0 % erwartungsgemäß hinter dem Durchschnitt. F. Wurm,

11 Studienbeitragseinführung und Studierende an der JKU Linz nach Geschlecht (1)
F. Wurm,

12 Studienbeitragseinführung und Studierende an der JKU Linz nach Geschlecht (2)
Auswirkungen auf die JKU: Der Rückgang vom WS 2000 zum WS 2002 hat sich bei den Geschlechtern nicht wesentlich unterschiedlich entwickelt. Die Anzahl der männlichen Studierenden ist von im WS 2000 auf 6550 im WS 2002, d. i. um 4626 bzw. 41,4 %. (Der Rückgang bei den männlichen Studierenden aus dem Inland hat 4378 bzw. 41,9 % betragen, aus den sonstigen EU-Ländern 77 bzw. 37,7 % und aus den Nicht-EU-Ländern 171 bzw. 32,3 %.) Die Anzahl der weiblichen Studierenden ist von 7927 im WS 2000 auf 4918 im WS 2002, d. i. um 3009 bzw. 38,0 %. (Der Rückgang bei den weiblichen Studierenden aus dem Inland hat 2822 bzw. 38,7 % betragen, aus den sonstigen EU-Ländern 74 bzw. 39,6 % und aus den Nicht-EU-Ländern 113 bzw. 25,1 %.) F. Wurm,

13 Studienbeitragseinführung und belegte Studien an der JKU Linz nach Fakultäten (1)
F. Wurm,

14 Studienbeitragseinführung und belegte Studien an der JKU Linz nach Fakultäten (2)
Auswirkungen auf die JKU: Während die belegten Studien vom WS 2000 bis zum WS 2002 nur um 22,9 % zurückgegangen sind, hat sich die Anzahl der Studierenden um 40,0 % verringert, was als Konsequenz der Reduktion der „nicht aktiven Studierenden“ zu werten ist. Im WS 2000 lag die Anzahl der belegten Studien um nur 5,2 % über der Anzahl der Studierenden, wogegen im WS 2002 um 35,1 % mehr Studien belegt waren, als es Studierende gab. Ein überproportionaler Rückgang von 26,9 % ergab sich bei den Studien der Sozial- u. Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, was wesentlich zur Verbesserung der Lehrplanung beigetragen hat. Der Rückgang von 18,9 % bei den Studien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät lag im Rahmen des generellen Rückganges bei den Studien. Der nur 10,5 %ige Rückgang der Studien der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hatte keine Auswirkungen und hat nur der Hälfte des Rückganges Studierender bei den technischen Universitäten betragen, was der Dynamik dieser Fakultät zuzuschreiben ist. F. Wurm,

15 Studienbeitragseinführung und neuzugelassene Studierende sowie AbsolventInnen an der JKU Linz
Die neuzugelassenen Studierenden hatten im Studienjahr der Studienbeitragseinführung einen Rückgang von 3848 im Studienjahr 2000/01 auf 2399 im Studienjahr 2001/02 (um 1449 bzw. 37,7 %) zu verzeichnen. Die Auswirkung auf die sich bisher kontinuierlich entwickelnden AbsolventInnen kann erst im Lauf dieser Studienjahre beurteilt werden. F. Wurm,

16 Budgetäre Auswirkungen der Studienbeiträge an der JKU Linz
Die Studienbeiträge stellten zum Zeitpunkt der Übertragung für die JKU Linz keine Zusatzmittel dar, da das Budget im Jahr 2004 nur unter Heranziehung der gesamten übertragenen Studienbeitragseinnahmen die Höhe des Vorjahresbudgets erreichte. Im Übertragungsjahr 2004 war der Ertrag (im Gegensatz zu den Einnahmen) aus den Studienbeiträgen „um Beiträge für 2 Monate zu gering“, da der Bund die Studienbeiträge für das ganze Wintersemester 2003 vereinnahmte und nicht weitergegeben hat. Durch Zuwachs bei den Studierenden haben sich in der Zwischenzeit auch entsprechende Mehrbeträge ergeben. Die Studienbeiträge machen heute rd. 8 – 9 % aller Einnahmen der JKU Linz aus. F. Wurm,

17 Durchführung der Zweckwidmungsbestimmungen an der JKU Linz
Kategorien für Zweckwidmung: „Lehre“ – 51 % Zustimmung „Service“ – 16 % Zustimmung „Infrastruktur“ – 14 % Zustimmung „Mobilität“ – 10 % Zustimmung „Soziales“ – 9 % Zustimmung Projekte, wobei das erstgereihte jedenfalls realisiert wird: Aktualisierung von Literatur u. Lernmaterialien in der Hauptbibliothek (37 %) Lehrveranstaltungen zum Erwerb von soft skills (29 %) PC- und Druckinfrastruktur (20 %) „Wahlbeteiligung“ = 67 % F. Wurm,

18 Studienbeitragsbefreiungen an der JKU Linz
Inländer und Ausländer werden ab dem SS 2005 hinsichtlich der Höhe des Studienbeitrages gleich behandelt, d.h. es wird nur der einfache Studienbeitrag eingehoben. Diese Regelung gilt, solange keine gesetzlichen Neuregelungen erfolgen oder die überwiegende Zahl der Universitäten eine einheitliche Vorgehensweise beschließt. Darüber hinaus gibt es gesetzlich vorgesehene Befreiungen: für Studierende aus den 50 ärmsten Ländern (lt. Liste vom bmbwk), für Studierende aus 92 Partnerschaftsuniversitäten mit entsprechenden Kooperationsabkommen, für inländische Studierende, während ihres Auslandsaufenthaltes im Rahmen von Mobilitätsprogrammen, Für SchülerInnen, die vom Österreichischen Zentrum für Begabtenförderung nominiert und zum Besuch von Lehrveranstaltungen an der Universität zugelassen worden sind. F. Wurm,

19 Empfehlungen zu Studienbeitragsbestimmungen
Vermeidung von „Pseudo-Zweckwidmungen“: Ohne eine hervorragende Kooperation mit den Studierenden und dem Senat wäre die im Gesetz vorgesehene Zweckwidmung nicht realisierbar oder könnte aufgrund der knappen Budgetmittel zu erheblichen Schwierigkeiten führen… (Bei der Budgetierung ist man in Österreich beim Bund davon ausgegangen, dass diese Mittel der Universitätsleitung uneingeschränkt zur Disposition zur Verfügung stehen, obwohl die Gesetzesbestimmung nicht so lautet.) Vermeidung von „Befreiungswettbewerb“: Dass von den einzelnen Universitäten unterschiedliche Studienbeitragsbefreiungen vorgenommen werden können, während die prinzipielle Studienbeitragspflicht generell geregelt ist, führt zu völlig ungerechtfertigten Unterschieden (insbesondere bei Ausländern aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Ländern). Das seitens des Bundes herangezogene Argument, dass es sich hier um Einnahmen der Universitäten handelt, weshalb die Befreiungen von diesen zu regeln sind, ist so lange nicht maßgeblich, so lange die Studienbeiträge nicht von den Universitäten selbst festgelegt werden können. F. Wurm,

20 Exkurs: Neue Überlegungen
Auszug aus der Regierungserklärung (Jänner 2007): „Das bestehende System der Studienbeiträge wird folgendermaßen verändert: Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird das Studienbeihilfensystem im Hinblick auf seine soziale Treffsicherheit untersuchen und Verbesserungsvorschläge erstatten. Das bereits existierende Kreditmodell wird ausgebaut und in der Öffentlichkeit mit dem Ziel verstärkt bekannt gemacht, dass es von einem größeren Kreis an Studenten in Anspruch genommen wird. Dazu kommt die Möglichkeit, dass künftig bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden im Semester eine Refundierung der Studienbeiträge bewirken. Hierbei wird besonders an Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und an Tätigkeiten im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen (Hospiz-Bewegung u. ä.) gedacht. Bei den Fachhochschulen treten keine Änderungen ein.“ Herausforderung: Erarbeitung eines Modells, das auch (mit vertretbarem Aufwand) realisiert und administriert werden kann. F. Wurm,


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